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Dänemark oder in Deutschland (Gelesen: 5.848 mal)
seci
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08.12.2009 um 19:00:39
 
Hallo Zusammen,

ich hoffe an allen gut geht, zur Hilfe ein Bekannter, frage ich folgendes:

X mit zur Zeit einem Visum zum Vorbereitung zum Studium möchte mit Y (Deutsch) heiraten.

welche Vor- und Nachteile gibt es für ein Heirat in DE oder Dänemark ? wie wirkt das auf den Aufenthaltserlaub von X aus ?

kann Er mit dem heutigen Visa heiraten und Erlaubnis zum Aufenthalt bekommen?

LG

seci
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Antwort #1 - 08.12.2009 um 21:23:28
 
seci schrieb am 08.12.2009 um 19:00:39:
X mit zur Zeit einem Visum zum Vorbereitung zum Studium möchte mit Y (Deutsch) heiraten.


Hat er tatsächlich noch das Visum oder mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis zur Vorbereitung auf das Studium?

seci schrieb am 08.12.2009 um 19:00:39:
kann Er mit dem heutigen Visa heiraten und Erlaubnis zum Aufenthalt bekommen?


Heiraten, kann er. Ob eine AE bekommt hängt zum Teil auch davon ab, ob er schon eine hat oder noch ein Visum.

Liebe Grüße
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seci
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Antwort #2 - 08.12.2009 um 23:05:49
 
Hallo Janetm,

danke für deine Antwort.
Zitat:
Hat er tatsächlich noch das Visum oder mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis zur Vorbereitung auf das Studium?

ja er hat eine Aufenthaltserlaubnis  zum Studienbewerbung. Er besucht zur Zeit ein Deutschkurs.  kann er damit Heiraten ?

welche vorteil hat ein Heirat in Dänemark ?

viele Grüsse

seci
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janetm
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Antwort #3 - 09.12.2009 um 00:54:24
 
seci schrieb am 08.12.2009 um 23:05:49:
ja er hat eine Aufenthaltserlaubniszum Studienbewerbung. Er besucht zur Zeit ein Deutschkurs.kann er damit Heiraten ?


Grundsätzlich ja, zum Heiraten benötigt er aber noch andere Dokumente, Details zu einer Hochzeit in Deutschland erfährt er bei dem örtlichen Standesamt.

seci schrieb am 08.12.2009 um 23:05:49:
welche vorteil hat ein Heirat in Dänemark ?


Das weiß ich auch nicht. Du kannst aber gerne mal die Boardsuche mit Stichwort Dänemark & Heirat anwerfen und dir die etlichen Threads durchlesen, die dabei gefunden werden.

Ob eine Heirat in Dänemark zu empfehlen ist, kann man so ohne weiteres nicht beantworten.

Die benötigten Dokumente für eine Hochzeit in Dänemark unterscheiden sich auch etwas von Ort zu Ort.

Liebe Grüße
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Antwort #4 - 09.12.2009 um 09:41:15
 
seci schrieb am 08.12.2009 um 23:05:49:
welche vorteil hat ein Heirat in Dänemark ?

Wenn man für die Dokumentenbesorgung für eine Eheschließung in Deutschland genügend Zeit hat, ergeben sich nur geringe Vorteile bei einer Eheschließung in Dänemark, dass eben die Wirkungen aus der neuen AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 schneller greifen.

Die Vorteile, dass man in Dänemark meistens weniger Dokumente besorgen muss, reduzieren sich bei einer Nachbeurkundung der Ehe fast auf null, da hierzu alle Dokumente vorgelegt werden müssen, die man auch bei einer Eheschließung in Deutschland braucht.
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Eduard
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Antwort #5 - 09.12.2009 um 10:27:35
 
seci schrieb am 08.12.2009 um 23:05:49:
welche vorteil hat ein Heirat in Dänemark ?


Da die Reaktion auf diese Frage hier eher negativ war, versuche ich's auch mal:

Vorteile sind:
- Es geht deutlich schneller und man erhält folglich schneller eine AE nach §28 (Interessant hierbei ist vor allem die Erlaubnis, ohne Einschränkungen zu arbeiten).
- Man braucht in der Regel weniger Dokumente.
- Dokumente in Englisch (oder auch Deutsch) müssen nicht extra übersetzt werden.
- Bei Herkunft aus Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen: Man spart sich das Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht.
- Bei Herkunft aus "Problemstaaten": Man spart sich die Überprüfung der Urkunden durch die deutsche Botschaft.

