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Vater von deutscher (Gelesen: 2.485 mal)
Themen Beschreibung: Vater von Deutscher...
M.A.G.S
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i4a rocks!


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06.12.2009 um 02:21:24
 
Hallo alle zusammen... ich brauche paar ratschläge...
es ist so.Ich bin 18 jahre alt und mache zur Zeit eine schulische ausbildung und beziehe deswegen auch bafög...Ich besitze die Deutsche staatsbürgerschaft...mein vater lebt hier bei mir allerdings gibt es ein problem er hat hier leider keine Aufenthaltserlaubnis..meine minderjährige schwester hat zwar nicht  die deutsche staatsbürgerschaft aber jedoch eine Niederlassungserlaubnis.... Meine Mutter lebt nicht hier mit uns.. Meine frage ist ob für mein Vater eine Möglichkeit besteht eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen da ich deutscherstaatsbürger bin und meine noch minderjährige (17) schwester hier in deutschland sind...würde das gehen .??..
ich bitte um hilfe,,,es ist sehr dringend..,
danke in vorraus..
manu
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Antwort #1 - 06.12.2009 um 02:41:07
 
M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 02:21:24:
mein vater lebt hier bei mir allerdings gibt es ein problem er hat hier leider keine Aufenthaltserlaubnis


Hä? Welchen Status hat denn dein Vater derzeit?
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M.A.G.S
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Antwort #2 - 06.12.2009 um 03:07:04
 
er ist halt Ilegal..:S:S
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Antwort #3 - 06.12.2009 um 09:36:14
 
Da dein Vater illegal in Deutschland ist, dürfte ohne vorherige Ausreise keine Möglichkeit einer AE gegeben sein.

Dann wäre aber zu prüfen, ob er nach § 36 AufenthG eine AE bekommen könnte. Ob er dabei diese Hürde nehmen kann, sollte anhand der VwV geprüft werden, die du hier nachlesen kannst:

http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#36
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M.A.G.S
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Antwort #4 - 06.12.2009 um 14:33:32
 
also das wäre dann durch meine schwester zu machen...weil sie noch 16 ist ..beziehungsweise wird im juli erst 17 2010...aber eine sichere AE möglichkeit hat er nicht oder ?? ich mache mir sorgen..ich meine es muss irgendwas geben...ich bin doch deutch...:S:S habe ich keine Recht meine Eltern hier zu haben.. also meinme ,mutter ist in spanien sie Besitz eine AE für spanien sie möchte auch kommen...sie hat hier ein Jobangebot..könnte sie dann auch nicht ?..aber viel wichtiger ist mein dad ..ich  möchte das er jetzt hier ganz frei runlaufen kann...:S:S
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 06.12.2009 um 14:59:07
 
M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 14:33:32:
habe ich keine Recht meine Eltern hier zu haben..

... wenn man sich als Zuzugswilliger an gewisse Pflichten hält, wird das Leben oftmals einfacher.

Das Interesse eines Bürgers steht hinten an, wenn er sich nicht an die Gesetze hält, dazu ist ein illegaler Aufenthalt nicht ganz das Richtige.

Beim Zuzug zu deutschen Erwachsenen geht es eben nur im Härtefall. Beim Zuzug zu ausländischen Familienangehörigen müßte § 29 i.V. mit § 5 AufenthG erfüllt sein wobei ich mir im Moment überhaupt nicht sicher bin, ob der Zuzug zum ausländischen Kind überhaupt vorgesehen ist.  unentschlossen

Evtl. wäre die FZF über deine Mutter leichter.  Dazu müßte der AT genau bekannt sein.

Welche Staatsangehörigkeit hat deine Mutter?

Was bedeutet eigentlich die Abkürzung: S:S?
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M.A.G.S
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Antwort #6 - 06.12.2009 um 15:17:30
 
also meine mutter hat ne AE mit Arbeitserlaubnis für spanien..eine ganz normale...meinst du für sie wäre es leichter hier her zu kommen...ich meine sie hat ja schon eine AE....sie darf hier aber nur zu besuch kommen..drei monate lang...und das von mein Vater..hmm..also keine chance..nä

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

und außerdem ist mein dad gekommen ich hatte ihn schon seit acht jahren nicht gesehen...er war in spanien... und jetzt ist er hier..ich möchte ihn weiterhelfen..es ist auch nicht so das ich ihn schon seit jahre oder montae hier in DE habe..
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« Zuletzt geändert: 06.12.2009 um 15:35:57 von Tippi »  
 
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Antwort #7 - 06.12.2009 um 16:07:10
 
Nochmals, soweit ich es verstanden habe:

Deine Mutter hat eine AE in Spanien (ihre Staatsangehörigkeit hast du bisher nicht verraten Zwinkernd).

Die genaue Bezeichnung der AE und wie lange sie schon dort lebt, wissen wir auch nicht.

