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Reisebestimmungen für Brasilianer in Europa (Gelesen: 1.205 mal)
Amadeus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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18.10.2009 um 19:48:47
 
Hallo!

Ich habe eine Frage und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Meine Freundin aus Brasilien  kommt am 29.10.09 nach Deutschland. Sie hat ein Visum  in ihrem Reisepass da wir im Januar heiraten wollen, aber dieses Visum  ist nur für eine Einreise und einen Aufenthalt in Deutschland(Kategorie D).Obwohl sie ja dafür garkein Visum  mehr braucht.

Nun möchten wir aber am 3.11.09 für 2 Wochen von Deutschland nach Portugal reisen und der Flug  geht auch noch über Mallorca,also Spanien.

Wird das überhaupt möglich sein in Europa zu reisen ohne ein Visum  für den gesamten Schengener Raum? Kann das Konsulat in Sao Paulo  ein Visum  zum Reisen in ganz Europa ausstellen?

Oder weiss zufällig jemand ob die Ausländerbehörde nun das Visum  dafür ausstelen muss? Oder kann sie für einen Kurzaufenthalt überall in Europa reisen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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steini007
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Antwort #1 - 18.10.2009 um 20:22:29
 
Da sie sich als Brasilianerin ohne Visum drei Monate in Schengen Landen - also auch Spanien und Portugal - aufhalten darf, bedarf es keines weiteren Visums.

Das erteilte Visum war ja für den anschließenden dauerhaften Aufenhalt nach der Eheschließung in Deutschland gedacht.

Also braucht ihr euch keinerlei Sorgen machen.

Ergänzend sei auf diesen Thread hingewiesen ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1252754219/36#36
... wonach die Erteilung des D Visums nicht notwendig gewesen wäre.
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« Zuletzt geändert: 18.10.2009 um 20:27:55 von steini007 »  
 
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Amadeus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 18.10.2009 um 21:42:48
 

Hallo Steini!

Erstmal vielen lieben Dank für deine Antwort!

Wenn ich das richtig verstanden habe darf sie also auch von einem Eu-Land in ein anderes reisen ohne überhaupt ein Visum zu besitzen (für den Zeitraum von 90 Tagen).

Darf ich bitte noch fragen wie das mit dem Aufenthalt eigentlich genau geregelt ist? Kann sie sich also quasi am 29.10. direkt bei der Einwohnermeldestelle anmelden oder muss sie dazu zum Ausländeramt? Und wann muss sie dorthin-vor oder nach der Eheschliessung?

Vielen Dank für deine Antwort! Du scheinst ja wirklich ein Experte zu sein-bist du Anwalt?

LG,Amadeus
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steini007
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Antwort #3 - 18.10.2009 um 22:10:51
 
Zitat:
Kann sie sich also quasi am 29.10. direkt bei der Einwohnermeldestelle anmelden

Inwieweit sie der Anmeldepflicht unterliegt, kannst du im Melderechtrahmengesetz (MRRG) deines Bundeslandes nachlesen. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Zitat:
muss sie dazu zum Ausländeramt? 

Solange die Eheschließung noch nicht erfolgt ist, kann keine AE beantragt werden und somit bleibt die ABH noch verschont.  Laut lachend

Zitat:
nach der Eheschliessung

... und zwar innerhalb der 90 Tage nach der Einreise.

Zitat:
bist du Anwalt?

... dann wäre ich hier schon lange verhungert. Zwinkernd

Damit du nicht zu schnell aus dem Lesen kommst, noch dieser Thread, in Sachen Anmeldung bei der Meldebehörde
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1250753736/0#0
... allerdings ist die Dame ohne Visum eingereist. Somit dürften diese Probleme hoffentlich bei deiner künftigen Frau nicht auftreten.
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« Zuletzt geändert: 18.10.2009 um 22:14:52 von steini007 »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 18.10.2009 um 22:22:47
 

Hallo Steini!

Also ich finde du könntest als Anwalt durchaus sehr viel Erfolg haben! Vielen Dank nochmal für deine Antworten!

Eine letzte Frage habe ich dann aber doch noch:

Sie hat ja jetzt im Pass ein D-Visum eingetragen-ist das denn ein Sichtvermerk?

Wenn ja, könnte dieser dann hinderlich sein bei der Einreise nach Portugal wenn sie quasi Deutschland als Beschränkung im Pass hat?
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Antwort #5 - 18.10.2009 um 22:40:47
 
Zitat:
du könntest als Anwalt durchaus sehr viel Erfolg haben!