Nachteile:
- Dänemark ist ziemlich teuer.
- Manche Ämter machen Probleme, wenn man eine dänische Heiratsurkunde vorlegt. Z. B. das Meldeamt, oder auch das Standesamt, wenn später ein gemeinsames Kind registriert werden soll. Dies sind aber wohl eher Einzelfälle. Dann kann eine Nachbeurkundung (die normalerweise nicht erforderlich ist, die meisten Behörden akzeptieren die mehrsprachige dänische Heiratsurkunde) sinnvoll sein.
- Bei bestimmten Konstellationen (Vorehen!) kann es rechtliche Probleme geben, so dass die Ehe aufhebbar ode rgar von vorneherein rechlich unwirksam ist.

Meine ganz persönliche Meinung, nachdem ich beides erlebt habe (einmal in D, einmal in DK geheiratet): Wenn man es sich leisten kann und sonst nichts dagegen spricht, würde ich zu DK raten, auch bei "Nicht-Problemfällen".
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Antwort #6 - 09.12.2009 um 17:39:24
 
dann moechte ichauch meine persoenliche Meinung abgeben:
wir haben auch ueberlegt und abgewogen, ob Dk oder D.

Schlussendlich haben wir in Deutschland geheiratet. Ausschlaggebend dafuer war:
1. Die Dokumente, die man in Dk. nicht gebraucht haette, haette man hier in De sowieso spaeter fuer FZF oder AE gebraucht.
Diese Dokumente, die man in Dk. nicht gebraucht haette, waren auch nicht schwer zu beschaffen.
2. Befreiung vom OLG hat knapp 10-14 Tage gedauert.
3. Unsicherheit, ob nach der Heirat in Dk. gleich eine AE erteilt werden wird oder das FZF Verfahren nachgeholt werden muss. Eine Heirat in D. mit "Heiratsvisum" ist "sicherer", da dann die AE ganz sicher erteilt wird, da bereits alles im Vorfeld ueberprueft wurde.
4. Keine evtl. bloede Anmache auf Aemtern.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, in Dk zu heiraten. Echte Alternativen sind nur Herkunftsland des einen oder anderen Verlobten.


===> zwei Antworten, zwei Meinungen Smiley

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Antwort #7 - 09.12.2009 um 18:29:37
 
@erne

Wenn du auf die Ausgangssituation des TS achtest, würdest du feststellen, das dass ...
erne schrieb am 09.12.2009 um 17:39:24:
1. Die Dokumente, die man in Dk. nicht gebraucht haette, haette man hier in De sowieso spaeter fuer FZF oder AE gebraucht.

... und das ..
erne schrieb am 09.12.2009 um 17:39:24:
3. Unsicherheit, ob nach der Heirat in Dk. gleich eine AE erteilt werden wird oder das FZF Verfahren nachgeholt werden muss.

... gar nicht relevant ist, da ein Anspruch auf eine AE besteht.
erne schrieb am 09.12.2009 um 17:39:24:
zwei Antworten, zwei Meinungen 

... aber nur, weil du nicht auf die Ausgangssituation geachtet hast. Zwinkernd
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Antwort #8 - 09.12.2009 um 19:08:40
 
steini007 schrieb am 09.12.2009 um 18:29:37:
gar nicht relevant ist, da ein Anspruch auf eine AE besteht.

.. und sogar bereits eine andere AE da ist Smiley

dann ist es evtl. sogar noch einfacher in D zu heiraten.
Welche Dokumente noetig sind, wird das Standesam gerne mitteilen, und wenn eine Befreiung vom Ehefaehigkeitszeugnis noetig ist, kann das an manchen OLG auch in 2 Wochen durch sein. Das Standesamt hat Erfahrung mit den OLGs und kann da einen unverbindlichen Hinweis geben.
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Antwort #9 - 09.12.2009 um 21:24:09
 
erne schrieb am 09.12.2009 um 19:08:40:
dann ist es evtl. sogar noch einfacher in D zu heiraten.


Wieso wird die Heirat dadurch vereinfacht, dass der ausländische Verlobte schon in D lebt und hier eine AE hat?

Der Dokumentenaufwand ist ganz genau der gleiche. Dass der Verlobte schon hier ist, ist kein grosser Vorteil für den Ablauf, es kann aber ein grosser Nachteil sein, wenn Dokumente in der Heimat persönlich beantragt werden müssen ...

Ausserdem vergisst Du das Thema "Urkundenüberprüfung in Problemstaaten". Dauert meist 1 bis 2 Monate, aber z. B. auf den Philippinen gelten 4-6 Monate als normal. Wenn dann die derzeitige AE irgendwie befristet ist, wird es schwierig.

