Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien (Gelesen: 9.726 mal)
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
04.10.2008 um 15:34:04
 
Hallo!
Meine aus dem Kosovo stammende Ehefrau ist bereits vor Jahren aufgrund der Problematik "Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft" unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden. Sie besitzt somit die deutsche und serbische Staatsangehörigkeit, obwohl ihr an letzterer als aus dem Kosovo durch die Serben gewaltsam vertriebener K-Albanerin herzlich wenig liegt. Durch das kosovarische Staatsangehörigkeitsgesetz besitzt sie nun auch außerdem automatisch die Staatsbürgerschaft des Kosovo.
Vor diesem Hintergrund nun meine Frage:

Da es das Ziel meiner Ehefrau ist, nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, stellt sich die Frage, ob es ausreicht, sich lediglich aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft entlassen zu lassen, um aus deutscher Sicht nicht mehr als Doppelstaatlerin angesehen zu werden? Schließlich ist das Kosovo durch die Bundesrepublik Deutschland ja völkerrechtlich anerkannt worden.

Ich danke im Vorfeld für die Antworten!
Peter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #1 - 04.10.2008 um 16:16:30
 
Wenn sie in Deutschland eingebürgert ist, ist aus deutscher Sicht nichts mehr zu tun. Wenn sie später die kosovarische Staatsangehörigkeit (als "albanische Serbin") automatisch bekommen hat, interessiert das Deutschland nicht – untersagt ist ihr nur, sich aktiv um die kosovarische Staatsangehörigkeit zu bemühen.

Wenn sie Serbin (im Sinne der Staatsangehörigkeit) nicht mehr sein will, wäre das eine Sache zwischen ihr und Serbien. Die deutsche Behörde hat die Mehrstaatlichkeit erlaubt und ist damit raus aus der Nummer.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #2 - 04.10.2008 um 16:42:06
 
Danke für die Antwort. Der eigentliche Kern meiner Frage ist jedoch, ob aus Sicht der Bundesrepublik das Kosovo bezüglich der Staatsbürgerschaft seiner jetzigen bzw. ehemaligen Einwohner Rechtsnachfolger von Serbien ist und meine Frau aus deutscher Sicht somit Doppelstaatlerin von Deutschland und dem Kosovo ist. Die serbische Sicht ist mir bekannt und wurde auch an anderer Stelle in den Foren behandelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #3 - 04.10.2008 um 16:58:37
 
Zitat:
ob aus Sicht der Bundesrepublik das Kosovo bezüglich der Staatsbürgerschaft seiner jetzigen bzw. ehemaligen Einwohner Rechtsnachfolger von Serbien ist 

Hi,

die Frage ist mit "nein" zu beantworten. Es wurde auch im
Zusammenhang mit der Einbürgerung gepostet, dass bei
Personen aus Kosovo eine Entlassung aus der serbischen
Staatsangehörigkeit und eine Negativ-Bescheinigung ggf.
Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit er-
forderlich ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #4 - 04.10.2008 um 19:58:27
 
Das erscheint mir persönlich jetzt ein bißchen unlogisch: Deutschland erkennt einen Staat (das Kosovo) an und billigt gleichzeitig einem anderen Staat (Serbien) die Rechtshoheit über dessen Staatsbürger zu??? Ich gebe zu, daß der Fall ein Novum ist, da sich in Europa schon länger keine neuen Staaten gebildet haben, aber jetzt würde mich doch eine Begründung für das "nein" interessieren, nicht daß der nächste Forumsteilnehmer mir ebenfalls ohne Begründung ein "ja" zuwirft...
Konkret interessiert mich die derzeitige Rechts- bzw. Erlaßlage bezüglich der Thematik. Nimmt man z.B. das Schreiben des BMI v. 10.04.08 Az M I 3 - 125 191-5/0 bzgl. Eintragung der Staatsangehörigkeit in Reiseausweise für Kosovaren als Grundlage, so muß man feststellen, daß es mittlerweile überholt ist, da das Kosovo über ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz (law Nr.03/L-034) verfügt.
Ich wäre daher wirklich für einen Entschluß mit Begründung dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #5 - 04.10.2008 um 21:02:59
 
Zitat:
Deutschland erkennt einen Staat (das Kosovo) an und billigt gleichzeitig einem anderen Staat (Serbien) die Rechtshoheit über dessen Staatsbürger zu???

Darum geht es doch gar nicht. Fakt ist, dass Serbien bisher
Kosovo nicht anerkannt hat und dieses Gebiet weiterhin als
sein Staatsgebiet betrachtet. Serbien regelt (wie jeder Staat)
seine Staatsangehörigkeitsfragen selbst. Fragen der serbischen
Staatsangehörigkeit kann daher weder Kosovo noch Deutschland
regeln. Der Erwerb einer fremden, also auch der kosovarischen
Staatsangehörigkeit bewirkt nicht automatisch den Verlust
der serbischen Staatsangehörigkeit. So lange Serbien keine
andere Regelung trifft, bleiben die Betroffenen also (auch)
serbische Staatsangehörige. Ihnen steht es jedoch frei,
einen Entlassungsantrag zu stellen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #6 - 04.10.2008 um 21:29:02
 
VG Göttingen: Keine Passbeschaffung über serbische Auslandsvertretung Urteil vom 21.5.2008 - 1 A 390/07
"(...)Am 20. Februar 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland die Republik Kosovo als eigenständigen Staat innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft anerkannt, nachdem das kosovarische Parlament am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit des Kosovo proklamiert hat. Aus diesem Grund können in der Bundesrepublik lebende Kosovaren zum Zwecke der Passbeschaffung künftig nicht mehr an die serbischen Auslandsvertretungen verwiesen werden, weil es sich für sie um die Vertretung eines fremden Staates handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die serbischen Auslandsvertretungen zur Ausstellung entsprechender Pässe bereit sind oder nicht.(...) "

Ich möchte daher nochmals auf den Kern meiner Frage zurückkommen: Mir geht es nicht um die serbische Sichtweise, sondern um die der Bundesrepublik Deutschland! Obiges Urteil scheint meine Sichtweise zu bestärken, daß es sich für Kosovo-Albaner bei Serbien um einen fremden Staat handelt. Dieser Logik folgend müßte es doch eigentlich genügen, sich im von mir beschriebenen Fall der kosovarischen Staatsangehörigkeit zu entledigen, um aus Sicht der Bundesrepublik nicht mehr als Doppelstaatler angesehen zu werden???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #7 - 04.10.2008 um 21:46:31
 
Der Kern Deinen Unverständnisses ist: Alle zitierten Vorgänge betreffen Ausländer. Deine Frau ist aber Deutsche.

Ausländer haben die Passpflicht und müssen sich aktiv darum kümmern, ob sie Serben oder Kosovaren oder beides sind. Deine Frau ist Deutsche und sollte sich nicht um eine andere Staatsangehörigkeit bemühen – die Ausbürgerung aus Serbien oder die Feststellung, keine Kosovarin zu sein, kann sie betreiben, muss es aber nicht.

Für die Ausländer (nicht deine Frau) gilt: Soweit es sich um Menschen aus Serbien handelt, erhebt Serbien Anspruch auf sie. Soweit es sich um Menschen aus Kosova handelt, erheben beide Anspruch auf sie. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen sie sich also doppelt ausbürgern lassen bzw. nachweisen, dass sie eine Staatsangehörigkeit nicht bekommen haben.

Deutschland erkennt Kosova an, aber die deutschen Behörden bestehen trotzdem darauf, dass Kosovaren sich bei der Einbürgerung aus beiden Staatsbürgerschaften verabschieden oder nachweisen, dass es unzumutbar oder unmöglich ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #8 - 04.10.2008 um 22:14:28
 
Richtig ist, daß meine Ehefrau Staatsbürgerin Deutschlands ist. Daß sie nun auch ohne eigenes Zutun auch noch Serbin sein soll, obwohl ihr im Rahmen der Vertreibung durch die Vertreibung per se und die Vernichtung Ihrer Papiere  normativ faktisch deutlich gemacht worden ist, daß Serbien sie nicht als Staatsbürgerin betrachtet, ist allerdings eine eher seltsamer Umstand. Noch seltsamer ist es jedoch, daß für eine Ausbürgerung aus Serbien zunächst einmal -sehr kostengünstig Laut lachend- ihre serbische Staatszugehörigkeit festgestellt werden müßte. Und mein Unverständnis erreicht dann seinen Höhepunkt, wenn ich feststellen muß, daß dies durch die Sichtweise deutscher Ämter noch gefördert wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #9 - 04.10.2008 um 22:32:36
 
Zitat:
Daß sie nun auch ohne eigenes Zutun auch noch Serbin sein soll, ...


Wieso nun? Sie ist doch schon immer Serbin gewesen.
Früher mal innerhalb des jugoslawischen Bundesstaates,
dann innerhalb von Serbien-Montenegro und zuletzt
als Bürgerin des Staates Serbien. Da nach serbischem
Recht bisher kein Verlust der serbischen Staatsangehörig-
keit eingetreten ist, besteht diese notwendigerweise immer
noch. Wie schon gesagt: Staatsangehörigkeitsrecht kann
nur der betreffende Staat selbst regeln. Wir würden ja
schließlich auch komisch gucken, wenn sich irgendein
anderer Staat das Recht herausnehmen würde, über die
deutsche Staatsangehörigkeit zu befinden.

Zitat:
Noch seltsamer ist es jedoch, daß für eine Ausbürgerung aus Serbien zunächst einmal -sehr kostengünstig- ihre serbische Staatszugehörigkeit festgestellt werden müßte. 

Dass Serbien bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
hohe Gebühren verlangt, ist für die Betroffenen zwar
bedauerlich, aber von hier aus nicht zu ändern. Aber
wenn sie die serbische StA loswerden will, geht kein
Weg an der dortigen Verfahrensweise vorbei.

Wie Reinhard schon richtig bemerkte: Sie muss die
serbische StA aus deutscher Sicht ja nicht aufgeben.
Wenn sie dies freiwillig möchte, ist das ganz allein
ihre Entscheidung, aber das Wie richtet sich nach
serbischem Recht.

Zitat:
Und mein Unverständnis erreicht dann seinen Höhepunkt, wenn ich feststellen muß, daß dies durch die Sichtweise deutscher Ämter noch gefördert wird. 


Du findest es also seltsam, dass deutsche Behörden
geltendes (wenn auch ausländisches) Recht beachten?
Das wiederum finde ich seltsam.

Ich wiederhole noch mal: Eine deutsche Behörde hat
nicht das Recht, über eine ausländishe Staatsangehörig-
keit zu entscheiden, ebenso wie eine ausländische
Behörde nicht das Recht hat, über die deutsche Staats-
angehörigkleit zu entscheiden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #10 - 04.10.2008 um 22:52:54
 
Vielleicht sollte eher das deutsche als das ausländische Recht angewendet werden, oder willst Du implizieren, daß das VG Göttingen -unabhängig von der Falllage- zu Unrecht feststellt, daß es sich für einen Kosovo-Albaner bei Serbien um einen fremden Staat handelt? Der Antragsteller war übrigens auch Kosovo-Albaner...

Aber sei es drum: We agree to disagree und ich verabschiede mich aus dieser Diskussion.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 04.10.2008 um 23:04:53 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #11 - 05.10.2008 um 00:35:57
 
Zitat:
Vielleicht sollte eher das deutsche als das ausländische Recht angewendet werden,

Deutschland regelt numal nicht die Staatsangehörigkeit anderer Länder.

Die sog."serbische Sicht" ist nunmal relevant, da es sich um serbische Staatsangehörige handelt.

Zitat:
der willst Du implizieren, daß das VG Göttingen -unabhängig von der Falllage- zu Unrecht feststellt,

"unabhängig von der Falllage"
Das ist sinnfrei, da es in solchen Dingen immer auf den Fall ankommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
PeterPaul
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #12 - 08.10.2008 um 15:24:59
 
Bevor ich mich nun endgültig aus diesem illustren Kreis verabschiede, möchte ich es mir doch nicht nehmen lassen, folgende Frage in die Runde zu werfen, deren Beantwortung ich - wenn auch nur als passiver Beobachter- mit überaus großem Interesse entgegen sehe:
"Nach Einschätzung der Botschaft Belgrad dürften die in Einzelfällen bekannt gewordenen positiven Entscheidungen zu Entlassungsanträgen  albanischer Volkszugehöriger vornehmlich auf nicht legale Weise zustande gekommen sein."
Auf dieser Aussage, die immerhin auf Erkenntnisse der deutschen Botschaft in Belgrad beruht, basierend nun meine wirklich (ich verspreche es) letzte Frage:
Fordert der Mitarbeiter der Auslanderbehörde, der einen albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo an eine serbische Vertretung verweist, nicht gezielt zu einer potentiellen Straftat auf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #13 - 08.10.2008 um 15:53:58
 
Zitat:
"Nach Einschätzung der Botschaft Belgrad dürften die in Einzelfällen bekannt gewordenen positiven Entscheidungen zu Entlassungsanträgenalbanischer Volkszugehöriger vornehmlich auf nicht legale Weise zustande gekommen sein."


Quelle?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Deutschland/ Kosovo/ Serbien
Antwort #14 - 08.10.2008 um 17:26:56
 
Zitat:
letzte Frage:
Fordert der Mitarbeiter der Auslanderbehörde, der einen albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo an eine serbische Vertretung verweist, nicht gezielt zu einer potentiellen Straftat auf?


Nein.
Denn schon die Frage ist falsch gestellt.

Die Ausländerbehörde fordert serbische Staatsangehörige zum Kontakt mit der serbischen Vertretung auf. Albanische Staatsangehörige werden zum Kontakt mit der albanischen Vertretung aufgefordert.

Die Zeiten, wo die "Volkszugehörigkeit" von deutschen Behörden im Mittelpunkt des Interesses stand, sind zum Glück vorbei. Es geht ja um die Entlassung aus einer Staatsangehörigkeit, und auch eine Albanerin - siehe deine Frau - kann ja deutsche Staatsangehörige sein. Wenn sie im Urlaub in Bolivien ihren Pass verliert, wird die bolivianische Polizei sie hoffentlich zur deutschen Botschaft schicken und keine Untersuchungen über ihre "Volkszugehörigkeit" anstellen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema