Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956 (Gelesen: 19.166 mal)
Luco
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 56

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Portugal
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
18.02.2009 um 14:06:50
 
Hallo an Alle,

ich hatte hier vor kurzem schonmal geschrieben wegen einer Bekannten von mir, die z.Zt. hier zu Besuch ist. Nochmal danke an alle für die Antworten!!

Ich habe inzwischen was gefunden, wo ich noch nicht so recht was mit anfangen kann. Ich wollte eigentlich ein Sprachvisum für sie beantragen, jetzt bin ich auf diesen Text gestoßen und bin leicht irritiert. Kann mir dazu evtl. jemand was genaueres sagen? Hierbei handelt es sich um das Bundesgesetzesblatt!!

Zitat Anfang:
Bekanntmachung
der Regelung über Sichtvermerke brasilianischer Staatsangehöriger
für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland

Vom 29. September 2008

Am 28. Juni 1956 hat die Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Rio de Janeiro der Regierung der
Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien durch Verbalnote
einseitig zugesagt, dass brasilianische Staatsangehörige,
die Inhaber von Nationalpässen sind, für Einreisen
in die Bundesrepublik Deutschland auch dann eines
Sichtvermerks nicht bedürfen, wenn sie sich länger als
drei Monate im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten. Nach Satz 1 der Verbalnote gilt
diese Regelung ab dem
28. Juni 1956.
Die Verbalnote wird nachstehend veröffentlicht

Berlin, den 29. September 2008
B u n d e s m i n i s t e r i u m d e s I n n e r n
Im Auftrag
XXXXXXXX


Verbalnote
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien und beehrt sich,
unter Bezugnahme auf die dortige Verbalnote DPp/94/311-10(81) vom 10.10.1955 mitzuteilen,
dass ab sofort brasilianische Staatsangehörige, die Inhaber von Nationalpässen
sind, für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland auch dann eines Sichtvermerks
nicht mehr bedürfen, wenn sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.
Ein Einreisesichtvermerk ist für brasilianische Staatsangehörige nur noch erforderlich,
wenn sie beabsichtigen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
a) sich als Arbeitnehmer zu betätigen,
b) selbständig einen stehenden Gewerbebetrieb oder einen landwirtschaftlichen Betrieb
zu führen oder
c) ein Gewerbe im Umherziehen oder ein Marktgewerbe zu betreiben.
Die neue Regelung dürfte insbesondere Studenten, Stipendiaten und Personen, die im
Rahmen des kulturellen Austausches für mehr als drei Monate ins Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland einreisen, begünstigen.

Zitat Ende.

Also wenn ich das versuche zu interpretieren, dann verstehe ich das so, dass wenn jemand aus Brasilien nach Deutschland kommt ohne Visum, sprich via Schengen Abkommen einfach nur Einreise-Stempel im Pass, dann sozusagen solange hier bleiben kann wie er bzw. sie will, solange nicht die Punkte a), b) oder c) zutreffen.

Kann das denn wirklich sein??

Freue mich über jede Antwort.

Für alle, die es genauer interessiert die Fundstelle als Link:

http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl208s1179.pdf

Ich hoffe, das das mit dem Link OK ist, falls nicht, bitte von Admin löschen.

Die Regelung steht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 27, Seite 1179

Habe auch in einem anderen Forum was dazu gefunden, allerdings ging es da leider nicht wirklich weiter.

Freue mich auf eure Antworten.

fons: Änderung:
Bitte keine Realnamen angeben
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.02.2009 um 14:30:32 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #1 - 18.02.2009 um 14:31:29
 
Hallo Luco,

brasilianische Staatsangehörige können bei Aufenthalten bis zu drei Monaten, jetzt auch über die Zeiten eines Kurzaufenthaltes (3 Monate innerhalb von 6 Monaten) hinaus, visumfrei nach Deutschland einreisen.

Frühere Schengenaufenthalte werden nicht angerechnet. Jedoch sollte die Maximalaufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres nicht über 180 Tage hinausgehen, da man sonst von einer Umgehung der Befreiungstatbestände ausgehen kann.

Weiterhin besteht für brasilianische Staatsangehörige die Möglichkeit, bei geplanten Aufenthalten (die Ausnahme hast du bereits erwähnt) über drei Monaten, ohne Visum einzureisen. Ein Aufenthaltstitel ist dann innerhalb von drei Monaten einzuholen.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #2 - 18.02.2009 um 15:39:42
 
Kleiner Zusatz zu meinem Beitrag:

Ob eine ABH nach drei Monaten einen AT erteilt, kann ich nicht beantworten. Die Einreise für einen längerfristigen Aufenthalt ist nach Weisungslage der BPOL möglich. Ob sich eine ABH dieser Rechtsauffassung anschließt, mag ich nicht beurteilen, da diese Möglichkeit noch nicht in die AufenthV aufgenommen wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luco
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 56

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Portugal
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #3 - 18.02.2009 um 16:13:22
 
Hallo Beppo,

zunächst vielen Dank für die Beantwortung.

Ich frage eigentlich deshalb nach, weil ich die Befürchtung habe, dass die ABH evtl. das Sprachvisum ablehnt und ich dann noch nach einer anderen Option suche.

Sie ist ja bereits seit Mitte Dezember 2008 hier und demzufolge läuft das 90 Tage "Visum" in wenigen Wochen ab.

Welche Optionen gibt es denn dann aufgrund dieser Regelung die ich da gefunden habe??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #4 - 18.02.2009 um 16:40:04
 
Hallo Luco,

sorry habe deinen Fall nicht mehr ganz in Erinnerung. Ist deine Freundin nun mit einem Visum eingereist (da du von 90 Tage-Visum schreibst) oder ist sie visumfrei eingereist?

Sollte sie ohne Visum eingereist sein, müßt ihr jetzt einen Antrag auf eine AE stellen. Ob dieser durch die ABH genehmigt wird kann ich Dir nicht beantworten (siehe Problematik ABH/BPOL).

Sollte sie mit einem Visum eingereist sein, würde dies auch nicht viel ändern. Gleichfalls einen Antrag auf AE stellen. Einziger Vorteil, ihr jetziger Aufenthalt würde als fortbestehend gelten. Während bei der Einreise ohne Visum der Aufenthalt lediglich als weiterhin erlaubt gilt.

Unterschied: Für den fortbestehenden Aufenthalt bekommt ihr eine FB mit der ihr in andere Schengenländer reisen könnt, sofern der Antrag noch nicht abschließend bearbeitet worden ist.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Luco
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 56

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Portugal
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #5 - 18.02.2009 um 21:06:51
 
Hallo Beppo,

mal fix zur Situation:

Meine Freundin ist im Dezember 2008 über Amsterdam eingereist. Demzufolge hat sie also nur einen Einreisestempel in Ihrem Reisepass. Sprich also KEIN Visum oder sonstige Papiere!

Sie ist hier zu Besuch bei ihren beiden Tanten. Sie hatte jetzt den Wunsch geäußert, die deutsche Sprache zu erlernen und so bin ich ins Spiel gekommen. Ich habe also gelesen, gemacht getan, etc.

Zur Zeit ist der Stand so, dass ich, weil ihr legaler Aufenthalt ja Mitte März abläuft (90 Tage), ich einen Antrag bei der ABH gestellt habe, bitte zunächst Ihr die legale Erlaubnis zu Erteilen, den Zeitraum der 90 Tage zu überschreiten, damit man die Zeit hat, sich entsprechend um die Sprachschule, Versicherungsdinge, etc. zu kümmern. Die Begründung der Verlängerung beruht also auf dem dann zu beantragenden Sprachvisum, was ja ab dem 01.01.2009 auch direkt hier in Deutschland gestellt werden kann und darf.

