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Hochzeit mit geduldetem Iraker (Gelesen: 5.905 mal)
choschtiwiya
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08.02.2010 um 11:03:34
 
ich möchte mein Velobten
Kurde aus dem Irak heiraten
er hat ne Duldung aber auch kein Pass der als Personalausweiß gilt

als ich ein Auto mal ummelden wollte
hatte ich damit Probleme
der irakische Pass ist abgelaufen

wäre sehr dankbar über Eure Hilfe
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Antwort #1 - 08.02.2010 um 12:00:59
 
Hallo,

ich kann es eigentlich ganz kurz machen:

Ohne gültigen Pass ist keine Heirat möglich!

Da Dein Verlobter nur eine Duldung hat und somit aureisepflichtig ist, ist es ihm grundsätzlich zuzumuten, sich um einen gültigen Pass zu bemühen. - In Bezug auf den Irak ist das nicht gerade einfach. - Aber das ändert zunächst mal nichts.

Wenn der Pass dann da wäre, könnte (und würde wahrscheinlich auch) das Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens von Deinem Partner verlangt werden.  (Also Ausreise und Wiedereinreise mit dem erforderlichen Visum)-

In diesem Zusammenhang wären dann grundsätzlich weitere Nachweise zu erbringen bzw. Voraussetzungen zu erfüllen. - Euer Lebensunterhalt müsste gesichert sein, es müsste eine ausreichend große Wohnung da sein und  Dein Freund müsste deutsche Sprachkenntnisse  (Stufe A1 ) nachweisen.

Davon abzusehen ginge nur ausnahmsweise (u.U. abhängig von Deinem Status - Bist Du anerkannter Flüchtling - bzw.welchen Aufenthaltsstatus hast Du?).

Aber noch mal: Ohne gültigen Pass geht sowieso nichts.

=schweitzer=
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choschtiwiya
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Antwort #2 - 08.02.2010 um 12:50:48
 
Vielen lieben Dank für Deine hilfreiche und schnelle Antwort.

Also wegen dem gültigen Pass den er von Irak braucht kostet ca 1000 Euro.
Wir müssen nun  bloß noch ein Passfoto schicken was gültig ist wie es Seinem Bruder gesagt wurde udn dann wird der beantragt.
Was würde er aer jetzt machen wenn er keine Verwandte hätte die dies für Ihn erledigen?
Er darf Bayern nicht verlassen.
Wir bleiben aber dran.
In dem Pass der abgelaufen ist,dder Uns hier vorliegt,da steht drin daß er noch nicht verheiratet ist,also ledig.
Steht sicher dann im neuen auch drin,reicht dies aus oder braucht er zusätzlich ne Ledigkeitsbescheinigung?
Habe sowas schon öfter gehört!

Mein Verlobter ist nun 8 Jahre in Deutschland,hat hier Sein Führerschein in deutscher Sprache gemacht und hat als Koch in Pro 7 5 Jahre gearbeitet.
Reicht dies um die Stufe A1 in Deutsch vorzuweißen.
Ich höre schon noch raus daß er kein Deutscher ist,es gibt auch hin und wieder ein paar Worte die er nicht versteht,die ich Ihm aber erkläre.

Ich bin deutsche und auch in Deutschland aufgewachsen und geboren.

Was ist Visaverfahrens?
Visum kenn ich unter: wenn isn Auland länger als 3 Monate gereist werden darf.
Er darf absolut Bayern nicht verlassen,innerhalb Deutschlands nur mit Genehmigung von der Ausländerbehörde.

Wir haaben ne 3 Zimmer Wohnung die auf ihn jedoch nur läuft (konnte nicht in Mietvertrag da ich keine Lohnabrechnung vorlegen konnte).Er allein ist der Verdiener udn Wir beziehen auch nichts vom Amt.
Reicht dies aus oder wollen die noch was sehen von Lohnabrechnungen,Kontoauszügen?
Auch von mir?
Wollte Insolvenz anmelden!

Um den Pass kümmern Wir Uns,erstmal Stufe 1!
Schon ein Schritt reicher Smiley

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Antwort #3 - 08.02.2010 um 13:05:39
 
Setzt euch doch mal mit der Irakischen Botschaft in Frankfurt in Verbindung, dort müsste doch auch der Pass verlängert werden. Dort kann man auch eine Ledigkeitsbescheinigung anfordern. Die Sachen kann man auch über die Botschaft erledigen.
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schweitzer
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Antwort #4 - 08.02.2010 um 13:21:57
 
choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 12:50:48:
Ich bin deutsche und auch in Deutschland aufgewachsen und geboren.


