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Scheidung (Gelesen: 3.133 mal)
Lena28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung
21.03.2008 um 18:33:18
 
Hallo zusammen!

Ich hätte da mal eine Frage, für die ich bisher keine Antwort finden konnte.

Ich bin seit 2004 mit einem Kosovaren verheiratet. Die Ehe wurde im Kosovo geschlossen. Er hat keinen Antrag zur Einreise nach Deutschland gestellt und wird dies auch zukünftlich nicht tun. Somit haben wir seit unserer Eheschließung nie eine Ehe geführt.
Ich möchte jetzt die Scheidung, welche Möglichkeiten habe ich?

Gruß Lena
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.03.2008 um 18:36:52
 
Hat ja nichts mit Ausländerrecht zu tun, daher habe ich
es hierher verschoben. Zur Sache wirst du sicher noch
Antworten bekommen; ist nicht meine Baustelle.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 22.03.2008 um 17:36:55
 
Lena28 schrieb am 21.03.2008 um 18:33:18:
Ich möchte jetzt die Scheidung, welche Möglichkeiten habe ich? 


Du wirst einen Anwalt bemühen müssen. -

Für einige Infos und Anregungen vorab (bzw. nachfolgend konkretere Fragen) geh hier im Forum mal oben auf den Button "Suchen" , gib "Scheidung in Abwesenheit" ein (bei Suchtiefe 1 Jahr).

=schweitzer=
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.03.2008 um 18:39:28
 
Lena28 schrieb am 21.03.2008 um 18:33:18:
Somit haben wir seit unserer Eheschließung nie eine Ehe geführt.  

Du hast sehr wohl eine Ehe geführt. Familienrechtlich ist es nicht von Bedeutung, ob du zusammen mit dem Ehemann - anders als im Ausländerrecht - gewohnt hast oder nicht. Du hast aber deinerseits nie dem Meldeamt kund getan, dass du getrennt lebend bist. Ob du ein sog. Trennungsjahr einhalten mußt, wäre erst zu klären, wenn klar ist, welches Recht anzuwenden ist.

Solltest du die Staatsangehörigkeit deines Mannes haben, dürfte für euch beide dieses Scheidungsrecht zutreffen. Da ihr keine gemeinsame Ehe geführt habt, könnte die Scheidung IMHO sowohl in Deutschland als auch im Kosovo eingereicht werden.

trixie
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.03.2008 um 18:44:00
 
Die Ehe kann in Deutschland geschieden werden, wenn Du Deutsche bist und grdsl. auch, wenn Du als Nichtdeutsche in Deutschland Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Das ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7 der VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 DES RATES vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 ("Brüssel IIa-VO") in Verbindung mit § 606a ZPO. Zuständig ist - wenn Du in Deutschland wohnst - das Amtsgericht - Familiengericht - , in dessen Bezirk Du wohnst, wenn Du als Deutsche im Ausland wohnst das Amtsgericht - Familiengericht - Berlin-Schöneberg. Siehe § 606 ZPO. Wie schweitzer bereits geschrieben hat, musst Du Dich durch einen Anwalt vertreten lassen. Hast Du vor der Eheschließung im Kosovo gelebt? Dann dürfte nach Art. 17, 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB kosovarisches Recht auf die Scheidung anzuwenden sein. War bei Eheschließung beabsichtigt, dass er nach Deutschland zieht, ist deutsches Recht anzuwenden, Art. 17, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB. Ist deutsches Recht anzuwenden, kommt es für die Scheidung auf das Einverständnis des Ehegatten nicht an, weil nach dreijährigem Getrenntleben das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet wird, § 1566 Abs. 2 BGB. Da eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht geführt wurde, stellen sich vermutlich Fragen des Versorgungsausgleichs oder des Güterstands nicht. Unterhaltsansprüche richten sich gem. Art. 17 EGBGB (entspricht Art. 4 Haager Unterhaltsübereinkommen) grdsl. nach dem Recht des Staates, in dem der Anspruchsteller wohnt, also: wenn Du Unterhalt geltend machen willst, gilt deutsches Unterhaltsrecht und umgekehrt.

Ob eine Scheidung im Kosovo möglich ist, richtet sich nach kosovarischem Recht, das mir unbekannt ist. Ein kosovarisches Scheidungsurteil müßte, damit es für den deutschen Rechtsraum Wirkungen entfalten kann, gem. Art. 7 FamRÄndG der Landesjustizverwaltung bzw. der von ihr bezeichneten Stelle (OLG-Präsident) in Deinem Wohnsitzbundesland/OLG-Bezirk vorgelegt werden, damit dort festgestellt werden kann, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung (gem. § 328 ZPO ohne dessen Abs. 5) vorliegen.

Viel Erfolg!
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.03.2008 um 18:54:00
 
tapir schrieb am 22.03.2008 um 18:44:00:
Ist deutsches Recht anzuwenden, kommt es für die Scheidung auf das Einverständnis des Ehegatten nicht an, weil nach dreijährigem Getrenntleben das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet wird, § 1566 Abs. 2 BGB.

Aber nur weil man mit dem Ehegatten nicht zusammenlebt, kann man doch nicht von einem getrennt lebend sprechen. Hierzu müßte m. M. erst einmal die Willenserklärung des getrennt lebend kundgetan werden.

tapir schrieb am 22.03.2008 um 18:44:00:
War bei Eheschließung beabsichtigt, dass er nach Deutschland zieht, ist deutsches Recht anzuwenden, Art. 17, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB.

Hierzu schreibt die TS:
Lena28 schrieb am 21.03.2008 um 18:33:18:
Er hat keinen Antrag zur Einreise nach Deutschland gestellt  

... was darauf schließen läßt, dass keine Absicht bestand, nach Deutschland zu kommen und somit wäre kosovarisches Recht anzuwenden.

trixie
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Antwort #6 - 22.03.2008 um 19:09:22
 
Hallo zusammen und erst mal Danke  für die vielen Antworten.

Ich bin schon ein wenig schlauer geworden!

Es war bei der Eheschließung beabsichtigt, dass mein Mann nach Deutschland zieht. Nur leider hat er sein damaliges Versprechen nicht eingehalten.

Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, kann ich als Deutsche, die nie im Ausland gelebt hat, den Antrag zur Scheidung hier stellen.Richtig?

Dann könnte hier in Deutschland eine Scheidung in Abwesenheit vollzogen werden?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Lena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.03.2008 um 19:10:19
 
Zitat:
die Willenserklärung des getrennt lebend kundgetan werden

Maßgeblich ist gem. § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB, dass erkennbar ist, dass ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Auf den Zeitpunkt, ab dem das erkennbar wird, kommt es also an.

Für die Anwendbarkeit deutschen Rechts sollte es genügen, dass bei Eheschließung die Absicht bestand, Wohnsitz in D zu nehmen. Ob die Parteien dies vorhatten, können sie dem Gericht ja mitteilen, d.h. die Antragstellerin - die daran interessiert sein sollte, dass deutsches Recht angewendet wird, weil das schneller und kostengünstiger geht - , könnte dies (zutreffendenfalls) vortragen und abwarten, ob die Gegenseite das bestreitet. Tut sie das nicht, kann es mE nicht mehr darauf ankommen, dass dieser Entschluß später aufgegeben wurde. Denn die Verbindung mit dem Ort des in Aussicht genommenen Wohnsitzes ist enger als die mit dem der Eheschließung.


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...


Zitat:
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, kann ich als Deutsche, die nie im Ausland gelebt hat, den Antrag zur Scheidung hier stellen.Richtig?

Dann könnte hier in Deutschland eine Scheidung in Abwesenheit vollzogen werden?


Ja!
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« Zuletzt geändert: 22.03.2008 um 21:54:40 von Tippi »  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #8 - 22.03.2008 um 19:16:16
 
Danke für die Antworten,

ich weiß jetzt was zu tun ist!

Grüße Lena
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