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Rückkehr wird verzögert (Gelesen: 3.401 mal)
Themen Beschreibung: bras. Ehefrau zurück nach D
brasileiro
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Die Hoffnung stirbt zuletzt


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30.05.2009 um 13:24:59
 
Liebe Community, ich bin neu hier und wende mich an Euch, da ich langsam verzweifle und nicht mehr weiter weiss. Vielleicht könnt Ihr mir ein wenig Hilfestellung geben, wie und wo ich was erreichen kann. Hier ein kurzer Abriss meiner Situation:
- Ich, 40 Jahre männlich, im März 2009 mit Brasilianerin in D geheiratet
- meine Frau musste am 01.04. bereits zurück nach BRA, da sie Papiere des alleinigen Sorgerechts für ihren Sohn benötigt
- Deutschprüfung hier in München gemacht, jedoch nicht geschafft, da sie nur eine Woche Zeit hatte
- lebt in BRA "in the middle of nowhere", also keine großen Städte in der Nähe wo ein Konsulat oder Goethe-Institut ist
- Papiere drüben sind auf dem Weg erstellt zu werden
- Konsulat hatte ausdrücklich gesagt, dass für Einreise mit Visum (Ehegattennachzug) keine Deutschprüfung erforderlich sei
- Ausländerbehörde hier akzeptiert dies nicht und nimmt Kontakt mit Generalkonsulat auf
- Konsulat revidiert nun und verlangt Deutschprüfung
- Auf Anfrage ist die nächstmögliche Prüfung erst im Dezember 2009 möglich und sie müsste nach Rio de Janeiro

Soweit der bisherige Ablauf, täglich erreichen mich Schreiben der Ausländerbehörde, Mails des Konsulats oder der Deutschkurslehrerin

Nun meine Fragen:
- gibt es wirklich keine ander Möglichkeit als bis Dezember zu warten bevor ich meine Frau zurückholen kann?
- kann sie nicht als normale Touristin wieder einreisen und die Umwandlung hier beantragen ?
- wie sieht der Staat eigentlich die Tatsache, dass finanziell auch irgendwann ein Limit erreicht wird, sprich, hiesige Lebenskosten und die Finanzierung des Aufenthaltes drüben für meine Frau und ihren Sohn
- letztes Schreiben der hiesigen Ausländerbehörde beinhaltet folgende Passage, die ich nicht richtig interpretieren kann: "Sobald Ihre Ehefrau sich wieder im Bundesgebiet befindet und ein Aufenthaltsrecht geltend machen will, wird sie von unserer Behörde im Rahmen der Einreise zur Familienzusammenführung zum Integrationskurs verpflichtet. Diesen muss Ihre Ehefrau so lange besuchen bis sie nachweislich das Sprachzertifikat A1 (einfache Deutschkenntnisse) nachweisen kann. Diese Sprachnachweise werden normal von dem Generalkonsulat geprüft. Warum diese jedoch davon absehen ist uns nicht bekannt. " Heisst das nun, dass sie auch ohne A1 einreisen kann und dieses dann hier machen kann ???
- ich danke Euch für Hilfestellungen, werde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen, da ich nicht einsehe bis Dezember abzuwarten um die Frau wieder zu sehen, die ich aus Liebe geheiratet habe. "Leider" habe ich mich nicht vor dem JA-Wort um Gesetze und Paragraphen gekümmert, jedoch sehe ich mich tatsächlich in meinem Grundrecht auf freie Entscheidungen und Entfaltung eingeschränkt. Ist dies eigentlich wirklich alles so legal was da seitens der Gesetzgeber gemacht wird ??
Ist vielleicht etwas viel an Infos, gebe auch gerne weitere Details bekannt. Danke vorerst für Eure Hilfe Smiley
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Eduard
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Antwort #1 - 30.05.2009 um 14:27:03
 
brasileiro schrieb am 30.05.2009 um 13:24:59:
Ist dies eigentlich wirklich alles so legal was da seitens der Gesetzgeber gemacht wird ??