Das ist eine wichtige Information - konnte ich bislang aber nicht ahnen, da Du unter Staatsangehörigkeit "kurdisch/Irak" angegeben hast. - Nun gut - durch Deine deutsche Staatsangehörigkeit ändert sich einiges:

choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 12:50:48:
Wir haaben ne 3 Zimmer Wohnung die auf ihn jedoch nur läuft (konnte nicht in Mietvertrag da ich keine Lohnabrechnung vorlegen konnte)



Größe der Wohnung spielt bei binationalen Paaren mit einem deutschen Ehegatten keine Rolle mehr.

choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 12:50:48:
.Er allein ist der Verdiener udn Wir beziehen auch nichts vom Amt.
Reicht dies aus oder wollen die noch was sehen von Lohnabrechnungen,Kontoauszügen?


Das reicht - grundsätzlich ist bei binationalen Ehen mit einem deutschen Ehepartner die Sicherung des Lebensunterhalts nicht relevant. Anders wäre es, wenn Du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit Deines Partners hättest oder schon längere Zeit in seinem Herkunftsland gelebt, gearbeitet hättest, die dortige Mutter- oder zumindest Verkehrssprache beherrschen würdest. - Wenn das nicht so ist, dann ist die Frage des LU allenfalss im Kontext der Festlegung der Dauer der ersten Befristung der AE nach der Heirat von Bedeutung.

choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 12:50:48:
Was ist Visaverfahrens?
Visum kenn ich unter: wenn isn Auland länger als 3 Monate gereist werden darf.


Nee, so einfach isses nicht.

Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit der Eheschließung bzw. dem Ehegattennachzug vom Ausland (Herkunftsland des Ausländers) aus bei der Deutschen Botschaft in diesem Land, das entsprechende Visum zu beantragen. Dies ist grundsätzlich Voraussetzung für die Einreise und die nachfolgende Erteilung einer AE zu dem entsprechenden Zweck (Eheschließung mit nachfolgender Eheführung in Deutschland oder Ehegattennachzug nach Heirat im Ausland mit anschließend in Deutschland beabsichtigter Eheführung.)

Durch eine Eheschließung in Deutschland mit Dir, würde Dein Partner zwar schon einen Anspruch auf Erteilung einer AE (nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG ) erwerben, aber er wäre mit der Duldung ja im Status eines Ausreisepflichtigen. Deshalb kann von ihm auch nach der Eheschließung noch verlangt werden, dass er das entsprechende Visaverfahren (wie beschrieben) nachholt - heitßt: nach der Eheschließung ausreist, das Visaverfahren betreibt und dann mit dem entsprechenden Visum wieder einreist.

Einzelfallbezogen kann die ABH allerdings vom Nachholen dieser Prozedur absehen. - Wie gesagt: Einzelfallbezogen und "kann"!!! - Eine Garantie, dass davon abgesehen wird, gibt es nicht, und Prognosen in dieser Richtung kann eben wegen der Einzelfallbezogenheit und der Tatsache dass es sich um ein Ermessen ("kann") handelt, aus der Ferne niemand seriös abgegeben.

Im Übrigen wäre eine Duldungsverlängerung bei Vorhandensein des Passes vor der Eheschließung  grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Eheschließung bereits unmittelbar bevorstünde. Sonst könnte schon dann auf der Ausreise (Nachholen des Visums) bestanden werden.

Das ist allerdings nur in seltenen Fällen der Fall, denn dazu müssten bereits alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Hochzeitstermin sicher feststehen.

Und da hattest Du schon richtig gehört. Der Pass allein ist für Deinen Partner nicht ausreichend. Es bedarf auch noch eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. einer Ledigkeitsbescheinigung, ggf. muss ein Antrag auf Befreiuung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt werden usw. usw.

Näheres erfährst Du bei Deinem Standesamt (solltest schon mal rechtzeitig vorher entsprechende Erkundigungen einziehen). - Falls in der Folge Probleme auftauchen sollten, könnte man sich 
hier
recht kompetent beraten lassen (Blaues bitte anklicken!)

choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 12:50:48:
Was würde er aer jetzt machen wenn er keine Verwandte hätte die dies für Ihn erledigen?


Ja, dann wäre alles noch viel schwieriger, aber das ist es halt bei vielen dann auch.

choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 12:50:48:
Reicht dies um die Stufe A1 in Deutsch vorzuweißen.


