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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.183 mal)
Shark10
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11.12.2007 um 13:55:24
 
Folgender Fall:

Meine Freundin ist mit unserem gemeinsamen Kind, 18 Monate alt,
mit Schengen Visum eingereist.
Unser gemeinsames Kind hat einen deutschen Pass und trägt auch meinen
Nachnamen.
Die Ausländerbehörde verweigert nun der Kindesmutter eine befristete AE
mit der Begründung, sie sei mit falschem Visa eingereist, sie hätte
unbedingt mit dem Visa zur Familienzusammenführung einreisen müssen.
Meinem Hinweis auf §5:
"Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen."
wurde nicht gefolgt, da es ja explizit eine "kann" Bestimmung ist.
Mann will sich die Sache noch mal überlegen und wir sollen nächste Woche wiederkommen.
Wenn nun die ABH bei ihrer Entscheidung bleibt, bleibt wohl nur der Weg über die Duldung, was ich eigentlich vermeiden wollte.
Hat noch jemand Argumente, die die Entscheidung der ABH in unserem Sinne
beeinflussen könnte?
thx


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maki
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Antwort #1 - 11.12.2007 um 14:03:20
 
Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 13:55:24:
"Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen." 

Was wären denn die Umstände, die dazu führen, dass ein FZF Visaverfahren unzumutbar wäre?
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Muleta
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Antwort #2 - 11.12.2007 um 14:06:35
 
maki schrieb am 11.12.2007 um 14:03:20:
Was wären denn die Umstände, die dazu führen, dass ein FZF Visaverfahren unzumutbar wäre?


ist doch ganz offensichtlich: Trennung von Mutter (Ausl) und Kind (dt.) ist nicht zumutbar, auch nicht vorübergehend. (dt. Kind ins Ausland und damit Trennung vom Vater geht ebenfalls nicht). Würde hier im Falle einer Ablehnung ohne große Faxen zum Gericht gehen.

Muleta
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Knepfle
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Antwort #3 - 11.12.2007 um 14:56:02
 
Das Kind ist schon 1,5 Jahre alt.
Es wurde nicht versucht die Kindsmutter schon während der Schwangerschaft bzw. zur Geburt nach Deutschland zu bringen???
Seit das Kind auf der Welt ist wurde ebenfalls nichts unternommen, um eine Familienzusammenführung zu ermöglichen???
Jetzt eilt es aber plötzlich so sehr, dass keine Zeit mehr bleibt das korrekte Visum zu beantragen.... Smiley

Shark10, bitte Karten auf den Tisch. Wurde ein vorhergehender Aufenthalt beendet? Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Einreisebedenken, zunächst Vaterschaftsfeststellung notwendig,... trifft hiervon irgend etwas zu??? Wir sollten alle Umstände kennen, um hier korrekte Auskünfte geben zu können.

Grüße,

Knepfle
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Einbeck
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Antwort #4 - 11.12.2007 um 15:04:43
 
Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 13:55:24:
Meine Freundin ist mit unserem gemeinsamen Kind, 18 Monate alt,
mit Schengen Visum eingereist.
Unser gemeinsames Kind hat einen deutschen Pass und trägt auch meinen
Nachnamen. 


Schengen-visa von Deutschland bzw. deutscher AV ausgestellt?

Warum wurde kein FzF Visa beantragt?
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Shark10
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Antwort #5 - 11.12.2007 um 15:07:58
 
@Knepfle
Nein, die Kindesmutter war noch nie in D, oder sonst im Ausland,
es liegt nichts gegen sie vor, ausser jetzt der Visummissbrauch, der ihr
vorgeworfen wird.

Warum wurde keine Familienzusammenführung beantragt?
Weil ich der irrigen Meinung war, dass das gar nicht geht, da das Kind zum
Zeitpunkt der Beantragung noch nicht seinen Wohnsitz in D hatte.

