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nach der heirat in dänemark (Gelesen: 10.132 mal)
sommer
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14.12.2007 um 22:50:46
 
hallo

ja ich fange mal an meine situation zu erklären

also:

ich bin deutscher und werde am 25.01.2008 meine freundin (mexikanerin) in Dänemark heiraten. meine freundin ist jetzt hier in deutschland mit einem turistenvisum und hat dieses visum bis zum 9.02.2008. est ist meine frage.

a) nach der hochzeit wie läuft die ganze prozedur mit der ausländerbehörde ab und
b) bekommt sie ein neues visum ausgestellt und wenn ja was passiert wenn die bearbeitung des visums länger dauert als hier turisten visum?

c) kann es passieren das sie sie nach hause schicken?

ich danke für euro antworten brauche dringend hilfe

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Sphynx
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Antwort #1 - 14.12.2007 um 23:16:16
 
Hallo Sommer,

mir scheint, du hast die Forumssuche noch nicht entdeckt, denn sonst hättest du wesentlich gezieltere Fragen gestellt, bzw. wüsstest bereits, dass es nicht sooo einfach ist...

Zu a) schau mal in die FAQs

zu b) und auch gleich c) Ihr müsst ein Visum zur FZF beantragen, und sie muss hierfür ein Deutsch A1 Zertifikat vorlegen. Mehr Infos erhältst du, wenn du mit den entsprechenden Stichwörtern die Forumssuche benutzt. Kann also sehr wahrscheinlich sein, dass die Bearbeitung wesentlich länger dauert und sie somit für eine Zeit zurück muss.

Warum ist Heiraten in Dänemark eigentlich noch so populär? Ihr hättet mit Sicherheit auch ohne weiteres in D heiraten können, oder alternativ in Mexiko, da ist es noch einfacher, und man kann noch schöne Flitterwochen dranhängen...

Saludos
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Daddy
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Antwort #2 - 14.12.2007 um 23:16:17
 
sommer schrieb am 14.12.2007 um 22:50:46:
meine freundin (mexikanerin) in Dänemark heiraten. meine freundin ist jetzt hier in deutschland mit einem turistenvisum und hat dieses visum bis zum 9.02.2008

Auch wenn das hier nicht meine Baustelle ist ... Mexikanerin mit Touristenvisum? Mexikaner sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten von der Visumspflicht befreit...
Kannst du das näher erklären?

Daddy
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Antwort #3 - 14.12.2007 um 23:24:52
 
@daddy: du bist ein sehr genauer Leser... *komplimentmach*
Vielleicht hat Sommer das nur unglücklich formuliert, und meinte damit, dass sie sich die drei Monate als Touristin (selbstverständlich ohne dafür extra ein Visum zu brauchen) in D aufhält... Am Sachverhalt ändert es aber erstmal nix...

Ich sehe das in unserem Mexiko-Forum häufig, dass die Leute es in puncto Ehehschliessung so wie Sommer händeln, und ich frage mich echt warum...

LG
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Antwort #4 - 15.12.2007 um 00:15:37
 
Nachtrag: das Visum zur Familienzusammenführung muss übrigens von deiner (zukünftigen) Frau nach der Heirat bei der deutschen Botschaft in Mexiko beantragt werden, und die Bearbeitung dauert (da Mexiko nicht als "Problemstaat" gilt) "nur" ein paar Wochen...

Gruss
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trixie
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Antwort #5 - 15.12.2007 um 00:31:08
 
sommer schrieb am 14.12.2007 um 22:50:46:
c) kann es passieren das sie sie nach hause schicken?  


Davon ist auszugehen, weil der Anspruch einer AE bereits vor der Einreise (von Dänemark nach Deutschland) entstanden ist und somit keine AE mehr erteilt werden darf.

Bei einer Heirat in Deutschland bestünde nach § 39 Abs. 3 AufenthV die Möglichkeit eine AE zu erteilen, sofern auch die Sprachkenntnisse ausreichend sind.

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Antwort #6 - 15.12.2007 um 07:32:06
 
hallo erstmal danke für die antworten

ja habt natürlich recht da sie aus mexico kommt ist sie visums frei.

wenn ich das also richtig verstehe muss sie auf jeden fall zurück fleigen??

wo ich mich aber frage was mit dem besonderen schutz der ehe ist? ich meine wir sind nicht schon bevor sie nach deutschland gekommen sind auf die idee gekommen zu heiraten, und dänemark, weil ich erstens ja ne menge papiere weniger brauche als in deutschland und wir die möglichkeit haben machen da ein bischen urlaub zu machen.

das bedeuted also nach der heirat wenn wir in D sind werden sie ihr kein visum erteilen?

dann eine frage das visum auf FZF kann nicht abgelehnt werden oder, und muss sie für das visum deutsch kenntnisse vorweisen?

ah ja da fällt mir noch was ein

wenn wir nach der heirat das visum beantragen und sie den besagten A1 test nicht hat kann sie ihn gleich machen und hat das eventuell auswirkungen ob sie gleich ein visum bekommt ohne auszureisen??

ich danke euch schon mal im vorraus
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Antwort #7 - 15.12.2007 um 09:35:17
 
sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
das bedeuted also nach der heirat wenn wir in D sind werden sie ihr kein visum keine AE erteilen?  

So sieht die Gesetzeslage im Moment aus.

sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
dann eine frage das visum auf FZF kann nicht abgelehnt werden


Unter gewissen Umständen könnte das Visum abgelehnt werden (z. B. Scheinehenverdacht, keine Sicherung des LU und man dir die Ehe im Ausland zumuten kann, weil du die Landessprache beherrscht und dort auch schon längere Zeit gewohnt hast)

sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
muss sie für das visum deutsch kenntnisse vorweisen?  

JA!

sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
wenn wir nach der heirat das visum beantragen und sie den besagten A1 test nicht hat kann sie ihn gleich machen und hat das eventuell auswirkungen ob sie gleich ein visum bekommt ohne auszureisen??  


Der Sprachnachweis muß bei der Visumsbeantragung vorgelegt werden, da sonst das Visum abgelehnt werden kann.

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Saxonicus
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Antwort #8 - 15.12.2007 um 12:35:25
 
sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
ob sie gleich ein visum bekommt ohne auszureisen??


Das Visum (zur FZF) kann sie, wie jedes andere Visum auch, nur bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat im Ausland (hier Mexiko) beantragen.
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Antwort #9 - 15.12.2007 um 17:17:48
 
Hallo Sommer,

hast du denn link zur deutschen Botschaft in Mexiko, den ich dir reingestellt habe, bereits angeklickt? Da stehen sooo viele wichtige Infos, die euch sicher weiter helfen werden. Meiner Meinung nach bringt Heiraten in Dänemark eher Nachteile als Vorteile, das siehst du ja jetzt an der Tatsache, dass deine Zukünftige nach der Heirat trotzdem auf jeden Fall erst mal ausreisen muss. Und die Deutschkenntnisse muss sie auch fast sicher nachweisen, es sei denn, sie fällt unter eine der gesetzlich genannten Ausnahmen. Wenn sie nicht genug Deutsch kann, muss sie erst einen Kurs machen, ansonsten reicht die reine Prüfung beim GI - das würde euch Zeit sparen! Anderenfalls müsst ihr wohl oder übel Geduld haben, bis ihr endgültig zusammen in D leben könnt... Vielleicht könnt ihr die Heirat in Dänemark noch abblasen, denn meines Wissens unterscheiden sich die Anforderungen der dänischen Standesämter nur wenig von den deutschen (wir hatten bei uns im Forum erst kürzlich so einen "Fall", die es jetzt tatsächlich sein lassen, und aus praktischen Gründen nun in Mexiko heiraten...), du hättest aber, wie trixie es anführte, rechtlich mehr Vorteile wenn ihr in D heiratet.

Saludos
Sphynx
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Muleta
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Antwort #10 - 15.12.2007 um 19:27:41
 
Sphynx schrieb am 15.12.2007 um 17:17:48:
Meiner Meinung nach bringt Heiraten in Dänemark eher Nachteile als Vorteile, das siehst du ja jetzt an der Tatsache, dass deine Zukünftige nach der Heirat trotzdem auf jeden Fall erst mal ausreisen muss.


das stimmt so einfach nicht. Die ABH kann im Wege des Ermessens durchaus eine AE ohne vorherige Ausreise erteilen. Nur eine Garantie dafür gibt's nicht.

Zitat:
Vielleicht könnt ihr die Heirat in Dänemark noch abblasen,


das würde nur Sinn machen, wenn stattdessen noch in D geheiratet werden könnte, was aber wohl wenig realistisch ist.

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Antwort #11 - 15.12.2007 um 21:03:29
 
Muleta schrieb am 15.12.2007 um 19:27:41:
das stimmt so einfach nicht. Die ABH kann im Wege des Ermessens durchaus eine AE ohne vorherige Ausreise erteilen. Nur eine Garantie dafür gibt's nicht.


Das verstehe ich nun aber gar nicht. Hier wird doch immer gepredigt, dass es in solchen Fällen eines FZF-Visums bedarf, das man von der Heimat aus beantragen muss, und vor der Beantragung desselben hat der liebe Gott, pardon, Gesetzgeber, jetzt den Nachweis der Deutschkenntnisse gestellt ...

Muleta schrieb am 15.12.2007 um 19:27:41:
das würde nur Sinn machen, wenn stattdessen noch in D geheiratet werden könnte, was aber wohl wenig realistisch ist.

Muleta


Genau das meinte ich, sehe es aber genauso unrealistisch (weil zeitlich eng) wie du.

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Antwort #12 - 15.12.2007 um 22:10:50
 
Sphynx schrieb am 15.12.2007 um 21:03:29:
Das verstehe ich nun aber gar nicht. 

Hi,

guck in § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG.

Sphynx schrieb am 15.12.2007 um 21:03:29:
Hier wird doch immer gepredigt, dass es in solchen Fällen eines FZF-Visums bedarf, das man von der Heimat aus beantragen muss, und vor der Beantragung desselben hat der liebe Gott, pardon, Gesetzgeber, jetzt den Nachweis der Deutschkenntnisse gestellt ... 

Diese Aussage ist im Grundsatz auch völlig
korrekt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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sommer
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Antwort #13 - 16.12.2007 um 14:10:31
 
guck in § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG.

genau so sehe ich das auch, das in bestimmten fällen die AE erteilt werden kann ohne vorher auszureisen.

das es eventuell passieren kann weis ich auch, habe aber schon des öfteren gelesen auch hier im forum das es ohne ausreuise geht.

icvh danke euch auf jeden fall für eure hilfe.

desweiteren habe ich auch kontakt mit ich sagmal eine art heiratsvermittlung die mir gesagt haben das sie es noch nie erlebt haben das jemand nach hause geschickt wird und sie haben mir eine menge guter infos gegeben.

ich werd euch alle nach dem 25 kontaktieren und euch bescheid geben danke nochmal:)

ps mick du bist ein mitarbeiter der ABH?? du müsstes doch am besten wissen oder??Zwinkernd


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« Zuletzt geändert: 16.12.2007 um 14:23:54 von sommer »  
 
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Antwort #14 - 16.12.2007 um 14:51:27
 
ja ich nochmal

also laut mick kann die AE erteilt werden. wenn das so ist wann und wie muss ich den deutsch test machen oder anders kann meine freundin den vorort machen beim beantragen oder wie wann?

danke
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