Sollte eigentlich reichen. - Wenn bei jemandem offensichtlich erkennbar ist, dass er über Sprachkenntnisse der Stufe A1 verfügt, kann auf einen gesonderten Nachweis verzichtet werden.

Soweit erstmal wieder.


=schweitzer=


P.S.-

Ich verschiebe diesen Thread jetzt mal ins Unterforum "Ehe und Familie" - da gehört er, nachdem, wie sich das hier entwickelt hat, eher hin. - Den Betreff mache ich auch gleich noch ein wenig "konkreter".  Zwinkernd



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Antwort #5 - 08.02.2010 um 14:34:17
 
liebe sandy 33

danke für den tip mit dem generalkonsulat in frankfurt
also den pass bekommen wir von dort wenn er die original irakischen Dokumente hat für 25 Euro
natürlich Duldungspass und Passfotos

hab jetzt nicht nachgefragt da der Herr mich wenig von meiner Aussprache verstanden hat (nicht deutsch) ob ich dies via Einschreiben machen kann oder ob Wir da persönlich vorbei gehen müssen etc

was die originla irakischen Dokumente angeht so denke ich daß die auch mal her müssen
bei der Flucht hat meiner damals alles in Türkey über Bord werfen müssen
dies ist auch das Poblem wieso er nur ne Duldung bekam

nochmals vielen dank für den Tip
wünscht ich könnte Dir auch was Gutes tun
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Antwort #6 - 08.02.2010 um 14:48:58
 
lieber schweitzer

gut,ich dachte es gilt für den partner aber ich änder es gleich udn gebe meine nationalität an

ich weiß nun nicht was ne LU und AE ist aber ich war noch nie in Seinem Land udn habe auch im Ausland noch nie gearbeitet oder gelebt
glaub dann hat sich dies erübrigt
finde ich aber sehr klasse wie du es mir erklärst
so lerne ich auch wenn es für mich dann nicht von bedeutung ist
wären die auf ämtern auch immer so
ich schätze es an dir,vielen dank

ok,dies wäre nun auch eine weitere interresante Frage für mich gewesen
wie lief es denn ab wenn Wir verheiratet sind?
dürfte er Seine Familie besuchen?
ist nun etwas geklärt durch das Visum aber die sbrauchen Wir erst beantragen nach der Hochzeit?
mag nun nicht all zu sehr durcheinander kommen udn mich nun erstmal auf die Hochzeit zu konzentrieren denn so Behördensachen sidn schon sehr schwer für mich zu verstehen

mein Verlobter muß alle halbe Jahre Sein Duldungspass verlängern
läuft schon 8 Jahre so udn hat sich in der Zeit nichts verändert
angenehm ist es für Ihn nicht

habe mir jetzt mal die seite gespeichert
danke dir
werd nächste woche mich auch mal aufmachen zum standestamt udn persönlich dort meine fragen stellen was wir benötigen

ledigkeitsbescheinigung
woher kann ich die bekommen?

udn was heißt usw?

ich wuste nicht daß der betrag an der verkehrten stelle eingetragen wurde
danke fürs verschieben udn für die ausführliche nette antwort

*

mh was mir grad einfällt

vielleicht braucht er die irakischen dokumente nicht
er hat nen irakischen ausweiß der abgelaufen ist
müsste doch bloß verlängert werden und mit dem ausweiß hin gehen oder?
müsste doch so wie bei uns in deutschland unter den deutschen bürger sein oder?

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Antwort #7 - 08.02.2010 um 15:25:53
 
choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 14:48:58:
ich weiß nun nicht was ne LU und AE ist


LU bedeutet Lebensunterhalt, AE Aufenthaltserlaubnis. - Brauchst aber auch nur die farbig markierten Buchstaben anklicken.  Zwinkernd

choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 14:48:58:
st nun etwas geklärt durch das Visum aber die sbrauchen Wir erst beantragen nach der Hochzeit?
mag nun nicht all zu sehr durcheinander kommen


Ein bisserl durcheinander bist Du schon, glaub ich -  Zwinkernd - na ja, ist ja auch nicht so ganz einfach.

Grundsätzlich muss das Visum vor der Hochzeit im Herkunftsland beantragt werden. - Wenn Ihr nicht belegen könnt, dass Eure Hochzeit in dem schon von mir beschriebenen Sinne "unmittelbar bevorsteht", dann ist es auch wahrscheinlich, dass von Deinem Partner das Betreiben des Visaverfahrens zunächst verlangt wird. (Also, wie auch schon gesagt -  freiwillige (!!) Ausreise mit dem gültigen Pass, Visabeantragung, Bearbeitung abwarten und Wiedereinreise mit gültigem Pass und gültigem Visa darin.)

