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FZF... Finanzielle Situation (Gelesen: 4.298 mal)
maki
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Antwort #15 - 15.12.2007 um 14:05:21
 
milchreis schrieb am 15.12.2007 um 13:53:14:
ich hab die deutsche Staatsangehörigkeit, vor paar Monaten war ich noch türkisch jetzt aber nicht mehr... aber ist doch glaube ich egal...

Nein, ist es nicht.
Warum trägst du nicht die richtige Sta. ein?
So verwirrst du die Leute die dir helfen wollen....  hä?

Es wäre möglich das bei euch ein Ausnahmefall erkannt wird, weil es euch grundsätzlich zumutbar wäre eure Ehe in der Türkei zu leben.
Ob das bei euch so gehandhabt wird, kann hier keiner sagen, nur eure ABh kann das.
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milchreis
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Antwort #16 - 15.12.2007 um 14:15:46
 
so hab jetzt mein profil geändert Smiley danke für eure Hinweise...
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das auch bei deutschen Staatsangehörigen nach dem Einkommen und Wohnraum gefragt wird?
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maki
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Antwort #17 - 15.12.2007 um 14:25:10
 
milchreis schrieb am 15.12.2007 um 14:15:46:
so hab jetzt mein profil geändert Smiley danke für eure Hinweise... 

Danke, so ist es für alle einfacher Smiley

milchreis schrieb am 15.12.2007 um 14:15:46:
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das auch bei deutschen Staatsangehörigen nach dem Einkommen und Wohnraum gefragt wird?

Ja, normalerweise aber nur, wenn bei dem Deutschen Ehepartner eine Bindung zum Heimatland des ausländischen Ehepartners besteht, zum Beispiel bei Eingebürten, Doppelstaatlern oder bei Leuten die lange im Heimatland des aus. Ehepartners gelebt haben.

In solchen Fällen wäre es grundsätzlich zumutbar, die Ehe im heimatland des ausl. Ehepartners zu leben.
Wenn der LU nicht gesichert ist, kann (muss aber nicht) eine Ausnahme von der Regel gemacht werden und das FZF Visum verweigert werden.

Das Gesetz ist ziemlich neu, es gibt wenig Erfahrungen mit der Anwednung, deswegen kann man dir hier nicht abschliessend sagen was passieren wird.

Es wäre gut,wenn du uns "Feedback" gibst sobald du etwas weist.

Grüße,

maki
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milchreis
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Antwort #18 - 15.12.2007 um 16:46:09
 
hab jetzt eine stressige Zeit vor mir... Eheschließung, Visum, etc...
Drückt mir die Daumen, werde auf jedenfall berichten wenn ich etwas neues erfahre...

Vielen Dank für eure Antworten...
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SigSag
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Antwort #19 - 15.12.2007 um 18:59:06
 
Hallo milchreis,

in den vorläufigen Anwendungshinweisen heisst es:

"28.1.3. Für den Familiennachzug von Ehegatten zu deutschen Staatsangehörigen wurde durch das 2.
Änderungsgesetz ein regelmäßiges Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung der eigenständigen
Sicherung des Lebensunterhalts
eingefügt, § 28 Abs. 1 S. 3. Danach kommt es bei Vorliegen besonderer
Umstände auf diese Voraussetzung an. Nach der Gesetzesbegründung liegen besondere Umstände bei
Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies
komme insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit
sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten
gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.

Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, sind hierzu keine Ermittlungen anzustellen und ist die Frage
der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu prüfen. Soweit allein auf Grund § 28 Abs. 1 S.
3die Zustimmung zur Erteilung des Visums versagt werden soll, sind diese Fälle vorab IV Abtl oder IV Z zur
Entscheidung vorzulegen."

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milchreis
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Antwort #20 - 15.12.2007 um 19:06:17
 
oh je, diese Fachausdrücke... kann mir das jemand kurz und knapp erklären, bin neu eingebürgert worden und habe nur die deutsche Staatsangehörigkeit...
Muss ich jetzt Einkommensnachweise vorlegen oder nicht?
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SigSag
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Antwort #21 - 15.12.2007 um 19:11:00
 
Soll heissen, 

wenn du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt oder die Staatsangehörigkeit deines Mannes neben der deutschen, oder wenn du laaang genug dort gelebt hast und die sprache sprichst....dann musst du den Lebensunterhalt sicher können
Korregiert mich bitte, wenn ich was vergessen haben sollte.

Gruß
SigSag
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trixie
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Antwort #22 - 15.12.2007 um 20:10:14
 
SigSag schrieb am 15.12.2007 um 19:11:00:
wenn du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt oder die Staatsangehörigkeit deines Mannes neben der deutschen besitzt oder besessen hast,  


Zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre nicht ausreichend, wenn keine von beiden deckungsgleich mit der des Ehepartners ist.

trixie  
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« Zuletzt geändert: 15.12.2007 um 20:20:32 von trixie »  
 
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Antwort #23 - 15.12.2007 um 21:27:32
 
Hi trixie,

also der Zusatz "....wenn du die Staatsangehörogkeit deines Mannes bessesen hast.." stimmt so doch nicht (lt. Anwendugshinweise). Nur, wenn man sie aktuell neben der deutschen noch besitzt...?!
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Mausi1978
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Antwort #24 - 16.12.2007 um 16:22:36
 
du musst meisst die einkommensnachweise vorlegen und übrigens milchreis die hochzeit wird nicht so stressig wie das ganze mit dem Visum dann
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milchreis
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Antwort #25 - 16.12.2007 um 17:32:40
 
Ich werde erstmal die Zeit mit meinem Verlobten/Mann genießen, erst die Hochzeit dann die Flitterwochen und danach fängt der Stress erst richtig an, ich drücke allen Leuten die Daumen die sich in der gleichen Situation befinden.
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