Ich habe mich also inzwischen z.B. um eine entsprechende Schule gekümmert, werde die Tage noch nach einer Versicherungen schauen, etc.

Jetzt habe ich allerdings die Befürchtung, dass die ABH das Sprachvisum aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen ablehen wird und daher die Frage nach einer evtl. noch anderen Option, insbesondere zumal ich jetzt was von einem Sperrkonto über 7000 Euro gelesen habe, welches sie natürlich nicht hat. Ich leider auch nicht  Griesgrämig

Dann bin ich auf diese Gesetzesgeschichte gestoßen und habe das so verstanden, als wenn Brasilianer(-innen), die nicht hier arbeiten wollen sich demzufolge legal hier aufhalten können, ohne das die 90 Tage Regelung greift.

An sich geht es erstmal darum, die Frist im März zu umgehen bzw. zu verlängern, damit man sich ganz in Ruhe um den besten Weg kümmern kann. Leider habe ich das Problem erst vor 3 Wochen ca. erfahren und somit läuft mir die Zeit davon, zumal ich von der Arbeit aus natürlich nichts groß machen kann und nach Feierabend niemanden mehr erreiche.

Ich hoffe ich konnte das Problem verständlich darstellen und hoffe, dass Du bzw. andere hier noch einen Tip haben, insbesondere was diese im September 2008 veröffentlichte Bekanntmachung angeht.

Es geht also nicht um eine legale Einreise, da sie ja bereits hier ist.

Danke schonmal für alle Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilien
Antwort #6 - 18.02.2009 um 14:26:22
 
Hi...

lies mal hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1233142132/6#6 bzw. gib dir ein wenig Mühe und gib in der Suche "brasili" ein und Übereinstimmung als Wortteil... findet sich einiges (alle Posts die brasilianisch oder Brasilien usw. enthalten)an Lesestoff...

Aber um eine Frage gleich zu beantworten... nach 3 Monaten Aufenthalt ist erst mal Schluss, nur mit einer AE geht es länger...

Im Übrigen macht dein Doppelpost innerhalb 3 Minuten wenig Sinn...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #7 - 18.02.2009 um 21:14:01
 
Ich hab die 2 threads mal zusammengefasst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #8 - 18.02.2009 um 21:24:57
 
Luco schrieb am 18.02.2009 um 21:06:51:
Ich hoffe ich konnte das Problem verständlich darstellen und hoffe, dass Du bzw. andere hier noch einen Tip haben, insbesondere was diese im September 2008 veröffentlichte Bekanntmachung angeht.


Wenn du den verlinkten Thread gelesen hättest, dann wüsstest du, was die Gesetzes- / Verordnungsänderung bewirkt...

Also zusammengefasst ... die BPOL sieht Brasilianer in 41.2 AufenthV, die AufenthV nur unter 16... wie das eure ABH wertet kann hier vermutlich niemand sagen, da eine BPOL- interne Verfügung keine Bindung für die ABH bedeutet...

Was sich nicht ändert, wenn der Antrag gestellt wurde, gibt es max. eine FB nach 81.3 AufenthG, also kein schengenwirksamer AT...

Daddy

Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Canuta
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #9 - 09.05.2009 um 16:14:24
 
Hallo,

ich selber habe zu diesem Thema umfangreichen Stress mit der ABH gehabt und diese Behörde kannte dieses Gesetzt von 1956 noch nicht oder wollte es nicht kennen.
Dieses Verbalnote (Vereinbarung mit Brasilien) wurde nun zum 01.01.2009 ins Ausländerrecht aufgenommen ist ist somit auch verbindlich, für alle ABH.
Der Wortlaut gibt an, dass Brasilianer nach Deutschland einreisen können ohne Visum und auch ein Visum nicht benötigen, wenn sich dieser auch länger als 3 Monate (Kurzaufenthalt) hier aufhalten will.
Ein Visum ist nur erforderlich, wenn man hier arbeiten will oder sich selbstständig machen möchte.
Nach dieser Verbalnote kann ein Brasilianer für 3. 6 oder XXX Monate ohne Visum hier bleiben und hält sich völlig legal in Deutschland auf!

