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Rentenversicherungszeiten bei Sozialhilfe? (Gelesen: 3.798 mal)
Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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10.04.2008 um 17:19:10
 
Hi all,

mal eine Frage:

meine Mutter ist aufgrund einer OP lange zeit erwerbsunfähig gewesen. Während dieser Zeit bezog sie Sozialhilfe. Werden diese Zeiten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Rentenverlauf berücksichtigt?

Ich habe mir den aktuellen Verlauf zuschicken lassen vom lva, um für meine Mutter eine Rente wegen erwerbsminderrung zu beantragen. Der Verlauf geht bis 2005, danach bezog meine Mutter Sozialhilfe. Im Jahre 2005 hieß es, das noch 8 Beiträge fehlen.

Ich dachte das wäre innerhalb der letzten Jahre längst absolviert, jedoch steht im neuesten Verlauf immernoch "8 monate fehlen zum bezug der erwerbsminderungsrente".

Wie ist das geregelt? Hat meine Mutter aufgrund der sozialhilfe der letzten Jahre faktisch keine anrechenbaren Zeiten gehabt?

ciao,
shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.04.2008 um 18:34:48
 
Hat ja wohl nichts mit Ausländerrecht zu tun, hab es
daher hierher verschoben.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 10.04.2008 um 18:52:38
 
Der Sozialhilfeträger kann in solchen Fällen (nur wenige für den Anspruch noch fehlende Beiträge) die Beiträge als Ermessensleistung übernehmen, um die Voraussetzungen für den Rentenanspruch zu erfüllen, § 33 SGB XII.

Also: Beim Sozialamt einen "Antrag auf Übernahme der Rentenbeiträge nach § 33 SGB XII" stellen.

gc
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Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.04.2008 um 11:31:39
 
gc schrieb am 10.04.2008 um 18:52:38:
Der Sozialhilfeträger kann in solchen Fällen (nur wenige für den Anspruch noch fehlende Beiträge) die Beiträge als Ermessensleistung übernehmen, um die Voraussetzungen für den Rentenanspruch zu erfüllen, § 33 SGB XII.

Also: Beim Sozialamt einen "Antrag auf Übernahme der Rentenbeiträge nach § 33 SGB XII" stellen.

gc



hi,

ok, d.h. also das normalerweise zeiten des sozialhilfebezuges nicht rentenrechtlich angerechnet werden?

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 11.04.2008 um 17:53:06
 
Shahpur schrieb am 11.04.2008 um 11:31:39:
hi,

ok, d.h. also das normalerweise zeiten des sozialhilfebezuges nicht rentenrechtlich angerechnet werden?



normalerweise nicht (beim ALG II ist das anders)

gc
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Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.04.2008 um 17:57:39
 
gc schrieb am 11.04.2008 um 17:53:06:
normalerweise nicht (beim ALG II ist das anders)

gc


ok ich glaube jetzt habe ich es verstanden.

die 5 jahre wartezeit sind im endeffekt die zeiten in denen man rentenbeiträge geleistet hat.

zeiten der erwerbsunfähigkeit sind zwar anrechnungszeiten, aber diese werden nicht zur wartezeit der erwerbsminderungsrente angerechnet sondern nur zur 35 jährigen wartezeit wegen altersrente.

das würde heißen, wenn ich die 8 Beiträge meiner Mutter freiwillig zahle, hat sie dann anspruch auf die erwerbsminderungsrente?
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 11.04.2008 um 19:55:08
 
Die andere Frage wäre, ob das Sozialamt nach § 33 SGB XII die 8 Beiträge zahlen kann und im vorliegenden Fall evtl. sogar auch zahlen muss.

Ich würde mich deshalb mal an eine Rentenberatungstelle wenden,
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
> Beratung

viel erfolg!

gc
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