Dein Vater kommt gerade aus Spanien. Welchen AT er dort hat oder auch nicht, wissen wir auch nicht.

Wie soll man unter solch lückenhaften Infos eine einigermaßen sinnvolle Antwort geben?

Von dem was wir bisher wissen, solltest du einmal prüfen, ob  nicht eine AE in Spanien möglich wäre.
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M.A.G.S
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Antwort #8 - 06.12.2009 um 16:18:55
 
meine mutter hat die ecuatorianische staatsbürgerschaft... und sie hat den Permiso de Residencia...wegen arbeit hat sie ihren aufenthaltskarte bekommt ..sie ist schon über fünf jahren in spanien( Legal)...und mein Vater hat garnicht nicht in spoanien auch nicht hier,,,kein AT hier und kein AT in spanien und nirgendswo... er ist nur in Spanien Angemeldet.....schon drei monate aber sont nix..
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Antwort #9 - 06.12.2009 um 17:10:22
 
Wenn dein Vater in Spanien gemeldet ist, deine Mutter dort einen langfristigen Aufenthalt hat, wo liegt dann das Problem, dass dein Vater dort einen AT bekommt?

Wenn er in Spanien gemeldet ist, ist er doch offiziell und legal in Spanien oder nicht?
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M.A.G.S
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Antwort #10 - 06.12.2009 um 17:15:52
 
Nein er ist dort zwar gemeldet aber er bekommt da kein AE...in spanien ist das Reglament anders als hier in DE,, dort kann man sich ohne weiteren probleme melden ohne das die Ausländerbehörde da zwischen kommt... und für meine Mutter ist es schwierig dort sich über solche sachen zu kümmern ..deswegen wollten wir das hier versuchen...!!Aber unglaublich eigentlich, das ich als Deutscher nix für mein Vater machen kann... was ist den das....?? Was ist aber wenn meine Mutter hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt ..könnte sie mein vater legalisieren..? und geht das überhaupt..kann meine mutter hier ein AT beantragen,,??
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« Zuletzt geändert: 06.12.2009 um 17:20:05 von M.A.G.S »  
 
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Antwort #11 - 06.12.2009 um 17:23:30
 
M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 17:15:52:
Aber unglaublich eigentlich das ich als deutscher nix für mein Vater machen kann... 

Doch, du kannst sehr viel tun, indem du dich mit deiner Mutter zusammen darum kümmerst, dass dein Vater als Ehegatte einen spanischen AT bekommt.

M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 17:15:52:
... was ist den das....?? 

... dieses sinnlose Gemaule versteht hier wirklich keiner, dass man dem deutschen Staat für die Trägheit ausländischer Bürger für die Problemlösung vorort Unverständnis entgegenbringt, zudem den illegalen Aufenthalt aktiv unterstützt.  Ärgerlich


M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 17:15:52:
Was ist aber wenn meine Mutter hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt ..

Hier wäre das zu prüfen:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#38a

Der anschließenden FZF dürfte bei Sicherung des LU dann nichts mehr im Wege stehen.

Aber nochmals. Aus der Illegalität heraus läßt aber keine Legalität realisieren.
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« Zuletzt geändert: 06.12.2009 um 17:30:40 von steini007 »  
 
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Antwort #12 - 06.12.2009 um 17:31:52
 
das versuch ich doch die ganze zeit mit meine mutter..deswegen ja auch die frage... ob sie hier eine AE bekommt...?
Da steht das sie eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG braucht..hat sie aber nicht ..in spanien erteilen diese erlaubnis garnicht...
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« Zuletzt geändert: 06.12.2009 um 17:42:30 von M.A.G.S »  
 
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Antwort #13 - 06.12.2009 um 17:56:29
 
M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 17:31:52:
..deswegen ja auch die frage... 

... die von Anfang an irgendwie in die falsche Richtung gelaufen ist, da wichtige Informationen gefehlt haben. Aber nun haben wir ja ein wenig mehr Infos darüber.

M.A.G.S schrieb am 06.12.2009 um 17:31:52:
Da steht das sie eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG braucht..

Ich lese da etwas anderes:

Zitat:
38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte


(1) Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will. § 8 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.
...


In Spanien gibt es sicherlich AT die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung darstellen.

Vielleicht melden sich hier die Spanienexperten, die sich mit den AT auskennen bzw. wie der AT lauten müßte.

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reinhard
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Antwort #14 - 06.12.2009 um 17:57:53
 
Doch, die gibt es neuerdings auch in Spanien.

Dein Vater kann sich legalisieren, indem er die FZF beantragt. Dabei müssen Visum und AE zusammenpassen (bzw. das richtige Visum ist die Voraussetzung für die AE). Vorher muss Deine Mutter hier legal leben. Das Visum muss er dort auf der Welt beantragen, wo er legal lebt. Wenn er das in Spanien nicht kann, müsste er das Visum in Equador beantragen.

Kannst Du denn für ihn (finanziell) bürgen?
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