Eduard schrieb am 20.06.2009 um 12:32:41:So wie ich den Absatz 3 ("im Einvernehmen") lese, kann der Hilfeempfänger sich freiwillig dazu bereit erklären, die Klage selbst zu führen, aber er muss es nicht tun.
Gesetztestexte lese sich oft einfach, wie aber die Praxis durch entsprechende Gerichtsurteile aussieht, ist wiederum eine ganz andere Sache.
Zitat:Diesen Satz verstehe ich nicht
Dies bezog sich auf deine Aussage:
Zitat:Das würde erklären, warum man den Antragstellern weiszumachen versucht, sie müssten klagen.
Eduard schrieb am 20.06.2009 um 12:32:41:Nun ist aber der Kindsvater nicht leistungsfähig. Dann wäre tatsächlich zu prüfen, ob der Ehemann nicht doch noch unterhaltspflichtig ist.
Wieso sollte durch die Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nun der Exmann unterhaltspflichtig werden? Das Kind ist ja die Ursache, dass die
TS nicht vollzeit arbeiten kann. Dafür kann der Exmann nicht zur Veranwortung gezogen werden.
Eduard schrieb am 20.06.2009 um 12:32:41:In jedem Fall würde ich Dir aber eine Beratung beim Jugendamt empfehlen,
Ich würde den Gang zum Anwalt der sich im Sozialrecht auskennt bevorzugen, da Jugendämter auch sehr oft auf der "Unterhaltswelle" stehen.
Das Jugendamt ist nur für den Kindsunterhalt zuständig. Da dürfte es m. M. nach keine Unstimmigkeiten geben.
Eduard schrieb am 20.06.2009 um 12:32:41:Meine Meinung ist nach wie vor, dass Dich die ARGE nicht dazu zwingen kann, selbst Klage einzureichen, wenn Du dafür nicht die Nerven hast, insbesondere bei einer so unklaren Situation.
Ob man nun die Nerven einer Klage hat oder nicht, ist subjektiv, ändert aber nichts daran, alles daran zu setzen, seine Ansprüche geltend zu machen.
Wenn du dich mit dem Thema "ARGE" auseinandersetzt, wirst du sehen, dass sie vieles fordern und sanktionieren (zurecht oder zu Unrecht sei mal aussen vor), dass sich eine neue Baustelle einer Klage auftut und die
TS im Moment trotzdem kein Geld hat.
Da die ARGE die Kosten einer Klage zu übernehmen hat, gibt es m. M. nach keinen Grund der Klageablehnung, wenn die ARGE dies fordert.