Aktuell steht aber schon wieder auf der Konsulat Seite Recife eine abgeänderte Variante, die besagt, dass man auch ein Visum benötigt, wenn man heiraten will.

Es steht auch dort geschrieben, dass man bei Bedarf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann (nicht muss).

Wie es bei den gesetzten so ist, werden diese von diversen Behörden aber immer etwas anders ausgelegt und man kommt leider trotz klarer Gesetzte erstmal nicht dagegen an!

Ich sehe es so, dass die Behörden, zwar immer angeben, man würde ja nur nach dem Gesetzt gehen aber dann werden klare Gesetzte so ausgelegt, dass es wieder gegen den eigentlichen Sinn ist.

Da ich selber gegen diesen Irrsinn geklagt habe, kann ich Euch bestätigen, dass zumindest diese Verbalnote per Gericht am 02.03.2009 als Recht befunden wurde und somit auch vorläufig von der ABH zu akzeptieren ist. Sogar die ABH hat zwischenzeitlich die Aussage Illegal in Legal umändern müssen!!!
Da ich sehr aktiv war, hat dies auch die Bundesregierung bestätigt und auch der Petitionsausschuss in NRW.

Eine Klage beim OVG NRW ist noch nicht entschieden aber es steht jetzt schon fest, dass per Gericht und Innenministerium festgestellt wurde, ein Brasilianer benötigt kein Visum und kann auch hier bleiben!!!

Leider ist es aber so, dass die ABH nach wie vor hinreichend andere Möglichkeiten hat, im Falle eines Antrages andere Gründe zu finden, um abzulehnen.

Nun liegt mir ein Urteil vor, welchen mir teilweise Recht gibt und der Pet. Ausschuss hat die ABH gebeten sich mal an die Gesetzte zu halten aber es ist unerklärlich aber scheinbar kann oder will denen keiner sagen! Stopp bis hier und nicht weiter, Ihr handelt rechtswidrig!!

Diese Verbalnote gibt es und jeder Brasilianer kann sich danach richten, da es seit dem 01.01.2009 Gesetzt ist.

Problem ist aber, dass an der Grenze, die Bundespolizei auch nicht immer informiert ist. Am besten man hat alle Gesetzt und Urteile immer in der Tasche und kann diese bei Bedarf vorlegen  Zwinkernd

Ob es etwas bringt, kann ich nicht sagen.

Wer also sein Recht haben will, wird im Notfall, wie ich klagen müssen und hoffen müssen ob endlich ein Grundsatzurteil gefällt wird.

Diese Infos, sind alle selber erlebt, mir liegen die Urteile und Bescheide vom Innenministerium und von der Bundesregierung vor.

Je mehr dagegen angehen, je mehr Druck bekommen die Behörden, anzuerkennen, dass Brasilianer zu den Privilegierten Ländern, neben den USA zählen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #10 - 09.05.2009 um 17:10:19
 
Canuta schrieb am 09.05.2009 um 16:14:24:
Nach dieser Verbalnote kann ein Brasilianer für 3. 6 oder XXX Monate ohne Visum hier bleiben und hält sich völlig legal in Deutschland auf!

Hi...

Dieser Satz ist einfach ausgedrückt... falsch... und somit auch deine weiteren Folgerungen.

Nach dem SV- Abkommen / der Verbalnote kann ein Brasilianer visumsfrei nach D einreisen, selbst wenn er beabsichtigt längerfistig (ohne Arbeitsaufnahme) in D zu bleiben.
Nach Ende des 3. Monats benötigt er, wie übrigens auch US- Amerikaner und alle anderen 41er- Staaten einen AT.
Der Unterschied zu anderen Staatsangehörigen, die nicht in § 41 AufenthV genannt sind ist, dass diese vom ersten Tag an ein Visum / einen AT brauchen, wenn sie beabsichtigen sich längerfristig in D aufzuhalten.

