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Abschiebung Türkei! (Gelesen: 2.748 mal)
Rose28
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11.09.2009 um 00:32:53
 
Hallo zusammen,
hab euer Forum gefunden und wende mich auch gleich mit ein paar Fragen an Euch.
Wir haben eine gemeinsame Tochter (10 Jahre) er ist noch mit ner anderen Deutschen verheiratet, wir sind seit 1 Jahr wieder zusammen. Bisl kompliziert  Zwinkernd
Mein Freund hatte vorgestern seine Verhandlung wegen der Abschiebung und diese ist negativ für ihn ausgegangen  Traurig
Er sitzt im Moment eine Haftstrafe ab (insgesamt 5 Jahre 3 Monate/ 3 1/2 Jahre sind vorbei) wegen Verstoß Btmg und Raubüberfall. Die Richter meinten er solle ne 6-monatige Drogentherapie machen, danach geben sie ihm 6 Wochen Zeit freiwillig auszureisen. Er soll 2 Jahre in die Türkei. Was ich ja schon komisch finde  hä?

Meine Frage, dürfte er denn dann in Österreich z.B. einreisen oder muß er jetzt erstmal für 2 Jahre in der Türkei sein?
Wie groß ist die Hoffnung das er nach den 2 Jahren wieder zu uns kommen darf??
Darf er in den 2 Jahren für nen Besuch bei unserer Tochter einreisen??

Vielen Dank schon mal für evtl. Antworten

Lg Rose28
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.09.2009 um 07:00:17
 
Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 00:32:53:
Mein Freund hatte vorgestern seine Verhandlung wegen der Abschiebung 

Hoi,

was war das konkret für eine Verhandlung? Ging es um die
Ausweisungsverfügung der ABH?

Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 00:32:53:
Meine Frage, dürfte er denn dann in Österreich z.B. einreisen oder muß er jetzt erstmal für 2 Jahre in der Türkei sein?

Eine Ausweisung hätte zur Folge, dass er nicht in die Schengen-
staaten einreisen darf.

Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 00:32:53:
Wie groß ist die Hoffnung das er nach den 2 Jahren wieder zu uns kommen darf??

Wenn ein Vergleich bei Gericht geschlossen wurde, dann be-
stehen gute Chancen.

Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 00:32:53:
Darf er in den 2 Jahren für nen Besuch bei unserer Tochter einreisen??

Grundsätzlich: Nein. Bei außergewöhnlichen Ereignissen könnte
man versuchen, temporär eine Erlaubnis (Betretenserlaubnis +
Visum) zu bekommen. Ob's klappt, steht auf einem anderen Blatt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Rose28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.09.2009 um 17:32:46
 
Hallo

Danke für deine Antworten.  Smiley

Mick schrieb am 11.09.2009 um 07:00:17:
Ging es um die
Ausweisungsverfügung der ABH?

Ja genau darum ging es.

Mick schrieb am 11.09.2009 um 07:00:17:
Eine Ausweisung hätte zur Folge, dass er nicht in die Schengen-
staaten einreisen darf.

Das heißt er darf nicht in die EU einreisen oder?? Also kein Urlaub z.B in Spanien.. Versteh ich richtig oder?

Mick schrieb am 11.09.2009 um 07:00:17:
Wenn ein Vergleich bei Gericht geschlossen wurde, dann be-
stehen gute Chancen.

Das mit der Drogentherapie und der danach freiwilligen Ausreise ist der Vergleich so laut Anwalt. Jetzt hat aber das Ausländeramt 2 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Macht das Sinn wenn der richterliche Beschluss so lautet??

Also müssten wir ihn in der Türkei besuchen um ihn sehen zu wollen? Sein Anwalt meinte es bestehe die Möglichkeit das er 1mal im Jahr für höchstens 3 Wochen einreisen darf eben weil er hier ne Tochter hat. Das man dann wahrscheinlich einfach abwarten und schauen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten..

Lg Rose28
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schweitzer
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Antwort #3 - 12.09.2009 um 09:17:52
 
Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 17:32:46:
Das heißt er darf nicht in die EU einreisen oder?? Also kein Urlaub z.B in Spanien.. Versteh ich richtig oder?


Richtig, das wird nicht gehen bis die schengenweite Einreisesperre abgelaufen ist.

Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 17:32:46:
Jetzt hat aber das Ausländeramt 2 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Macht das Sinn wenn der richterliche Beschluss so lautet??


Es ist Sache der ABH das zu beurteilen, von hier aus ist da keine wirkliche Prognose möglich. (Ganz persönlich würde ich da keinen Sinn drin sehen, aber das ist allein meine - unmaßgebliche - Meinung).

Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 17:32:46:
Also müssten wir ihn in der Türkei besuchen um ihn sehen zu wollen? 


Jepp.

Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 17:32:46:
Sein Anwalt meinte es bestehe die Möglichkeit das er 1mal im Jahr für höchstens 3 Wochen einreisen darf eben weil er hier ne Tochter hat. Das man dann wahrscheinlich einfach abwarten und schauen.


Das läuft auf die sache mit der Betretenserlaubnis hinaus, die Mick schon angesprochen hatte - auch hier: wirkliche Prognose nicht möglich. - Leicht wirds nicht werden ...

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Antwort #4 - 12.09.2009 um 12:25:55
 
Rose28 schrieb am 11.09.2009 um 17:32:46:
Das heißt er darf nicht in die EU einreisen oder?? Also kein Urlaub z.B in Spanien.. Versteh ich richtig oder?

Nicht ganz!

Die Einreise in Schengen Staaten ist nicht möglich, auch wenn sie nicht zur EU gehören wie z. B. die Schweiz.
Auf der anderen Seite wäre eine Einreise in EU Staaten möglich, die nicht dem Schengen Abkommen beigetreten sind, wie z. B. UK, Bulgarien oder Rumänien.
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Rose28
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Antwort #5 - 12.09.2009 um 19:22:49
 
Vielen Dank für euere Antworten!

danke
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