Hallo ihr,
ich habe was gelesen, dass mir verunsichert hat. Obwohl ich kein Asylbewerber bin.
Ich bin seit 2008 in Deutschland und arbeitete als Aupair bis Juli 2009. Mein Mann ist Deutsch und wir sind seit Juli 2009 glücklich verheiratet. Meine aktuelle Art des Titles meiner Aufenthaltserlaubnis ist §28 Abs. 1 S1. Nr.1
AufenthG. Ich gehe im Dezember zum amerikanischen Konsulat. Denn ich muss meinem Heirat bzw. meine Namensänderung anerkannt machen. Die Frau der
ABH hat aber auch gesagt, wenn ich es früh erledige, dass ich sofort zurück kommen kann. Dann wird nicht nur meinen Name auf meinen Pass offiziell geändert, sondern wird sie mit mir vielleicht über eine Aufenthaltserlaubnis Verlängerung sprechen.
Ich schätze diese kurze Aufenthaltserlaubnis ist nur jetzt kurz, denn ich werde nach einem Jahr überprüft, dass alles noch so wie es ist ist. Denn ich habe nichts was die
ABH ein Grund gibt mich zu verschieben. Natürlich nach drei Jahren vorbei sind bzw. wenn ich die Einbürgerungstest machen darf.
Aber jetz zur wichtigsten Frage. Ich bin autistisch bzw. ich habe Asperger-Syndrom. Ich habe gelesen, dass mindestens Asylbewerber (was ich nicht bin) aus Grund ihrer Behinderung die Einbürgerung verweigert werden könnte. Ich habe die Quelle von hier gefunden.
http://www.familienratgeber.de/jugendliche_erwachsene/migration_behinderung.php
Also könnte die EBH mich die Einbürgerung verweigern nur aus Grund meiner Behinderung trotz meiner 100% Legalität hier zu sein?