cora2233 schrieb am 08.04.2008 um 11:08:23:Wie lange wird denn ungefähr die Frist sein,von der Aufforderung der
ALB bis zur Ausreise?
Hat jemand damit Erfahrung?
Letztlich wird das immer einzelfallbezogen geklärt.
Wenn er sich gegen die Trennung und Ausreise wehrt, Rechtsmittel einlegt, einstweilige Verfügungen anstrengt, kann sich das schon ein bisschen und auch ein bisschen länger hinziehen. - Wenn er grundsätzlich zur Ausreise bereit ist, geht das nach meinen Erfahrungen regelmäßig im Rahmen von vier bis sechs Wochen über die Bühne.
cora2233 schrieb am 08.04.2008 um 11:08:23:Und wer zahlt denn den Flug ins Heimatland,wenn er sagt das er kein Geld hat?
Man würde versuchen, das Geld "aufzutreiben" - ggf. über IOM (International Organization for Migration), ihn bei der Suche einer möglichst billigen Rückreisemöglichkeit unterstützen etc. - da ist einiges denkbar.
cora2233 schrieb am 08.04.2008 um 11:08:23:Wäre das machbar,wenn ich ihm im Juli doch den Aufenthalt unterschreiben würde und dann angenommen im Oktober unsere ehe beenden würde?
Machbar ist manches, aber was sollte das bringen? - Ihr wäret auch im Oktober noch nicht zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland verheiratet - ergo hätte Dein Partner auch dann noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. - Im Übrigen solltest Du Dir selbst natürlich gut überlegen, was es für Dich bedeutet, die Beziehung "künstlich" aufrecht zu erhalten.
=schweitzer=