Aber, damit Du nen Plan kriegst, schlage ich erstmal folgendes Vorgehen vor:

1. Passbeschaffung weiter betreiben

2. beim Standesamt erkundigen, was in welcher Form (Dokumente) für eine Hochzeit in Deutschland von Euch beiden beizubringen und vorzulegen ist.

Das hier:

Zitat:
vielleicht braucht er die irakischen dokumente nicht
er hat nen irakischen ausweiß der abgelaufen ist


... reicht definitiv nicht.

3. sich bemühen eine gute Migrationsberatungsstelle in Eurer Nähe ausfindig zu machen, die Euch unmittelbar berät und begleitet.

4. Sehen, wie die Dinge laufen und die nächsten Schritte besprechen - bei Vorliegen des Passes, dies der ABH mitteilen (sonst kann es wegen Passunterdrückung Ärger geben) - den Stand der Dinge (Hochzeitsvorbereitung) darlegen - fragt nach, was dann möglich ist (hängt aber, wie gesagt vom konkreten Stand der Dinge ab.)

Alles Weitere besprechen wir dann bei Bedarf wieder hier.  Zwinkernd

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Antwort #8 - 08.02.2010 um 15:46:52
 
ich bin sehr durcheinander
sehr aufmerksam von dir

danke für allen ratschläge
werde nun erstmal mich um den pass bemühen
mich beim standesmat melden
und dann zusehen wenn wir den pass besorgen
ne genhemigung bekommen das bundesland zu verlassen

wenn es dann noch probleme sowie fragen gibt
melde ich mich hier

das mit dem visum ist mir zuviel gerade
aber ich hab gespeichert daß es vor der hochzeit sein soll

nun erstmal ran an die oben genannten aufgaben

danke euch allen
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Antwort #9 - 08.02.2010 um 17:12:55
 
choschtiwiya schrieb am 08.02.2010 um 15:46:52:
aber ich hab gespeichert daß es vor der hochzeit sein soll

Wir haben hier auch mit einer Duldung geheiratet, das ist nicht das Problem. Schau zu das Du über das Irakische Konsulat die nötigen Papiere besorgst und dan könnt ihr hier heiraten. Wir haben auch alle Papiere über das Kosulat bekommen. Es kann aber nur sein das er auf Grund der Duldung nur eine Passverlängerung von 3 Monaten bekommt, aber besser als nichts. Da das Konsulat in Frankfurt ist und er Bayern nicht verlassen darf könnt ihr es per Post machen oder ihr fragt bei der ABH nach ob ihr nach Frankfurt zum Konsulat fahren dürft.

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Antwort #10 - 08.02.2010 um 20:31:55
 
Liebe Sandy

danke für Deine Information
bringt mir etwas Mut wieder rein
also kann es gut  möglich sein,daß er das irakische Dokuemnt garnicht braucht,wenn er den irakischen Pass hat (abgelaufen 04.07.2007)
er hat auch den irakischen Ausweis erstellt am 05.08.2000

wie lange habt Ihr auf alles warten müssen?
meiner sagt daß es länger als 2 Jahre dauert was ich mir nun wenig vorstellen kann

woher kommt Deiner denn?
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Antwort #11 - 08.02.2010 um 20:47:21
 
der reine Erfahrungsaustausch sollte bitte im Verborgenen
stattfinden - PN, Mail, ICQ oder so  Cool - oder im allseits be-
liebten Userforum

Hier im Fachforum sollte ausschl. die rechtliche Seite beleuch-
tet werden-
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Antwort #12 - 08.02.2010 um 20:56:22
 
oki

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

ich hab jetzt auch in bewegung gebracht
daß ein pass vom irak erstellt ist seid august 2009 nicht mehr in dutschland gültig ist
auch wenn es von der botschaft bestätigt wird da nicht nachgewießen werden kann
ob er gefälscht ist oder nicht

so darf also seine familie sich nicht darum kümmern
wir müssen es wirklich über die botschaft machen
muß die ausländerbehörde es wissen daß wir sowas beantragen?
wenn wir baern verlassen ist dies klar
muß genehmigt werden
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« Zuletzt geändert: 08.02.2010 um 21:14:54 von Tippi »  
 
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