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F: KV/RV Vorsorge (Gelesen: 3.910 mal)
brodar
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Zeige den Link zu diesem Beitrag F: KV/RV Vorsorge
23.12.2007 um 10:00:32
 
Guten Morgen  Smiley,

ich hätte noch zwei Fragen bezüglich einer FZF. Und zwar läuft bei mir und meiner Frau
noch der FZF Antrag, jedoch "versuche  Augenrollen"  ich bei allem was ich mache auch etwas
weiter zu denken  Cool.
Wie sieht es eigentlich mit der Absicherung meiner Frau aus wenn Sie hier lebt. So lange
ich am leben bin und wir gemeinsam zusammenleben würde ich mich um den Lebensunterhalt
kümmern. Aber falls ich mal nicht mehr sein solle Schockiert/Erstaunt,  wie sorgt man für so einen Fall vor?
Da Sie sich dann um meine Familie/Kinder gekümmert hat wird sie keine eigene Rente/Arbeit
haben.

Was würdet Ihr empfehlen    hä? ?

Und als zweite Frage, ich bin gesetzlich Krankenversichert, ist dann meine Frau wenn Sie in
D lebt automatisch bei mir mitversichert ?

Gruß
Brodar
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.12.2007 um 10:20:14
 
Hi Brodar,
Solange deine Frau nicht arbeitet, ist sie in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert. Du solltest Dich beizeiten um eine Bescheinigung deiner GKV für deine Frau kümmern. Die benötigst Du nämlich üblicherweise bei der FZF Visa Erteilung, sprich Deine Frau muß Krankenversciherungsschutz vor der Einreiese im deutschen Konsulat nachweisen.

Für die Absicherung empfiehlt sich eine simple Risikolebensversicherung.
Lass Dir keine Kapitallebensvers. aufschwatzen, da verdienen die Agenten mehr dran..

Hier kannst Du ein bischen stöbern.

http://www.tarifvergleich.de/versicherungsvergleich/vorsorge/risikolebensversich...



Grüße
Jetflyer
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brodar
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Antwort #2 - 23.12.2007 um 10:50:04
 
Hi Jetflyer,

vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link.

@RV: Ist eine Risikolebensversicherung für den Zweck ausreichend oder
sollte man noch etwas bedenken - Versichern -?


@GKV: Hm, das meine Frau da einen Nachweis braucht wußte ich nicht!
Bekomme ich den - vor der Registrierung meiner Ehe hier in D überhaupt -?
Was ich aber gemacht habe ist im Voraus der ABH hier in D eine Bestätigung
meiner Krankenkasse zuzusenden das ich hier in D GKV bin
- hatte gedacht das würde reichen ???

Gruß
Brodar
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trixie
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Antwort #3 - 23.12.2007 um 11:24:41
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 10:50:04:
Hm, das meine Frau da einen Nachweis braucht wußte ich nicht!  

Der wird auch nicht immer verlangt. Das wird von den Botschaften unterschiedlich gehandhabt. Die KV Pflicht gehört zur Sicherung des LU. Bei dir ist aber die Sicherung des LU nicht notwendig. Sollte die Botschaft trotzdem auf einen KV Schutz bestehen, dann kannst du eine Incomingversicherung abschließen.

brodar schrieb am 23.12.2007 um 10:50:04:
Bekomme ich den - vor der Registrierung meiner Ehe hier in D überhaupt -?  

Das wird auch von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Einfach einmal bei deiner KV nachfragen.

trixie
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OlafK
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Antwort #4 - 23.12.2007 um 11:34:59
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 10:00:32:
Was würdet Ihr empfehlen    


Schön, dass Du Dich kümmerst !

Erstmal eine Risikolebensversicherung. Die ist abolut unverzichtbar. Vielleicht noch eine gute Unfallversicherung mit hoher Progressivität. Im weiteren kannst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich überlegen. Kommt aber auf Deinen Beruf und Deine aktuelle Gesundheit an. Die sind oft nicht billig - ist daher die Frage, ob man sich das leisten will (und kann).

Risiko und Unfall sind aber bezahlbar. Für Deine Frau kannst Du auch eine Riesterversicherung abschliessen.
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brodar
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Antwort #5 - 23.12.2007 um 12:13:13
 
trixie schrieb am 23.12.2007 um 11:24:41:
Das wird auch von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Einfach einmal bei deiner KV nachfragen.


Vielen Dank trixie Durchgedreht,

werde mich gleich nächste Woche bei meiner KV melden!

Gruß
Brodar

Änderung:
Ich füge hier dein Folgepost ein. Du kannst ein abgegebenes
Post innerhalb von 15 Minuten ändern oder ergänzen.      
Gruß       Tippi



Hi Olaf  Smiley,

OlafK schrieb am 23.12.2007 um 11:34:59:
Schön, dass Du Dich kümmerst !


Das ist doch Ehrensache, ist halt nu meine Frau mit allen Rechten und Pflichten  Laut lachend!

Zitat:
Erstmal eine Risikolebensversicherung. Die ist abolut unverzichtbar. Vielleicht noch eine gute Unfallversicherung mit hoher Progressivität. Im weiteren kannst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich überlegen. Kommt aber auf Deinen Beruf und Deine aktuelle Gesundheit an. Die sind oft nicht billig - ist daher die Frage, ob man sich das leisten will (und kann).
Risiko und Unfall sind aber bezahlbar. Für Deine Frau kannst Du auch eine Riesterversicherung abschließen.


Eine BU bei [inv]Allianz[/inv] einer namhaften deutschen Versicherung   Änderung:
Bitte keine Nennung von Versicherungsunternehmen
habe ich schon bereits, aber konnte noch nicht klären in wie weit diese auch die Lebenssicherung meiner Frau tangiert - sprich ob Sie im Schadensfalle auch zahlt  unentschlossen !

Aber sowie es aussieht komme ich wohl um eine gute Risikolebensversicherung nicht drum herum. Loht es sich diese noch vor Registrierung meiner Ehe hier in D abzuschließen  hä??

Gruß
Brodar


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« Zuletzt geändert: 23.12.2007 um 13:21:35 von Tippi »  
 
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OlafK
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Antwort #6 - 23.12.2007 um 12:57:18
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 12:20:12:

Eine BU bei der ......[inv]Allianz[/inv] habe ich schon bereits, aber konnte noch nicht klären in wie weit diese auch die Lebenssicherung meiner Frau tangiert - sprich ob Sie im Schadensfalle auch zahlt   !  


Nein. Eine BU zahlt im Todefall nichts bzw. nur einen relativ geringen Betrag lt. Vertrag. Bei der BU geht es eben tatsächlich nur um DEINE Berufs(un)fähigkeit.

Vor der Ehe abschliessen kannst Du auf jeden Fall, Deine zukünftige muß eben als Begünstigte eingetragen sein. Lohnen tut sich das, wenn Du berücksichtigst, was mit Deiner zukünftigen wäre, wenn Du morgen vor einen Baum fährst (was wir nicht hoffen) - z.B.

Änderung:
habe das Zitat wegen Nennung des Unternehmens geändert     Tippi





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« Zuletzt geändert: 23.12.2007 um 13:23:34 von Tippi »  
 
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brodar
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Antwort #7 - 23.12.2007 um 14:01:17
 
OlafK schrieb am 23.12.2007 um 12:57:18:
Vor der Ehe abschliessen kannst Du auf jeden Fall, Deine zukünftige muß eben als Begünstigte eingetragen sein. Lohnen tut sich das, wenn Du berücksichtigst, was mit Deiner zukünftigen wäre, wenn Du morgen vor einen Baum fährst (was wir nicht hoffen) - z.B.


Hi Olaf,

wollte eher Fragen ob die Beiträge als Single - was ich momentan ja noch bin da die Ehe noch nicht in D registriert ist - günstiger sind als wenn die, wenn ich nach der FZF "verheiratet bin  Smiley!

Gruß
Brodar

P.S.: Sorry @ Mod !
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Antwort #8 - 23.12.2007 um 14:19:05
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 14:01:17:
wollte eher Fragen ob die Beiträge als Single - was ich momentan ja noch bin da die Ehe noch nicht in D registriert ist - günstiger sind als wenn die, wenn ich nach der FZF "verheiratet bin  ! 



Das liegt wohl ausschließlich an dem Versicherungsvertrag. Kann mir höchstens vorstellen, dass es günstiger wird, wenn ihr Euch BEIDE versichert in einem gemeinsammen Vertrag (dann ist u.U. der Beitrag nicht das 2-fache, sondern nur der 1,8 fache - z.B.)

Solange Du nur Dein Leben versicherst, dürfre es fast egal sein - höchstens nachfragen, ob der Status "verheirat" einen Vorteil in Deiner Einstufung bringt und ob das nachträglich angepasst werden aknn.

Aber das ist alles individuell und von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Da kann Dir hier niemand einen umfassenden Rat geben.

Es gibt ja zahlreiche Online-Vergleichsmöglichkeiten - eventuell dort einmal mit den Parametern spielen ... und wenn Du einen gefunden hast, gucken was STiftung Finanztest o.ä. dazu sagt ....



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jetflyer
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Antwort #9 - 23.12.2007 um 15:25:28
 
Zitat:
dann kannst du eine Incomingversicherung abschließen.


Bitte beachte, das die typischen incoming Versicherungen viele Risiken nicht vernünftig abdecken und bei einer auf Daueraufenhalt angelegten Reise" nach D. die Leistung verweigern können. Es wird da sogar manchmal drüber gestritten ob das FZF Visum im Pass schon trotz der kurzen (üblicherweise 3 Monate) Befristung schon zum Daueraufenthalt zählt oder erst dies ab Erteilung der AE so zu sehen ist.
Schlimmer noch: es kann bei "Doppelversicherung" Incoming + GKV ein Streit entstehen, wer denn überhaupt im Leistungsfall zahlen muss...

Am besten ist es wirklich die GKV Bescheinigung der Ehefrau zu schicken.
Die deutschen Botschaften/Generalkonsulate Moskau und Novosibirsk z.B. kleben ohne KV Nachweis keinerlei Visum in den Pass, mag je nach Botschaft in anderen Ländern unterschiedlich sein.
Frohes Fest
Jetflyer


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Mikael321
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Antwort #10 - 23.12.2007 um 15:36:48
 
jetflyer schrieb am 23.12.2007 um 15:25:28:
Die deutschen Botschaften/Generalkonsulate Moskau und Novosibirsk z.B. kleben ohne KV Nachweis keinerlei Visum in den Pass
Da fragt man sich, mit welchem Recht ? FZV ist Prüfung auf eine AE . Und ich Deutschland gibt es (noch) keine KV Pflicht. Weder für Ausländer noch für Inländer.

In der Schlussfolgerung darf die ABH keine KV fordern , und damit die Botschaft nach Zustimmung der ABH auch nicht .

In den letzten Jahren, gibt es aber den Trend sich die Vorschriften selber zu basteln, und nur bei einem hartnäckigen Nachfragen, nach welchen Gesetz dies gefordert wird, wird dann davon abgesehen. (Siehe auch Lohnbescheinigungen bei FZV Nachzug zum Deutschen)

Michael
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