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gemein.Auf-recht§5 FreizügG/EU und HartzIV (Gelesen: 6.887 mal)
Margaretkak70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
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22.03.2008 um 14:33:51
 
Wie bekomme ich die Leistungen (z.B. HartzIV) von der Behörde (JobCenter,Arbeitsamt,Sozialamt) ?
Ich bin polnische Staatbürgerin und wohne mit einem Kind im Alter von 10 Jahren,mein Kind besitzt die deutsche Staatangehörigkeit, seit 12 Jahren in Deutschland wohne.So lange bin ich in Berlin angemeldet.Außerdem habe ich eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß §5 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU von der Ausländerbehörde Berlin und wurde am 28.11.2005 ausgestellt. Seit Monaten bin ich krankgeschrieben und hatte 3 1/2 Monate ABM-Arbeit (bis Ende Februar 2008). Meinen Vertrag sollte bis zum Mitte Mai 2008 gültig laufen ,aber es wurde mir zum Ende Feb. 2008 aufgrund meines Krankheites gekündigt. Bald muss ich ins Krankenhaus wegen der Tumor-Entfernung. Eine komplizierte Kopf-OP mit Folgen. Der Bearbeiter vom JobCenter sagte mir,dass ich trotz mit dieser Bescheinigung über gemeinschafttsrechtliche Aufenthaltsrecht gem. §5 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU nicht leistungsberechtigt bin.
Wie/was soll ich machen und welche Unterlagen muss ich noch anreichen, um die Leistungen (Hartz IV) zu bekommen? Für die Hilfe, bedanke ich mich jetzt schon in Voraus.
Schöne Ostern Smiley
Margaretkak70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.03.2008 um 15:27:26
 
Bitte keine Doppelpostings. Du wirst schon gelesen. Hab
es auch mal hierher verschoben, da du ja keine speziellen
auslänbderrechtlichen Fragen hast. Das 2. Post habe ich
gelöscht.  tippse
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 22.03.2008 um 16:15:57
 
ja shit Fons, und meine schon fertige Antwort hast du beim Verschieben jetzt gleich mit gelöscht.... Also nochmal:


Die Auskunft des Jobcenters ist komplett unzutreffend und eine Unverschämtheit!

Vom ALG II sind Unionsbürger lediglich dann ausgeschlossen, wenn ihr Aufenthaltsrecht in D allein auf dem Recht zur Arbeitsuche beruht.

Das ist bei dir aber ganz offensichtlich nicht der Fall :



1. Du hast hier ein Aufenthaltsrecht als Mutter eines deutschen Kindes, Art 6 GG und § 28 AufenthG. Das ist völlig offensichtlich und sollte auch dem Jobcenter bekannt sein!


2. Du hast hier ein "Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG/EU", weil du bereits mehr als 5 Jahre legal hier lebst. Für die Frist zählen auch die Zeiten vor dem EU-Beitritt Polens.

Obwohl du dieses Recht bereits besitzt, solltest du bei der Ausländerbehörde schriftlich per Post eine "Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG/EU" beantragen. Die Bescheinigung ist kostenlos und kann nach Aktenlage erstellt werden (in 2005 wurde noch nicht zwischen einen einfachen und einem Daueraufenthaltsrecht unterschieden, daher die neue Bescheinigung, die so erst seit einer Gesetzesänderung vom 28.8.2007 ausgestellt wird).


3.1 Selbst wenn du noch keine 5 Jahre hier wärst, hättest du ein weiter bestehendes "Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin" nach § 2 Abs. 3 FreizügG/EU, wenn du mindestes 12 Monate in D gearbeitest hast und unfreiwillig arbeitslos wirst und dich beim Jobcenter/Arbeitsagentur arbeitsuchend meldest. Auch das dürfte bei dir aufgrund früherer Tätigkeiten zutreffen.
3.2 Wenn du weniger als 12 Monate in D gearbeitest hast und unfreiwillig arbeitslos wirst und dich beim Jobcenter/Arbeitsagentur arbeitsuchend meldest, besteht das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin noch für 6 Monate weiter.


