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HILFE !!! Brauche Hilfe bei der Heirat eines Kroaten (Gelesen: 4.394 mal)
schneckchen71
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22.12.2007 um 11:40:16
 
Guten Morgen,
da mein letzter Beitrag der auch mein erster war, sehr wenig Resonanz hervorgebracht hat, möchte ich es heute erneut versuchen weil mir gewisse Infos immer noch fehlen und ich von unterschiedlichen Institutionen verschiedene Infos bekomme.
Mein Verlobter ist Kroate und fährt im Januar zurück nach Kroatien um dort die notwendigen Papiere für unsere Heirat zu besorgen.
1. Welche Papiere muß er erbringen?
2. Welche Vorrausetzungen muß ich hier für ihn schaffen das wir in der "Besuchszeit" von 3 Monaten die Heirat über die Bühne bekommen?
3.  Muss ich ihn zum Beispiel privat krankenversicheren? Braucht er eine VE von mir? Muss er ein Visum in Kroatien stellen das er hier in Deutschland mich heiraten möchte oder kann er einfach als Besucher von mir hier einreisen und wir gehen zusammen zum standesamt um die Ehe zu beantragen? Wie geht das dann mit der Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubniss von statten? usw. usw. usw.
Ich wäre wirklich dankbar für alle Infos die ihr für mich habt und auch bei dem Weihnachts Stress antworten könnt.
Schneckchen 71
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.12.2007 um 12:05:27
 
schneckchen71 schrieb am 22.12.2007 um 11:40:16:
Mein Verlobter ist Kroate und fährt im Januar zurück nach Kroatien um dort die notwendigen Papiere für unsere Heirat zu besorgen.
1. Welche Papiere muß er erbringen?


Was sagt Dein Standesamt?

Gruß, ULF
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schneckchen71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.12.2007 um 14:33:58
 
Hallo Ulf,
die Aussagen die ich bekommen habe sind vielseitig. Standesamt hier in Deutschland verweist mich aufs Standesamt in Kroatien und das Ausländeramt. Standesamt in Kroatien verweist mich nach Deutschland und das Ausländeramt sagt ich soll mich an das deutsche Standesamt halten...
Super oder ???  Griesgrämig
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.12.2007 um 14:39:03
 
Hallo schneckchen -

was die nötigen Papiere betrifft, ist in der Tat das Standesamt der richtige Ansprechpartner.

Ansonsten:

Wenn die Eheschließung hier in Deutschland beabsichtigt ist, muss Dein Partner bei der Deutschen Botschaft in Zagreb ein Visum zum Zwecke der Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Zagreb beantragen. (Ein Besuchsvisum reicht grundsätzlich nicht aus!!) Voraussetzung dafür ist unter anderem der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse durch A 1 - Zertifikat des Goetheinstituts - Nähere Infos findet Ihr auf der Homepage der Botschaft bzw. durch direkte Nachfrage dort. -

Für die Zeit zwischen Einreise und Eheschließung ist eine VE erforderlich, die durch Dich oder auch eine dritte Person abgegeben werden kann - Voraussetzung ist entsprechende Bonität. - Die Krankheitsrisiken während dieser Zeit könnten durch eine vernünftige Reisekrankenversicherung für die Laufzeit des Visums abgedeckt werden.

Nach der Heirat und ordnungsgemäßer Anmeldung  sowie vor Ablauf des Visums (!) wäre dann bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenhmigung zu beantragen. Mit dieser würde er, da Du deutsche Staatsangehörige bist auch eine Arbeitsgenehmigung (ohne Vorrangprüfung) erhalten. - Krankenversicherung ist über Dich (im Rahmen einer Familienversicherung) möglich - solltet Ihr auf Hartz IV angewiesen sein, dann in Zusammenhang mit der Beantragung der entsprechenden Sozialleistungen Versicherung über die ARGE/Jobcenter bei der Krankenkasse.

=schweitzer=
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.12.2007 um 14:42:33
 
schweitzer schrieb am 22.12.2007 um 14:39:03:
Krankenversicherung ist über Dich (im Rahmen einer Familienversicherung) möglich - solltet Ihr auf Hartz IV angewiesen sein, dann in Zusammenhang mit der Beantragung der entsprechenden Sozialleistungen Versicherung über die ARGE/Jobcenter bei der Krankenkasse.


Auch dann Familienversicherung bei der Krankenkasse; der Leistungsträger nach SGB II meldet solche Kunden nicht selbst an.

Gruß, ULF
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Antwort #5 - 22.12.2007 um 14:45:34
 
schweitzer schrieb am 22.12.2007 um 14:39:03:
was die nötigen Papiere betrifft, ist in der Tat das Standesamt der richtige Ansprechpartner.


Hallo,

für die Eheschließung sind m Normalfall notwendig:

1. gültiger Pass

2. Abstammungsurkunde

3. Ehefähigkeitszeugnis.

Urkunden zu 2 und 3 stellen die Matrikelführer in Kroatien aus.

Mehrsprachige Vordrucke erleichtern das Ganze Zwinkernd

Grüße
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schweitzer
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Antwort #6 - 22.12.2007 um 14:47:48
 
ulf schrieb am 22.12.2007 um 14:42:33:
Auch dann Familienversicherung bei der krankenkasse; der Leistungsträger nach SGB II meldet solche Kunden nicht selbst an. 


Stimmt. Meine Aussage bezog sich lediglich auf die Zahlung der Krankenkassenbeiträge.

@ schneckchen:

Noch ein Tipp - wenn es gar nicht weitergeht, gibt es zu Fragen binationaler Partnerschaften
hier
(Blaues bitte anklicken) sehr kompetente Hilfe. Musst aber Geduld haben, telefonische Erreichbarkeit ist mitunter schwer - daher wirklich nur bei echten Problemen kontaktieren. -Vorerst solltest Du beim deutschen Standesamt hartnäckig bleiben  oder alternativ bei einem anderem als dem bisherigen nachfragen.

=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.12.2007 um 14:49:47
 
schweitzer schrieb am 22.12.2007 um 14:47:48:
Stimmt. Meine Aussage bezog sich lediglich auf die Zahlung der Krankenkassenbeiträge.


Da wird m.W. für Familienversicherte nichts gezahlt.

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schneckchen71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.12.2007 um 15:15:22
 
Na das nenn ich mal Engagement und schnelles antworten...  Laut lachend
Also das Ausländeramt sagte mir das mein Verlobter kein Ehevisum braucht es würde dreichen wenn er alles in der Besuchszeit geregelt bekommt. Ich habe ja auch keine Ahnung wie lange so ein Visumsantrag in Kroatien dauert und ob er irgendwelche Dinge dafür von mir braucht ?????
Irgendwie traurig das wohl keiner genau über die Gesetzgebung Bescheid weiß sogar das Ausländeramt nicht, denn was ich von denen für Infos bekommen habe war wirklich für den ...
Aber herzlichen Dank für eure Infos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.12.2007 um 15:22:22
 
schneckchen71 schrieb am 22.12.2007 um 15:15:22:
Also das Ausländeramt sagte mir das mein Verlobter kein Ehevisum braucht es würde dreichen wenn er alles in der Besuchszeit geregelt bekommt.


Laß Dir das von der AHB und vom Standesamt schriftlich geben.

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schneckchen71
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Antwort #10 - 22.12.2007 um 15:37:12
 
Ulf,
bin mal gespannt ob die ALB die vagen Infos dies sie verbreiten, auch in schriftlicher Form abgeben  Augenrollen
Aber hast du zufällig eine Ahnung wie lange es dauert bis das Visum (welches auch immer) in Kroatien ausgestellt ist und mein Verlobter zurückreisen kann? Und braucht er von mir irgendwelche Vollmachten oder Unterlagen die belegen das er mich heiraten will???
Danke im vorraus
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Muleta
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Antwort #11 - 22.12.2007 um 15:46:22
 
schneckchen71 schrieb am 22.12.2007 um 11:40:16:
Mein Verlobter ist Kroate und fährt im Januar zurück nach Kroatien um dort die notwendigen Papiere für unsere Heirat zu besorgen.
1. Welche Papiere muß er erbringen?


besorge Dir eine sog. "Beitrittserkärung" aus dem Internet, lass Sie von Deinem Verlobten ausfüllen und unterschreiben und geh damit (und einer Passkopie von ihm) zum Standesamt. Dort sagst Du, Du willst die Eheschließung anmelden. Dass geht zwar nicht (sofort), aber der Standesbeamte wird Dir dann sagen, was er für die Anmeldung noch braucht. Ein "Visum" oder eine "Aufenthaltserlaubnis" gehört auf keinen Fall zu den notwendigen Voraussetzungen - lass Dich diesbzgl. nicht veräppeln.

Aus Kroatien braucht er aber auf jeden Fall ein Ehefähigkeitszeugnis (Kroatien stellt sowas tatsächlich aus). Bitte vor Ort fragen, was die Kroaten dafür haben wollen.

Zitat:
2. Welche Vorrausetzungen muß ich hier für ihn schaffen das wir in der "Besuchszeit" von 3 Monaten die Heirat über die Bühne bekommen?


die notwendigen Papiere zusammen haben und die Ehe anmelden.

Zitat:
3.  Muss ich ihn zum Beispiel privat krankenversicheren? Braucht er eine VE von mir? Muss er ein Visum in Kroatien stellen das er hier in Deutschland mich heiraten möchte oder kann er einfach als Besucher von mir hier einreisen und wir gehen zusammen zum standesamt um die Ehe zu beantragen? Wie geht das dann mit der Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubniss von statten?


1.) nein (aber er braucht sowieso eine Reisekrankenversicherung für seinen Aufenthalt).
2.) nein, eine Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich
3.) er braucht kein Visum in Kroatien zu beantragen, sondern kann einfach als Besucher einreisen.
4.) mit einer Beitrittserklärung braucht ihr nicht beide zum Standesamt - das kannst Du dann auch allein.
5.) Nach der Heirat kann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

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Antwort #12 - 22.12.2007 um 17:10:45
 
@ Muleta

danke für Deine Infos  Zwinkernd
vor allem für den Tipp mit der "Beitragserklärung" die kannte ich nämlich noch gar nicht.
Aber warum gibtes so unterschiedliche Informationen z.B. über Visum oder nicht? Oder ob ich eine VE für ihn brauche?
Du hast geschrieben ich brauche diese VE nicht, wieso ist das nicht von Nöten?
Ich finde es sehr ärgerlich das die selbst die Behörden (wie schon festgestellt) keine eindeutige Stellungsnahmen machen können.
Aber zumindest hilft ihr mir weiter  Laut lachend
Schneckchen
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Antwort #13 - 22.12.2007 um 17:54:14
 
@Muleta
sicherlich braucht er zum Heiraten kein besonderes Visa.
Heiraten kann man als Tourist.

@Muleta und @schneckchen71
Die Frage ist doch, ob er nach Heirat von der ABH eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wird oder
evtl. zur Nachholung des Visaverfahren wieder ausreisen muss.

Nach § 39 Abs. 3 AufenthV hat er das Recht, wenn Heirat nach Einreise und somit Anspruch auf AE nach Einreise  in Deutschland erfolgte,.. ..er kann den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen......

Um die begehrte Aufenthaltserlaubnis erteilt zu bekommen sind aber auch andere Regelungen zu beachten: Zum Beispiel § 5 AufenthG allgemeine Erteilungsvoraussetzungen.....

Um korrekter Antworten zu können müßte man jetzt seine Geschichte kennen, ob es z.B. Ausweisungsgründe etc. oder Vergangenheit gibt.....

schneckchen71 schrieb am 22.12.2007 um 17:10:45:
Aber warum gibtes so unterschiedliche Informationen z.B. über Visum oder nicht? Oder ob ich eine VE für ihn brauche?
Du hast geschrieben ich brauche diese VE nicht, wieso ist das nicht von Nöten?
Ich finde es sehr ärgerlich das die selbst die Behörden (wie schon festgestellt) keine eindeutige Stellungsnahmen machen können


Allgemein:
Weil Sachverhalt und Gesetzestexte nicht so einfach sind.
Und wo im Sachverhalt steht schon wirklich alles, was man um korrekt antworten zu können, wissen muss.
Wer schreibt schon alles im Sachverhalt, was für eine Antwort evtl. relevant ist.
Nur mal so als beispiel: frühere Deutschland Aufenthalte, Asylanträge, Ausweisungen, Abschiebungen, Straftaten etc. dies können alles wichtige Info für eine korrekte antwort sein.
Wer postet schon seinen Lebenslauf?
Es Worte im Gesetzestext gibt  wie: kann, soll, muss und Ermessen oder keines.

Ach ja und manchmal hängt eine korrekte Antwort auch von der richtigen Frage ab, man muss wissen was man wirklich fragen oder wissen will.

Ach ja eine Frage? Eine Frage deren Antwort auch wichtig ist, wichtig
für Visum  oder nicht

Er fährt zurück nach Kroatien um Unterlagen zu besorgen.....
Hat er evtl. schon eine AE für Deutschland?
Wie lange und auf welcher Basis lebt er in Deutschland, legal oder illegal?
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« Zuletzt geändert: 22.12.2007 um 18:06:12 von Einbeck »  
 
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Antwort #14 - 22.12.2007 um 20:04:04
 
Ich hatte übersehen, dass kroatische Staatsangehörige zu den "visafreien Positivstaatlern" gehören. - Damit sind Visum zum Zwecke der Eheschließung und VE tatsächlich im vorliegenden Fall nicht erforderlich.

Was mich aber bei Konstellationen wie der vorliegenden schon seit einer Weile bewegt, ist die Frage nach den A 1 - Sprachkenntnissen - ich kenne keine Vorschrift, nach der Positivstaatler im Sinne des § 39 (3) AufentV vom Erfordernis des Nachweises dieser Sprachkenntnisse (bei Heirat einer/s Deutschen) ausgenommen sind. Wie wird diesbezüglich verfahren oder habe ich da schon wieder was übersehen?

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