Ralf schrieb am 06.02.2010 um 16:13:03:Bist du sicher, dass es daran liegt? Ich meine, kürzlich gelesen zu haben, dass der Grund für den Verlust von
Rentenansprüchen an der dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland liegt.
Rente kann im Konsulat beantragt werden was dafür spricht, das Auslandsrussen auch eine Rente im Ausland beziehen können.
Würde aber
IMHO auch nichts am Sachverhalt ändern, wenn es wirklich so wäre. Denn die Rente geht ja nicht verloren, wenn ich im Ausland wohne, sondern dann wenn ich zum Zeitpunkt der Beantragung, im Ausland wohne. Wenn ich zb. jetzt 35 Jahre alt bin, kann ich doch noch nicht sagen, wo ich mit 55 Jahren wohne ?
Theoretisch könnte ich ja auch in RUS gemeldet sein, und in D. leben oder als Rentner nach Russland ziehen.
Nur eins ist klar : Gebe ich die Staatsbürgerschaft auf, ist die Rente futsch. Gebe ich sie nicht auf, habe ich die Möglichkeit, eine zu bekommen. Was in 15-20 Jahren sein wird, kann eh keiner sagen. Auch nicht, wie hoch die Rente zu diesem Zeitpunkt sein wird, oder ob in 15-20 Jahren überhaupt eine gezahlt wird.
Deshalb fragte ich ja oben auch, wie man bei der
EBH argumentieren sollte. Es gibt halt zu viele Variablen . Deshalb ist der Verlust ( unzumutbare Härte ) eigentlich nicht belegbar. Dazu müsste man die Zukunft kennen. Die man nicht kennt !
Michael