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Wo steht das im EU Richtliniengesetz? (Gelesen: 1.565 mal)
Ability
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wo steht das im EU Richtliniengesetz?
15.12.2007 um 10:49:05
 
Ich möchte meine Verlobte nach Deutschland kommen lassen. Die Botschaft bogt wo sie nur kann. Bezieht sich immer auf das EU Richtliniengesetz! Wo steht das im EU Richtliniengesetz?
Wenn es auch erst in Ländergesetz umgesetzt werden muss!
Im Außenhaltegesetz steht nur einfache Deutschkenntnisse, nicht, aber auch gar nichts von einer  SD1 oder A1 Prüfung beim Goethe- Institut! das steht nicht von diesem Monopol!
Die zudem völlig überlaufen sind und zuwenig Termine haben! Die Kritik wendet sich nicht gegen das Forum sondern gegen das Goethe- Institut! Die, die Pflicht haben das zumelden wenn sie das nicht können an den Gesetzgeber um eine Übehrgangslösung zu schaffen!
So ist das Goethe- Institut die Ursache das, das Visumverfahren zu lange Dauert und Dokumente veralten und die Versicherung verfällt! Und läuft Gefahr abgelehnt zu werden! Weil die Prüfung nur 3 – 6 Monate, nach Anschreiben von Botschaft erfolgen muss.
Versteht man jetzt mein Anliegen?
Es werden viel zu viele Hürden eingebaut, die nicht wirklich im Gesetz stehen! Leider!
Und ich suche eine Lösung! Eine gute Lösung! Und Bitte, Bitte Schnell!!!!
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Antwort #1 - 15.12.2007 um 11:08:16
 
Ability schrieb am 15.12.2007 um 10:49:05:
Und ich suche eine Lösung! Eine gute Lösung! Und Bitte, Bitte Schnell!!!! 
Mein Tipp: Deutsch lernen.

Vielleicht solltest du nicht jeden Tag einen gleichen Thread eröffnen:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197673708/0#0


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Antwort #2 - 15.12.2007 um 11:18:30
 
Wenn ich noch keine Antwort habe! Ich kann Deutsch und ich kann es ihr bei bringen! Nur wenn Sie in Vietnam ist kann ich ihr kein Deutsch lehren!
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Antwort #3 - 15.12.2007 um 11:22:06
 
Ability schrieb am 15.12.2007 um 11:18:30:
Wenn ich noch keine Antwort habe! Ich kann Deutsch und ich kann es ihr bei bringen! Nur wenn Sie in Vietnam ist kann ich ihr kein Deutsch lehren!

Diese Möglichkeit hast du aber nicht, sie muss Deutsch sprechen bevor sie herkommen kann.

Abgesehen davon hast du doch genug Antworten im anderen Thread.
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Antwort #4 - 15.12.2007 um 11:22:55
 
Über welche EU Land geht das einfacher?
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Antwort #5 - 15.12.2007 um 11:24:19
 
Ability schrieb am 15.12.2007 um 11:22:55:
Über welche EU Land geht das einfacher?

Wie meinst du das?

Lebst du in Deutschland?
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Antwort #6 - 15.12.2007 um 11:25:34
 
habe ich schon danach gesucht! nicht gefunden!

ich bin Deutscher, und lebe hier!

jetzt würde mir vieleicht helfen wenn ich in Österreich wäre!

Mick, Änderung:
Folgeposts eingefügt. Bitte Editierfunktion nutzen, so lange es geht.
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 11:40:58 von Mick »  
 
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Antwort #7 - 15.12.2007 um 11:34:12
 
Hallo

jetzt habe ich erst begriffen was Du willst.

Dass Sprachkenntnisse (und zwar vor der Einreise) notwendig sind,  steht nicht in EU-Richtlinien sondern im AufenthG, siehe dazu den § 30 Abs. 1

Worauf die Botschaft sich ungeschickterweise beruft,sind die nicht veröffentlichten Hinweise zum Richtlinienumsetzungsgesetz:

http://infonet-frsh.de/fileadmin/infonet/pdf/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf

Dort  wird definiert was "einfache" Sprachknntnisse sind und wie sie nachzuweisen sind (so ungefähr ab Randziffer 200).

Zitat:
Ich kann Deutsch und ich kann es ihr bei bringen!



Nimms mir nicht übel, aber erstens bezweifele ich dass Du ihr das erforderliche A 1 Niveau beibringen kannst, und zweitens ist es nicht vorgesehen. Der Nachweis ist bei Beantragung des Visums zur FZF vorzulegen, PUNKT.

Ausnahmen ergeben sich aus dem Gesetz.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 15.12.2007 um 11:36:39
 
Mir geht es um das Verstehen des Textes und den Ausnahmen! Wenn sie das ist, dann ich kann Ihr deutsch beiringen! Schneller als in Vienam!
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ronny
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Antwort #9 - 15.12.2007 um 11:40:22
 
Ability schrieb am 15.12.2007 um 11:36:39:
Mir geht es um das Verstehen des Textes


Du verstehst schon die Nutzungsbestimmungen des Boards nicht. Hör auf die Beiträge zu splitten und für jeden Satz einen neuen Thread anzufangen. Strukturier Deine Beiträge und lies erst mal die Informationen die Dir gegeben werden Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 15.12.2007 um 11:42:06
 
Der Antrag wurde bereits angenommen! Und Ausnahmen stehen nicht im Gesetz. Habe ich schon geprüft!
Was die Sprachprüfung beim Goethe- Institut vorschreibt? Die Botschaft


Der Antrag wurde bereits angenommen! Und Ausnahmen stehen nicht im Gesetz. Habe ich schon geprüft!

Der Antrag wurde am 31.7.07 abgegeben und angenommen! Vor 28.8.07


Änderung:
Nochmal zwei angehängt
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 13:42:23 von Mick »  
 
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Antwort #11 - 15.12.2007 um 11:45:32
 
STOP !!

Wenn Du meine Tips und Hinweise nicht lesen willst, ist das Deine Entscheidung...

Ich habe keine Lust mir Deine Spammerei weiter bieten zu lassen...

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