Wahrscheinlich ist Dir nicht bekannt wie lange es dauert bis dem Kind ein
D- Pass ausgestellt wird. Hat bei uns über 8 Monate von der Beantragung bis
zur Ausstellung gedauert. Und erst danach kann ein Visum beantragt werden.
Bis zur Beantragung gingen auch ein paar Monate ins Land, da Kindesvater und Kindesmutter dazu gemeinsam bei der AV vorstellig werden müssen.

Ja, Schengen Visa für die Kindesmutter wurde von Deutscher AV ausgestellt.



 
 
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Noahpapa
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Antwort #6 - 11.12.2007 um 15:48:06
 
Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 15:07:58:
Weil ich der irrigen Meinung war, dass das gar nicht geht, da das Kind zum
Zeitpunkt der Beantragung noch nicht seinen Wohnsitz in D hatte.


Absolut nachvollziehbar wenn man den Text HAAR genau liest. "Zuzug zum Deutschen Kind." Und nicht mit Deutschem Kind.

Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 15:07:58:
Und erst danach kann ein Visum beantragt werden. 

Das verstehe ich nun nicht, denn ein SV für die Frau Mutter des Kindes hat nichts mit dem Pass des Kindes zu tun.

Verwundert mich ein wenig, dass die Kollegen der Dt. AV ein SV C ausgestellt haben. Im Normalfall wird dies unter diesen Umständen sagen wir mal vorsichtig "geblockt", da ja die Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen ist.

In einem ähnlich gelagerten Fall hat es die AB nicht geschafft das Ansinnen der Mutter im Lande zu bleiben zu zerstören. Und dies war nur Mutter und Kind, da der Dt. Vater tragischerweise hier im Lande um's Leben kam. VE wurde von einem Bekannten gemacht, der dann böse Bemerkungen von der AV hier vor Ort bekam unter dem Motto "Das hast Du vorher gewusst" Zwinkernd

Also viel Glück
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maki
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Antwort #7 - 11.12.2007 um 16:05:03
 
Noahpapa schrieb am 11.12.2007 um 15:48:06:
Das verstehe ich nun nicht, denn ein SV für die Frau Mutter des Kindes hat nichts mit dem Pass des Kindes zu tun. 

Doch, natürlich.

Wenn das Kind deutsch ist, braucht es kein Visum, aber einen deutschen PAss.
Wenn es nicht deutsch ist, braucht es ein Visum und natürllich den (nicht-deutschen) Pass oder ist im Pass der Mutter eingetragen.

Muleta schrieb am 11.12.2007 um 14:06:35:
ist doch ganz offensichtlich: Trennung von Mutter (Ausl) und Kind (dt.) ist nicht zumutbar, auch nicht vorübergehend. (dt. Kind ins Ausland und damit Trennung vom Vater geht ebenfalls nicht). Würde hier im Falle einer Ablehnung ohne große Faxen zum Gericht gehen. 

Na dann ist ja alles i.O. bzw. sind die Aussichten gut.
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Antwort #8 - 11.12.2007 um 18:33:44
 
Muleta schrieb am 11.12.2007 um 14:06:35:
ist doch ganz offensichtlich:  (dt. Kind ins Ausland und damit Trennung vom Vater geht ebenfalls nicht).

Muleta

das Kind ist bereits 18 Monate alt und es ging 18 Monate lang, warum jetzt auf einmal nicht mehr?

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trixie
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Antwort #9 - 11.12.2007 um 18:47:52
 
Zitat:
warum jetzt auf einmal nicht mehr?
 