Übrigens ... bei meiner eigenen Heirat vor vielen Jahren in D war weder ein Befreiungsverfahren noch eine Urkundenüberprüfung erforderlich,  und trotzdem fand ich das ganze Verfahren extrem stressig. Wir waren viele Wochen lang damit ausgelastet, die Dokumente zu besorgen, diese legalisieren und übersetzen lassen - und dann ging alles von vorne los, weil in einer Urkunde ein Fehler war ...

Deswegen wundere ich mich immer, wenn andere erzählen "es war ganz einfach". Vielleicht haben wir unterschiedliche Definitionen von "einfach". Eines aber bleibt: auch wenn es in Deutschland "einfach" ist, in DK ist es noch einfacher Smiley
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« Zuletzt geändert: 09.12.2009 um 21:35:45 von Eduard »  
 
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Antwort #10 - 09.12.2009 um 22:25:47
 
In Tønder gilt:
  • richtig übersetzte Ledigkeitsbescheinigungen aus allen Aufenthaltsländern seit dem 18. Lebensjahr und aus dem Heimatland (Apostille nicht notwendig, "richtig übersetzt" zielt darauf, dass man zu einem Übersetzer gehen sollte)
  • legaler Aufenthalt in DK (z.B. ein beliebiges Schengen-Visum)
  • 3 Tage Aufenthalt in der Kommune
  • Reisepässe oder Geburtsurkunden

Den Termin kann man sehr kurzfristig telefonisch vereinbaren (2 Wochen waren möglich). Man kann zu eigener Sicherheit die Unterlagen per Email prüfen lassen, muss aber nicht (soll etwa 1 Woche dauern, haben wir aber nicht ausprobiert...).
Achtung: wenn einer geschieden ist wird es komplizierter. Dann braucht man überall Apostille, Geburtsurkunden kommen hinzu und man muss die Dokumente prüfen lassen.

Uns hat Dänemark richtig überrascht. Wir hatten schon erwartet, dass es sehr schön sein wird, aber eigentlich liegt dort das Märchenland für Hochzeiten  Cool
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Antwort #11 - 09.12.2009 um 22:38:15
 
Eduard schrieb am 09.12.2009 um 21:24:09:
Ausserdem vergisst Du das Thema "Urkundenüberprüfung in Problemstaaten". Dauert meist 1 bis 2 Monate, aber z. B. auf den Philippinen gelten 4-6 Monate als normal. Wenn dann die derzeitige AE irgendwie befristet ist, wird es schwierig.


valider Punkt fürs Pro Dk, aber
Eduard schrieb am 09.12.2009 um 10:27:35:
Nachteile:
...
- Bei bestimmten Konstellationen (Vorehen!) kann es rechtliche Probleme geben, so dass die Ehe aufhebbar ode rgar von vorneherein rechlich unwirksam ist.


wäre auch ein valider Punkt fürs Contra Dk.
Und beide Voraussetzungen (Porblemstaat, Vorehen) sind gleich hypothetisch.

Ich will mich nicht streiten,  doch meine Überlegungen zu Dk und die Anforderungen beim Deutschen Standesamt haben zu einem Pro-D geführt.
Meine Verlobte war zwar oft zu Besuch bei mir, aber ihr ständiger Aufenthalt war im Ausland, aus dem man für D und Dk. Visum braucht -- sie war also nicht in D.
Die Dokumente hatte meine damals Verlobte gleichermassen für Dk. wie D besorgen müssen (ohne Gebrutsurkune geht es in Dk. auch nicht). Da sind die anderen Dokumente "abgefallen". Die Legalisierung und Übersetzung haben in Summe 1 Woche gedauert. Zweimal bei der ABH vorzusprechen ist der Rede nicht wert, mindestens einmal zwecks VE wäre auch nötig gewesen, wenn wir in Dk heiraten wollten. Falsche Angaben für den Visumzweck angeben wollten wir auch nicht.

So einfach es in Dk auch sein mag, der Aufwand in D war in unserer Konstellation ist nicht so viel höher, end-to-end.

ISt natürlich nur *meine* Meinung,
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Antwort #12 - 09.12.2009 um 22:52:52
 
Eduard schrieb am 09.12.2009 um 21:24:09:
Wieso wird die Heirat dadurch vereinfacht, dass der ausländische Verlobte schon in D lebt und hier eine AE hat? 


Ich denke hier vergleicht man Äpfel mit Birnen.

Wenn der heiratswillige Ausländer bereits mit einer AE in Deutschland ist, braucht er kein Visumsverfahren mehr durchlaufen und kann sich ganz auf die Eheschließung und den benötigten Dokumenten konzentrieren, während jemand, der im Ausland lebt und neben der Dokumentenorganisation auch noch das Visumsverfahren durchlaufen muss und somit mit mehr Behörden korrespondieren, Zeitabläufe berücksichtigen und organisieren muß.

