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Verlängerung Tourivisum über fiktionsbescheinigung oder Heiratsvisum (Gelesen: 10.104 mal)
Marcelausbremen
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21.06.2008 um 11:18:55
 
Zitat "(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen- Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden."

Moin, nachdem ich obiges Zitat gelesen habe, stelle ich mir folgende Frage, ob es möglich ist ein touristenvisum zu verlängern, um ggf. in DK oder De zu heiraten. De-Test A1 ist nicht vorhanden.
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Antwort #1 - 21.06.2008 um 15:26:54
 
Marcelausbremen schrieb am 21.06.2008 um 11:18:55:
Zitat "(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen- Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden."  


Hi Marcel, Deine Freundin ist Brasilianerin, als Brasilianerin hat Sie kein Schengen Visa weder als Touristin noch zu Besuchszwecken, als Brasilianerin ist Sie visafrei für 3 Monate.
Und die zitierte Vorschrift ist nicht anwendbar, da Sie kein Visa hat.



Für Staatsangehörige visafreier Staaten gilt:

§ 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts

Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens drei Monaten, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, wenn

1. ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und

2. der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausübt.


Nutze mal die suchfunktion wurde hier wiederholt diskutiert.
Chancen auf Verlängernung nur wenn Heirat unmittelbar bevorstehet und es keine Hindernisse zur Eheschließung gibt,
ja und wenn Sie Deutschkenntnisse hat.

Warum führst Du eigentlich keinen der vielen von Dir bereits zum selben Thema begonnen Threads weiter??

Zur Verlängerung eines Schengen Visas gilt: § 6 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
Hättest du gleich mitlesen und mitzitieren können.

In Ausnahmefällen kann das Schengen-Visum aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens nicht erfüllt sind. I

dies ergibt sich aus, von dir selbst zitiert:
Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden
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Antwort #2 - 21.06.2008 um 16:11:34
 
Verlinke hier mal ein Postin des user @Hevele mit gleichem Problem bei
www.brasil-web.de

http://brasil-web.de/forum/25270-fiktionsbescheinigung.html#post213477

Marcel wie bei Hevele schafft man es bei Dir in Brasilien scheinbar nicht mit der
Legalisation der Scheidungsurkunde

Hast du das Problem mittlererweile schon gelöst??
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1212348504/23#23
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Antwort #3 - 21.06.2008 um 16:13:27
 
Ich muss mich echt ausheulen, warum ist es so schwierig eine Scheidungsurkunde zu legalisieren. Ich hatte meine Papiere innerhalb einer Woche?

Ich weiss nicht mehr was ich machen soll, am liebsten fortrennen, aber wohin?
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Antwort #4 - 21.06.2008 um 16:17:57
 
@Marcel

mal offtopic
biste bei info4alien eigentlich doppelt angemeldet?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=viewprofile;username=Heve...

bei Brasilweb.de nutzt Du ja User   Hevele  bekanntermassen.

Frage hier, da ich ungern doppelte Arbeit mache und doppelt helfe.
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Antwort #5 - 21.06.2008 um 16:40:08
 
Marcelausbremen schrieb am 21.06.2008 um 16:13:27:
Ich muss mich echt ausheulen, warum ist es so schwierig eine Scheidungsurkunde zu legalisieren. Ich hatte meine Papiere innerhalb einer Woche?

Ich weiss nicht mehr was ich machen soll, am liebsten fortrennen, aber wohin?


Mal off topic
Dich und Deinen Euren Sachverhalt kennend.
Kann man ja gut über Historie/ frühere Postings Funktion

Warum reist Sie überhaupt ohne Heiratsvisa ein wenn Sie nicht alle zur heirat erforderlichen Unterlagen einschl.  legalisiertes Scheidungsurteil dabei hat?
Zitiere hier mal @tapir:
Das legalisierte brasilianische Scheidungsurteil müsste noch das Anerkennungsverfahren nach Art. 7 FamRÄndG bei der Landesjustizverwaltung bzw. OLG-Präsident durchlaufen, es sei denn, der Ex-Mann war auch Brasilianer. Das Verfahren kann u.U. im Rahmen des Befreiungsverfahrens durchgeführt werden, verlängert dieses aber dann.

So wie Ihr Euch in diesem Falle verhalten habt, habt Ihre Eure Probleme geradezu herausgefordert. Heiraten geht nun mal nur mit kompletten vollständigen und korrekten Dokumenten.
Wenn ich die Postings Historie hier bei info4alien und brasil-web sehe, dann war euch eigentlich alles bestens bekannt.
Bin ja ein manchmal ein Besserwisser, bestimmte Kritik verdiene ich auch.

Persönlich kann ich nur noch den Kopf schütteln, jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.
Jeder trägt die Verantwortung für sein Handeln.
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Antwort #6 - 22.06.2008 um 00:13:20
 
Du, mir sind die Probleme schon bekannt, bloss wie bringt man es einem 39 Jährigen Kind bei? Einreisesperre? Kein Problem, wird umgangen! Papiere? Wozu? Alles kein Problem,.

Ich habe die tochter wütend geboten, das fehlende Dokument mit Fax zu schicken, soll ja schnell gehen, jetzt befindet sich das Dokument in der Post, Zeit ist ja egal, Ich wette, dass das Dokument fehlerhaft ist. Was macht man eigentlich in Brasilien so wenn man nicht arbeitet? Mir wäre ja langweilig.

Heiraten in Dänemark kann ich mir wohl abschminken, wenn es mit der Fiktionsbescheinigung nicht klappt, bloss warum sollte die AHB eine ausstellen, da sie ja die ersten zwei Monate illegal in De war und erst im dritten Monat die Einreisesperre aufgehoben wurde. Wie soll ich dies erklären?

Sach ma, die wollte mich heiraten? Wo denn im Weltall, weil es nirgends eine Erlaubsnis gab. DK nicht, DE nicht. Unglaublich.
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Antwort #7 - 22.06.2008 um 00:19:38
 
Marcelausbremen schrieb am 22.06.2008 um 00:13:20:
das fehlende Dokument mit Fax zu schicken


Fax hätte nicht wirklich geholfen, Eilbrief (internationales Sedex) oder Kurierdienst ala DHL wäre sicherlich am idealsten.
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Antwort #8 - 22.06.2008 um 00:21:45
 
Ich weiss auch nicht mehr weiter, ich würde sie schon gern heiraten, aber immer wieder gegen den Strom anschwimmen kann ich auch nicht mehr, Einbeck, du sprichst doch fliessend Portugisisch, kannst du mir einen grossen Gefallen tun und sie vielleicht anrufen und mit ihr reden, den Sachverhalt als Profi klären?
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Antwort #9 - 22.06.2008 um 00:30:03
 
Wäre es vielleicht mit einer kurzzeitigen Ausreise in die Schweiz getan, um das Visum nur für Dänemark zu verlängern?
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Antwort #10 - 22.06.2008 um 00:59:00
 
Hi Marcel,
bin bereit vieles zu tuen, hier muss ich sorry sagen, nicht wegen der Preisgabe meiner Identität.

Nur Eure Situation ist so verfahren, da braucht Ihr eher einen Rechtsanwalt als einen Experten.
Schicke dir gerne eine PN, da mein schriftliches portugiesisch deutlich hinter mündlich liegt auch nur auf Deutsch oder Englisch.
Sorry der Sachverhalt stellt sich sehr bescheiden für Euch dar, da bitte ich um Verständnis , das ich da nicht noch persönlich einsteigen möchte, denn ein  Telefonat löst Euer Problem nicht.

Einreise bei bestehender und bekannter Einreisesperre nach zuvor erfolgter Ausweisung oder gar Abschiebung, haatest Du nicht 4.000 Euro für entstandene Abschiebekosten zahlen müssen?
Sorry so etwas sollte man nicht tuen.

Mal off topic, bitte erlaube mir diese Frage......
Weißt du was Du willst?
Willst du sie heiraten, wollt Ihr in der Zukunft ein gemeinsames Leben führen, seid Ihr sicher das Ihr zueinander passt?

Wenn Du vorher mal erwähnt hättest das sie 2 Monate illegal in D war, während Einreisesperre
dann hätte man Euch wahrscheinlich schon einige Tipps gegeben.

Lese mal § 11 AufenthG
§ 14 AufenthG
und dann § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
illegaler Aufenthalt mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr belegt.
Im Falle einer vorhergehenden Ausweisung/Abschiebung/Züurückschiebung
gem. § 95 Abs. 2 AufenthG sogar bis zu 3 jahre oder Geldstrafe...
das gilt für Sie...

Und je nach Sachlage könnte man gegen Dich auch ermitteln und prüfen , ob man dich gem. § 96 AufenthG belangen kann.


Nutze mal den Lionk auf Rechtssammlung und Gesetzestexte und informiere dich.

Ja und dann ab zum Rechtsanwalt und beraten, evtl.  Möglichkeit der Selbstanzeige prüfen.

Eine Fiktionsbescheinigung les mal § 81 AufenthG, AE etc. gibt es nur auf Antrag...
über die Wirkungen der Antragstellung wird eine Bescheinigung ausgestellt = Fiktionsbescheinigung.
Zitat:
5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen

Die Wirkung?
Bis zur Entscheidung über Antrag gilt der Aufenthalt als erlaubt
(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

Was glaubst Du wie lange eine ABH braucht um hier zu entscheiden?

Ihr seid nicht verheiratet und könnt nicht heiraten ja und selbst wenn.....

Lese mal die allgemeinen Erteilungsvorausetzungen
siehe § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
eine AE gibt es nur wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt....
les mal §§ 50 bis 62 AufenthG zu Beendigung des Aufenthaltes etc.
siehe § 58 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG Abschiebung bei unerlaubter Einreise etc.

Nur ein sehr guter Rechtsanwalt wäre für Euch hilfreich.





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Antwort #11 - 22.06.2008 um 01:01:31
 
Marcelausbremen schrieb am 22.06.2008 um 00:30:03:
Wäre es vielleicht mit einer kurzzeitigen Ausreise in die Schweiz getan, um das Visum nur für Dänemark zu verlängern


Visum Du redest immer von Visum, als Brasilianerin ist Sie visafrei für 3 Monate, da gibt es kein Visum..

Schaue mal in Ihren Pass, ob du einen Sticker findest, wenn ja, was sagt dieser Sticker...
da sollte aber kein Sticker sein, sie ist sicherlich visafrei mit neuen blanko Reisepass eingereist.....
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Antwort #12 - 22.06.2008 um 01:08:10
 
Sie hat einen Einreisestempel, tu mir einfach einen gefallen, alles was du mir gesagt hast, sage ihr. Stelle deine Telefonnummer auf anomym, ruf sie an, rede mit ihr. Ich  habe keinen bock mehr und sicherlich keinen bock auf Knast, die Frau kapiert auch nicht ihre Lage, sie will alles, ausser nach Brasilien ausreisen und dann wieder legal einreisen. Ich kann diese Mentalität nicht verstehen.
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Antwort #13 - 22.06.2008 um 01:10:38
 
"Mal off topic, bitte erlaube mir diese Frage......
Weißt du was Du willst?
Willst du sie heiraten, wollt Ihr in der Zukunft ein gemeinsames Leben führen, seid Ihr sicher das Ihr zueinander passt? "

Tut mir leid, dass ich es so sage, aber ich habe so viel Zeit und Geld investiert, ich will nicht mehr zurück, auch mag ich sie, sie kocht für mich, macht sauber, meine Freunde mögen sie, warum also nicht, Scheinehe kann mir sicherlich nicht unterstellt werden, eher lande ich aber in einer Nervenheilanstalt.
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Antwort #14 - 22.06.2008 um 01:14:06
 
Marcelausbremen schrieb am 22.06.2008 um 01:08:10:
Sie hat einen Einreisestempel


einreisestempel.., wie gesagt kein Visum.

Sorry, kein Anruf, bekommst im Laufe des Wochenendes eine PN, versuche es in portugiesisch,
wird reichen damit Sie Ihre Situation versteht.

Anrufen, gibt ja einige Mitleser, entweder hier oder im Brasilweb,  auch port. sprachige die keine Experten und Behördenmitarbeiter sind, vielleicht schicken diese Dir eine PN und rufen an.

Sorry ich möchte es aus diversen, auch oben bereits genannten, Gründen nicht.
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