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fzf handeln? (Gelesen: 1.698 mal)
madleine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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17.09.2008 um 17:06:13
 
hi,
ich bin deutsch mein mann türke.
habe mit meinem mann zusammen erfolgreich den visum antrag in izmir am 15.08.08 abgegeben.

die haben uns eine nummer und ne inet adresse gegeben, wo wir verfolgen sollen, ob der antrag durchgegangen ist!

aber wollen die in deutschland denn gar nichts von mir haben? sollte ich mal bei der abh vorbeischauen und nachfragen? was sagt ihr ? sollte ich mal vorbeischauen oder wäre es sowieso sinnlos?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.09.2008 um 17:38:00
 
Wenn die Ausländerbehörde was braucht, bekommst Du einen Brief. Wenn Du schon vorher fragst, könnte es schneller gehen. Aber wenn Du eine Deutsche bist, brauchen die im Prinzip nur Deine Erklärung, dass Du mit ihm zusammenleben willst. Wenn Du eingebürgerte Türkin bist, könnte es ein bisschen mehr sein.

Nur wenn sie Zweifel daran haben, ob die Ehe echt ist, wollen sie auch noch eine "Befragung" machen. Aber das sagen sie dann schon.
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qwertz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.09.2008 um 18:28:50
 
Ein Monat ist keine besonders lange Zeit für ein FZF. Ich würde einfach mal noch zwei Wochen warten und dann mal bei der heimigen ABH nachfragen. Die werden dir dann auch sagen was du an Dokumenten mitbringen sollst. Ich wünsche euch dass es schnell und reibungslos geht.
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madleine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.09.2008 um 19:22:12
 
also ich bin hier geboren hatte erst den türksich pass und wechselte danach über ich glaube mit 12j oder so...

ok also warte ich lieber nochmal ein bisschen...


kann es auch sein das die abh sich NICHT meldet bei mir?? und das visum einfach so zugelassen wird???( eher unwahrscheinlich oder?)

ich hatte nämlich gelesen gehabt das die anträge nach 2 wochen, schon bei der abh ankommen und dann sie einem gleich einen brief schicken, wegen der befragung...

ich bedanke mich für die schnellen antworten...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 17.09.2008 um 19:32:30
 
Die Ausländerbehörde soll ja auf Anfrage des Konsulats einem Visum zustimmen, daraufhin reist der Mann ein, um mit Dir, der Frau, zusammen zu leben.

Die Ausländerbehörde kann dem Zusammenleben von Euch beiden nicht zustimmen, ohne Dich zumindest kurz zu fragen. Rein theoretisch könnte der Mann das Visum ja beantragt haben, ohne es Dir erzählt zu haben.

Zu Deinem türkischen Pass: Wenn Du jetzt noch Türkin wärst, müsstest Du auch die Sicherung des Lebensunterhalts für Euch beide oder eine ausreichend große Wohnung nachweisen. Wenn Du "geborene" Deutsche bist, ist das für das Visum egal. Bei Eingebürgerten guckt die Ausländerbehörde, ob der Mann, der einreist, direkt nach der Einreise auf Sozialhilfe (Hartz IV) angewiesen sein wird. Wenn ja: Hast Du eine besondere Bindung ans Herkunftsland (Türkei), dass auch ein Zusammenleben dort zumutbar ist. Wenn Du nur als Kind mal den Pass hattest, wird die Prüfung kurz sein und eindeutig ausfallen: Ist nicht zumutbar. Aber die Frage muss sich die Ausländerbehörde stellen, falls Sozialhilfebezug "droht".
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