Hallo! Habe paar Fragen an die Experten hier. Es geht um einen Kumpel meines Exmannes,also ich ärgere mich einfach über ihn bzw sein leichtgläubiges Denken in Bezug von Familienzusammenführung.
Also ich komme mal zur Sache. Er ist Afrikaner und war mit einer Deutschen verheiratet und hat aus dieser Ehe 2 Kinder 17 und 20 Jahre,beide benötigen noch Unterhalt. Aus einer zweiten Ehe mit einer Frau aus seiner Heimat die er zwecks Familienzusammenführung nach Deutschland holte geht 1 Kind hervor-die Ehe hielt nur kurz .Für diese Frau und das Kind muss er natürlich auch zahlen. Während der Ehe nach einem Streit flog er in sein Land zwecks Urlaub und lernte kurzerhand ein junges Mädel kennen und nun haben die beiden ein zweijähriges Kind .Inzwischen ist er mit ihr-also Frau Nummer 3 verheiratet.
Nun versucht er natürlich beide zwecks FZ zu holen. Der Deutschkurs naht sich dem Ende und er ist felsenfest davon überzeugt,das sie ein Visa bekommt.
Sein erste Tochter benötigt dringend Unterhalt,da sie noch lernt,aber der Vater will das die Stadt dafür zahlt.Bei dem Unterhalt für Frau nummer 2 will er auch zum Anwalt . Seine Begründung: Die neue Familie muss existieren
Also nun frag ich mich ,wie kann man immer wieder eine neue nach Bedarf abholen,wenn der Unterhalt der Kinder aus früheren Ehen nicht abgedeckt ist???
Die Frau die danach kommt muss doch mit dem Rest des Geldes auskommen ,aber es kann doch nicht sein das nach neuer Heirat der Unterhalt gekürzt wird. Vorallem frag ich mich ob die Ausländerbehörde sich zu solcher Sache genau informiert,bevor dem Visa stattgegeben wird. Ist denn das Bestehen der Deutschprüfung schon eine Einreisegarantie?
Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe das war nicht allzu lang,was ich hier geschrieben habe.
Änderung: Noch eine Frage von mir dazu : Muss man einen Mindestlohn nach Abzug von Unterhalt haben um eine Person zwecks FZ zu holen? Ich meine die besagte Person verdient nicht schlecht,aber nach Abzug aller Unterhaltsforderungen verbleibt dann auch nicht allzuviel. Deshalb versucht er ja sich von Forderungen des ältesten Kindes zu befreien und bei Frau 2 nur für das Kind zu zahlen ,nicht aber für die Frau da er nich lange mit ihr verheiratet war-das Kind ist aber erst 3 Jahre. Weiterhin erhofft er sich noch durch die Steuerkl. 3 mehr Netto,wenn Nummer 3 da ist.
So jetzt habe ich alles ,falls noch was wichtig wäre fragt einfach
Gute Nacht