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Verlust der deut. Staatsangeh. durch Wiedererwerb der türk. Staatsangh. (Gelesen: 1.885 mal)
miles
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der deut. Staatsangeh. durch Wiedererwerb der türk. Staatsangh.
16.05.2008 um 21:14:44
 
Hallo.
ich habe großes Problem mit der Ausländerbehörde.
Sie will mir meinen alten Aufenthaltstatus (unbefristet) nicht wieder geben.
Ich habe durch den Wiedererwerb der türk. Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. 2005 habe ich mich persönlich bei den Behörden angezeigt, bekannt gegeben. Seid dem habe ich 3 Jahre befristeten Aufenthalt und die Dauer läuft auch bald ab. Ich habe schon auch Kontakt aufgenommen mit der Ausländerbehörde. Sie sagen ich kriege wieder 2 Jahre verlängert. Auf diese Aussage habe ich schon widersprochen.
Ich will meine Unbefristete. Ich glaube ich werde ungerecht behandelt. Das kann doch nicht wahr sein, dass man wieder alles von Null anfängt.
Mein Anliegen habe ich sogar bis zum Oberbürgermeister beigetragen. Seid 21.4.08 warte ich auf eine Nachricht.
Glauben Sie mir, ich habe diese Sache sehr ernst genommen und habe mich sogar mit der Ausländerbehörde angelegt.

Was glauben Sie? Welche Lösung könnte getroffen werden? Was ist Ihre Meinung?
Bitte Klären Sie mich auf. Ich bin um Ihren Rat angewiesen.
Danke Ihnen im Vorfeld um ihre Bemühungen und Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
   

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.05.2008 um 21:21:25
 
Zuerst: hab das hierher verschoben, da das ja keine
frage zum StA-Recht/Einbürgerung ist.

Öhm, nach welcher Vorschrift meinst du denn da einen
Anspruch auf NE zu haben (BTW: unbefristete AE gibt es
schon lange nicht mehr)?

Hast du einen dt. Ehegatten?
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miles
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Antwort #2 - 16.05.2008 um 21:35:53
 
zuerst danke auf Ihre Nachricht.
Bis zu meiner Einbürgerung hatte ich die unbefristete Aufenthalterlaubnis, d.h. bis Jahr 2000. Jetzt will ich wieder meinen allten Status wieder bekommen. Aber nach der neuen Regelung heißt es NE. Diese will die Behörde nicht geben.

meine Frau ist Türkin und sie ist seid 2003 in Deutschland.
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miles
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Antwort #3 - 16.05.2008 um 21:59:05
 
2001 habe ich die dt. Staatsangh. verloren durch wiedererwerb der türk. Staatsangeh.
seit 2005 habe ich nach § 38 einen 3 jährige Verlängerung bekommen. Juni 2008 läuft ab.
Wie kann ich nach der neuen Regelung die NE wieder bekommen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.05.2008 um 22:01:14
 
Ich empfehle mal die Gesetzeslektüre. Klar?
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