Das Kind hat sich in letzten Wochen/Monaten so an den Papa gewohnt, weil der mit der/dem Kleinen so doll spielt und lustig ist, dass es nicht mehr von ihm weg möchte. Vorallem das Hoppe hoppe Reiterspiel macht soooo viel Spaß. Außerdem kann man auf Papas groooooßen Bauch so tierisch gut rumkugeln. Und am Bart herumzupfen, wo der so lang ist, wie bei einem echten Nikolaus. So einen Papa wollte ich immer haben  Zwinkernd

Es ist eine innig herzhafte Beziehung gewachsen, deren Trennung schädlich für das Kind sein könnte.  Zwinkernd

Jedes vernünftige Jugendamt würde da eine positive Stellungnahme abgeben.

trixie
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« Zuletzt geändert: 11.12.2007 um 18:59:08 von trixie »  
 
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Noahpapa
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Antwort #10 - 11.12.2007 um 19:30:12
 
@maki
maki schrieb am 11.12.2007 um 16:05:03:
Doch, natürlich.
Wenn das Kind deutsch ist, braucht es kein Visum, aber einen deutschen PAss.
Wenn es nicht deutsch ist, braucht es ein Visum und natürllich den (nicht-deutschen) Pass oder ist im Pass der Mutter eingetragen.


Und was hat DAS mit dem SV Antrag der Kindesmutter zu tun
der ja laut Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 15:07:58:
Wahrscheinlich ist Dir nicht bekannt wie lange es dauert bis dem Kind ein
D- Pass ausgestellt wird. Hat bei uns über 8 Monate von der Beantragung bis
zur Ausstellung gedauert. Und erst danach kann ein Visum beantragt werden. 


beantragt werden konnte?

Ich antworte selber: NICHTS und nun  :schw_peter :schw_peter für mich wenn ich falsch bin.
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Antwort #11 - 11.12.2007 um 19:39:53
 
Noahpapa schrieb am 11.12.2007 um 19:30:12:
Und was hat DAS mit dem SV Antrag der Kindesmutter zu tun


nun, vermutlich wollte die Mutter gemeinsam mit dem Kind reisen (wo sollte das Kind sonst bleiben?). Dann macht es in der Tat erst Sinn einen Visumsantrag für die Mutter zu stellen, wenn für das Kind die nötigen Reisepapiere vorhanden sind.

Zitat:
das Kind ist bereits 18 Monate alt und es ging 18 Monate lang, warum jetzt auf einmal nicht mehr?


darauf kommt es nicht an. JETZT existiert eine GG-geschützte fam. Gemeinschaft, die einer Ausreise entgegen steht. Dass dem Kind VORHER (von wem und warum auch immer) sein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen vorenthalten wurde, spielt jetzt keine Rolle mehr.

Muleta
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Antwort #12 - 11.12.2007 um 20:43:48
 
Shark10 schrieb am 11.12.2007 um 15:07:58:
Warum wurde keine Familienzusammenführung beantragt?
Weil ich der irrigen Meinung war, dass das gar nicht geht, da das Kind zum
Zeitpunkt der Beantragung noch nicht seinen Wohnsitz in D hatte.

Wahrscheinlich ist Dir nicht bekannt wie lange es dauert bis dem Kind ein
D- Pass ausgestellt wird.


Ich möchte erstmal Folgendes klarstellen:

Keine Sorge beides ist mir bestes bekannt, habe deutsche Pässe schon en Masse ausgestellt.

Pass für nichteheliche Kinder gibt es, wenn eine nach dt. Recht gültige Vaterschaftsanerkennung vorliegt, die Namensfrage(Namensführung) für das Kind geregelt ist und beide Elternteile der Passaustellung zustimmen.
Die Anwesenheit beider Elternteile zur Passbeantragung ist nicht erforderlich, der in Deutschland lebende Elternteil kann seine Zustimmung zur Passaustellung (mitbeglaubigter Unterschrift) auch schriftlich erteilen und uns zu kommen lassen.
Je nach Ort und Timing geht dies sehr viel schneller, muss es auch wenn Mutter mit Neugeborenen reisen will.
8 Monate muss es jedenfalls nicht dauern.

FzF Visaantrag hätte gleicheitig neben der Passbeantragung laufen können.

Von obigen abgesehen, Glück gehabt das es ein Schengen Visa gab. Einreise mit falschen Visa ist unbestreitbar, die folgen?

Ausreise, Nachholung des Visaverfahren, Trennung der Familie zumutbar? Außergewöhnliche Härte gegen Trennung?
Naja, mir fehlt die Erfahrung.
Vieles dürfte für eine pragmatische Lösung sprechen, vorallem wenn die Anforderungen (Voraussetzungen) ansonsten alle erfüllt sind.
Dazu sagt der Sachverhalt leider nichts.

Wie die ABH sich letztendlich verhalten wird, dürfte evtl. auch von diesen Dingen abhängen,
z.B. wie ist das Personensorgerecht für das Kind ausgestaltet?
Denn Mama muss hier zur Ausübung der Personensorge für das Kind sein.
Lebt die Familie denn gemeinsam?

Evtl. werden es jetzt zukünftig andere -im gleichen Falle- bei der AV nicht mehr so leicht haben ein Schengen Visa zu erhalten.

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Antwort #13 - 12.12.2007 um 12:03:48
 
Zitat:
das Kind ist bereits 18 Monate alt und es ging 18 Monate lang, warum jetzt auf einmal nicht mehr?

Sorry Ernas,
den Spruch hab ich mir auch mal anhören müssen. Nur wer einmal mit einer Mutter zusammen war, welche Ihr Kind wegen bürokratischen Hürden länger alleine lassen musste, weiß wie daneben dieser Spruch ist. Darf ein Vater nicht das gleiche fühlen?
Es ist IMHO fast schon eine Frechheit einem deutschen Kind die sofortige Einreise in sein Land zu verweigern (bzw verbleib mit seiner Mutter) und statt dessen mit solch flachen Argumenten unsere eigenste Bürokratie rechtfertigen zu wollen.
Auch wenn mit falschem Visa eingereist, wenn hier kein besonderer Grund für die sofortige Ausstellung des Aufenthaltstitels vorliegt......wo dann??

-Toppy-

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Antwort #14 - 15.12.2007 um 09:48:59
 
@Einbeck
Pass für nichteheliche Kinder gibt es, wenn eine nach dt. Recht gültige Vaterschaftsanerkennung vorliegt, die Namensfrage(Namensführung) für das Kind geregelt ist und beide Elternteile der Passaustellung zustimmen.
Die Anwesenheit beider Elternteile zur Passbeantragung ist nicht erforderlich, der in Deutschland lebende Elternteil kann seine Zustimmung zur Passaustellung (mitbeglaubigter Unterschrift) auch schriftlich erteilen und uns zu kommen lassen.
Je nach Ort und Timing geht dies sehr viel schneller, muss es auch wenn Mutter mit Neugeborenen reisen will.
8 Monate muss es jedenfalls nicht dauern.
______________________________________________________

ich kann gar nicht glauben, dass Du bei einer AV arbeitest, denn dann
müsstest Du wissen, dass es unbedingt erforderlich ist, dass beide Elternteile
gemeinsam bei der AV vorsprechen um das Namensrecht festzulegen.
Vor Passausstellung musste das Kind auch noch persönlich bei der AV
"vorgeführt" werden und nicht in allen Ländern ist es einfach, mal so
eben 1000 km anzureisen, schon gar nicht mit einem Kleinkind.

Ein grosser Zeitverzug kam auch deswegen zustande, weil die AV, versehentlich,
alle Papiere, die nach Berlin zum Standesamt I geschickt wurden,
nicht beglaubigt hatte.

Ja, die Kindesmutter und das Kind leben mit mir zusammen.

Ich werde Euch berichten wie die Entscheidung der ABH ausgefallen ist.
Es eilt ja noch nicht, da das SV noch 6 Wochen gilt.
Soweit erst mal danke von mir für Eure Hilfe.
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