Eduard schrieb am 09.12.2009 um 21:24:09:Wieso wird die Heirat dadurch vereinfacht, dass der ausländische Verlobte schon in D lebt und hier eine
AE hat?
Ich denke hier vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Wenn der heiratswillige Ausländer bereits mit einer
AE in Deutschland ist, braucht er kein Visumsverfahren mehr durchlaufen und kann sich ganz auf die Eheschließung und den benötigten Dokumenten konzentrieren, während jemand, der im Ausland lebt und neben der Dokumentenorganisation auch noch das Visumsverfahren durchlaufen muss und somit mit mehr Behörden korrespondieren, Zeitabläufe berücksichtigen und organisieren muß.
Zitat: Dass der Verlobte schon hier ist, ist kein grosser Vorteil für den Ablauf, es kann aber ein grosser Nachteil sein, wenn Dokumente in der Heimat persönlich beantragt werden müssen ...
Da finden sich immer Freunde/Bekannte/Verwandt, die die Urkunden erhalten und diese auch beglaubigen und legalisieren können.
cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:richtig übersetzte Ledigkeitsbescheinigungen aus allen Aufenthaltsländern seit dem 18. Lebensjahr und aus dem Heimatland (Apostille nicht notwendig, "richtig übersetzt" zielt darauf, dass man zu einem Übersetzer gehen sollte)
Das entfällt, wenn diese in deutsch oder englisch ausgestellt ist.
cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:Man kann zu eigener Sicherheit die Unterlagen per Email prüfen lassen, muss aber nicht
M. E. nach muss die Prüfung im Vorfeld stattfinden, damit man dann per Brief über das Ergebnis angeschrieben wird und einen Heiratstermin ausmachen kann.
cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:Achtung: wenn einer geschieden ist wird es komplizierter. Dann braucht man überall Apostille, Geburtsurkunden kommen hinzu und man muss die Dokumente prüfen lassen.
Das ist so nicht richtig.
Bei einem deutschen Scheidungsurteil muss lediglich der Rechtskraftvermerk enthalten sein.
Bei Scheidungsurteilen außerhalb der EU müssen diese beglaubigt und von der dänischen Botschaft legalisiert werden.
Bei Scheidungsurteilen aus Ländern des Haager Apostillenabkommen ist eine Apostille incl. Übersetzung notwendig.
Eine Apostille kann gar nicht für alle Scheidungsurteile verlangt werden, da dies bei Staaten nicht möglich ist, die dem Haager Apostillenabkommen nicht beigetreten sind.
cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:Wir hatten schon erwartet, dass es sehr schön sein wird, aber eigentlich liegt dort das Märchenland für Hochzeiten
... und wer die Ruhe eines Senior sucht, fühlt sich in Tonder sehr wohl, wo bereits um 17:30 in der Innenstadt die Bürgersteige hochgeklappt werden.
erne schrieb am 09.12.2009 um 22:38:15:ohne Gebrutsurkune geht es in Dk. auch nicht
Doch! In Tonder und in Kopenhagen mit Sicherheit.
@erne
Deinen Sachverhalt kann man nicht mit einer Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland in Betracht ziehen.
Zum einen erlaubt ein nationales Visum die Einreise nach Dänemark nicht und zum anderen bekommt man kein Visum für Dänemark, nur um dort zu heiraten, auch kein Schengen Visum.
Um in Dänemark zu heiraten brauchst du keine
VE.