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Erfolgsaussichten einer Klage gegen Abschiebung (Gelesen: 1.566 mal)
liesel
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erfolgsaussichten einer Klage gegen Abschiebung
25.11.2007 um 20:04:05
 
Hallo an Euch,

ich bin durch Zufall auf diese Seite gekommen und bin hier neu.

Mein Freund hat sein Visum nicht mehr verlängert bekommen, da er mit seiner Frau keine 2 Jahre zusammen gewohnt hat und er nicht seinen Pflichten als Vater nachgekommen ist. Sein Kind ist jetzt 16 Monate und er war im letzten halben Jahr nicht bei ihm. Unterhalt zahlt er leider keinen, weil sein Verdienst so gering ist. Seine Frau bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Im Dezember ist die Scheidung und seine Frau hat auch Antrag für das Sorgerecht beantragt.
Was müssen wir machen, damit mein Freund bleiben kann? Ist eine Klage in diesem Fall sinnvoll?

Danke für Eure Antworten
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.11.2007 um 08:23:48
 
Hallo liesel,

die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Klage, kann hier einzelfallbezogen kaum seriös beantwortet werden. Das ginge zu sehr in die Richtung, diese:  Wahrsagerin Dame hier zu befragen.

So wie Du den Sachverhalt hier dargestellt hast, würde IMHO allenfalls eine Chance für einen weiteren Aufenthalt bestehen, wenn er das Sorgerecht (ggf. auch Umgangsrecht) behielte und es auch tatsächlich ausüben würde, er seinen Unterhaltspflichten nachkäme etc - Dafür scheint allerdings sehr wenig zu sprechen, da er sich bis jetzt ja wohl eher nicht gekümmert hat.

Im Zweifel steht ihm die Konsultation eines Rechtsanwaltes offen - vielleicht könnte der mehr sagen - allzu große Hoffnungen bestehen m.E. nach gegenwärtigem Stand der Dinge für ihn, wie gesagt, nicht - ein Jurist, der die Situation unmittelbar beurteilen kann und dem die Faktenlage direkt zur Verfügung steht, mag das natürlich anders sehen ...

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.11.2007 um 08:29:02
 
Hi,

ich sehe für einen erfolgreichen Ausgang für deinen Freund eher schwarz nach dem hier geschilderten Sachverhalt:

- keine zwei Jahre verheiratet
- zahlt keinen UNterhalt
- kümmert sich nicht ums Kind
- Sorgerecht soll auf Mutter übertragen werden
- