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FZF... Finanzielle Situation (Gelesen: 4.367 mal)
milchreis
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14.12.2007 um 20:49:56
 
hallo, bin deutsche Staatsbürgerin und werde im Februar meinen türkischen verlobten in der Türkei heiraten, bis Januar kriege ich noch Bafög und dann kriege ich einen Arbeitsvertrag, könnte es eventuell Probleme beim FZF Antrag geben?
Oder soll ich mich beim Arbeitsamt anmelden?
Ist das denn wirklich so, das die ABH nach Gehalt und Wohnung fragt?
Im Gesetz steht aber nicht darüber...

Vielen Dank im Voraus...
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Mausi1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.12.2007 um 21:01:50
 
Hi Milchreis!

Doch meist ist es so das sie Einkommensnachweiß und mietvertrag als Nachweiß brauchen so war es zumindest bei mir.

Lg
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milchreis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.12.2007 um 22:24:52
 
und wie hoch muss mein einkommen sein? Ich wohne mit meinen Eltern und die Wohnung müsste auch ausreichen, denke ich zumindest, oder wollen die eine eigene Wohnung vorgezeigt haben?
Ist das auch bei deutschen Staatsbürgern so?
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.12.2007 um 22:53:41
 
@milchreis
milchreis schrieb am 14.12.2007 um 20:49:56:
hallo, bin deutsche Staatsbürgerin


Bist du nun Deutsche, wie du schreibst, oder Türkin, wie es in deinem Profil steht, oder Doppelstaatlerin?

Gruß Esra
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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.12.2007 um 23:06:12
 
...
Es könnte sein, daß geprüft wird ob euer Lebensunterhalt gesichert ist.
Das befürchte ich insbesondere, weil Du im Profil die türkische Staatsbürgerschaft angibst. ...

Wenn Du die Staatsangehörigkeit Deines Verlobten zu der deutschen hast oder Türkisch sprichst (oder sonstige Gründe zur Annahme einer für Dich leichten Integration im Land Deines Auserwählten bestehen), könnte bei nicht gesichertem LU geschaut werden, ob euch nicht die Eheführung in der Türkei zumutbar wäre.

Was an Geld zur Verfügung stehen muss ist unterschiedlich, nicht ganz einfach zu berechnen, aber grob geschätzt:
348 € für Dich + 312 € für den Partner+ Miete= Bedarf den es zu decken gilt

Jedoch schau Dich um, es gibt einige Themen zu dieser Frage. Z.B. wenn Du hier klickst.

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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.12.2007 um 00:49:41
 
Aletheia schrieb am 14.12.2007 um 23:06:12:
Was an Geld zur Verfügung stehen muss ist unterschiedlich, nicht ganz einfach zu berechnen, aber grob geschätzt:
348 € 312 € für Dich + 312 € für den Partner+ Miete= Bedarf den es zu decken gilt + Sicherheitsaufschlag


Aletheia schrieb am 14.12.2007 um 23:06:12:
Z.B. wenn Du hier klickst.
 


M. M. nach ist diese Berechnung nicht richtig.

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.12.2007 um 00:54:15
 
trixie schrieb am 15.12.2007 um 00:49:41:
M. M. nach ist diese Berechnung nicht richtig. 

Wenn du dafür keine Qulelle lieferst bis morgen.. schrotte ich das.

Entoder weder!
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 15.12.2007 um 01:15:41
 
Hast du vielleicht Zweifel, dass ich keine Quelle dafür habe, oder bist du um diese Uhrzeit zu träge, das nachzuvollziehen.

Die Quelle findest du in § 20, § 28 und § 30 SGB II.

Statt der Verschrottung kannst du nun die richtige Berechnung anstellen.  Zwinkernd

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.12.2007 um 01:21:06
 
Dann war deine Antwort einfach doof.
Warum dann nicht gleich Butter bei de Fische?

Eben weil du drauf aus bist noch 17 weitere Posts
zu setzen, wie es man von dir kennt.

I geh schlafen bevor ich K***


Deine nette Anspielung auf die Uhrzeit lass ich mal 
abtropfen. Stell dir vor, auch alte Männer sind noch
spät / früh in der Lage, aus meiner Lethargie zu er-
wachen um dich zu umgarnen 
igitt


(LOL)
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 01:39:35 von N/V »  
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 15.12.2007 um 01:47:39
 
Esra schrieb am 14.12.2007 um 22:53:41:
ist du nun Deutsche, wie du schreibst, oder Türkin, wie es in deinem Profil steht, oder Doppelstaatlerin? 

Hoi,
diese Frage sollte mal dringend beantwortet
werden, ansonsten tappen wir noch lange im
Dunkeln.

@trixie:
Du kannst allenfalls dann richtig liegen, wenn
überhaupt eine Berechnung angestellt wird -
das halte ich noch für zweifelhaft.

trixie schrieb am 15.12.2007 um 00:49:41:
M. M. nach ist diese Berechnung nicht richtig. trixie

Und so eine Bemerkung kannste Dir in der Tat
sparen. Sage ggf. warum die Berechnung nicht
stimnt.
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 01:58:49 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 15.12.2007 um 02:12:27
 
milchreis schrieb am 14.12.2007 um 22:24:52:
die Wohnung müsste auch ausreichen, denke ich zumindest,

Obwohl die Frage der Staatsangehörigkeit nicht geklärt, leite ich weiter was ich hier gefunden:
Zitat:
Bezüglich der Berechnung ausreichenden Wohnraums [...] gilt [...]folgendes:
Bei Wohnungen muss gemäß § 7 Wohnungsaufsichtsgesetz für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 qm, für jedes Kind bis zu 6 Jahren eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden sein. In der angegebenen Wohnfläche sind auch Nebenräume (Küche, Bad, WC, Flur u. a.) enthalten.
Bei einzeln vermieteten Wohnräumen betragen die Mindestwohnflächen 6 bzw. 4 qm, zusätzlich müssen Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen[...] Es kommt nicht darauf an, wie viele Zimmer einer Haushaltsgemeinschaft zur Verfügung stehen.


Gleiche Stelle, Seite 16 bietet auch etwas zur LU-Sicherung.
Hoffentlich hilft's jemandem zur Aufklärung zu gelagen. Mich hat's auf die Schnelle nur verheddert. Schockiert/Erstaunt
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 15.12.2007 um 06:35:47
 
Aletheia schrieb am 15.12.2007 um 02:12:27:
Hoffentlich hilft's jemandem zur Aufklärung zu gelagen.

das ist allerdings eine Berlin-spezifische Besonderheit Zwinkernd

in den VAH Bund steht folgendes:
Zitat:
2.4.2      Ausreichender Wohnraum ist, unbeschadet landesrechtlicher Regelungen, stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Wohnräume, die von Dritten mitbenutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte Nebenräume können berücksichtigt werden.
     
2.4.3      Eine abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad, WC ist stets als ausreichend anzusehen, wenn für jede Person über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahren zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Maßgebend ist nicht die für jede Person zur Verfügung stehende Wohnfläche, sondern die Wohnungsgröße einschließlich der Nebenräume insgesamt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist unschädlich.
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Antwort #12 - 15.12.2007 um 11:48:30
 
Danke, sunnysunshine.
Gibt es die VAH Bund auch online?


Ich verstehe diesen Teil nicht:
Zitat:
2.4.3 Eine abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad, WC ist s[...] ausreichend [...]wenn für jede Person über sechs Jahren zwölf Quadratmeter [...] zur Verfügung stehen. Maßgebend ist nicht die für jede Person zur Verfügung stehende Wohnfläche, sondern die Wohnungsgröße einschließlich der Nebenräume

Geht es darum, daß unwichtig ist ob der Wohnraum (das Wohn- und Schlafzimmer) pro Erwachsenen 12qm unterschreitet, wenn die Wohnung mit Bad, Küche, Flur diese 12qm pro Person bietet?

Bsp. 1-Zimmerwohnung in dem ein Ehepaar das einzige Zimmer mit nur 12qm multifunktional nutzt ist ausrechend für die beiden Personen, wenn die Gesamtfläche der Wohnung 24qm beträgt?
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Antwort #13 - 15.12.2007 um 11:53:32
 
Aletheia schrieb am 15.12.2007 um 11:48:30:
Gibt es die VAH Bund auch online? 


Hallo,

ja die kannst Du beim Flüchtlingsrat Berlin finden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #14 - 15.12.2007 um 13:53:14
 
ich hab die deutsche Staatsangehörigkeit, vor paar Monaten war ich noch türkisch jetzt aber nicht mehr... aber ist doch glaube ich egal...
Und vielen dank für eure Antworten...
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maki
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Antwort #15 - 15.12.2007 um 14:05:21
 
milchreis schrieb am 15.12.2007 um 13:53:14:
ich hab die deutsche Staatsangehörigkeit, vor paar Monaten war ich noch türkisch jetzt aber nicht mehr... aber ist doch glaube ich egal...

Nein, ist es nicht.
Warum trägst du nicht die richtige Sta. ein?
So verwirrst du die Leute die dir helfen wollen....  hä?

Es wäre möglich das bei euch ein Ausnahmefall erkannt wird, weil es euch grundsätzlich zumutbar wäre eure Ehe in der Türkei zu leben.
Ob das bei euch so gehandhabt wird, kann hier keiner sagen, nur eure ABh kann das.
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milchreis
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Antwort #16 - 15.12.2007 um 14:15:46
 
so hab jetzt mein profil geändert Smiley danke für eure Hinweise...
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das auch bei deutschen Staatsangehörigen nach dem Einkommen und Wohnraum gefragt wird?
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maki
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Antwort #17 - 15.12.2007 um 14:25:10
 
milchreis schrieb am 15.12.2007 um 14:15:46:
so hab jetzt mein profil geändert Smiley danke für eure Hinweise... 

Danke, so ist es für alle einfacher Smiley

milchreis schrieb am 15.12.2007 um 14:15:46:
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das auch bei deutschen Staatsangehörigen nach dem Einkommen und Wohnraum gefragt wird?

Ja, normalerweise aber nur, wenn bei dem Deutschen Ehepartner eine Bindung zum Heimatland des ausländischen Ehepartners besteht, zum Beispiel bei Eingebürten, Doppelstaatlern oder bei Leuten die lange im Heimatland des aus. Ehepartners gelebt haben.

In solchen Fällen wäre es grundsätzlich zumutbar, die Ehe im heimatland des ausl. Ehepartners zu leben.
Wenn der LU nicht gesichert ist, kann (muss aber nicht) eine Ausnahme von der Regel gemacht werden und das FZF Visum verweigert werden.

Das Gesetz ist ziemlich neu, es gibt wenig Erfahrungen mit der Anwednung, deswegen kann man dir hier nicht abschliessend sagen was passieren wird.

Es wäre gut,wenn du uns "Feedback" gibst sobald du etwas weist.

Grüße,

maki
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milchreis
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Antwort #18 - 15.12.2007 um 16:46:09
 
hab jetzt eine stressige Zeit vor mir... Eheschließung, Visum, etc...
Drückt mir die Daumen, werde auf jedenfall berichten wenn ich etwas neues erfahre...

Vielen Dank für eure Antworten...
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Antwort #19 - 15.12.2007 um 18:59:06
 
Hallo milchreis,

in den vorläufigen Anwendungshinweisen heisst es:

"28.1.3. Für den Familiennachzug von Ehegatten zu deutschen Staatsangehörigen wurde durch das 2.
Änderungsgesetz ein regelmäßiges Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung der eigenständigen
Sicherung des Lebensunterhalts
eingefügt, § 28 Abs. 1 S. 3. Danach kommt es bei Vorliegen besonderer
Umstände auf diese Voraussetzung an. Nach der Gesetzesbegründung liegen besondere Umstände bei
Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies
komme insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit
sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten
gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.

Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, sind hierzu keine Ermittlungen anzustellen und ist die Frage
der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu prüfen. Soweit allein auf Grund § 28 Abs. 1 S.
3die Zustimmung zur Erteilung des Visums versagt werden soll, sind diese Fälle vorab IV Abtl oder IV Z zur
Entscheidung vorzulegen."

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Antwort #20 - 15.12.2007 um 19:06:17
 
oh je, diese Fachausdrücke... kann mir das jemand kurz und knapp erklären, bin neu eingebürgert worden und habe nur die deutsche Staatsangehörigkeit...
Muss ich jetzt Einkommensnachweise vorlegen oder nicht?
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Antwort #21 - 15.12.2007 um 19:11:00
 
Soll heissen, 

wenn du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt oder die Staatsangehörigkeit deines Mannes neben der deutschen, oder wenn du laaang genug dort gelebt hast und die sprache sprichst....dann musst du den Lebensunterhalt sicher können
Korregiert mich bitte, wenn ich was vergessen haben sollte.

Gruß
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Antwort #22 - 15.12.2007 um 20:10:14
 
SigSag schrieb am 15.12.2007 um 19:11:00:
wenn du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt oder die Staatsangehörigkeit deines Mannes neben der deutschen besitzt oder besessen hast,  


Zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre nicht ausreichend, wenn keine von beiden deckungsgleich mit der des Ehepartners ist.

trixie  
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 20:20:32 von trixie »  
 
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Antwort #23 - 15.12.2007 um 21:27:32
 
Hi trixie,

also der Zusatz "....wenn du die Staatsangehörogkeit deines Mannes bessesen hast.." stimmt so doch nicht (lt. Anwendugshinweise). Nur, wenn man sie aktuell neben der deutschen noch besitzt...?!
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Antwort #24 - 16.12.2007 um 16:22:36
 
du musst meisst die einkommensnachweise vorlegen und übrigens milchreis die hochzeit wird nicht so stressig wie das ganze mit dem Visum dann
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Antwort #25 - 16.12.2007 um 17:32:40
 
Ich werde erstmal die Zeit mit meinem Verlobten/Mann genießen, erst die Hochzeit dann die Flitterwochen und danach fängt der Stress erst richtig an, ich drücke allen Leuten die Daumen die sich in der gleichen Situation befinden.
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