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Ehe im Ausland nicht registriert (Gelesen: 3.550 mal)
tangshode
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16.12.2007 um 22:48:10
 
Hallihallo!

Bin deutscher und seit fünf Jahren mit einer Iranerin verheiratet, wir waren aber nie beim Iranischen Konsulat, um unsere Ehe in Iran zu registrieren und waren seitdem auch nie im Iran. Sie hat nur die iranische Staatsbürgerschaft.

Nun leben wir in Scheidung und ich will danach wieder heiraten.

Ein Bekannter behauptet nun, dass ich selbst nach erfolgter Scheidung nicht wieder heiraten kann, weil ich dem Standesamt dazu die iranische Anerkennung unserer Scheidung vorlegen müsste, aber die iranischen Behörden wissen ja gar nichts von unserer in Deutschland geschlossenen Ehe und würden deshalb natürlich auch keine Scheidungsanerkennung ausstellen können.

Meine Frau weigert sich leider, unsere Ehe im iranischen Konsulat nachtragen zu lassen, sie will mit den Behörden dieses Landes nie wieder etwas zu tun haben.

Ist das wirklich ein Problem oder reicht für eine erneute Eheschließung ein rechtsgültiges deutsches Scheidungsurteil???

In der Hoffung auf eine positive Antwort..... schonmal vielen Dank!
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Einbeck
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Antwort #1 - 17.12.2007 um 01:26:39
 
@tangshode
Wo willst Du denn heiraten (Land) und welche StA. hat die Zukünftige?

Gehe mal davon aus erste Heirat war in D und Scheidung ist in D.
Dann gilst Du in Deutschland auch als geschieden.


Dann ist eine Heirat Deutsch-Deutsch in Deutschland für Dich kein Problem,
als Deutscher müßte Deine Scheidung vom Iran nicht anerkannt werden (denke ich mal ohne IPR Prüfung und Kenntnis iran. Personenstandsrechtes),
bei Deiner Iran. Ex-Frau wäre dies aber anders, diese müßte um in Deutschland wieder
heiraten zu können  (je nach Regelungen des IPR und iran. Personenstandsrechtes) Ihre Scheidung im Iran anerkennen lassen, gleiches wäre wohl zutreffend wenn Deine Neue ebenfalls aus dem Iran kommt.

Bei internationalen Beziehungen kommt das IPR --internat. Privatrecht-- bei uns im EGBGB, im Einführungsgesetz zum BGB, ins Spiel.
Dies richtet sich nach StA. der Beteiligten und Wohnsitz/Ort der Handlung, teilweise mit Querverweisungen und Rückverweisungen.
Dies gilt für Ehe wie für Scheidung.


Da bei multi-nationalen Ehen verschiedene Staaten mit eigener Rechtssprechung
involviert sind, muss man eine ausländische Scheidung (oder Entscheidung in Eheangelegenheiten) oft in anderen Beteiligten Ländern anerkennen lassen.

Mal umgekehrt:
Hättest Du Dich z.B, in einem anderen Land als Deutschland scheiden lasse, würdest Du bis zur erfolgten Anerkennung Deiner ausländischen Scheidung in Deutschland als verheiratet gelten, was ein Ehehindernis wäre d.h. solange Scheidung in D nicht anerkannt keine heirat nach deutschen Recht.

Lange Rede kurzer Sinn:
Frage am besten Deinen RA oder den Standesbeamten.



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benam5534
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Antwort #2 - 17.12.2007 um 12:41:19
 
Tipp: ruf selber bei iranischer behörde an die sind in Berlin Frankfurt und Hamburg ich habe mit Frankfurt gute Erfahrungen gemacht...

deine Ex-Frau will sich Vorteile im Heimatland verschaffen wenn sie ihre Ehe nicht eintragen will aber du konntest bzw. musstest das dem iran melden in der regel reicht scheidungsurteil heiratsurkunde beim nachtragen aus und es müssen nicht unbedingt beide personen anwesend sein im gegenteil zum eintragen der Ehe!
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Reni
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Antwort #3 - 17.12.2007 um 13:21:36
 
Ein sehr schlechter Rat - für die Frau kann die für iranisches Recht ungültige Ehe böse Folgen haben. Da würde ich eher mit den deutschen Behörden verhandeln - die dürften Verständnis dafür haben, dass jemand, der nicht konvertieren wollte, die Ehe nicht registrieren ließ und auch nachträglich nicht registrieren lässt.
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benam5534
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Antwort #4 - 17.12.2007 um 14:07:49
 
ich finde man sollte es melden sonst wäre es staatsbetrug weil die frau ja nicht mehr single ist sondern geschieden!
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Reni
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Antwort #5 - 17.12.2007 um 14:11:33
 
Wenn meine Annahme stimmt - tangshode möge mich ggf. verbessern - so ist die Frau iranische Muslima, der Mann nichtmuslimischer Deutscher. Damit konnte diese Ehe im Iran nie registriert werden, sie ist nach dortigem Recht eine Nichtehe, würde dieser Tatbestand den iranischen Behörden angezeigt, hätte die Frau schlimmstenfalls bei Wiedereinreise in den Iran mit Strafverfolgung wegen Unzucht zu rechnen. Ist dir das nicht bekannt?

Von Betrug kann keine Rede sein, da wie gesagt, die Ehe unter diesen Umständen im Iran nicht registrierungsfähig wäre.
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ronny
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Antwort #6 - 17.12.2007 um 15:33:06
 
Hallo,

es könnte allenfalls dann ein Problem werden, wenn die neu ins Auge gefasste zukünftige Frau ebenfalls aus dem Iran stammt. Denn dann wäre eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung vom EFZ die Anerkennung der Scheidung im Iran.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 17.12.2007 um 18:09:11
 
Halloo!
Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten!  Kuss

Es stimmt, wir haben damals in Deutschland geheiratet. Ich bin wegen ihr sogar zum Islam konvertiert....

Meine zukünftige Ehefrau ist auch Iranerin, sie lebt dort. Wir haben uns noch nicht entschieden, ob wir in Deutschland oder Iran leben werden.

Euren Antworten entnehme ich, dass die Tatsache, dass sie auch Iranerin ist, zwingend eine Registrierung unserer noch bestehenden Ehe und anschließend die Anerkennung der deutschen Scheidung erfordert?

Das wäre sehr, sehr schlecht, dann kann und wird meine (Ex)-Frau meine nächste Ehe verhindern  weinend

Bleibt mir dann also nur noch übrig, ohne ihre Einwilligung zum iranischen Konsulat zu gehen?

Und wenn wir in Iran heiraten, wäre dann die Anerkennung der neuen Ehe in Deutschland möglich?
*hoff*
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ronny
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Antwort #8 - 17.12.2007 um 20:16:10
 
tangshode schrieb am 17.12.2007 um 18:09:11:
Und wenn wir in Iran heiraten, wäre dann die Anerkennung der neuen Ehe in Deutschland möglich?
*hoff* 


Nein, denn genau das ist das Problem. Du darfst eine Zweitehe nach iranischem Recht nur mit Einverständnis der Erstfrau eingehen.

Wird die Erstehe verschwiegen, auch wenn der Iran da nichts von weiß, liegt ein nicht mehr heilbares Ehehindernis vor .

Dieser Verstoß hätte auch für den deutschen Rechtsbereich Konsequenzen.

Falls Du im Iran heiraten willst, müßtest Du konvertieren, wie Reni bereits erwähnte....

Die dort ohne Einverständnis der Erstfrau geschlossene Ehe wäre ebenfalls unwirksam und was verschlimmernd hinzukommt auch nach iranischem Recht nicht mehr nachträglich heilbar.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 21.12.2007 um 20:57:24
 
ronny schrieb am 17.12.2007 um 20:16:10:
Falls Du im Iran heiraten willst, müßtest Du konvertieren


Hat er doch schon.

Gruß, ULF
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