Bereits einer der oben genannten Voraussetzungen reicht für deinen ALG II-Anspruch, da dein Aufenthaltsrecht in allen vier Fällen nicht mehr "allein auf der Arbeitsuche" beruht! Alles dies sollte auch dem Jobcenter hinlänglich bekannt sein, ich würde daher - wenn Du den Namen des ablehnenden Sachbearbeiters noch weißt - eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen



Du solltest dir daher jetzt unter http://www.arbeitsagentur.de die Antragsformulare fürs ALG II runterladen und ausfüllen, kopierte Nachweise über deine letzte Beschäftigung + Krankschreibung + Mietkosten + Mietvertrag + letzte Mietquittung + Kindergeld  + ggf. Kindesunterhalt + ggf. Krankengeld beifügen, und den Antrag umgehend beim Jobcenter möglichst persönlich abgeben oder notfalls unter Hinweis auf deine Erkrankung per Einschreiben dorthinschicken!


Die o.g. Punkte 1. bis 3 würde ich dem Antrag auf einem gesonderten Blatt  beifügen, und in jedem Fall darauf bestehen dass sie den Antrag entgegennehmen (notfalls auf dem Schreibtisch liegen lassen!) und darauf bestehen, dass Du einen schriftlichen Bescheid zu deinem Antrag erhältst! Sag ihnen, auch wenn sie es ablehnen wollen, dann müssen sie dir das zumindest schriftlich begründen, denn darauf hast Du ein Recht!
Sie werden es aber nicht ablehnen können Zwinkernd


Nur wenn nach ärztlicher Aussage bereits mit Sicherheit feststeht, dass du jetzt noch länger als 6 Monate arbeitsunfähig sein wirst, ist das Sozialamt zuständig und du bekommst Sozialhilfe. Die Höhe ist dieselbe wie beim ALG II, aber zuständig ist dann das Sozialamt deines Wohnbezirks. Steht dies noch nicht fest, bzw. liegen hierzu (noch) keine Feststellungen vor, muss (vorerst) auf jeden Fall das Jobcenter leisten. Für Deinen Anspruch als Polin auf Sozialhilfe gelten dieselben Argumente wie oben unter 1. bis 3 aufgelistet, solltest Du ggf. also ebenfalls dem Antrag beifügen.


Die Leistung setzt sich zusammen aus der Regelleistung für Dich 347 € + Regelleistung 208 € fürs Kind + 42 € für Alleinerziehende + Miete + Heizung + Krankenversicherung, abzüglich Einkommen (Kindergeld, ggf. Unterhalt, ggf. Krankengeld).


Nur wenn du ein gutes Einkommen gehabt hättest (und dein ALG II höher als das ALG II wäre) UND du zudem derzeit auch (sofort) arbeitsfähig wärst, wäre das Arbeitsamt zuständig und du bekämst dort ALG I. Das ist offensichtlich aber wegen der Arbeitsunfähigkeit nicht der Fall.


Unter Umständen könnte derzeit noch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, was du mit deiner Krankenkasse klären müsstest, und was ich jetztnicht beurteilen kann. Solange du aber von dort nichts (kein Anspruch), noch nichts (Antrag wird noch geprüft) oder nur zuwenig (weniger als ALG II) zum Leben bekommst, musst Du (ggf. vorerst) ALG II oder ggf. Sozialhilfe erhalten!


Wenn Du im Krankenhaus bist, könnte bei längerem Aufenthalt deine Regelleistung teilweise gekürzt werden, da du im Krhs. verpflegt wirst. Die übrigen Leistungen erhältst Du weiter. Im Krhs gibt es einen Sozialdienst, der dir bei der Geltendmachung und Durchsetzung aller deiner Ansprüche hilft.

Druck dir dies hier aus und nimm es mit zu deinen Unterlagen!

gc

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« Zuletzt geändert: 22.03.2008 um 16:32:03 von gc »  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.03.2008 um 16:23:21
 
gc schrieb am 22.03.2008 um 16:15:57:
ja shit Fons, und meine schon fertige Antwort hast du beim Verschieben jetzt gleich mit gelöscht.... Also nochmal: 


Sorry, das war sicher nicht meine Absicht. Als ich auf killen
klickte, war deine Antwort noch nicht da. Hätte wohl noch-
mal F5 vorher drücken sollen. Schockiert/Erstaunt
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Margaretkak70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.03.2008 um 16:18:52
 
Antwort an gc (Full Top Member):

Bereits einer der oben genannten Voraussetzungen reicht für deinen ALG II-Anspruch, da dein Aufenthaltsrecht in allen vier Fällen nicht mehr "allein auf der Arbeitsuche" beruht! Alles dies sollte auch dem Jobcenter hinlänglich bekannt sein, ich würde daher - wenn Du den Namen des ablehnenden Sachbearbeiters noch weißt - eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen


Hallo "gc"....
Ich bedanke mich bei dir sehr sehr und Danke für deine Hilfe!
Ich bin erleichert. Ich möchte dir jetzt ganz genau beschreiben, wie meinen Aufenthalt im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf (Alle der Kosmonauten 29) verlaufen ist. Wie ich schon letzten Mal geschrieben habe, ich war letztens in einer Firma (ABM-Stelle) beschäfigt. Ich hatte dort nur 3,5 Monaten gearbeitet und dazu krank geschrieben. Während meiner Arbeit, stellte meine Ärztin fest (nach einer MRT-Kopf-Untersuchung), dass ein Tumor im Kopf sehr groß geworden ist und musst entfernt werden. Weil es lebensbedrohlich ist. Dieser Tumor und noch ein kleinere (da im Kopf befinden sich 2 Tumore) erdrücken die Hörnerven, deswegen bin ich schwerhörig. Als die ABM-Arbeit aus gesundheitlichen Gründen mit mir beendet wurde, habe ich einen Brief von Jobcenter aber Auslagerung, Berlin Marzahn-Hellersdorf, von Frau [inv]Wittenberger [/inv]erhalten mit einer Bitte, zur Sicherung meine Ansprüche auf die Leistungen nach dem SGB II ab 01.03.08, sollte ich einen "Veränderungsmitteilung" an das Jobcenter Auslagerung mit Angabe "Beendigung meine ABM" zuschicken.
Ich habe das natürlich sofort gemacht und Ende Februar abgeschickt. Was mich sehr gewundert hat, bis zum 20.März habe ich keine Antwort erhalten, deswegen ich bin persönlich am 20.März dorthin gefahren. Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf, Alle der Kosmonauten 29 . Nach 5,5 Stunden Wartezeit (insgesamt 4 Bearbeiter) landete ich endlich bei der letzten Bearbeiter. Das war gerade Gründonnerstag und das Jobcenter sollte bis 14 Uhr offen sein. Bei der letzten Bearbeiter, Herr [inv]Stache[/inv] wurde mich falsch beraten.
Ich habe alle Papiere gezeigt und musste aus dem Zimmer zweimal raus gehen (nach Wunsch vom Herr [inv]Stache[/inv]). Dann wurde ich gerufen.
Danach sagte mir Herr [inv]Stache[/inv]: "Ich habe recherchiert, mit diesen Aufenthaltsstatus, Freizügigkeitbescheinigung gem. § FreizügG/EU vom 05.12.2006, sind sie nicht leistungsberechtigt". Damit kann ich mich nur in Deutschland aufhalten - so sagte der Bearbeiter [inv]Stache[/inv]. Zusätzlich sagte er, dass ich mit diesem Status, bei einer Arbeitsaufnahme höchstens 600 Euro verdienen darf - mehr nicht! Herr [inv]Stache[/inv] sagte, da ist ein Fehler unterlaufen, da die andere Bearbeiter nie richtig auf das Dokument geachtet haben und ich habe Geldleistung bekommen, ohne das mir das zusteht. Ich bin schwerhörig und fragte mindestens 2 mal, weil ich nicht glauben konnte. Ich war schockiert. Ich sagte, "Dass ich schon genügend Probleme und Angst wegen meiner OP habe und das kommt noch dazu". Der Bearbeiter antwortete: "Es tut mir leid aber es ist so!" und dann reichte er mir eine Packung volle Taschentücher! Ich fragte: "Wozu die Taschentücher, sie denken ich muss weinen? Das brauche ich nicht, das wird sich alles klären, ich bin optimistisch."
Herr [inv]Stache[/inv] hat sich den Deutschen Reisepass von meinem Sohn kopiert, wo auch deutlich steht, dass er Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er schrieb mir eine Zwischenmitteilung, dass der von mir eingereichtete Antrag zur Sicherung meines Lebenunterhalts unvollständig war.
Er schrieb:
"Fehlende Unterlagen zu Ihren Antrag:
-bitte klären Sie mit der Ausländerbehörde Berlin Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus und reichen über diesen einen akt. schriftlichen Nachweis ein
(Gründe hierfür sind: Sie sind laut vorgelegten Personalausweis polnische Staatsbürgerin, in der BRD polizeilich gemeldet und haben eine Freizügigkeitsbescheinigung gem. § 5 FreizügG/EU vom 05.12.2006)"

