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Ehevertrag (Gelesen: 1.330 mal)
karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehevertrag
23.12.2007 um 00:05:50
 
Durch welche Sorte von Anwalt kann man einen Ehevertrag aufsetzen lassen und wird dies von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt?

Ich habe im Internet herunterladbare Musterverträge gefunden, die aber kostenpflichtig sind. Nützen solche Verträge überhaupt etwas, wenn man damit zum Notar läuft?



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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 23.12.2007 um 00:34:44
 
karibu schrieb am 23.12.2007 um 00:05:50:
Durch welche Sorte von Anwalt kann man einen Ehevertrag aufsetzen lassen


soweit es sich um deutsches Recht handelt: Rechtsanwalt, ggf. Fachanwalt für Familienrecht, ggf. (je nach Bundesland) auch in Personalunion als Notar. Sofern auch ausländisches Recht in Frage kommt, wird die Sache komplizierter und teurer.

Zitat:
und wird dies von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt?


kommt auf den Versicherungsvertrag an (i.d.R. nicht).

Zitat:
Ich habe im Internet herunterladbare Musterverträge gefunden, die aber kostenpflichtig sind. Nützen solche Verträge überhaupt etwas, wenn man damit zum Notar läuft?


das kommt drauf an, was Du regeln willst. Tendenziell macht ein Ehevertrag ohne kompetente Beratung über den Inhalt keinen Sinn.

Muleta
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.12.2007 um 08:09:19
 
karibu schrieb am 23.12.2007 um 00:05:50:
Durch welche Sorte von Anwalt kann man einen Ehevertrag aufsetzen lassen und wird dies von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt?

Ich habe im Internet herunterladbare Musterverträge gefunden, die aber kostenpflichtig sind. Nützen solche Verträge überhaupt etwas, wenn man damit zum Notar läuft?


Wir haben unseren vom Notar machen lassen. Hilfreich ist natürlich, wenn Du Dich vorher informierst, was überhaupt alles in dem Vertrag geregelt werden kann und was daher bei Dir Sinn macht.

Das kann z.B. Dein endlos großes Vermögen schützen, aber auch z.B. Deine Altersvorsorge (bei Scheidung kein Ausgleich oder nur Auszahlung), das der Partner arbeitet bzw. Du ihm eine Ausbildung finanzierst usw.

Geht natürlich nicht immer alles oder in Kombination. Es darf keiner "über den Tisch" gezogen werden und muß daher idividuell gereglt werden. Wenn ihr beide arbeitet, ist auf jeden Fall viel regelbar, wenn man von einander materiell unabhängig ist.


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Holzschuher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch/europäisch
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Antwort #3 - 26.12.2007 um 00:20:44
 
Hallo,

in familienrechtlichen Sachen zahlen RSVen nur eine sog. Erstberatung.

Notar ist sicherlich gut. Aber man sollte dabei bedenken, dass man beim Notar keine Beratung im eigentlichen Sinne erhält; der Notar ist ja zu Neutralität verpflichtet.

Texte im Internet sind sicherlich nicht schlecht, wenn es um einen "alltäglichen" Ehevertragsfall geht. Aber wer weiß schon genau, was er will und wie das geregelt werden kann, ergo welche Regelung zu was paßt!? Zwinkernd

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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