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Studentenvisum: Sperrkonto / Bankbürgschaft (Gelesen: 8.011 mal)
cmyk
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29.01.2008 um 14:34:54
 
Hallo!

Meine Freundin ist in Russland und wird demnächst ein Studentenvisum beantragen.

Wie macht man dieses Sperrkonto, das man vorlegen muss am leichtesten? Hier das Merkblatt von der Botschaft:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...

Die Deutsche Bank hat eine unglaublich komplizierte und, fürchte ich, extrem zeitaufwendige Vorgehesweise:

Zitat:

Sehr geehrte/r Frau/ Herr …,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Eröffnung eines Studenten-Sperrkontos. Anbei übersenden wir Ihnen weitere Informationen sowie die für die Kontoeröffnung notwendigen Formulare als PDF Datei.


(See attached file: Kontoeröffnungsantrag.pdf)        (See attached file: Zusatzblatt für die Kontoeröffnung ausländischer Studenten….pdf)      (See attached file: Auskunftsermächtigung Sperrkonten für ausländische Studen….pdf)


Bitte drucken Sie diese Formulare aus und beachten Sie folgende Punkte:

Ø     Fuellen Sie den Kontoeroeffnungsantrag vollstaendig aus. (Geben Sie unbedingt Ihre Heimatadresse mit an).
Ø     Unterschreiben Sie den Kontoeroeffnungsantrag erst in Gegenwart eines Botschaftsangehoerigen!
Ø     Reichen Sie den ausgefuellten Kontoeroeffnungsantrag persoenlich bei der Deutschen Botschaft ein. Bringen Sie hierzu bitte auch Ihren Pass, das                   Zusatzblatt und soweit vorhanden die Bestaetigung (Kopie) der Universitaet/Sprachschule mit. Die Sperrsummen fuer das Zusatzblatt werden von der                  Botschaft vorgegeben.
Ø     Die Botschaft beglaubigt Ihnen den Kontoeroeffnungsantrag und die Passkopien.
Ø     Sollten Sie das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In diesem Fall senden wir Ihnen einen                 anderen Kontoeroeffnungsantrag zu.
Ø     Moechten Sie eine Auskunftsermaechtigung fuer Ihr Sperrkonto erteilen? Dann benoetigen wir zusaetzlich das von Ihnen ausgefuellte Formular                  "Auskunftsermaechtigung" zu den Kontofuehrungsunterlagen (ohne diese Auskunftsermaechtigung werden generell keine Auskuenfte an „Dritte               Personen" weitergegeben). Das Formular wird nicht von der Botschaft beglaubigt und kann jederzeit von ihnen widerrufen werden.

Die Deutsche Botschaft bzw. Sie selber senden die gesamten von Ihnen unterschriebenen Unterlagen (beglaubigte Ausweiskopie, beglaubigter Kontoeroeffnungsantrag, Zusatzblatt, ggfls. Auskunftsermaechtigung und soweit vorhanden die Bestaetigung der Universitaet/Sprachschule ) an folgende Adresse:

     Deutsche Bank Privat- und Geschaeftskunden AG
XXX

Nach Erhalt der Unterlagen pruefen wir diese auf Vollstaendigkeit und Richtigkeit um dann anschliessend  fuer Sie ein Konto zu eroeffnen. Da die Eroeffnung einige Tage in Anspruch nehmen kann, bitten wir um Verstaendnis, dass wir aus Zeitgruenden keine Anfragen per Telefon oder E-Mail zum Stand der Kontoeroeffnung beantworten koennen.

Nachdem die Kontoeroeffnung erfolgt ist, werden wir Ihnen Ihre Kontonummer und den IBAN-Code mitteilen. Bitte vermerken Sie dafuer auf jeden Fall Ihre Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse auf dem Kontoeroeffnungsantrag.

Sobald Sie Ihre Kontonummer erhalten haben, koennen Sie das laut Zusatzblatt geforderte Mindestguthaben auf Ihr Konto ueberweisen. Wir empfehlen, dabei die Entgelte Ihrer Hausbank sowie Ueberweisungskosten zu beruecksichtigen. Selbstverstaendlich koennen Sie auch Betraege einzahlen, die groesser als das Mindestguthaben sind. Wenn das Geld bei uns eingegangen ist, werden wir die Botschaft und – falls gewuenscht – auch Sie informieren.

Sobald Sie in Deutschland eingereist sind, bitten wir Sie, uns in einer Filiale der Deutschen Bank zu besuchen. Dort wird man mit Ihnen gemeinsam den Serviceauftrag ausfuellen. Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Serviceauftrag Ihr Konto gesperrt ist (das heisst, vorher eingereichte Ueberweisungen oder Lastschriftabbuchungen werden nicht ausgefuehrt)!

Sollten Sie kein Visum zur Einreise nach Deutschland erhalten, benoetigen wir fuer die Rueckueberweisung des Guthabens folgende Unterlagen:

·     Freigabe der Sperre (erhaeltlich bei der Deutschen Botschaft)
·     einen von Ihnen persoenlich unterschriebenen Auftrag zur Schliessung Ihres Kontos (inklusive Angabe einer weiteren Bankverbindung, wohin das Geld           ueberwiesen werden soll)

Diese Unterlagen senden Sie bitte nur im Original (keine E-Mail oder Fax) an die oben angegebene Anschrift in Hamburg.


Nun, meine Freundin hat schon von früher ein Girokonto bei der Sparkasse, das nicht aufgelöst ist. Leider aber hat ihre Sparkasse nichts von solchen Sperrkonten gehört Griesgrämig Ich dachte mir es wäre am leichtesten, ihr Konto mit dem Geld aufzufüllen und dann zu sperren... Sparkasse hat aber keine Ahnung...

Hat jamand eine Idee, oder weiss jemand eine Bank, die das Sperrkonto sofort macht, und nicht wie die Deutsche Bank erst über die Botschaft???

DANKE!
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Sondra
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Antwort #1 - 30.01.2008 um 15:24:28
 
cmyk schrieb am 29.01.2008 um 14:34:54:
Leider aber hat ihre Sparkasse nichts von solchen Sperrkonten gehört

Das wage ich zu bezweifeln. Möglicherweise kennen sie es nur unter einem anderen Namen. Und auch wenn sie bisher noch nichts darüber gehört haben sollten, können sie sich erkundigen, wie sie ein Konto errichten, auf dem auf einmal ca. 7000 € eingezahlt, aber jeweils nur ca. 600 € / Monat abgehoben werden dürfen bzw. wie auch diese Sparkasse ein spezielles Konto für Studierenden aus Drittländern einrichten kann. Der Nachteil solcher Konten ist allerdings, dass das Guthaben darauf miserabel verzinst wird.

Außerdem - auch die Sparkasse kennt Bankbürgschaften. Zitat:
- die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet oder einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, soweit die Bankbürgschaft nicht über eine längere Laufzeit verfügt.
gilt auch als Erfüllung der Anforderung.

Eine solche könntest du gleich in D einrichten - sie überweist z.B. ihr Geld auf dein Konto und du erkundigst dich bei deiner Bank, wie sie eine Bankbürgschaft am schnellsten erteilt.
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cmyk
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Antwort #2 - 01.02.2008 um 17:48:23
 
Zitat:
wie sie ein Konto errichten, auf dem auf einmal ca. 7000 € eingezahlt, aber jeweils nur ca. 600 € / Monat abgehoben werden dürfen bzw. wie auch diese Sparkasse ein spezielles Konto für Studierenden aus Drittländern einrichten kann

Ich habe heute wieder nachgerfragt. Die eröffnen gar kein Konto für jemanden der nicht vor Ort ist! Für Studenten haben sie es früher mal gemacht, aber jetzt nicht, da der Aufwand viel zu groß sei  Ärgerlich Bankbürgschaft, die dann der Botschaft gezeigt werden soll machen die auch nicht. Bürgschaften macht man im Prinzip, aber "es kommt darauf an" und für sowas - nicht.
Dass meine Freundin bereits ein Konto bei einer Sparkasse in einer anderen Stadt hat interessiert keinen. Ich habe dort angerufen aber da sie solche Konten auch nicht kennen, geht es auch da nicht.

Ziemlich dumm. Ich beginne schon dem Mann aus der Deutschen Bank zu glauben, der meinte, dass ich keine andere Wahl habe ausser über die Botschaft (und mit 100 Euro Eröffnungsgebühr, nebenbei gesagt).

Ich frage mich aber, wie machen es die meisten Leute??? Es kann ja nicht sein, dass alle Verpflichtungserklärungen abgeben...
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