Herr [inv]Stache[/inv] sagte mir noch mal, dass ich mit diesem Aufenthatsstatus nicht leistungsberechtigt bin. Ich habe noch ein anderes Problem angesprochen. Wie gesagt, ich bin seit 12 Jahren in Berlin polizeilich gemeldet. Als ich Ende Januar im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf war, teilte mir eine andere Bearbeiterin, dass sie eine Kopie der polizeiliche Anmeldebestätigung hat, dass ich in Deutschland angemeldet bin, aber unten auf dem gleichen Blattpapier (Kopie) schrieb eine andere Bearbeiterin per Hand, dass ich in Polen (in einer elterlichen Wohnung) nach meiner Aussage angemeldet bin. Sie hat das unterschrieben. Als ich das hörte (ich war mit einem Freund im Jobcenter und er konnte das hören, er hilft mir ab und zu mit der Behörden, wegen meiner Hörprobleme), war ich schockiert, dass irgendeine Bearbeiterin vom Jobcenter behauptet, dass ich das gesagt habe! Das verstehe ich nicht, manchmal sehe ich deutlich, dass es meine Behinderung ausgenutzt wird. Mir wurde was gesagt, was gar nichts stimmt. Erstmal, ich bin NUR hier angemeldet seit im Jahre 1996. Zweitens meine Mutter ist schon seit 11 Jahren tot. Mit meinem Vater hatte ich gar keinen Kontakt. In unserer ehemaligen Wohnung, als meine Mutter tot war, ist eine andere fremde Familie gleich eingezogen. Ich werde eine Bescheinigung von der polnischen Meldeamt holen und dann wird das endlich klar, dass es nur falsche Aussagen vom Jobcenter gegen mich sind. Vermutlich hat mein Ex Freund dort angerufen. Da er mir schon mal versprochen hat, sich bei mir zu rächen, weil ich nicht mit ihm sein wollte. Er sagte, "dass er falsche Aussagen beim Jobcenter machen wird", damit ich mehr Probleme mit der Geldleistung bekomme oder gar kein Geld! . Er war so bösartig, dass ich später eine Einstweillige Verfügung beantragen  musste. Deswegen langsam ist mir klar, warum das Jobcenter mir das einreden will. Als ich den Herrn [inv]Stache[/inv] angesprochen habe, fragte ich, ob es richtig ist, dass eine Mitarbeiterin vom Jobcenter was per Hand geschrieben bzw. selber unterschrieben hat, mit der Aussage, dass ich das gesagt habe. Er sagte, dass es richtig ist. Ich antwortete: "Na toll, dann kann jeder von mir behaupten, dass ich 1 Million Dollar habe und unterschreibt so einfach, obwohl es gar nichts stimmt". Nach langer Gespräche war ich richtig fertig. Herr [inv]Stache[/inv] hat mir schnell 2 Papiere was zum Unterschreiben gegeben. Auf dem Papier stand irgendwie so (da ich nicht mal eine Kopie erhalten habe):
"nach Aussage d.o.g. Kundin vom 30.11.07 ist die o.g. Kundin in Polen angemeldet bei Elternlichen Wohnung, nach heutiger Aussage, ist die o.g. Kundin polizeilich in Deutschland angemeldet".
Ich sagte: "Moment mal, aber der Anfang stimmt nicht, dass die Aussage  von mir stammt, sondern von dieser Bearbeiterin, da ich schon seit 12 Jahren in Deutschland wohne - das kann man nachweisen"
Er sagte: "Ja, deswegen habe ich das in den zweite Teil geschrieben, was sie heute gesagt haben".
Ich habe das unterschrieben, aber ich denke das war doch nicht richtig. Da die zweite Teil auch richtig ist, aber die erste Teil stimmt überhaupt nichts! Ich werde am kommenden Dienstag zum Jobcenter noch mal gehen und das widersprechen. Ich weiss es nicht, ob das noch möglich ist. Übrigens, mein Bruder schickt mir bald eine Bescheinigung von der Meldeamt in Polen. Das will ich machen, obwohl ich dazu nicht aufgefordert bin. Dann sehen die endlich, was "die" veranstaltet haben!. Ich bin sehr schockiert, dass man auf dieser Weise mit Menschen umgeht. Und die Bearbeiter haben nicht mal ein schlechtes Gewissen. Aber ich kann diese Welt nicht ändert. Ich bin NUR froh, dass nicht alle Menschen so sind. Es gibt überall gute und böse Menschen.
Ich danke dir für deine Arbeit und viel Geduld, da ich so viel schrieb. Ich danke dir noch mal sehr. Noch einen schönen Ostersonntag! Margaretkak70
P.S: Der Bearbeiter sollte in dieser Woche Urlaub machen - er ist nicht auf Arbeit.
(das sagte er mir)


fons: [hint]bitte keine Realnamen hier posten[/hint]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 23.03.2008 um 18:26:25
 
Die Ablehnung unter Hinweis auf den Aufenthaltsstatus ist aus den von mir bereits oben unter 1. bis 3. genannten Gründen zweifellos rechtswidrig.

Das Verhalten des Sachbearbeiters ist in keiner Weise zu rechtfertigen, seine Auskünfte sind komplett falsch.


Dass ihr hier (und nicht in PL) lebt, dürfte sich bereits aus den Berliner Meldeverhältnissen deines Sohnes und von dir selbst ergeben, sowie daraus dass du hier in der ABM gearbeitest hast, außerdem daraus dass du das Sorgerecht wahrscheinlich ja allein innehast. Leg ihnen halt deine Anmeldung vor und den Mietvertrag und evtl. noch irgendwelche Dokumente deines Kindes in denen auch die Adresse steht (Schulzeugnisse z.B.) bzw. den Nachweis über das Sorgerecht.

Oder besorg dir notfalls im Bürgeramt einen Melderegisterauszug.

Bei der Ausländerbehörde solltest Du auf dem Postweg die "Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht" beantragen.
Notwendige Voraussetzungen für das ALG II ist das aber nicht.


Und: Selbst wenn Du erst vor 3 Tagen aus PL nach D gezogen wärst, hättest Du hier wegen deines deutschen Kindes ab sofort ein Recht auf ALG II bzw. Sozialhilfe und auf eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis. Das mit der Beschränkung auf 600 € ist ebenfalls Unsinn!


Wenn Sie dir weiter Probleme machen, wende dich evtl. an die Hellersdorf-Marzahner Bürgermeisterin und Sozialstadträtin Frau Pohle
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/haushalt/abteilung.html
(und grüß sie von mir, G.C. vom Flüchtlingsrat Berlin, dann weiß sie Bescheid...), leg ihr das hier vor, und bitte dort um Hilfe. Wir hatten dort bereits häufiger Probleme mit der schlechten Behandlung von Ausländern, und sie haben uns versprochen das zu bessern...

Notfalls mach einen Eilantrag beim Sozialgericht.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/ra_stelle.html
Füge zur Begründung das hier gesagte bei.

Und/Oder lass dir hier bei einer Beratungsstelle helfen
http://wex-bb.de/AdressenAllgemeinerSozialdienst.HTML
und lege dort das hier gesagte vor.

Und: beantrage schriftlich eine "Vorschusszahlung auf das ALG II", wenn Du sofort Geld benötigst. Dann müssen sie zahlen, und zwar sofort!

Nachtrag: wenn der Sachbearbeiter Urlaub macht, ist das nicht dein Problem. Es gibt immer einen Vertreter der sich um die Sache weiter kümmern muss, außerdem einen Vorgesetzten und einen Amtsleiter.
Geh zum Vorgesetzten oder gleich zum Amtsleiter und beschwere dich dort über den offenbar völlig unqualifizierten Sachbearbeiter!