Canuta schrieb am 09.05.2009 um 16:14:24:
Problem ist aber, dass an der Grenze, die Bundespolizei auch nicht immer informiert ist.

Und dieser Satz ist, wie du gerade lesen kannst, ebenfalls unrichtig.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Canuta
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #11 - 09.05.2009 um 19:54:45
 
Daddy schrieb am 09.05.2009 um 17:10:19:
Hi...

Dieser Satz ist einfach ausgedrückt... falsch... und somit auch deine weiteren Folgerungen.

Nach dem SV- Abkommen / der Verbalnote kann ein Brasilianer visumsfrei nach D einreisen, selbst wenn er beabsichtigt längerfistig (ohne Arbeitsaufnahme) in D zu bleiben.
Nach Ende des 3. Monats benötigt er, wie übrigens auch US- Amerikaner und alle anderen 41er- Staaten einen AT.
Der Unterschied zu anderen Staatsangehörigen, die nicht in § 41 AufenthV genannt sind ist, dass diese vom ersten Tag an ein Visum / einen AT brauchen, wenn sie beabsichtigen sich längerfristig in D aufzuhalten.

Und dieser Satz ist, wie du gerade lesen kannst, ebenfalls unrichtig.

Daddy


Alles klar!

Danke an den Experten!

Das Problem ist, dass eben alle die §§ und Gesetze anders auslegen oder so kombinieren, dass am Ende alles passt oder auch nicht passt. das Soll heißen, dass man diese Verbalnote lesen kann und zu meinem Ergebnis kommt so auch das VG in Köln!!! Und auch das Innenministerium in NRW kommen zu meinem Ergebnis! Und noch besser! Berlin hat mir dies auch bestätigt!!! Habe ich alles auf Original Papier hier!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und jetzt kommt die Auslegung der Behörden und der Bundespolizei!
Wie schon geschrieben, wird dies alles so ausgelegt, wie man es verstehen möchte oder kann oder einfach solange gebastelt, bis es für den Beamten passt!

Wenn man z.B. diesem Link folgt, kann man lesen, dass man 90 Tage als Brasilianer bleiben kann und erst dann eine Erlaubnis einholen muss!

http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/de/04/seite__aufenthalt___C3_BC...

Davon steht aber nichts in der Verbalnote und dort steht auch nicht, welche Vorraussetzungen damit verknüpft sind! Warum gibt es ein Gesetzt wo nichts von Einschränkungen steht oder diversen Hinweisen zu weiteren §§, die dies genau belegen sollen?
Zum § 16 der dazu neu gefasst wurde steht auch nichts dazu!  

Es mag sein, dass man den genannten § 41 AufenthV  dazu verwenden muss aber warum steht dann auf der Konsulatseite 90 Tage, warum steht in der Verbalnote nichts von einer Einschränkung?

Klar eine Grenze wird es geben aber wo steht die? Wer legt die fest?
Wo ist der Bezug zu dieser Grenze von 3 Monaten?

kann man nicht finden, nur wer alle §§ kennt und sich einen aussucht kann dann sagen, steht doch da= § 41 AufenthV  ja aber warum sind es denn doch 90 Tage??? Fragen über Fragen und nichts genaues!

Es ist so, es werden gesetzte gemacht damit alles einfacher wird oder schlicht geregelt ist und dann werden bei den Behörden, dazu die Umsetzung im Tagesgeschäft formuliert und für den täglich Umgang an der Grenze oder bei der ABH zu Papier gebracht. Diese Umsetzung hat aber in einigen fällen, nichts mit dem wirklichen Gesetzt zu tun, sondern ist wie geschrieben, eine einseitige Angelegenheit! Der Mitarbeiter bekommt dies vom Amtsleiter als Arbeitsvorlage und der Bundespolizist vom Vorgesetzten und man hat dies umzusetzen. Wer also an der Grenze steht, hat dann ein Problem, weil er es nicht besser weiß und sich nicht wehren kann! Wer bei der ABH steht kann sich auch nicht wehren und muss sich fügen.

Wer aber seinen Anwalt einschaltet oder die Gerichte beauftragt, wird dann eventuell feststellen, die Beamten setzten die Gesetzte teilweise falsch um!!!  

Bitte nicht falsch verstehen, alle können nur Ihren Job machen und das umsetzten, wie es einem vorgegeben wird aber es sollte auch klar sein, dass auch ein Beamter nicht immer alles richtig macht oder versteht.

Als Anlage mal diese Verbalnote und die neue Fassung vom Gesetzt.

Eventuell findet jemand dort den Hinweis, mit den 3 Monaten!

Übrigens das mit den 3 Monaten ist bekannt aber es gibt im Euroraum auch die Grenze von 90 Tagen nur steht davon nicht in dieser Verbalnote. Eventuell fehlt dazu dieser Hinweis!

OK wenn man dann nach 3 Monaten dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und diese nicht bekommt, weil die ABH sehr kreativ bei der Ablehnung ist, was dann. Passiert täglich!

Allerdings muss ich gestehen, ist es auch wichtig, dass es Grenzen gibt, da es genügen Schlawiner gibt, die nur auf Staatskosten in Deutschland leben wollen und da sollte wirklich genau geprüft werden aber wenn nichts gegen einen Aufenthalt spricht, wird dennoch abgelehnt.

Hier in diesem Forum hat mal ein Ehemaliger Mitarbeiter der ABH geschrieben, dass man vom Vorgesetzten als Tagesaufgabe bekommen hat " so viele Anträge wie möglich abzulehnen" und er schrieb, dass er dann seinen Job dort gekündigt hat.

Warum wurde diese verbalnote nun in ein Gesetzt gefasst? Im Sommer 2008 wurden Brasilianer an der Grenze von der Bundespolizei zurückgewiesen, da diese angeblich ein Visum benötigen! Diese Gruppe hat sich dann in Brasilien beschwerd und die Bundesregierung hat dies zum Anlass genommen, diese alte Vereinbarung nun ins Gesetzt aufzunehmen, daher das neue Gesetzt ab 01.01.2009. Hintergrund ist nun bekannt und es steht nun fest, dass in all den vielen Jahren, die Bundespolizei und auch die ABH falsch gehandelt haben!

Könnte es denn jetzt nicht auch sein, dass man jetzt schon wieder, trotz diese Änderung bzw. Aufnahme im Gesetzt einfach nicht einsehen möchte, dass es für mansche Länder ausnahmen gibt! Könnte es sein, dass die Regierung damit sagen will, hallo Leute Brasilianer können einreisen und bleiben! Könnte es sein, dass dann die zuständigen Beamten, von den Vorgesetzten schon wieder eine Variante vorgelegt bekommen, die so nicht gedacht ist?

Das werden dann sicher schon wieder die Gerichte entscheiden müssen! Nicht selten, wird dann einiges richtig gestellt!

Ich habe bereits mein Urteil und dort steht geschrieben, einreiesen ohne Visum ohne besondere Einschränkung!!! Von zeitlichen Grenzen steht dort nichts!!!

Ist doch komisch oder?

