Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II (Gelesen: 6.124 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Antwort #15 - 08.04.2009 um 09:49:47
 
Ehrlich?
Allein mit der Anführung des §7 SGB 2 hat diese Arge sich ein Eigentor geschossen weil in den § nirgendwo auch nur annähernd ein auf euch/deiner Frau betreffender Ausschlussgrund beschrieben ist.
Im Gegenteil, grad nach diesen § hat sie Anspruch auf Leistungen.
Wenn sie es ordentlich hätten Begründen wollen,hätten sie schon § 66,67 und 68 AufenthG ins Spiel bringen müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lfc
Full Member
***
Offline




Beiträge: 55

Deutschland, England
Deutschland
England
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Antwort #16 - 08.04.2009 um 12:16:05
 
moin,

ich bin aber schon erstaunt, dass du in der Widerspruchsbegründung mit keinem Wort erwähnst, dass, wenn überhaupt, lediglich ein Erstattungsanspruch gegenüber deinem Vater vorliegt. Denn damit könnte die Arge was anfangen. So schiebst du quasi den schwarzen Peter auf die Ausländerbehörde und die Arge lehnt sich ruhig zurück.

Mit der Widerspruchsbegründung würde ich als Sachbearbeiter Mick zitieren ..."Die Urteile sind alt"...und dann schriftlich bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob es tatsächlich so ist.

Ein Ausschlussgrund nach § 7 AufenthG wäre im übrigen, dass deine Frau in den ersten drei Monaten nach der Einreise keinen Anspruch auf Leistungen hätte (§ 7 S.2 Zif 1 SGB II).

Die Ablehnung bzgl. der VE müßte sich aus § 2 SGBII ergeben, nämlich dem Nachrang der Leistungen nach diesem Gesetz, hier vor der fehlerhaften Annahme einer Unterhaltspflicht deines Vaters.

Gruß
lfc



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Banuwolf
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Antwort #17 - 08.04.2009 um 13:14:38
 
Hi zusammen, hä?
I
ch bin kein Jurist, Sachbearbeiter oder Ähnliches und zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert.

Was ich da in meinem Widerspruch aufgeührt habe kam in den letzten 2 Tagen zusammen und ich musste den schnellstmöglich abgeben. Mir läuft die Zeit davon.......

Jetzt müssen die bei den Kommunalen Diensten reagieren und notfalls begründen. Falls die immer noch auf ihrem negativen Bescheid hocken bleiben muss das ganze schnellstens vor das Sozialgericht .

Ps. Achern ist eine kleine Stadt und der Sachbearbeiter sowie der Mitarbeiter der Ausländerbehörde kennen sich gut.

Wie lange haben die eigentlich für die Bearbeitung des Widerspruchs Zeit? Gibt es da eine Frist?

Gruss Wolfgang
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Antwort #18 - 08.04.2009 um 13:22:28
 
Banuwolf schrieb am 08.04.2009 um 13:14:38:
Wie lange haben die eigentlich für die Bearbeitung des Widerspruchs Zeit? Gibt es da eine Frist?


3 Monate sind in einem normalen Verwaltungsverfahren die Obergrenze für die Bearbeitung, bei besonders schwierigen Sachverhalten oder extremer Arbeitsbelastung informiert die Behörde aber mitunter auch erst per Zwischenbescheid und kündigt an, dass das ganze etwas länger dauern kann.

Um die Behörde schnell und schon vor der Sachentscheidung über den Widerspruch zur Zahlung zu verpflichten, bedürfte es eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (gemäß § 123 VwGO) bei Gericht. Dieser wäre aber auch hinreichend und überzeugend genug zu begründen. - Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehen nach  meiner Kenntnis regelmäßig nur mit Anwalt, abgesehen davon halte ich für so einen Antrag auch wirklichen juristischen Sachverstand für notwendig.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Banuwolf
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Antwort #19 - 14.04.2009 um 18:58:56
 
Hi,
parallel zu meinem Widerspruch hatte ich auch das Regierungspräsidium um Hilfe gebeten. Heute kam eine Email:

Die Ausländerbehörde der Stadt hat geprüft und verzichtet auf den Rückgriff auf meinen Vater. In kürze geht Ihnen ein entsprechender Bescheid zu.

Eigentlich wollte ich am Donnerstag zum Sozialgericht. Hat sich damit hoffentlich erledigt.

Gruss Banuwolf

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Banuwolf
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Antwort #20 - 15.04.2009 um 13:09:59
 
Hi,
heute Mittag kam mit der Post ein abgeänderter Bewilligungsbescheid.
Sie leisten rückwirkend in vollem Umfang.
Ging jetzt doch einfacher als gedacht.

Alles Liebe......Banuwolf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema