mammi schrieb am 27.02.2009 um 18:40:52:Kann jeman vielleicht ein Tipp geben an wen man sich wenden soll, um die Entlassung direkt in der Ukraine vorzunehmen. Bin nich beim Konsulat registriert, daher möchte gern dies in UA machen, bin aber nicht sicher welche Behörde dafür zuständig ist. Falls jemand schon Erfahrungen gesammelt hat, bitte um INFO
Geht
meines Wissens nach, NUR über die Botschaft.
Die Ukrainischen Behörden kennen sich ziemlich gut, mit den Deutschen Gesetzen aus. Deshalb wissen die auch, das sich nur einer Einbürgern lassen kann, der mind. 3 Jahre in D. gelebt hat.
Nach Ukrainischem Recht, muss man sich aber in der Heimat abmelden, und dann bei der zuständigen Botschaft anmelden, um im Ausland zu leben. Und damit, ist immer die Botschaft zuständig.
Also kommt man nicht darum herum, den Zirkus der UA Botschaft mitzumachen, und sich erst umzumelden. ( Dauer ca. 1 Jahr ) Dann kann man sich ausbürgern lassen. ( Nochmal ca. 1 Jahr ) Macht man die Abmeldung in der UA selber, kann es schneller gehen mit der Anmeldung. 1,5 Jahre, würde ich schon mal einplanen.
Udatschi
Michael
PS: Erkundige dich genau bei der Botschaft, und besorge das Verlangte sehr gewissenhaft, und in der Form, wie die das haben wollen. Sonst läufst du dir einen Wolf. Fehlt nur eine klizekleinigkeit, kommst du nochmal wieder. Auch mehrfach, wenn es sein muss. Ganz billig ist der Spass auch nicht.