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Einreise verweigern trotz gültigem Visum? (Gelesen: 8.560 mal)
havana
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05.03.2008 um 19:22:26
 
Hallo,
hab eine kurze Frage. Wenn jemand ein gültiges Schengenvisum hat und sich damit innerhalb des Schengenraums bewegt, kann ihm dann in einem der Schengenstaaten die Einreise verweigert werden, wenn nichts gegen die betreffende Person vorliegt?
Frage deshalb, weil mein Freund dieser Tage mit einem Schengenvisum nach Spanien reist und natürlich auch mich besuchen kommt (das Visum ist von der spanischen Botschaft ausgestellt) und ihm jemand gesagt hat, das es vorkommen kann, dass Personen trotz Schengenvisum nicht einreisen dürfen..

Ich wäre euch für eure Informationen sehr dankbar.

LG Havana
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Antwort #1 - 05.03.2008 um 19:44:56
 
Trotz gültigen Visas kann und darf man an der Grenze bei der Einreise zurückgewiesen werden.
Innerhalb der Schengener Staaten wird ja nicht mehr gesondert bei der Einreise kontrolliert,
keine schengeninternen Passkontrollen.
Daher ist bei einer Reise von Spanien nach Deutschland im Regelfall keine Grenzkontrolle zu erwarten.

Allgemein gilt zu einreisekontrollen:

Man sollte beachten, das man bei Einreise in die Schengener Staaten,
einen gültigen Pass braucht,
das richtige Visa
ausreichende finanzielle Mittel einschl. Krankenversicherung zur
Finanzierung des Aufenthaltes nachweisen kann,
Nachweise zum Zweck und Umfang der Reise bei sich hat,
Rückflugticket oder ausreichend Geld und Möglichkeit zu Beschaffung
des Rrückflugtickets

Wichtig ist auch das man über das richtige Visa verfügt, bei geplanten Aufenthalt über 3 Monat, geplanter Arbeitsaufnahme etc. ist das Schengen Visa halt das falsche Visa zur einreise.

Näheres zu Kontrollen und Zurückweisungen findest Du im Schengener Grenzkodex
in der --Rechtssammmlung--  hier verlinkt -- VO EG 562/2006--

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Daddy
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Antwort #2 - 05.03.2008 um 20:09:59
 
Hi ...

Für eine Zurückweisung trotz gültigem Visum gibt es eine Vielzahl von Gründen ... für D wäre das § 15 Abs. 2 und 3 AufenthG ... ich gehe mal davon aus, dass die Spanier über ähnlich lautende Regelungen verfügen ...

Sobald sich jemand im Schengenraum befindet, scheidet eine Zurückweisung jedoch aus ... dann käme -bei Vorliegen entsprechender Gründe- allenfalls noch eine Ausweisung in Frage ...

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havana
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Antwort #3 - 05.03.2008 um 21:47:40
 
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Das heißt also, er muss dann eben natürlich zusätzlich zum Pass mit Visum auch dieses Schriftstück der Versicherung, seine Geldmittel, Tickets, Hotelreservierung vorlegen können, wenn er bei EInreise kontrolliert wird.
Er wird mit Bargeld reisen, wieviel muss er denn dabei haben? seine finanziellen Mittel wurden ja schon bei Beantragung des Visums kontrolliert.
Und inwieweit muss er denn durch Unterlagen den Zweck seines Aufenthaltes nachweisen können? also wenn er herkommt, um mich hier zu besuchen, wie kann er das nachweisen?
Wird dann quasi bei einer evtl. Einreisekontrolle noch einmal geprüft, ob Sinn und Zweck seines Aufenthalts zu seinem Visum passen oder wie soll ich das verstehen? Kann er theoretisch bei der bloßen Vermutung, dass er hier meinetwegen illegal arbeiten würde o.ä. aus- bzw. abgewiesen werden??
Wahrscheinlich mach ich mir einfach zu viele Gedanken, aber es wäre ja echt blöd, wenn er hier abgewiesen werden könnte, nachdem er schon den ganzen Stress mit der BEantragung etc. des Visums hatte und auch den Flug hat..