Zitat:
Dass der Verlobte schon hier ist, ist kein grosser Vorteil für den Ablauf, es kann aber ein grosser Nachteil sein, wenn Dokumente in der Heimat persönlich beantragt werden müssen ...


Da finden sich immer Freunde/Bekannte/Verwandt, die die Urkunden erhalten und diese auch beglaubigen und legalisieren können.

cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:
richtig übersetzte Ledigkeitsbescheinigungen aus allen Aufenthaltsländern seit dem 18. Lebensjahr und aus dem Heimatland (Apostille nicht notwendig, "richtig übersetzt" zielt darauf, dass man zu einem Übersetzer gehen sollte)

Das entfällt, wenn diese in deutsch oder englisch ausgestellt ist.

cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:
Man kann zu eigener Sicherheit die Unterlagen per Email prüfen lassen, muss aber nicht 

M. E. nach muss die Prüfung im Vorfeld stattfinden, damit man dann per Brief über das Ergebnis angeschrieben wird und einen Heiratstermin ausmachen kann.

cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:
Achtung: wenn einer geschieden ist wird es komplizierter. Dann braucht man überall Apostille, Geburtsurkunden kommen hinzu und man muss die Dokumente prüfen lassen.

Das ist so nicht richtig.

Bei einem deutschen Scheidungsurteil muss lediglich der Rechtskraftvermerk enthalten sein.

Bei Scheidungsurteilen außerhalb der EU müssen diese beglaubigt und von der dänischen Botschaft legalisiert werden.

Bei Scheidungsurteilen aus Ländern des Haager Apostillenabkommen ist eine Apostille incl. Übersetzung notwendig.

Eine Apostille kann gar nicht für alle Scheidungsurteile verlangt werden, da dies bei Staaten nicht möglich ist, die dem Haager Apostillenabkommen nicht beigetreten sind.

cmyk schrieb am 09.12.2009 um 22:25:47:
Wir hatten schon erwartet, dass es sehr schön sein wird, aber eigentlich liegt dort das Märchenland für Hochzeiten

... und wer die Ruhe eines Senior sucht, fühlt sich in Tonder sehr wohl, wo bereits um 17:30 in der Innenstadt die Bürgersteige hochgeklappt werden.  Cool

erne schrieb am 09.12.2009 um 22:38:15:
ohne Gebrutsurkune geht es in Dk. auch nicht

Doch! In Tonder und in Kopenhagen mit Sicherheit.

@erne

Deinen Sachverhalt kann man nicht mit einer Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland in Betracht ziehen.

Zum einen erlaubt ein nationales Visum die Einreise nach Dänemark nicht und zum anderen bekommt man kein Visum für Dänemark, nur um dort zu heiraten, auch kein Schengen Visum.

Um in Dänemark zu heiraten brauchst du keine VE.

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Antwort #13 - 10.12.2009 um 10:06:55
 
steini007 schrieb am 09.12.2009 um 22:52:52:
Da finden sich immer Freunde/Bekannte/Verwandte, die die Urkunden erhalten und diese auch beglaubigen und legalisieren können.


Wo nimmst Du nur immer diese Sicherheit her ...

Man braucht dafür Bekannte/Verwandte, die in der Hauptstadt wohnen, viel Zeit (ganze Tage) haben, und die sorgfältig und vertrauenswürdig sind. Sorgfältig, damit sie gleich merken, wenn in einer Urkunde ein Fehler ist, und dies sofort reklamieren, und vertrauenswürdig, damit man sicher sein kann, dass sie nicht irgendwelche "Abkürzungen" nehmen (was dann in der Regel bei der Urkundenprüfung auffällt).

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Antwort #14 - 10.12.2009 um 10:18:37
 
Eduard schrieb am 10.12.2009 um 10:06:55:
Wo nimmst Du nur immer diese Sicherheit her ...

... aus der eigenen Erfahrung heraus, dass es (immer) Personen gibt, die dem Ausländer helfen. Diese Erfahrung habe ich sowohl bei Bürgern aus afrikanischen Ländern als auch bei Bürgern aus asiatischen Ländern gemacht.

Es wurde immer eine sehr große Hilfsbereitschaft der Freunde/Verwandten/Bekannten im Heimatland des Ausländers an den Tag gelegt.

Vielleicht hast du in deinem Bekanntenkreis nicht so vertrauenwürdige Personen kennengelernt, dass du daraus Organisationsprobleme ableiten könntest. Zwinkernd

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