Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung (Gelesen: 18.188 mal)
coucou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
11.06.2008 um 08:32:12
 
Hallo Zusammen,

ich wohne seit 9 Jahre in Deutschland (Bayern), erst hatte ich eine Aufenhaltsbewilligung (Zweck Studium), und seit 3 Jahre Aufenhaltserlaubnis.
Ich habe mich promoviert (4 Jahre), wo ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin eine halbe Stelle gehabt habe. Seit 2 Jahre habe ich eine volle Stelle. Also ich bezahle Rentenbeiträge seit 6 Jahre.
Ich bin mit einem Stipendium nach Deutschland eingereist, der mein Aufenhalt für die erste 3 Jahre finanziert hat. Ansonsten erfülle ich alle Bedingungen, mein Vertrag lauf in einem Jahr ab, ich habe ein deutsches Diplom und Promotion, das heisst ich rede gut Deutsch.
In den Ausländerbehörde, habe ich an dem selben Tag, zwei verschiedene Mitarbeiter nach einer mögliche Einbürgerung gefragt, und habe zwei verschiedene Antworten bekommen. Einmal "ja ich habe Anspruch" und "Nein ich muss noch 2 Jahre warten"  Schockiert/Erstaunt
Meine Fragen:
1- Können Sie mir helfen, und mir nach Eure Erfahrungen sagen, was ich für Chancen habe.
2- In den Einbürgerung Antrag, muss ich ein Handgeschriebenen Lebenslauf schreiben, wie ausführlich soll es sein? Gibt es irgendwelche Schlüsselwörter die ich schreiben soll, die positiv die Einbürgerung beeinflussen können?
3- In dem Eibürgerungsantrag, gibt es ein Kasten "Motivation", was soll ich da schreiben?

Eure Forum wurde mir von einem Freund empfohlen, und ich finde es ist toll.
Ich hoffe, Sie können mit weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #1 - 11.06.2008 um 09:07:52
 
Hallo coucou,

eigentlich sollten die Sachbearbeiter in den bayrischen Behörden selbst am besten wissen, wann eine Einbürgerung im Feistaat möglich ist, aber da Du mit Mitarbeitern der ABH und nicht der EBH gesprohen hast, mag es ja aus diesem Grunde zu den sich widersprechenden Auskünften gekommen sein.

Soweit mir bekannt ist, werden in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern Studienzeiten nicht als Zeiten gewöhnlichen Aufenthalts anerkannt. Sie fallen dort somit als Voraufenthaltszeiten für eine Einbürgerung regelmäßig weg. - Insoweit scheint mir die Auskunft mit dem "noch zwei Jahre warten" müssen "bayernbezogen" grundsätzlich korrekt zu sein, da generell acht Jahre rechtmäßige Voraufenthaltszeiten nachzuweisen sind und Du schriebst:  

coucou schrieb am 11.06.2008 um 08:32:12:
Ich habe mich promoviert (4 Jahre), wo ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin eine halbe Stelle gehabt habe. Seit 2 Jahre habe ich eine volle Stelle. Also ich bezahle Rentenbeiträge seit 6 Jahre.


Wenn bei Dir eine Anspruchseinbürgerung in Betracht käme - siehe dazu § 10 StAG, könnte allerdings ggf. diese Regelung für Dich greifen:

Zitat:
(3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.


Dies könnte ggf. möglich sein, bei Dir angenommen zu werden - sprich dazu aber noch mal konkret mit Deiner EBH.


Zu Deiner zweiten Frage:

coucou schrieb am 11.06.2008 um 08:32:12:
2- In den Einbürgerung Antrag, muss ich ein Handgeschriebenen Lebenslauf schreiben, wie ausführlich soll es sein? Gibt es irgendwelche Schlüsselwörter die ich schreiben soll, die positiv die Einbürgerung beeinflussen können?  


Nein, solche "Schlüsselwörter" gibt es nicht. Schreibe einfach  einen ganz normalen handgeschriebenen Lebenslauf. Nicht mehr und nicht weniger wird erwartet und verlangt.

coucou schrieb am 11.06.2008 um 08:32:12:
3- In dem Einbürgerungsantrag, gibt es ein Kasten "Motivation", was soll ich da schreiben?  


Na, das, was Deine Motivation ist. Z.B., dass Du Deinen Lebensmittelpunkt hier gefunden hast, dass Du hier Familie(?) und Freunde gefunden hast, dass Du aufgrund Deiner gelebten und erreichten Integration nunmehr mit allen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten hier weiter leben und arbeiten möchtest usw. usw. ...

Viel Glück wünscht Dir :

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
coucou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #2 - 11.06.2008 um 10:57:18
 
Hallo Schweitzer,

VIELEN DANK! für die sehr zügige Antwort. Das hat mir sehr geholfen! Smiley
Eigentlich habe ich schon bei der EBH gefragt, die ein Büro bei der Auländerbhörde haben.
Naja, aber deine Erklärung klingt sehr logisch. Ich habe sowieso, am Anfang meine Aufenhalt in Deutschland einen 6 Monatige Deutsch Intensiv Sprachkurs belegt, was ich als Beweis zuzüglich zu meinem Diplom und Promotion vorlegen kann.
Ich werde den Antrag bald stellen, schau ma mal.
Drück mir die Daumen.
Und nochmal vielen Dank.
Lg. Coucou
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coucou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #3 - 11.06.2008 um 23:43:27
 
Hallo Schweitzer,

ich hätte noch eine Frage. Du hast geschrieben:
[Wenn bei Dir eine Anspruchseinbürgerung in Betracht käme - siehe dazu § 10 StAG]

Der Antrag, den ich von EBH bekommen habe, ist für "Ermessensentscheidung" StAG §8 und nicht 10.
Darüber habe ein bisschen gelesen, soweit ich es verstanden habe, §8 ist nicht so gut wie §10, oder?
Sind meine Chancen dadurch geringer?

Coucou
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #4 - 12.06.2008 um 07:36:48
 
coucou schrieb am 11.06.2008 um 23:43:27:
§8 ist nicht so gut wie §10, oder?


Guten Morgen coucou,

Na ja, die Hürden für eine Ermessenseinbürgerung sind halt teilweise höher - so muss dafür unbedingt der LU gesichert sein, bei der Anspruchseinbürgerung ist Sozialleistungsbezug hingegen nicht in jedem Falle schädlich, insbesondere dann nicht, wenn man die Gründe für den Sozialleistungsbezug nicht selbst zu vertreten hat und nachweisen kann, dass man sich fortgesetzt und in jeder möglichen und zumutbaren Weise um Arbeit gekümmert hat.

Ob bei Dir die Voraussetzungen für eine Ansprucheinbürgerung gegeben sind, kann ich von hier aus nicht genau sagen. Die Gesetzesgrundlage ist, wie Du richtig geschrieben hast, der § 10 StAG, und der lautet so:

Zitat:
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

1.  sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass
er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die
a) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder

b) eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt.

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,

5. weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,

6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und.

7. über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 und Nr. 7 müssen Ausländer nicht erfüllen, die nicht handlungsfähig nach Maßgabe von § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes sind.

(2) Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.

(3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.

(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.

(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung
darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

(6) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann.

(7) Das Bundesministerium der Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und
die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.



Wie ich schon schrieb, könnte für Dich ggf. der Absatz 3 angewandt werden. - Frage bitte einfach Deine EBH, ob bei Berücksichtigung dieses Absatzes die Bedingungen für eine Anspruchseinbürgerug in Deinem Falle (wahrscheinlich) erfüllt wären.  - Möglicherweise hat man Dich zunächst auf § 8  verwiesen, weil man den Absatz 3 des §§ 10 nicht von vornherein mit im Blick hatte. - Ich will keine falschen Hoffnungen bei Dir nähren, aber eine Nachfrage kostet nichts und könnte in Deinem Fall ggf. am Ende etwas für Dich "einbringen".

Probiers mal, und, wenn Du magst, lass mich/lass und wissen, wie es ausgegangen ist - dann kann ich/können wir hier durch Dein Beispiel auch weiter lernen.

Alles Gute für Dich!


=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
coucou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #5 - 16.06.2008 um 22:43:07
 
Hallo Schweitzer,
Vielen Dank noch mal für deine schnelle Antwort!
Naja, ich werde morgen nochmal bei der EBH vorbeischauen und genau nachfragen. Aber ich glaube bei mir der Absatz 2 des §§ 10 ist nicht erfüllt, da ich eine befristete Aufenhaltserlaubnis (§ 18 AufenthG) habe, die mit Beeindigung meiner Beschäftigung erlisht wird. Trotzdem werde ich mich morgen informieren.

