Zitat:Daß sie nun auch ohne eigenes Zutun auch noch Serbin sein soll, ...
Wieso nun? Sie ist doch schon immer Serbin gewesen.
Früher mal innerhalb des jugoslawischen Bundesstaates,
dann innerhalb von Serbien-Montenegro und zuletzt
als Bürgerin des Staates Serbien. Da nach serbischem
Recht bisher kein Verlust der serbischen Staatsangehörig-
keit eingetreten ist, besteht diese notwendigerweise immer
noch. Wie schon gesagt: Staatsangehörigkeitsrecht kann
nur der betreffende Staat selbst regeln. Wir würden ja
schließlich auch komisch gucken, wenn sich irgendein
anderer Staat das Recht herausnehmen würde, über die
deutsche Staatsangehörigkeit zu befinden.
Zitat:Noch seltsamer ist es jedoch, daß für eine Ausbürgerung aus Serbien zunächst einmal -sehr kostengünstig- ihre serbische Staatszugehörigkeit festgestellt werden müßte.
Dass Serbien bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
hohe Gebühren verlangt, ist für die Betroffenen zwar
bedauerlich, aber von hier aus nicht zu ändern. Aber
wenn sie die serbische StA loswerden will, geht kein
Weg an der dortigen Verfahrensweise vorbei.
Wie Reinhard schon richtig bemerkte: Sie muss die
serbische StA aus deutscher Sicht ja nicht aufgeben.
Wenn sie dies freiwillig möchte, ist das ganz allein
ihre Entscheidung, aber das
Wie richtet sich nach
serbischem Recht.
Zitat:Und mein Unverständnis erreicht dann seinen Höhepunkt, wenn ich feststellen muß, daß dies durch die Sichtweise deutscher Ämter noch gefördert wird.
Du findest es also seltsam, dass deutsche Behörden
geltendes (wenn auch ausländisches) Recht beachten?
Das wiederum finde ich seltsam.
Ich wiederhole noch mal: Eine deutsche Behörde hat
nicht das Recht, über eine ausländishe Staatsangehörig-
keit zu entscheiden, ebenso wie eine ausländische
Behörde nicht das Recht hat, über die deutsche Staats-
angehörigkleit zu entscheiden.