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Antwort #6 - 23.03.2008 um 19:40:04
 
Margaretkak70 schrieb am 23.03.2008 um 16:18:52:
Herr  ... hat mir schnell 2 Papiere was zum Unterschreiben gegeben. Auf dem Papier stand irgendwie so (da ich nicht mal eine Kopie erhalten habe):

"nach Aussage d.o.g. Kundin vom 30.11.07 ist die o.g. Kundin in Polen angemeldet bei Elternlichen Wohnung, nach heutiger Aussage, ist die o.g. Kundin polizeilich in Deutschland angemeldet".

Ich sagte: "Moment mal, aber der Anfang stimmt nicht, dass die Aussage  von mir stammt, sondern von dieser Bearbeiterin, da ich schon seit 12 Jahren in Deutschland wohne - das kann man nachweisen"
Er sagte: "Ja, deswegen habe ich das in den zweite Teil geschrieben, was sie heute gesagt haben".
Ich habe das unterschrieben, aber ich denke das war doch nicht richtig. 



Du könntest dazu schriftlich eine "Erklärung" abgeben, die in etwa folgendes besagt:

"Der erste Teil der von meinem Sachbearbeiter am 20.03.08 aufgesetzten Erklärung zu meinem Wohnsitz (ich sei in Polen bei meinen Eltern gemeldet gewesen) ist unzutreffend. Ich habe den Sachbearbeiter auch darauf hingewiesen, fühlte mich aber in der Situation überfordert fühlte, die Unterschrift zu verweigern, zumal er nachdrücklich darauf bestand, er habe den Sachverhalt durch die Formulierung im zweiten Teil der Erklärung ja insgesamt zutreffend vermerkt und ich würde die Formulierung in der Erklärung nur falsch verstehen.

Ich lebte seit (Monat/Jahr)... in Berlin, seit ... mit meinem Sohn, und habe seitdem zu keiner Zeit bei meinen Eltern oder sonstwo in Polen gelebt. Im Übrigen ist meine in Polen lebende Mutter am ... verstorben und zu meinem in Polen lebenden Vater habe ich seit ... keinen Kontakt mehr.

Dass unser Lebensmittelpunkt Berlin ist, ergibt sich offensichtlich bereits aus dem Bewohnen unserer Mietwohnung hier, dem Schulbesuch meines Sohnes hier, für den ich allein sorge, meinen Erwerbstätigkeiten hier, usw. usw. Mir ist daher unverständlich, wie das Jobcenter einer hier scheinbar vorliegenden Denunziation einer am Verfahren nicht beteiligten dritten Person, die offensichtlich in jeder Hinsicht den Tatsachen widerspricht, irgendeine leistungsrechtliche Bedeutung zuzumessen vermag."


Und: Selbstverständlich muss der Sachbearbeiter Dir eine Kopie geben, wenn er dir so eine Erklärung zur Unterschrift vorlegt, allerspätestens wenn Du ihn darum bittest. Normalerweise sollte die Bitte bei einer derartigen "Erklärung" aber nicht nötig sein!

Auch von allen anderen Unterlagen aus der Akte muss er dir auf Wunsch Kopien machen, § 25 Abs. 5 SGB X.

Du solltest dir möglichst auch Kopien von Allem machen, was Du beim Amt abgibst.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.03.2008 um 17:24:23
 
Hallo GC Smiley))))),

erstmal bedanke ich mich für deine große Hilfe. Du hast das echt super geschrieben, alles war sehr hilfreich.
Am Dienstag, den 25. März, zuerst bin ich zur Ausländerbehörde gefahren. Dort zeigte ich meine Schwerbehinderten-Ausweis und wurde nach der sehr kurzen Wartenzeiten bearbeitet. Alle Bearbeiter/innen waren nett. Dort habe ich sofort eine Bescheinigung des Daueraufenthalts erhalten. Danach bin ich sofort zum Jobcenter gefahren. Meine Freundin hat mir Hilfe angeboten, da sie Deutsche ist und hört auch perfekt. Wie immer nach der sehr langen Wartenzeiten, ich wurde  immer wieder ins falsche Zimmer geschickt. Obwohl ich von Anfang an gesagt habe, dass ich sofort zum Leistungsabteilung gehen musste (so hat mir der letzte Bearbeiter am 20. März gesagt). Aber natürlich, nach der langen "angenehmen Spaziergang" durch die mehreren Etagen, dann bin ich endlich in der Leistungsabteilung gelandet. Das was ich dort erlebt habe, hat mich viele Nerven gekostet. Meine Freundin war dabei und hat das miterlebt. Wir waren nicht mal 2 Minuten im ersten Zimmer (Leistungsabteilung) und unsere Bitte wurde sofort ignoriert. Meine Freundin hat die unsympathische Bearbeiterin nett gebetet, ob sie "das" an dem gleichen Tag bearbeiten könnte, da ich schon monatelang auf diesem Moment warte und die Angelegentheit wurde immer noch nicht bearbeitet. Ich muss die Überweisungen machen, bevor ich ins Krankenhaus gehe. Am 31. März habe ich einen Termin im Krankenhaus, um alles zu besprechen und dann geht es richtig los. Die unsymphatische Bearbeiterin von der 5. Etage (Leistungsabteilung) schrie uns an, dass sie viel zu tun hat und "Die Bearbeitung wird auf gar keinen Fall an dem Tag erfolgen!". Im Wartezimmer war ich die Einzige, sonst niemand!!! Ich könnte 50 Euro Vorschuss kriegen. Sie schrie so laut, dass mein Blutdruck sich sofort erhöht hat. Ich darf mich nicht aufregen, da der Stress eine zusätzliche Faktor ist, verantwortlich für den Wachstum der Tumoren. Danach hat sie das Zimmer verlassen. Wir sind rausgegangen und ich sagte ganz laut: "Wir gehen zu den Amtsleiter!". Plötzlich kam die unsympathische Bearbeiterin und mit ironischem Lächeln sagte: "Um diese Angelegenheit wird sich meine Kollegin jetzt kümmern". Dann eine andere Mitarbeiterin, eine sehr, sehr nette Bearbeiterin, hat uns zu ihrem Zimmer eingeladen. Ich habe die 50 Euro Vorschuss bekommen. Sie hat mir versprochen, sich um die Sache zu kümmern. Das wird jetzt noch ein bisschen dauern. Sie versucht so schnell wie möglich...Das hat sie uns 2 mal versprochen. Heute war ich im Polnischen Sozialrat. Dort fragte ich, wie ich jetzt eine Dienstbeschwerde machen kann (wegen dem Herrn S. und die unsymphatische Bearbeiterin-ich kenne leider ihre Nachname nicht) und die letzte nette Bearbeiterin wollte ich loben Smiley.
Sie und noch eine andere Bearbeiterin von der anderen Abteilung waren sehr, sehr nett. Aber mehr leider nicht. Vor allem, die können sich nicht mit Niveau unterhalten, sondern schreien!
GC, ich danke DIR noch mal für alles. Du und deine Hilfe zeigen mir deutlich, dass es sehr vielen netten Menschen gibt, die auch menschlich sind Smiley. Das macht mich stärker. Ich werde noch einen anderen Beitrag schreiben, es geht um die Satelittenanlage auf meinem Balkon.
Danke sehr.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 28.03.2008 um 00:56:21
 
Margaretkak70 schrieb am 27.03.2008 um 17:24:23:
Ich habe die 50 Euro Vorschuss bekommen...


50 € Vorschuss ist ist aber eine Frechheit. Das reicht für 3 Tage, mehr nicht. Sie müssen dir schon deinen gesamten Bedarf und nicht nur einen Bruchteil ggf. auch als "Vorschuss" gemäß § 42 SGB I zahlen. Möglicherweise zuviel erhaltenen Vorschuss musst Du später zurückzahlen.

Dir stehen zu:
* 347 € für Dich
* 42 € für Alleinerziehende
* 208 € für deinen Sohn
* xxx € Miete und Heizung
und eine Krankenversicherung für Euch beide.

Als Einkommen angerechnet werden Kindergeld und ggf. Kindesunterhalt und Krankengeld.

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