Hallo
Der Visumsantrag der Tochter wurde nun auch nach
Remonstration endgültig abgelehnt. Im hauptantragsverfahren lautete die Begründung "keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden", jetzt nach der
Remonstration heisst es "fehlendes Sorgerechtsurteil".
Ein paar Hintergrundfakten:
das Kind ist 12 jahre alt und russischer Staatsbürger, die Mutter mit mir verheiratet, der leibliche vater hat nun schon zum zweiten Mal seine notarielle Einverständniserklärung zur dauerhaften Ausreise nach Deutschland abgegeben.
Nun habe ich in den Anwendungshinweisen der
ABH Berlin (
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.... ) auf Seite 184 und 555 was interessantes gefunden:
"Besitzt der hier allein aufhältliche Elternteil nicht das alleinige Personensorgerecht, so ist in analoger Anwendung der § 32 Abs. 1 bis 3 entgegen unserer bisherigen Verfahrenspraxis nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, das alleinige Personensorgerecht als gegeben zu unterstellen, wenn
• der im Ausland aufhältliche Elternteil sein Einverständnis mit dem Nachzug erklärt, und
• feststeht, dass das maßgebliche Heimatrecht eine vollständige Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil nicht vorsieht (so OVG Berlin, Urteile vom 25.04.2007 OVG 12 B 2.05, 19.06 und 16.07.)."
und auf Seite 555:
E.Russ.1. Russisches Sorgerecht
Nach russischem Familienrecht ist es in Scheidungsfällen nicht vorgesehen, das Sorgerecht für ein eheliches Kind auf nur einen Elternteil zu übertragen. Auch der freiwillige Verzicht auf das Sorgerecht durch einen Elternteil ist nicht möglich.
Dies bedeutet in der Praxis, dass die Einwilligung eines Elternteils zur ständigen Ausreise des gemeinsamen minderjährigen Kindes als ausreichend anzusehen ist.
(Information des Deutschen Generalkonsulats Nowosibirsk vom Juli 2003).
Für mich bedeutet das, dass kein Sorgerechtsurteil gefordert werden darf, und die notarielle Einverständniserklärung ausreichend ist. Auch in allen Merkblättern der Botschaft steht nichts von einem Sorgerechtsurteil.
Wie kann ich jetzt in dieser Situation vorgehen?
Bin für jeden Tip dankbar.
Gruss qwertz