Für ein Visum zur Familienzusammenführung zu einem  Deutschen bzw. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich der A1-Nachweis erforderlich. Das is gesetzlich so geregelt, also legal. Kann sein, dass irgendwann das Bundesverfassungsgericht Änderungen am Gesetz verlangt, das nützt Dir aber nichts.

Allerdings gibt es in Deinem Fall Möglichkeiten:

1. Als Brasilianerin kann Deine Frau jederzeit visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach D einreisen (ich glaube, maximal 90 Tage pro Halbjahr). D.h. wenn Ihr nicht so lange warten wollt, wäre zu überlegen, ob sie nicht noch einmal nach D kommt, um die Prüfung hier abzulegen. Hier bekommt sie bestimmt schon vorher einen Termin. Mit bestandender Prüfung kann sie dann das Visum beantragen.

2. Es kommt sogar noch besser, allerdings ab hier hätte ich gerne eine zweite Meinung von einem Experten.

Dem folgenden Thread zufolge:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234962410
müssen brasilianische Staatsangehörige eigentlich auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, kein Visum beantragen, sondern können die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in D einholen. Demnach könnte Deine Frau nach bestandener Prüfung direkt hier in D die AE beantragen und müßte nicht noch einmal zurück, um das FZF-Visum zu beantragen.

Problematisch scheint nur zu sein, dass diese Privilegierung aus einem alten Abkommen von 1955 herrührt, und man "vergessen" hat, sie in die entsprechenden Verordnungen und Anweisungen aufzunehmen. Deswegen kann es sein, dass sich die ABH querstellt, einfach, weil in den ihr zugänglichen Rechtsquellen nichts davon steht.
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brasileiro
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Antwort #2 - 09.06.2009 um 21:52:45
 
Hallo Eduard, ich danke Dir ganz herzlich für Deine Antworten, die ich bei meinem letzten Termin in der Ausländerbehörde auch dabei hatte. Zu Deinem zweiten Teil vorab, den kannten die schon, wiesen mich aber darauf hin, dass es hier lediglich um Studenten, Schüler, Au-Pairs und anderen ging. Demnach zieht dieser Passus leider nicht.

Neues gab es jedoch von der AHB, die meinte, das meine Frau sowieso gem. Schengen-Abkommen, erst 90 Tage nach ihrer Rückkehr nach Brasilien wieder nach Deutschland einreisen dürfe. Als ich den Leiter der Abteilung nun folgendes sagte: erstens, dass meine Frau die unterzeichneten, beglaubigten und übersetzten Papiere über das alleinige Sorgerecht mitbringen würde, zweitens sie gleich hier zu einem Deutschkurs mit Zertifikat A1 angemeldet wird, drittens mein Vater für ihren Sohn die Verpflichtungserklärung unterschreibt (bei meinem Einkommen reicht es gem. erster Berechnung nicht aus), somit alle angeforderten Unterlagen vorhanden sein werden, ob es dann möglich sei, dieses Visumsverfahren von hier aus durchzuführen, antwortete er, dass dies nicht ginge, meine Frau also erneut ausreisen müsse um in BRA das Visumsverfahren einzuleiten und dann erst wieder nach D einreisen dürfe. Was aber geht, ist dass sie nun ersta einmal als Touristin kommt, 90 Tage mit der Möglichkeit auf Verlängerung um weiter 90 Tage. Also der Kampf ist noch nicht ausgefochten. Ich danke Dir trotzdem für deine Unterstützung und wenn Du noch weitere solcher Informationen für mich hast fände ich das super und freue mich über diese. Grüße aus dem Süden der Republik - Marc Zwinkernd
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Antwort #3 - 09.06.2009 um 22:05:52
 
brasileiro schrieb am 09.06.2009 um 21:52:45:
Neues gab es jedoch von der AHB, die meinte, das meine Frau sowieso gem. Schengen-Abkommen, erst 90 Tage nach ihrer Rückkehr nach Brasilien wieder nach Deutschland einreisen dürfe.


Stimmt so nicht, Schengen gestattet  visafrei 90 Tage pro Halbjahr, der Halbjahreszeitraum beginnt am Tag der ersten Einreise, zur Berechnung gibt es diverse Threads, aber pauschal zu sagen Einreise erst nach 90 Tagen außerhalb Schengener Staaten ist so nicht automatisch korrekt, dies träfe nur Fälle wo man vorher seine 90 Tage bereits an einem Stück (zusammenhängend) aufgebraucht hat und warten müßte bis ein neuer Anspruchs- bzw. Halbjahreszeitraum beginnt.

Allerdings gibt § 16 AufenthV immer noch alten SV Abkommen vorrang vor Schengen....

§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen

Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 01. September 1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.

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brasileiro
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Antwort #4 - 09.06.2009 um 22:03:14
 
Hallo liebe User,

da das Verfahren für die FZF-Visumserteilung meiner brasilianischen Frau sehr viel Zeit in Anspruch nimmt (man geht drüben von bis zu 8 Monaten aus), stellt sich mir die Frage, ob es irgendeinen Vorteil gibt, eventuell die Heirat auch in Brasilien durchzuführen. Hat hier jemand schon irgendwelche Erfahrungen gemacht ? Es wäre sehr einfach und auch zeitlich kurzfristig möglich die Ehe auch in Brasiien zu schliessen. Danke für Eure Antworten.


Änderung:
Spielen wir doch auf der bisherigen Wiese weiter...
Daddy
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« Zuletzt geändert: 09.06.2009 um 22:18:02 von Daddy »  
 
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Antwort #5 - 09.06.2009 um 22:13:58
 
Hm? Ich denke, ihr seid schon verheiratet!? Durchgedreht

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (und damit auch für die Dauer der Bearbeitung) macht es kaum einen Unterschied, ob man mit einem Hochzeitsvisum in Deutschland heiratet oder erst im Ausland und anschließend dann per FZF-Visum Einreise nach Deutschland. In beiden Fällen braucht man in der Regel A1-Deutschkenntnisse und halt die üblichen Unterlagen.
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brasileiro
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Antwort #6 - 09.06.2009 um 22:27:49
 
Sorry, vielleicht habe ich mich falsch oder missverständlich ausgedrückt. Wir sind ja bereits hier in Deutschland verheiratet (seit März 2009), meine Frau musste jedoch wegen eininger fehlenden Papiere nach BRA zurück. Nun verzögert sich jedoch ihre "Rück-Einreise" dermaßen (man sagte ihr evetl. erst im Dezember diesen Jahres), dass es überlegenswert wäre, wenn wir auch nach bras. Recht heiraten würden. Für mich wäre es kurzfristig und ohne größere Komplikationen möglich. Die Frage die sich mir stellt ist jedoch, ob das irgendeinen Vorteil bringt, was die Entscheidungen der Rückkehr meiner Frau nach Deutschland betrifft. Danke
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Antwort #7 - 09.06.2009 um 22:29:49
 
brasileiro schrieb am 09.06.2009 um 22:27:49:
dass es überlegenswert wäre, wenn wir auch nach bras. Recht heiraten würden

Wenn ihr schon verheiratet seid, dann wuerde ich stark bezweifeln, dass ihr in Brasilien heiraten koennt. Fuer gewoehnlich muss man als Voraussetzung ledig sein.

Davon abgesehen. Was soll das bringen? Es scheitert doch am A1 und nicht an der Heirat.
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brasileiro
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Antwort #8 - 09.06.2009 um 22:44:37
 
A1 ist nach Aussage der AHB hier erst einmal erledigt, das sie dies machen kann wenn sie wieder hier ist. Jetzt liegt es an den Richtern des Jugendgericht wegen dem alleinigen Sorgerecht. Möglich ist die Heirat in BRA, auch wenn wir hier schon verh. sind. Wenn es aber nichts bringt, gibt es auch keinen Grund.
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Antwort #9 - 09.06.2009 um 23:05:19
 
Wofür braucht sie das alleinige Sorgerecht? Damit ihr Sohn auch nach Deutschland kann? Das hat doch dann aber überhaupt nichts mit der FZF deiner Frau zu tun?!? Was soll dann noch eine Hochzeit in Brasilien bringen? Und warum soll das Ganze jetzt immer noch 8 Monate dauern? Weil die brasilianischen Behörden nicht schneller sind mit dem alleinigen Sorgerecht?

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