Hallo carashin,
ich kann Deinen Unmut schon nachvollziehen, und weiß selbst, dass es miunter schwer ist, da weitgehend emotionslos zu bleiben, aber das hier:
Zitat:Das ist eine Raus-Ekel-Taktik! Die wollen das die Leute zurück gehen, aber wohin sollen die Leute hingehen die hier geboren sind, deren Kinder hier geboren sind und die zudem deutsch sind.
geht ja nun nicht so einfach, denn einen Rechtsanspruch auf die
AE kann Deinem Mann und Vater eines deutschen Kindes niemand absprechen.
Das mit der
NE ist nun (zumindest soweit es die Erteilung nach drei Jahren betrifft) kein Rechtsanspruch, aber immerhin eine "Soll-Vorschrift", wenn denn kein Ausweisungsgrund vorliegt. Und der scheint hier in der Tat nicht vorzuliegen.
Sei es drum, einen Anspruch auf eine vernünftige Begründung habt ihr auf jeden Fall - die solltet Ihr einfordern -, auch dass sie in schriftlicher Form gegeben wird. Und dann wird man sehen müssen (wie in dem angesprochenen thread). Zwischen Tür und Angel abspeisen lassen müsst Ihr Euch wirklich nicht.
Gibt es in Eurer Nähe keine seriöse Migrationsberatungsstelle, die Euch ggf. unterstützen kann?
=schweitzer=