Hallo ich hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme
denn momentan komme ich mir gerade vor wie Asterix oder besser gesagt einen Schritt vor und zwei wieder zurück ...
kurz vor ab ...
seit April planen wir unsere Lebenspartnerschaft im Dezember eintragen zu lassen ...
dass geht nur in Deutschland, da Brasilien momentan gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht anerkennt
haben uns auf der Botschaftseite erkundigt - da hieß es kontaktieren sie ihr Standesamt, da es unterschiedlich gehandhabt wird
waren persönlich auf der Botschaft, wegen notwendiger Dokumente und Beglaubigungen (und nicht nur einmal)
haben zahlreiche Telefonate geführt
beim Standesamt in Deutschland gab es auch keine Problem, die Dame war dort äußerst hilfreich (wirklich)
wir haben sogar schon einen festen Termin bekommen -
Fragen bei der Botschaft oder beim Standesamt bezüglich noch zu erbringender Dokumente oder "to do´s" wurden verneint.
Bis dahin schien alles noch gerecht gut zu laufen ...
bis ich mit einem Kollegen sprach, der eine Ehe mit einer Ausländerin eingehen möchte, er sprach von einem Visum zwecks Heirat etc ...
so fing alles an ...
ich kontaktierte die zuständige Ausländerbehörde, dieses war nicht wirklich hilfreich, leider ziemlich arrogant und schrie mich regelrecht an, was ich mir wohl denke ...
man teilte wir wieder willig folgende Auskünfte:
es müsse ein
A1 Kurs mit Prüfung StartDeutsch1 (vor der Eintragung der Lebensgemeinschaft - die mangleden Sprachkenntnisse waren beim Standesamt kein Problem) gemacht werden, darauf hin habe ich dass Goethe Institut kontaktiert, dieser Kurse könne sofort im Januar begonnen werden. Anforderungen werden erfüllt.
Es wird auf jeden Fall Deutsch gelernt, dazu ist sie bereit und wir wollen es via Goethe Institut machen, würden auch die Anmeldungen nachweisen bei der Eintragung, wenn es verlangt wird.
Dann hieß es weiter, ich müsste eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Dass wäre auch kein Problem, da ich bei einem großen deutschen Unternehmen beschäftigt bin. Man sagte mir es für die Zeit vor der Eintragung. Dabei handelt es sich um max. 4 Tage.
Wobei sogar eine private Krankenversicherung in Brasilien existiert, die auch im Ausland Gültigkeit hat. Außerdem würde ich auch noch beim ADAC so etwas abschließen. Nach der Eintragung unserer Lebensgemeinschaft sind wir sowieso für einander verantwortlich, d.h. momentan ich, da ich eine Festanstellung habe.
Anschließend ist sie bei meiner Krankenkasse über die Familienversicherung mit versichert.
Frage: was können oder müssen wir tun, um die Lebenspartnerschaft, wie geplant im Dezember eintragen zulassen ??? (der Termin bedeutet uns sehr viel).
Muss ein Visum zwecks Eintragung einer Lebenspartnerschaft erfolgen ?
Als Brasilianerin kann sie doch für 90 Tage einreisen ?
Sie war schon hier und da hatten wir keine Probleme. Und wenn ich jeden Monat in Brasilien einreise, hatte ich (zum Glück) auch keine Problem.
Warum jetzt ???
Man sagte, mir weil sie mit der Absicht komme in Deutschland bleiben zu wollen. Ehrlich gesagt, wir haben noch keine 100% Ahnung. Ob Deutschland, Brasilien oder ob ich in der Firma wo anders hingehen werde.
Klar, dass wenn sie für immer bleibt ein Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Dass werden wir auf jeden Fall auch beantragen.
Darum geht es momentan nicht wirklich, denn das Ausländeramt hat mir außerdem noch gedroht, wenn es kein Visum zwecks Eintragung der Lebenspartnerschaft bekommen würden, würde meine Partnerin nie und nimmer, von ihnen eine Genehmigung erteilt bekommen. Ich kam mir vor wie der letzte D...
Mit welchem Recht ?!!!!
Ferner griffen sie mich noch an, was uns einfallen würde, über Lisabon einzureisen. Nicht jede deutsche Airline fliegt nach RIO, dass machen nur ausländische, die evtl ja !!! auch zum Bündnis mit der deutschen Airline gehören. Ich hätte angeblich irgendwelche Bestimmungen umgangen, ist mit nicht bekannt welche. Denn der Eintrittsflughafen in der EU war Lisabon, dort wurde eine ordentlich Passkontrolle durchgeführt und man hätte keine Problem meiner Verlobten eine Einreise für 90 Tage in das Staatsgebiet der EU zu gewähren.
Was ist jetzt verkehrt ? Darf ich im Dezember nicht mit einer portugiesischen Gesellschaft fliegen ?
Kann der Deutschkurs auch in Deutschland erfolgen, mit Prüfung am Goethe Institut ?
Sorry, dass es so lang geworden
Danke für eure Tips und vor allem Hilfe
Fly506