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Einbürgerung trotz Behinderung (Gelesen: 3.647 mal)
Weidenkätzchen
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15.10.2009 um 06:51:03
 
Hallo ihr,

ich habe was gelesen, dass mir verunsichert hat. Obwohl ich kein Asylbewerber bin.

Ich bin seit 2008 in Deutschland und arbeitete als Aupair bis Juli 2009. Mein Mann ist Deutsch und wir sind seit Juli 2009 glücklich verheiratet. Meine aktuelle Art des Titles meiner Aufenthaltserlaubnis ist §28 Abs. 1 S1. Nr.1 AufenthG. Ich gehe im Dezember zum amerikanischen Konsulat. Denn ich muss meinem Heirat bzw. meine Namensänderung anerkannt machen.  Die Frau der ABH hat aber auch gesagt, wenn ich es früh erledige, dass ich sofort zurück kommen kann. Dann wird nicht nur meinen Name auf meinen Pass offiziell geändert, sondern wird sie mit mir vielleicht über eine Aufenthaltserlaubnis Verlängerung sprechen.

Ich schätze diese kurze Aufenthaltserlaubnis ist nur jetzt kurz, denn ich werde nach einem Jahr überprüft, dass alles noch so wie es ist ist. Denn ich habe nichts was die ABH ein Grund gibt mich zu verschieben. Natürlich nach drei Jahren vorbei sind bzw. wenn ich die Einbürgerungstest machen darf.

Aber jetz zur wichtigsten Frage. Ich bin autistisch bzw. ich habe Asperger-Syndrom. Ich habe gelesen, dass mindestens Asylbewerber (was ich nicht bin) aus Grund ihrer Behinderung die Einbürgerung verweigert werden könnte. Ich habe die Quelle von hier gefunden. http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/migration_behinderung.php


Also könnte die EBH mich die Einbürgerung verweigern nur aus Grund meiner Behinderung trotz meiner 100% Legalität hier zu sein?
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Mick
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Antwort #1 - 15.10.2009 um 07:07:26
 
Hi,

nein, natürlich nicht. Wollte es kaum glauben, aber es steht tatsächlich
da:

Zitat:
Andererseits kann es vorkommen, dass Menschen nur auf Grund ihrer Behinderung die Einbürgerung verweigert wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Odysseus
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Antwort #2 - 15.10.2009 um 08:37:55
 
ja, aber nur weil das "da" steht, muss das ja noch lange nicht zutreffen. Papier ist geduldig - und Bildschirme noch vielmehr!!. Was sog. "Beratungsstellen" gelegentlich als sog. "Beratung" anbieten, spottet jeder Beschreibung.

Gerade eine anerkannte Behinderung kann zu gewissen Erleichterungen im EB-Verfahren führen, sei es Befreiung von oder Erleichterung bei Sprach- oder EB-Test oder eine großzügigere Auslegung der Frage des Vertretenmüssens von Soziallleistungen.

Am Ende behaupten die noch, dass mancher nicht eingebürgert werden kann, weil er Ausländer ist.... Schockiert/Erstaunt
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Weidenkätzchen
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Antwort #3 - 15.10.2009 um 16:37:22
 
Ich bin verwirrt.  Griesgrämig Also habe ich als Nicht-Asylbewerber mit dem AE Status, den ich habe, einen Grund Sorgen darum zu machen, dass ich wegen meiner Behinderung von der Einbürgerung verboten werden könnte? Ich hoffe nicht, denn das wäre ungerecht.

Ich habe viel über dem Einbürgerungstest gelesen und es sieht nicht so aus als ob es wäre was, dass ich nicht verstehen könnte.
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Antwort #4 - 15.10.2009 um 16:47:29
 
Weidenkätzchen schrieb am 15.10.2009 um 16:37:22:
Also habe ich als Nicht-Asylbewerber mit dem AE Status, den ich habe, einen Grund Sorgen darum zu machen, dass ich wegen meiner Behinderung von der Einbürgerung verboten werden könnte?


Nein !!!!

Lies doch noch einmal ganz in Ruhe, was Odysseus, der ja selber in einer Einbürgerungsbehörde arbeitet, durch:

Odysseus schrieb am 15.10.2009 um 08:37:55:
Gerade eine anerkannte Behinderung kann zu gewissen Erleichterungen im EB-Verfahren führen, sei es Befreiung von oder Erleichterung bei Sprach- oder EB-Test oder eine großzügigere Auslegung der Frage des Vertretenmüssens von Soziallleistungen.


Also, - das was Du vorher auf der von Dir genannten Webseite gelesen hast, ist ganz großer Müll und Unsinn - mach Dir also bitte keine Sorgen. Die Leute, die das dort geschrieben haben, haben entweder keine Ahnung oder kein Verantwortungsbewusstsein - wahrscheinlich sogar beides nicht. - Eigentlich dürften die andere Menschen gar nicht beraten!

Noch mal, liebe Bast:

An Deiner Erkrankung/Behinderung wird Deine Einbürgerung nicht scheitern.


Schöne Grüße an Dich -

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Antwort #5 - 16.10.2009 um 04:05:20
 
Danke Schweitzer.

@Odyssyeus, es tut mir Leid, dass ich Deinem Post nicht sofort kapieren könnte. Es ist einfach so wenn ich Angst habe, dass ich entweder was Wichtiges verpasse oder nicht (wie ich sonst kann) verstehe (wie Deinem Post zB.).

Aber jetzt das alles erklärt ich, bin ich berühigt. Obwohl es mir peinlich ist wie ich vielleicht hier vorkomme wenn ich mich verunsichert fühle, obwohl ich Unterstützung von anderen habe.
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Antwort #6 - 16.10.2009 um 08:00:45
 
Weidenkätzchen schrieb am 16.10.2009 um 04:05:20:
Obwohl es mir peinlich ist wie ich vielleicht hier vorkomme wenn ich mich verunsichert fühle, obwohl ich Unterstützung von anderen habe. 


Dir muss hier gar nichts peinlich sein, Bast. Im Übrigen ist i4a ja unter anderem gerade dafür da, Menschen, die verunsichert sind, vernünftige, sachliche Erkärungen zu geben, Wege aufzuzeigen und ihnen damit zu helfen. -

Wirklich peinlich ist, dass es Beratungsstellen gibt, wie die oben von Dir zitierte ...

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Antwort #7 - 16.10.2009 um 09:47:44
 
schweitzer schrieb am 16.10.2009 um 08:00:45:
Dir muss hier gar nichts peinlich sein, 

schon gar nicht, dass Du meine Posts nicht verstehst - geht mir manchmal ähnlich  Laut lachend Laut lachend
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Antwort #8 - 16.10.2009 um 13:40:25
 
Danke Euch.  Smiley

Das stimmt auch, dass es wegen solchen falschen Beratungsstellen peinlich ist.
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