Weisst du ab wann habe ich eingentlich Recht auf eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis? kann ich die bei meiner nächste Visum Verlängerung beantragen, oder muss ich auch 2 Jahre warten?
Ich muss aber erwähnen, dass ich nur befristete Arbeitsverträge habe und zur Zeit besteht noch nicht die Möglichkeit einen unbefristete zu haben.

Vielen Dank noch mal für deine Hilfe, und bis zum nächsten Mal.
coucou.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #6 - 17.06.2008 um 08:46:59
 
coucou schrieb am 16.06.2008 um 22:43:07:
Weisst du ab wann habe ich eingentlich Recht auf eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis? kann ich die bei meiner nächste Visum Verlängerung beantragen, oder muss ich auch 2 Jahre warten?  


Lies dazu mal in § 9 AufenthG (Niederlassungserlaubnis) bzw. den §§ 9a -c AufenthG (Dauerafenthalt-EG) nach. - Ich denke, gegenwärtig dürfte es noch schwierig sein, einen der beiden Titel zu bekommen. Für die NE müsstest Du u.a. 60 Monate Rentenbeiträge nachweisen. - Das wäre zwar für den Dauerufenthalt-EG nicht nötig, dort gibt es aber diese Hürde:

Zitat:
Absatz 2 (Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG =schw.=) ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer ... sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, insbesondere

a) auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18, wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach § 42 Abs. 1 bestimmten Höchstbeschäftigungsdauer beruht ...


Sofern Dein LU gesichert wäre, würdest Du sonst IMHO ale Bedingungen für einen Daueraufenthalt-EG (seinem Charakter nach eine "bessere" NE!) erfüllen, selbst, wenn man berücksichtigt, dass Deine Studienzeit als Voraufenthaltszeit nur zur Hälfte angerechnet werden könnte - aber Du hast dann ja noch drei weitere Jahre Voraufenthaltszeit, während der Du gearbeitet hast. (Das Gleiche gälte auch für die NE.)

Für den Nachweis nachhaltiger LU-Sicherung ist allerdings grundsätzlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag nötig - das ist wahrscheinlich im Moment das größte Problem, denn Du schriebst ja:

coucou schrieb am 16.06.2008 um 22:43:07:
Ich muss aber erwähnen, dass ich nur befristete Arbeitsverträge habe und zur Zeit besteht noch nicht die Möglichkeit einen unbefristete zu haben.


Trotzdem schöne Grüße an Dich -

=schweitzer=



Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
coucou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #7 - 17.06.2008 um 22:55:47
 
Hallo Schweitzer,

Oh jeah, dann sieht es schlecht für mich aus  Griesgrämig
Ob nach §§ 10 oder 8 fehlen mir immer noch Punkte die ich nicht erfülle. Also ich bleibe dann bei §§8.
Unter § 8 StAG muss ich auch eine unbegrenzte Arbeitzvertrag besitzen?
Unter § 8 StAG steht auch
" Wer eingebürgert werden möchte und noch keinen Anspruch nach § 10 darauf besitzt, muss bereits in einem ganz erheblichen Maße integriert sein."
Wie kann ich diese "erhebliche Ma0e" an integration nachweisen? Hilft eine Empfehlung von meinem Chef z.B?

Ehrlich gesagt, verstehe die ganze Sinn dieser Gesetze nicht mehr.
Sie benachteiligen, qualifizierte Personen, die noch nie Arbeitlos waren, die in Deutschland studiert haben. Diese Gesetze benachteiligen Personen, vorauf Deutschland Geld für ihre Ausbildung ausgegeben hat, und jetzt nicht mehr braucht sie zwangslaufig zu integrieren. Diese Personen wollen hier bleiben und haben alles was Deutschland braucht, trotzden wegen ein paar Paragraphen haben sie schlechte Karten.
Komisch nicht?

Ich bin echt sehr dankbar, dass Leute wie Du Herr Schweitzer, und dass diese Website gibt, um ein bisschen besser in den Labyrinth der Gesetze durchzublicken.

Danke.

Grüße, Coucou.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebener Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #8 - 18.06.2008 um 00:06:39
 
coucou schrieb am 17.06.2008 um 22:55:47:
Oh jeah, dann sieht es schlecht für mich aus  Griesgrämig
Ob nach §§ 10 oder 8 fehlen mir immer noch Punkte die ich nicht erfülle. [...]
" Wer eingebürgert werden möchte und noch keinen Anspruch nach § 10 darauf besitzt, muss bereits in einem ganz erheblichen Maße integriert sein."
Wie kann ich diese "erhebliche Maße" an Integration nachweisen?
Hilft eine Empfehlung von meinem Chef z.B?


Hi, Cocou.

Selbst wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst, kann sich ein (erneutes) Gespräch mir der EBH lohnen. Mir sind in der Behörde sehr hilfsbereite und engagierte Menschen begegnet, die ausgesprochen bemüht sind ihr Können einzusetzen um einen Weg zu finden dem Einbürgerungswunsch zur Erfüllung zu verhelfen.

Das Integrationsmaß könntest Du auch in Deinem Lebenslauf ausdrücken- Engagements in Vereinen o.Ä. erwähnen. Die Empfehlung des Chefs kann zumindest nicht schaden, denke ich.

Viel Glück!
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #9 - 18.06.2008 um 08:46:47
 
coucou schrieb am 17.06.2008 um 22:55:47:
Diese Personen wollen hier bleiben und haben alles was Deutschland braucht, trotzden wegen ein paar Paragraphen haben sie schlechte Karten.  
Komisch nicht?  


Ich habe zu dieser und ähnlichen Problematiken auch eine Meinung, coucou, aber es hilft uns hier ja nicht weiter, uns über die Sinnhaftigkeit mancher gesetzlichen Regelung auszutauschen ...

coucou schrieb am 17.06.2008 um 22:55:47:
Unter § 8 StAG muss ich auch eine unbegrenzte Arbeitzvertrag besitzen?  


Davon gehe ich aus, da bei einer Einbürgerung nach § 8 StAG die LU - Sicherung zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Regelmäßig wird dafür der Nachweis einer nicht nur vorübergehenden LU - Sicherung verlangt. Dieser kann mit einem befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht erbracht werden.

Ansonsten kann ich nur dem zustimmen, was Sanija Dir gepostet hat. Geduld wird es sicher noch brauchen, so wie Du die Ausgangslage beschrieben hast.

Verzweifle nicht -  es werden Zeiten kommen, wo Dir das, was Du hier in Deutschland an Wissen erworben, an Kraft investiert und an Integrationsleistungen erbracht hast, nutzen wird. Das wünsche ich Dir sehr!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ivanf
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #10 - 23.06.2008 um 11:34:10
 
schweitzer schrieb am 17.06.2008 um 08:46:59:
Für den Nachweis nachhaltiger LU-Sicherung ist allerdings grundsätzlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag nötig - das ist wahrscheinlich im Moment das größte Problem, denn Du schriebst ja:


Wo ist denn das Erfordernis eines unbefristeten Arbeitsvertrags festgeschrieben? (M.W., nirgendwo -- in Gesetzestexten ist die Rede von "festen und regelmäßigen" Einkünften).

Ich habe nämlich eine DE-EG nur mit einem befristeten Arbeitsvertrag erhalten. In der Wissenschaft sind die allermeisten Stellen sowieso befristet und Dauerstellen bilden eine Ausnahme -- soll das heißen, Eierköpfe kriegen i.d.R. keine DE-EG?
Glaube ich nicht. Die "vorläufige Verwaltungsvorschrift des IM Niedersachsen zum AufenthG" bringt die Problematik zum Ausdruck:

Zitat:
2.3.2 Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Lebensunterhalt
des Ausländers für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts
gesichert ist. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist neben den Gesamtumständen
des jeweiligen Einzelfalles auch zu berücksichtigen, ob – wie in einigen Wirtschaftszweigen
üblich – der kettenartige Abschluss neuer Verträge mit demselben
Arbeitgeber
oder ständig neue Abschlüsse mit verschiedenen Vertragspartnern
zu erwarten sind, oder ob die Gefahr der Erwerbslosigkeit nach Auslaufen
des Vertrages nahe liegt.


An Stelle der TSin würde Ich also die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels in Erwägung ziehen, wenn's mit der Einbürgerung nicht klappen sollte.

Gruß

ivanf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #11 - 23.06.2008 um 12:04:59
 
@ivanf:

Ich glaube, wir müssen hier doch ein wenig sortieren.

