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Heiraten/EU/Illegalität (Gelesen: 1.092 mal)
Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten/EU/Illegalität
12.07.2009 um 15:39:25
 
Ich hoffe, ich habe den richtigen Bereich erwischt, könnte auch eine Frage für die Bereiche Personenstantsrecht sein.

Ich suche die Rechtslage und die relevanten Rechtsquellen zu den folgenden Fragen:

Ein Ausländer hält sich illegal in Deutschland auf und möchte einen EU-Bürger heiraten
-der in Deutschland wohnt und im Besitz einer Bescheinigung nach §5(1) FreizügG/EU ist,
-der nicht (oder nicht mehr) im Besitz dieser Bescheinigung ist, aber (wieder) nach Deutschland einreist, um den Ausländer zu heiraten.
Annahme: der Ausländer hat einen gültigen Pass.

Die Rechtslage nach der Heirat ist klar, es geht nur um die Fragen, ob und wie das Paar heiraten könnte und die Rechtsquellen dazu.



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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.08.2009 um 17:52:10
 
Moin,

Mutly schrieb am 12.07.2009 um 15:39:25:
Ich hoffe, ich habe den richtigen Bereich erwischt, könnte auch eine Frage für die Bereiche Personenstantsrecht sein.

Ich suche die Rechtslage und die relevanten Rechtsquellen zu den folgenden Fragen:

Ein Ausländer hält sich illegal in Deutschland auf und möchte einen EU-Bürger heiraten
-der in Deutschland wohnt und im Besitz einer Bescheinigung nach §5(1) FreizügG/EU ist,
-der nicht (oder nicht mehr) im Besitz dieser Bescheinigung ist, aber (wieder) nach Deutschland einreist, um den Ausländer zu heiraten.
Annahme: der Ausländer hat einen gültigen Pass.

Die Rechtslage nach der Heirat ist klar, es geht nur um die Fragen, ob und wie das Paar heiraten könnte und die Rechtsquellen dazu.


Wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht, ist eine Aufenthaltsbeendigung unstatthaft. Bis das unmittelbare Bevorstehen angenommen wird, muß man jedoch dem Standesbeamten viel mehr vorlegen als nur den Reisepaß. Bis zum unmittelbaren Bevorstehen könnte die ABH eine Aufenthaltsbeendigung veranlassen...

Gruß, ULF
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Mutly
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Beiträge: 1.399

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.08.2009 um 17:56:19
 
Danke Ulf. Smiley Es werden also die gleichen Regeln angewandt wie wenn der Ausländer einen Deutschen heiraten würde, ohne Erleichterungen weil der Aufenthalt nach der Heirat in diesem Fall legal ist.
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