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Einreise Zweitfrau (Gelesen: 1.392 mal)
liina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise Zweitfrau
20.12.2007 um 20:23:58
 
Hallo,
ich weiß nicht ob das Thema hier schon mal behandelt wurde. Ich habe nichts gefunden.
In manchen Ländern ist es ja üblich mehr als eine Frau zu heiraten. Wie ist es nun wenn ein Mann der mit einer Deutschen verheiratet ist eine zweite Frau in seinem Land heiraten möchte und diese dann nach Deutschland holen möchte?

Kennt sich da jemand aus? Ich danke für Antworten.

Viele Grüße
lina
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.12.2007 um 20:46:31
 


Hallo,

ein mit einem Ausländer in Mehrehe verbundener Ehegatte gehört nicht zu dem nach Artikel 6 GG schutzwürdigen Personenkreis, wenn sich bereits ein Ehegatte beim Ausländer im Bundesgebiet aufhält.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Aletheia
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Beiträge: 252
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.12.2007 um 20:50:54
 
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 20.12.2007 um 21:00:08
 
ronny schrieb am 20.12.2007 um 20:46:31:
ein mit einem Ausländer in Mehrehe verbundener Ehegatte gehört nicht zu dem nach Artikel 6 GG schutzwürdigen Personenkreis, wenn sich bereits ein Ehegatte beim Ausländer im Bundesgebiet aufhält. die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem ersten Ehegatten noch fortbesteht.


hat der erste Ehegatte erstmal einen § 31 sollte (auch) die Zweitfrau/der Zweitmann eigentlich nachgeholt werden können.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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liina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.12.2007 um 21:13:50
 
Hallo Ihr Lieben,

Ihr seid ja richtig schnell. Da habe ich erst mal zu lesen.
Ich danke Euch sehr.

Viele Grüße
liina
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