LG Havana
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Antwort #4 - 05.03.2008 um 22:08:47
 
havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Er wird mit Bargeld reisen, wieviel muss er denn dabei haben? seine finanziellen Mittel wurden ja schon bei Beantragung des Visums kontrolliert. 

Sind im Moment -wenn ich nicht irre- 50€/Tag ... ist aber abhängig von
- wie ist die Unterbringung
- wo ist der Aufenthalt (Berlin ist sicher teurer wie Buxtehude)
- existiert vielleicht bereits eine VE
- Rückflugticket bereits vorhanden oder muss das noch gekauft werden

havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Und inwieweit muss er denn durch Unterlagen den Zweck seines Aufenthaltes nachweisen können? also wenn er herkommt, um mich hier zu besuchen, wie kann er das nachweisen? 

Er muss den Zweck nachweisen, wenn daran Zweifel bestehen ... also Reiseunterlagen, Aussagen des "Einladenden" usw.

havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Wird dann quasi bei einer evtl. Einreisekontrolle noch einmal geprüft, ob Sinn und Zweck seines Aufenthalts zu seinem Visum passen oder wie soll ich das verstehen?

Unter Umständen ... z.B. der Reisende legt ein Geschäftsvisum vor und es ist ein reiner Besuchsaufenthalt geplant ... aber auch hier gilt, erst mal müssen Zweifel am Aufenthaltszweck bestehen ...

havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Kann er theoretisch bei der bloßen Vermutung, dass er hier meinetwegen illegal arbeiten würde o.ä. aus- bzw. abgewiesen werden??

Nein ... muss schon ein konkreter Verdacht bestehen ... alleine eine Vermutung reicht nicht aus ...

Alles in allem ist diese Form der Zurückweisung eine Ermessensentscheidung... d.h. dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausüben muss und die entsprechenden Gründe, die zu einer eventuellen Zurückweisung führen könnten, klar darlegen ...

Ich denke, dass du dir wirklich zuviel Gedanken machst Zwinkernd

Aber anmerken muss ich, dass die Einreise, wie du sagst, über Spanien erfolgt ... von daher sind deutsche Regelungen nur hinweisgebend, letztendlich geht es um spanischen AuslR.

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Antwort #5 - 05.03.2008 um 22:23:00
 
Daddy schrieb am 05.03.2008 um 22:08:47:
... d.h. dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausüben muss und die entsprechenden Gründe, die zu einer eventuellen Zurückweisung führen könnten, klar darlegen ...  

Heißt das, das vor einer Zurückweisung immer mit der ABH gesprochen werden muß, weil du von Behörde redest? Oder entscheidet das die BPol selber?

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Antwort #6 - 05.03.2008 um 23:41:09
 
trixie schrieb am 05.03.2008 um 22:23:00:
Heißt das, das vor einer Zurückweisung immer mit der ABH gesprochen werden muß, weil du von Behörde redest? Oder entscheidet das die BPol selber? 


Zurückweisung erfolgt bei Grenzübertritt, d.h. z.B. am Flughafen
in diesem Falle macht das die Bundespolizei  früher: Bundesgrenzschutz
ABH hat mit Zurückweisung nichts zu tuen.
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Antwort #7 - 06.03.2008 um 00:15:58
 
Noch mal vielen Dank für die Antworten.. oh und auch für Deine Geduld Einbeck. Wahrscheinlich mach ich mir wirklich zu viele Gedanken und es ist auch nicht das erste mal, dass er in den Schengenraum einreist, aber immerhin das erste mal das ihm jemand gesagt hat, man könne auch zurückgewiesen werden.

Noch eine letzte bestimmt nervige Frage  Augenrollen Reicht der Nachweis der Geldmittel mittels einer Bankauskunft? Kann mir kaum vorstellen, dass er mit ein paar Tausendern in der Tasche herumreisen möchte. Es existiert nämlich keine VE, deshalb noch mal meine Nachfrage.

Sicherlich richtig, dass dt. Gesetze hier nicht für Spanien gelten müssen, aber ich habe angenommen eben, es gibt diesbezüglich schengenweite Gesetze.

LG Havana
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Antwort #8 - 06.03.2008 um 00:40:24
 
havana schrieb am 06.03.2008 um 00:15:58:
Nachweis der Geldmittel mittels einer Bankauskunft


Experte @Daddy hat dazu schon einiges wesentliches gesagt.

Aus meiner Sicht:
Die Bundespolizei ist nicht päpstlicher als der Papst.
Aus Erfahrung weiß ich das dieser Gesichtspunkt (Finanzen) eher sehr kulant und umgänglich geregelt wird, lockerer als man vielleicht glaubt.

Hier ist der Ruf, das Hörensagen, deutlich schlechter als die Wirklichkeit oder Realität.

Wenn man eine Einladung (Einladungsschreiben mit Anschrift Adresse plus Telefon des Gastgebers) und/oder Verpflichtungserklärung bei sich hat hilft dies schon sehr viel,
wer privat unterkommt oder Hotel bereits bezahlt hat braucht ja weniger Geld.

Ansonsten eine internationale Kreditkarte, internationale Bankkarte oder Traveller Reiseschecks
sind auch anerkannte Nachweise und hilfreich.
Mit Kreditkarte etc. kann man sich ja Geld beschaffen, Geld das da beschaffbar, man nicht bei sich führen muss.
Glaube mir dies wird mit sehr viel Fingerspitzengefühl situationsbedingt in jeden Einzelfall gelöst.
Allgemein gelten  50,-- Euro pro Tag als nachzuweisen.

Nur eines bitte nicht, nicht  mit leerer Geldbörse, ohne Einladung, ohne VE und ohne Travellerschecks/Kreditkarte  bei der Einreisekontrolle vorsprechen und nicht wissen wem man besuchen will etc., das kann dann ins Auge gehen.
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Antwort #9 - 06.03.2008 um 01:04:45
 
Zitat:
Nur eines bitte nicht, nicht  mit leerer Geldbörse, ohne Einladung, ohne VE und ohne Travellerschecks/Kreditkarte  bei der Einreisekontrolle vorsprechen und nicht wissen wem man besuchen will etc., das kann dann ins Auge gehen.


Ok ich denke nun habe ich es auch verstanden  Smiley Ist ja aber eigentlich ganz klar.. und ich hätte gedacht, man ist wahrscheinlich päpstlicher als der Papst  Smiley

Ich bemüh mich mal, mir keine Sorgen mehr zu machen.

Vielen vielen Dank

Havana
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Antwort #10 - 06.03.2008 um 01:08:17
 
Vergass etwas,
Einreisekontrolle in D ist nicht gleich Einreisekontrolle in Spanien,
wenn die Ersteinreise in Spanien erfolgt wird nur dort kontrolliert, in Deutschland nicht mehr, schengeninterne Grenzkontrollen fallen weg.

In Madrid kontrolliert man glaube ich etwas schärfer, zumindest hört man dort öfter von problemen bei der Einreise.
Statistische Auswertungen zu Zurückweisungen von Südamerikanern belegen das in Madrid mehr zurückgewiesen werden als in Frankfurt, man beachte aber das dort auch ungleich deutlich mehr Südamerikaner einreisen als in Frankfurt.

Wichtig ist immer
Einladungsschreiben mit Anschrift Telefon bei Privatbesuch
oder auch die  Verpflichtungserklärung

Hotelbuchung oder Gutscheine bei Tourismus

ein wenig Bargeld ca. 200,-- Euro für das erste bis per Kreditkarte Nachschub
geholt werden kann

Kreditkarten, Bankkarten, Travellerschecks etc.
Auslandsreisekrankenversicherung

sollte man  neben Reisepass mit Visa sinnvoller Weise mit sich führen.
Vieles hängt von den Umständen des Einzelfalles und dem Auftreten bei der Einreise ab.

Meine Angaben sind daher ohne Gewähr, beruhen auch auf Erzählungen von Kunden.
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Antwort #11 - 06.03.2008 um 07:58:24
 
trixie schrieb am 05.03.2008 um 22:23:00:

Heißt das, das vor einer Zurückweisung immer mit der ABH gesprochen werden muß, weil du von Behörde redest? Oder entscheidet das die BPol selber?

trixie

Hi...

Auch wenn es Einbeck bereits beantwortet hat und nur zur Ergänzung ... auch die BPol weißt eine Behördenstruktur auf Zwinkernd
Im Übrigen erleichtert ein Blick ins Gesetz die Entscheidungsfindung Smiley

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Antwort #12 - 06.03.2008 um 11:57:03
 
Einbeck schrieb am 06.03.2008 um 01:08:17:
Vergass etwas,
Einreisekontrolle in D ist nicht gleich Einreisekontrolle in Spanien,
wenn die Ersteinreise in Spanien erfolgt wird nur dort kontrolliert, in Deutschland nicht mehr, schengeninterne Grenzkontrollen fallen weg.

dem muss ich allerdings etwas widersprechen
es kommt schon vor, dass auch auf dem deutschen Flughafen nochmal kontrolliert wird
das ist einem Freund vor 2 Monaten passiert, der aus einem Drittstaat über Paris nach Deutschland geflogen ist
Einreisekontrolle incl. Einreisestempel fand in Paris statt ohne Probleme
dann Weiterflug nach DUS
alle Personen dieses Fluges, die keine helle Hautfarbe besaßen bzw. nicht europäisch aussahen, wurden dann erneut kontrolliert
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Antwort #13 - 06.03.2008 um 12:57:10
 
ChicaLoca schrieb am 06.03.2008 um 11:57:03:
dem muss ich allerdings etwas widersprechen
es kommt schon vor, dass auch auf dem deutschen Flughafen nochmal kontrolliert wird
das ist einem Freund vor 2 Monaten passiert, der aus einem Drittstaat über Paris nach Deutschland geflogen ist
Einreisekontrolle incl. Einreisestempel fand in Paris statt ohne Probleme
dann Weiterflug nach DUS
alle Personen dieses Fluges, die keine helle Hautfarbe besaßen bzw. nicht europäisch aussahen, wurden dann erneut kontrolliert

Wobei dies keine klassische Grenzkontrolle darstellt und eine Zurückweisung auch dann nicht möglich ist.

[OT]Ich halte auch die Aussage, dass alle Personen dieses Fluges, die keine helle Hautfarbe besaßen, kontrolliert wurden, für subjektiv wahrgenommen, da systematische (Ersatzgrenz-) Kontrollen im Binnen- Schengen- Verkehr nicht zulässig sind... [/OT]

Einzige Ausnahme wäre die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen, aber das wird im Regelfall vorab bekanntgegeben..

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Antwort #14 - 06.03.2008 um 13:10:40
 
Daddy schrieb am 06.03.2008 um 12:57:10:
[OT]Ich halte auch die Aussage, dass alle Personen dieses Fluges, die keine helle Hautfarbe besaßen, kontrolliert wurden, für subjektiv wahrgenommen, da systematische (Ersatzgrenz-) Kontrollen im Binnen- Schengen- Verkehr nicht zulässig sind... [/OT]

auch wenn es keine klassische Grenzkontrolle im Sinne des Gesetzes war, machen wir uns doch nix vor
ich kenne es doch selbst aus meinem Job
es werden (gerade an Flughäfen) öfter Personen mit nicht-europäischem Aussehen kontrolliert als andere
das darf man eigentlich nicht laut sagen, weil es eben nicht zulässig ist
aber ........lassen wir das
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