... und mit dir als meinen ersten Mandanten sicherlich. Zwinkernd

Zitat:
Sie hat ja jetzt im Pass ein D-Visum eingetragen-ist das denn ein Sichtvermerk?

Hier mache ich mir die Antwort - wie so mancher Anwalt - etwas leichter und verweise hierauf:

http://de.wikipedia.org/wiki/Visum

Zitat:
Wenn ja, könnte dieser dann hinderlich sein bei der Einreise nach Portugal wenn sie quasi Deutschland als Beschränkung im Pass hat? 

Das D Visum ist hier nicht als Beschränkung zu sehen, sondern für den anschließenden Daueraufenthalt in Deutschland gedacht.

Sie bräuchte ja ohnedies für euer Reisevorhaben kein Visum.

Anders wäre es, wenn bei visumspflichtigen Ländern ein Schengen Visum beschränkt auf Deutschland erteilt wird (hierzu gab es auch vor kurzem einen Thread. Da dich das aber ohnedies nicht betrifft, spare ich mir die Sucharbeit. Du mögest mir hoffentlich meine Trägheit verzeichen), dann wäre eine Reise in die Schengen Staaten eine illegale Einreise.

Meinem Verständnis nach würde die 90 Tage-Frist für den Schengen Aufenthalt (Spanien/Portugal) erst dann beginnen, wenn deine Freundin diesen bereist, wobei der Nachweis der Einreise erbracht werden müßte. Aber das betrifft euch beide ja auch nicht unbedingt.
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« Zuletzt geändert: 18.10.2009 um 22:44:52 von steini007 »  
 
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Antwort #6 - 18.10.2009 um 23:03:04
 
steini007 schrieb am 18.10.2009 um 22:40:47:
Meinem Verständnis nach würde die 90 Tage-Frist für den Schengen Aufenthalt (Spanien/Portugal) erst dann beginnen, wenn deine Freundin diesen bereist,

Wobei du dann annehmen müsstest, dass Deutschland nicht zum Schengengebiet gehört...
Die Thematik ist mehr als kompliziert, da der Aufenthalt im Schengenraum nur dann visumsfrei ist, wenn man sich bis zu 3 Monate aufhalten möchte... mit einem D- Visum scheinen die Planungen anders zu sein...

Kompliziert deshalb, weil die Schengenstaaten die Regelungen leider unterschiedlich auslegen...
Zur Erklärung... die BPOL sieht zB visumsfreie Staatsangehörige, die im Besitz eines D- Visums eines anderen Schengenstaates sind, nicht mehr in der Visumsfreiheit, da der Aufenthalt im Schengengebiet eben nicht vorübergehend ist...
Wie das andere Schengenstaatenen (hier Spanien und Portugal) sehen... kA... aber ich würde mich nicht trauen, eine so wie oben getätigte absolute Aussage zu treffen... Zwinkernd

Daddy
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Antwort #7 - 18.10.2009 um 23:15:25
 
Daddy schrieb am 18.10.2009 um 23:03:04:
Zur Erklärung... die BPOL sieht zB visumsfreie Staatsangehörige, die im Besitz eines D- Visums eines anderen Schengenstaates sind, nicht mehr in der Visumsfreiheit, da der Aufenthalt im Schengengebiet eben nicht vorübergehend ist...

Würde das dann bedeuten, dass z. B. eine Visumsinhaber eines französischen D Visums ein zusätzliches Schengen Visum benötigt, wenn er nach Deutschland reisen möchte?
Wenn ja, dann wäre die Beantragung bereits vor Einreise (hier Frankreich) bei der deutschen Botschaft zu tätigen.

Im Fall des TS wäre ein brasilianischer Staatsbürger in mehrfacher Hinsicht durch das D Visum benachteiligt.
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Amadeus
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Antwort #8 - 18.10.2009 um 23:32:07
 
Hallo ihr beiden!

Erstmal danke für eure Gedanken! Allerdings bin ich jetzt etwas verwirrt.

Nochmal zur Erinnerung:

1. Sie hat ein D-Visum im Pass das vom deutschen Konsulat in Sao Paulo ausgestellt wurde-aber schon im März 2009 also noch vor der Neuregelung
2. Sie reist am 29.10. nach Deutschland ein
3. Wir wollen am 3.11. über Mallorca(Transit) nach Portugal für 2 Wochen
4. Nach 2 Wochen soll es dann über Mallorca wieder zurück nach Deutschland

Kann sie das jetzt ohne Bedenken oder nicht?

Hier noch eine Meldung die mich nachdenklich stimmte:

Am 15. April 2008 wurde eine Gruppe von acht brasilianischen Studierenden am Flughafen Berlin-Schönefeld von der Bundespolizei an der Einreise nach Deutschland gehindert (junge Welt vom 19. April 2008, „Kommen und Gehen“). Die acht jungen Menschen waren aus Budapest nach Berlin gereist. Die Studierenden nehmen an dem europäischen Austauschprogramm „Erasmus“ teil und studieren an verschiedenen Universitäten in Portugal.

Laut Auskunft der Bundespolizei wurde ihnen die Einreise verweigert, weil sie über keine gültigen Visa verfügten. Ihre Visa seien lediglich für Portugal gültig. Ihnen wurde die Einreise nach Deutschland trotz „Schengen“ und trotz eines bilateralen Abkommens zwischen Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1955/1956, wonach visafreies Reisen zwischen beiden Staaten möglich sein sollte, verweigert.

Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE vom 12.9.2008 (BT-Drs. 16/10228) stellt die Frage nach der Visafreiheit: „Trifft es zu, dass brasilianische Staatsbürger seit dem Abkommen von 1955/ 1956 visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (besuchsweise bis drei Monate einreisen) können, und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?“

Die Antwort kann dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) entnommen werden: Denn in der Anlage A Nr. 1 soll nach der Angabe „ Australien GMBl. 1953 S. 575“ die Angabe „Brasilien BGBl II.“ eingefügt werden.

Dies spricht dafür, dass brasilianische Staatsangehörige visafrei nach Deutschland einreisen dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass Zurückweisungen an der Grenze nicht mehr erfolgen und der Grenzschutz von der geplanten Gesetzesänderung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.



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« Zuletzt geändert: 18.10.2009 um 23:37:37 von N/V »  
 
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Antwort #9 - 18.10.2009 um 23:58:32
 
Zitat:
Laut Auskunft der Bundespolizei wurde ihnen die Einreise verweigert, weil sie über keine gültigen Visa verfügten. Ihre Visa seien lediglich für Portugal gültig. 

Da ist vermutlich genau das passiert, was Daddy oben erklaert hat. Die Studenten sind nicht nur als Besucher/Touris/"voruebergehend" im Schengenraum. Aus diesem Grund sieht die BPOL sie nicht als visafrei an.

Die initiale Idee fuer langfristige Aufenthalte war eigentlich so gedacht, dass ein potentieller Langfrist-Gast (Student, Ehepartner, etc.) ein D-Visum des Ziellands mit kurzer Gueltigkeit (3 Monate) erhaelt, welches dann nach Ankunft im Zielland in eine schengenwirksame AE "umgetauscht" wird. Das ist z.B. in Deutschland aktuell auch die gaengige Praxis.

Nur leider sind einige andere Staaten dazu uebergegangen bei "kurzen langfristigen Aufenthalten", z.B. Austausch-Studium, gar keine AE mehr zu erteilen sondern geben statt dessen D-Visa mit 1-jaehriger Gueltigkeit. Non-EU Studenten fallen darauf leider des oefteren rein, so habe ich z.B. mal einen aehnlichen Artiekl ueber tuerkische Erasmus Studentinnen in Polen gesehen, welche von der BPOL zurueck geschickt wurden.

Gesetzlich ist da leider nichts zu beanstanden, praktisch und logisch gesehen ist das aber ziemlich dumm. Wenn ich mich recht erinnere, soll aber in Zukunft das D-Visum als schengenwirksam ausgestaltet werden. Sobald das mal durch ist, sind obige Probleme also passe.

Ich hoffe, ich konnte dir den Hintergrund ein bisschen erlautern. Konkreft fuer euch bedeutet das jetzt folgendes: Wenn Portugal oder Spanien aehnlich strikt sind wie die BPOL, dann wird deine Freundin durch das D-Visum Probleme bekommen, weil man sie nicht als visafrei ansieht. Hier hilft euch wohl nur eine nachfrage bei den jeweiligen Konsulaten eurer Ziellaender, um eine boese Ueberraschung zu vermeiden.

