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HILFE NIEDERLASSUNGERLAUBNIS SCHON WIEDER VERWEIGERT (Gelesen: 1.547 mal)
carashin
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26.11.2007 um 14:26:02
 
Ich suche schon seit Tagen nach Antworten im Internet aber richtig was gefunden habe ich immer noch nicht, bin heute durch Zufall auf diese Seite geraten und gesehen dass mir evtl. jemand helfen kann.

Folgendes mein Mann und Ich sind seit 21.11.2001 verheiratet. Er selbst ist am 27.03.2002 in deutsch durch Familienzusammenführung eingereist.

Ich bin deutsche Staatsbürgerin er türkischer Staatsbürger.

Wir haben eine 2-jährige Tochter

sein Gehalt beträgt 1330 Euro + 154 Euro Kindergeld.

Miete beträgt 431 Euro.

Seine Deutschkenntnisse wurden überprüft und da hat er ein OK bekommen.

Erst sagte man wir können den Pass Montag abholen, aber als ich heute da anrief um sicher zu gehen sagte uns die Behörde, wir bekommen die Niederlassungserlaubnis unbefristet nun doch nicht, da unser Einkommen nicht reicht.

Stimmt das? Wenn ja was ist die Einkommensgrenze was müssen wir wirklich an Einkommen haben? Der Regalsatz von Kindern und Erwachsenen ist ja unterschiedlich, nur ich weiß nicht wie und was da gerechnet wird.

Außerdem beziehen wir keine anderen Gelder/Hilfen usw.

Danke schonmal für eure Hilfe.

Bin schon am verzweifeln, ist nun unser 4 Antrag und wir bekommen immer nur für 2 oder 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis. Das kann doch nicht angehn. Vor meinem Erziehungsurlaub hatte ich auch noch Einkommen da sagten die, das fällt ja mit Geburt des Kindes weg. War wahrscheinlich nicht berechtigt aber ich konnte damals nichts erreichen.

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schweitzer
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Antwort #1 - 26.11.2007 um 15:34:22
 
Hallo carashin,

auch, wenn es etwas müsam wird - ich empfehle Dir erst einmal in Ruhe
diesen thread
(blaues bitte anklicken!) zu lesen.

Der Sachverhalt dort ist ein ganz ähnlicher. Ich denke, Du wirst dort eine Reihe von Argumenten finden, die die Haltung der ABH zumindest sehr in Frage stellen. - Verlangt in jedem Falle einen schriftlichen und begründeten Bescheid von der ABH - bzw. legt Widerspruch ein (wenn in Eurem Bundesland möglich) - Hinweise zur Begründung desselben liefert der genannte thread viele.

Vielleicht hilft Dir das erst einmal weiter.

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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carashin
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Antwort #2 - 26.11.2007 um 15:52:50
 
Vielen Dank für den Beitrag.

Das Thread hatte ich heute schon als erstes gelesen, so habe ich auch erst diese Website entdeckt.

So richtig was neues habe ich da auch nicht finden können.

Ich vermute nur dass unser Einkommen eigentlich reicht, habe das jetzt mal über einen Regelsatz gerechnet den ich irgendwo gefunden hab, weiß aber nicht für welches Bundesland der war oder ob er aktuell war. Daher mein Hilferuf.

Ich habe einfach mal ein paar Euro mehr dazu gerechnet und mir ausgerechnet dass wir sogar mehr verdienen.

312 x 2 = 624 Euro + 215 Euro Kind 2 Jahre = 839 Euro + Miete 431 = 1270 Euro

Falls noch eine Pauschale für irgendwas sein sollte wären diese wahrscheinlich 150 Euro oder so

und unser Einkommen ist ja weit darüber 1330 + 154 Euro Kindergeld = 1484 Euro.

Vor 5 Monaten war unser Einkommen noch niedriger dann sagten die auch wir müssten irgendwas mit 1280 Euro einkommen haben, jetzt plötzlich sagen die da gab es änderungen es reicht nicht ich solle mir den Brief durchlesen, der schon seit Freitag auf dem Weg sein soll. Ist leider noch nix bei mir angekommen.

Kaum erfüllen wir die letzte Voraussetzung mit seinem Deutsch schon kommt die nächste Hürde.

Das ist eine Raus-Ekel-Taktik! Die wollen das die Leute zurück gehen, aber wohin sollen die Leute hingehen die hier geboren sind, deren Kinder hier geboren sind und die zudem deutsch sind.

Bei uns in der Behörde ist ein riesen Plakat auf dem Steht (finde ich unverschämt) Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie finanziell beim Entschluss zurück zu gehen in Ihr Land!!!!

Raus-Ekel-Politik eben! Wenn ich irgendwo ein neues Leben so einfach anfangen könnte, würde ich ja auch nicht freiwillig hier bleiben.
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schweitzer
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Antwort #3 - 26.11.2007 um 16:03:07
 
Hallo carashin,

ich kann Deinen Unmut schon nachvollziehen, und weiß selbst, dass es miunter schwer ist, da weitgehend emotionslos zu bleiben, aber das hier:

Zitat:
Das ist eine Raus-Ekel-Taktik! Die wollen das die Leute zurück gehen, aber wohin sollen die Leute hingehen die hier geboren sind, deren Kinder hier geboren sind und die zudem deutsch sind.


geht ja nun nicht so einfach, denn einen Rechtsanspruch auf die AE kann Deinem Mann und Vater eines deutschen Kindes niemand absprechen.

Das mit der NE ist nun (zumindest soweit es die Erteilung nach drei Jahren betrifft) kein Rechtsanspruch, aber immerhin eine "Soll-Vorschrift", wenn denn kein Ausweisungsgrund vorliegt. Und der scheint hier in der Tat nicht vorzuliegen.

Sei es drum, einen Anspruch auf eine vernünftige Begründung habt ihr auf jeden Fall - die solltet Ihr  einfordern -, auch dass sie in schriftlicher Form gegeben wird. Und dann wird man sehen müssen (wie in dem angesprochenen thread). Zwischen Tür und Angel abspeisen lassen müsst Ihr Euch wirklich nicht.

Gibt es in Eurer Nähe keine seriöse Migrationsberatungsstelle, die Euch ggf. unterstützen kann?

=schweitzer=

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Antwort #4 - 26.11.2007 um 19:40:50
 
carashin schrieb am 26.11.2007 um 15:52:50:
Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie finanziell beim Entschluss zurück zu gehen in Ihr Land!!!! 


Dieser Slogan ist aus dem Zusammenhang gerissen hier dargestellt !
Es gibt Rückkehrhilfen durch IOM und manche Behörden legen noch etwas drauf. Dies gilt allerdings nur für vollziehbar Ausreisepflichtige oder bisher Geduldete. Die Art und Weise darauf aufmerksam zu machen ist weit verbreitet und hat mit herausekeln wahrlich nichts zu tun.

Im übrigen ist Dein Ehemann mit Rechtsanspruch auf eine AE zur Führung der ehel. LG mit einer deutschen Staatsangehörigen damit sicher nicht gemeint !

carashin schrieb am 26.11.2007 um 14:26:02:
Er selbst ist am 27.03.2002 in deutsch durch Familienzusammenführung eingereist. 

carashin schrieb am 26.11.2007 um 15:52:50:
Kaum erfüllen wir die letzte Voraussetzung mit seinem Deutsch schon kommt die nächste Hürde. 


Na , da denke ich aber, dass die Schuld, sofern man davon überhaupt reden kann, doch auch in vielen Teilen bei Euch selbst liegt. Zum Zeitpunkt des höheren Verdienstes hätte Dein Ehemann bereits ausreichend Deutschkenntnisse haben können, oder ?  Augenrollen


DC
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