Links zum § 16

http://www.buzer.de/gesetz/949/a13330.htm

http://bundesrecht.juris.de/aufenthv/__16.html
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.05.2009 um 20:08:19 von Canuta »  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #12 - 09.05.2009 um 20:06:09
 
Canuta, es stimmt schon, dass diese Verbalnote lange Zeit einen Dornröschenschlaf schlief. Das ist nun vorbei. Aber das bedeutet nicht, dass Brasilianer sich hier quasi unbegrenzt zu allen möglichen Zwecken ohne Aufenthaltstitel aufhalten dürfen oder dass ihnen sofort einer zu erteilen wäre. Die Note spricht nur vom Wegfall des "Sichtvermerk"-Zwangs. Sichtvermerk ist ein altes Wort für Visum, d.h. ein vor der Einreise bei einer deutschen (oder Schengen-)Auslandsvertretung einzuholender Aufenthaltstitel. Bzgl. der Voraussetzungen an einen erlaubten, drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Inland gelten (bis auf die Ausnahme von der Regel, dass ohne vorherige Visumerteilung ein Titel nicht erteilt wird) die allgemeinen Vorschriften. Brasilianer werden insoweit weder bevorzugt noch benachteiligt.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Canuta
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #13 - 09.05.2009 um 20:10:46
 
tapir schrieb am 09.05.2009 um 20:06:09:
Canuta, es stimmt schon, dass diese Verbalnote lange Zeit einen Dornröschenschlaf schlief. Das ist nun vorbei. Aber das bedeutet nicht, dass Brasilianer sich hier quasi unbegrenzt zu allen möglichen Zwecken ohne Aufenthaltstitel aufhalten dürfen oder dass ihnen sofort einer zu erteilen wäre. Die Note spricht nur vom Wegfall des "Sichtvermerk"-Zwangs. Sichtvermerk ist ein altes Wort für Visum, d.h. ein vor der Einreise bei einer deutschen (oder Schengen-)Auslandsvertretung einzuholender Aufenthaltstitel. Bzgl. der Voraussetzungen an einen erlaubten, drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Inland gelten (bis auf die Ausnahme von der Regel, dass ohne vorherige Visumerteilung ein Titel nicht erteilt wird) die allgemeinen Vorschriften. Brasilianer werden insoweit weder bevorzugt noch benachteiligt.


Danke ich glaube auch nicht, dass man dadurch unbegrenzt bleiben kann aber wo steht das?

Links zum § 16

http://www.buzer.de/gesetz/949/a13330.htm

http://bundesrecht.juris.de/aufenthv/__16.html

Es stehr genau das Gegenteil geschrieben!!!!!!!!!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abkommen mit Brasilien aus 1955/1956
Antwort #14 - 09.05.2009 um 20:20:24
 
Ok... ich starte einen letzten Versuch...

Jeder Ausländer (sieht man mal von EU- Staatsangehörigen ab) braucht für einen Daueraufenthalt in Deutschland einen AT.

Die Verbalnote sagt nur aus, dass Brasilianer keines Einreisevisums bedürfen, selbst wenn sie beabsichtigen, sich länger als 3 Monate in D aufzuhalten. In der Note steht nicht, dass sie lebenslang ohne AT hier sein dürfen.

Wie ich vorhin schon geschrieben habe, auch die in § 41 AufenthV genannten Staaten brauchen für den Daueraufenthalt einen AT, können diesen aber binnen 3 Monaten nach der Einreise beantragen.

Staaten, die nicht in 41 genannt werden, brauchen, sofern ein Daueraufenthalt angestrebt wird, vom ersten Tag ein Visum.,, darin liegt der Vorteil der 41er.

Vielleicht helfen dir diese beiden Ausführungen zum besseren Verständnis...
http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/19ReportFebruar2009.pdf
http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/18ReportAugust2008.pdf

Und jedwelche spitzfindige, weitere Argumentation bringt dir nichts... also vergiss bitte die Idee, dass Brasilianer sich Zeit ihres Lebens visumsfrei in D aufhalten dürfen PUNKT

Daddy
Änderung:

Edit: Aufgrund deiner letzten Antwort fällt mir das Wort "beratungsresistent" ein... jeder gibt dir hier die gleiche Antwort, also akzeptiere diese Rechtslage bitte... ich mochte den Fred ungern aufgrund deiner Einstellung closen.
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema