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Gelten bei einer FZF-Einreise auch die normalen Zollfreigrenzen? (Gelesen: 2.188 mal)
armin_gz2007
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gelten bei einer FZF-Einreise auch die normalen Zollfreigrenzen?
01.05.2008 um 14:20:11
 
Hallo Forum,
ich bin seit knapp 4 1/2 Monaten mit einer Chinesin verheiratet. Deutschkenntnisse konnte Sie nachweisen und die FZF ist zur Zeit in Bearbeitung bei unserer zuständgigen ABH, bzw. da muss ich nächste Woche hin.

Da wir früher oder später mit der Erteilung des Visas rechnen, kam die Frage auf, ob es da beim Zoll irgendwelche besondere Regelungen gibt. Wenn ich als Tourist zurückkome, ist ja maximal 175€ Zollfrei. Gilt diese Grenze auch für "FZF-ler"?

Was sagt der Zoll wenn meine Frau zum Beispiel Ihr Notebook dabei hat?
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
Kann man das dem Zoll gegenüber als Umzug anmelden und hat dann höhere Freigrenzen?

Bin für Hinweise dankbar, auch gerne Links wenn jemand welche hat. gegoogelt hab ich schon selbst.

Vielen Dank
Armin
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.05.2008 um 14:29:41
 
Bin absolut kein Experte darin, aber ich habe das bisher so verstanden, dass sich die Einfuhrbegrenzungen auf neue, eventuell ansonsten verkaufbare, Gegenstände bezieht. Eigene Ausrüstung für den persönlichen Bedarf darf diesen Betrag sicherlich überschreiten - ansonsten dürfte ja kaum ein Urlauber die Klamotten, die er am Leibe trägt, geschweige denn eine Kamera mitführen!
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fons
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gelten bei einer FZF-Einreise auch die normalen Zollfreigrenzen?
Antwort #2 - 01.05.2008 um 14:53:22
 
Ich hab das mal hierher verschoben, da ja die
eigentliche Kernfrage nix mit A-Recht zu tun hat.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.05.2008 um 15:43:00
 
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armin_gz2007
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Antwort #4 - 01.05.2008 um 15:53:31
 
vielen Dank, das war genau das was ich gesucht habe.  Zwinkernd
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janetm
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Antwort #5 - 01.05.2008 um 15:56:29
 
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