Erstmal ging es in diesem thread primär um Fragen der Einbürgerung und nicht der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach AufenthG. Insoweit ist ein Verweis auf § 2 AufenthG hier nicht zielführend. Noch weniger zielführend ist, abgesehen von dem Gesagten, dieser Verweis:

ivanf schrieb am 23.06.2008 um 11:34:10:
Glaube ich nicht. Die "vorläufige Verwaltungsvorschrift des IM Niedersachsen zum AufenthG" bringt die Problematik zum Ausdruck:


Coucou lebt in Bayern, da nützt ihr ein Verweis auf die VAH Niedersachsens, auch hinsichtlich eines unbefristeten Aufenthaltstitels, herzlich wenig, - die sind für die Behörden in Bayern in keiner Weise bindend, und wie gesagt - es geht hier um Einbürgerung!

Dazu finden sich einschlägige Ausführungen in den Anwendungshinweisen des BMI zum StAG - etwa hier:

Zitat:
8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)
Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und
den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf
Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen
, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch
gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen
Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). ...


Wie das nun im Einzelnen zu bewerten bzw. "auszugestalten" sein könnte, wird coucou (leider oder nicht) mit den bayrischen Behörden erörtern müssen.

ivanf schrieb am 23.06.2008 um 11:34:10:
An Stelle der TSin würde Ich also die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels in Erwägung ziehen


Darüber ist hier schon geschrieben worden. Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, hättest Du bemerkt, dass eine NE - Erteilung an den (noch) fehlenden Rentenbeitragszeiten scheitern würde und ein Daueraufenthalt - EG wahrscheinlich hieran:

schweitzer schrieb am 17.06.2008 um 08:46:59:
Zitat:
Absatz 2 (Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG =schw.=) ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer ... sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, insbesondere

a) auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18, wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach § 42 Abs. 1 bestimmten Höchstbeschäftigungsdauer beruht ...  


Coucou hatte u.a. darauf so reagiert:

coucou schrieb am 17.06.2008 um 22:55:47:
Oh jeah, dann sieht es schlecht für mich aus


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ivanf
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #12 - 23.06.2008 um 14:53:17
 
Es ging in der Tat *vor allem* um die Einbürgerung, jedoch nicht ausschließlich:

coucou schrieb am 16.06.2008 um 22:43:07:
Weisst du ab wann habe ich eingentlich Recht auf eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis?


Ich verstehe es so, dass die TSin auch an einer DE-EG Interesse haben kann.
Die Mods können die Diskussion jederzeit nach "Arbeit & Studium" verschieben Smiley

Es ist mir völlig klar, dass die niedersächsische Vorschrift keine Anwendung in Bayern findet. Mit diesem Verweis wollte ich "belegen", dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag keine zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels darstellt.

Was folgendes angeht:
schweitzer schrieb am 17.06.2008 um 08:46:59:
Zitat:
Absatz 2 (Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG =schw.=) ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer ... sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, insbesondere

a) auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18, wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach § 42 Abs. 1 bestimmten Höchstbeschäftigungsdauer beruht ...


Ich erzähle mal wieder meine eigene Geschichte:
als Wissenschaftler ging ich einer zustimmungsfreien Beschäftigung nach, daher war nie die Rede von einer Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, geschweige denn einer Befristung der Beschäftigung durch diese freundliche Behörde (obwohl die Beschäftigung durchaus in Anlehnung ans HRG befristet sein kann). Anfangs war mein AT (damals eine Bewilligung) mit Auflage "erlischt bei Beendigung der Tätigkeit als ... bei ..." versehen, nach einigen Jahren in D und Umstieg nach §18.2 AufenthG habe ich diese Auflage aufgrund von §9 BeschVerfV aufheben lassen. Jetzt besitze ich eine DE-EG ohne jemals die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt zu haben. Daran dürfte also die Erteilung einer DE-EG nicht scheitern.

Nachdem ich den Fred ganz aufmerksam Zwinkernd gelesen habe...

coucou schrieb am 11.06.2008 um 08:32:12:
Also ich bezahle Rentenbeiträge seit 6 Jahre.


Wenn es so ist, sollten sogar die Voraussetzungen für die NE nach §9 hinsichtlich der Rente erfüllt sein...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Handgeschriebene Lebenslauf, Motivation, Einbürgerung
Antwort #13 - 23.06.2008 um 17:54:09
 
ivanf schrieb am 23.06.2008 um 14:53:17:
Ich erzähle mal wieder meine eigene Geschichte: 


:gähn:

Da das hier mit der ursprünglichen Fragestellung nun
überhaupt nichts mehr zu tun hat:

geschlossen

Neue Fragen ggf. da posten, wo sie hingehören.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema