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expert bitte hierein (Gelesen: 574 mal)
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Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag expert bitte hierein
15.12.2007 um 10:03:01
 
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

Meine Frage  ob Daueraufenthalt-EG auch erteilen könnte nach Punkt 3?

vielen dank eure expert.
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ronny
Platin Member
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: expert bitte hierein
Antwort #1 - 15.12.2007 um 10:08:06
 
Hallo,

führe bitte Deinen alten Thread weiter und schreib dort mal auf

wie lange Du

welchen Aufenthaltstitel zu

welchem Zweck hattest.

Aus den bisherigen Bruchstücken wird keiner schlau .

Hier ist Dein alter Thread:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197237075/0#0


Hier ist dicht.

Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 10:22:06 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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