Alternativ waere es natuerlich auch praktisch, wenn die deutsche Auslandsvertretung in Anbetracht eurer Plaene das D Visum zu einem D+C upgraded. Dieses wuerde dann fuer 90 Tage problemlos in Schengen gelten. Aber ob man auf dem Konsulat/Botschaft so flexibel ist...?!
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Antwort #10 - 19.10.2009 um 00:01:08
 
steini007 schrieb am 18.10.2009 um 23:15:25:
Würde das dann bedeuten, dass z. B. eine Visumsinhaber eines französischen D Visums ein zusätzliches Schengen Visum benötigt, wenn er nach Deutschland reisen möchte?
Wenn ja, dann wäre die Beantragung bereits vor Einreise (hier Frankreich) bei der deutschen Botschaft zu tätigen.


Dann wäre wohl ein D+C Visum das passende, wenn die Reise in den ersten drei Monaten erfolgen soll.

Sonst - oder auch, wenn eine ev. Rückreise über einen anderen Schengen-Staat gehen soll - wohl das separate Visum.

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Antwort #11 - 19.10.2009 um 00:05:15
 
Hi Stefan+Michi!

Vielen lieben Dank für eure Antwort!

Das ist ja alles wirklich sehr kompliziert! Mein Gott wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die 2 Wochen Portugal-Urlaub nicht gebucht!

Ich habe auch schon daran gedacht das sie das Visum in Brasilien vom deutschen Konsulat in ein D+C Visum ändern lassen soll. Aber die sind ja dort auch sowas von unflexibel.

Kann das eigentlich auch die deutsche Ausländerbehörde machen? Dann könnten wir das am 30.10 oder 02.11. noch schnell machen lassen.

Oder wäre es dann nicht günstiger das D-Visum ganz rauszunehmen? Denn dann dürfte sie ja theoretisch im ganzen Schengen-Raum für 3 Monate rumreisen und das wäre ja dann ab dem 29.10 bis zum 29.01.2010 - Die Eheschliessung ist 2010 geplant.

Wenn sie ohne D-Visum einreist müsste ja eigentlich folgendes gelten:

Artikel 20

(1) Sichtvermerksfreie Drittausländer können sich in dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien frei bewegen, höchstens jedoch drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an und soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c, d und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen.

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« Zuletzt geändert: 19.10.2009 um 18:50:01 von fons »  
 
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Antwort #12 - 19.10.2009 um 08:36:34
 
Zitat:
Oder wäre es dann nicht günstiger das D-Visum ganz rauszunehmen? Denn dann dürfte sie ja theoretisch im ganzen Schengen-Raum für 3 Monate rumreisen und das wäre ja dann ab dem 29.10 bis zum 29.01.2010 - Die Eheschliessung ist am 09.01.2010 geplant.

In Anbetracht dieser ungeklärten und unsicheren Situation sehe ich auch diese Möglickeit als Lösung an, wobei das herausnehmen nicht so einfach funktioniert. Das Visum müßte "ungültig" gestempelt werden.

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Antwort #13 - 19.10.2009 um 15:59:16
 
steini007 schrieb am 19.10.2009 um 08:36:34:
In Anbetracht dieser ungeklärten und unsicheren Situation sehe ich auch diese Möglickeit als Lösung an, wobei das herausnehmen nicht so einfach funktioniert. Das Visum müßte "ungültig" gestempelt werden.



Hallo Steini!

Das müsste ja dann das Konsulat in Sao Paulo machen-heute Abend werde ich hören was die gesagt haben. Ich berichte euch dann.

Das das alles von sowas kompliziert ist hätte ich nie gedacht Griesgrämig
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Antwort #14 - 19.10.2009 um 17:19:01
 
Zitat:
Das müsste ja dann das Konsulat in Sao Paulo machen-heute Abend werde ich hören was die gesagt haben. Ich berichte euch dann.

Das das alles von sowas kompliziert ist hätte ich nie gedacht Griesgrämig


Wart vielleicht noch ein bissl mit dem ungültig stempeln. So ein ungültig gestempeltes Visum wird bei der sichtvermerksfreien Einreise sicher Fragen aufwerfen.

Meines Wissens nach sollte grundsätzlich auch trotz Visums im Pass eine sichtvermerksfreie Einreise möglich sein. Vielleicht kann sich noch wer Wissenderer zu Wort melden.

lg
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