Guten Morgen,
ich habe nun auch mal eine frage. Mein Ex-Freund kommt aus Kamerun und ist Student. Anfänglich hatte er ein Studentenvisum (aufenthaltserlaubnis) für dieses Studium. Nach der Geburt unserers Kindes 2007, bekam er eine veränderte
AE wegen des gemeinsamen Kindes für ein Jahr. In diesem Jahr wurde es kompliziert. Man sagte er würde nur eine
AE bekommen mit gemeinsamen Sorgerecht oder ein Studentenvisum.
Studentenvisum erhält er nur noch mit einer Bescheinigung des Profs über die Chancen des Abschlusses u. wann. Der Prof hat ihm das verweigert, da er seit 10 Jahren seinen Bachelor studiert u. noch immer keinen Abschluss hat.
Somit bedrängelte mich mein Ex das GSR zu erteilen, was ich auch tat.
Die Dame der
ABH meinte zu ihm, das ihr dies für dieses Jahr genüge, allerdings würde ihm weder das Kind noch das GSR im nächsten Jahr irgendwas helfen. Wenn sie keinen Abschluss auf dem Tisch sieht im März 2010, dann wird sie keine
AE mehr erteilen.
In der Zwischenzeit hat sich das Verhältnis mehr als verschlechtert.
KV hat mehrere Drohungen auf Entführung des Kindes, Gewalt gegen die Familie u. Morddrohungen ausgestoßen. Aufgrund von Kindeswohlgefährdung durch akute Gesundheitsgefährdung während des Umgangs, findet auch kein Umgang mehr statt u. das seit mehreren Monaten. Involviert in die Angelegenheit ist ein Rechtsbeistand meinerseits. Ob Kv im Januar in Klage geht, bleibt abzuwarten, ist vielleicht nicht auszuschließen, da er das Kind braucht für seinen weiteren Aufenthalt.
Er hat bis dato weder Umgang noch Unterhaltszahlungen geleistet und aus den ganzen Sachen des GSR hält er sich ebenfalls heraus. Sprich alle Entscheidungen für dieses Kind treffe ich nach wie vor allein: seien es Versammlungen, Elterngespräche, Elternabende, Finanzen des KIndes oder Unterzeichnung von Verträgen oder Ops die ich ich vor kurzem veranlasste im Krankenhaus.
Zwecks Unterhalt meinte die SB von der
ABH: wenn er seinen Abschluss nicht vorzeige, dann wäre auch nicht gewährleistet das er innerhalb kürzester Zeit Arbeit finde u. den Unterhalt für das Kind selber übernehmen könne. Bis dato würde der Staat in Form von UVG die Zahlungen gewährleisten, dann müsse der Staat halt weiter zahlen. Für ihn gäbe es ohne Abschluss keinen Grund mehr weiter in Deutschland zu bleiben.
Solle er Sozialleistungen in Anspruch nehmen, dann würde sie ihm ebenfalls keine
AE mehr erteilen, selbst wenn er auf Sozialleistungen Anspruch hätte.
Zusammengefasst: Kv
- hat Studium nach wie vor nicht beendet
- zahlt keinen Unterhalt
- hat kein Einkommen, sondern wurde bis dato von seinen Freunden u. mir ausgehalten (bitte keine Vorwürfe)
- hat keinen Umgang mit dem Kind seit 3 Monaten (wird ihm meinerseits verwehrt aufgrund oben genannter Tatsachen)
- hat keine Arbeit
- hat tausende Euros von Schulden
Nun endlich meine Frage: hat die Sb der Abh wirklich die Handhabe ihm einfach so die
AE zu verweigern, auch wenn er ein Kind in Dtl. hat.
Kann sie ihm trotz gemeinsamen Sorgerechts (auch wenn er es nicht ausübt) die
AE entziehen?
Muss ich tatsächlich dort vorsprechen und bestätigen oder nicht bestätigen in welchem Umfang er sich um das Kind kümmert u. wie er sein Sorgerecht ausführt? Bin ich zu solchen Aussagen verpflichtet`?
Wird er dann aufgefordert das Land am nächsten Tag zu verlassen u. wie überprüft die
ABH das ?
Für etwas Licht im Dunkel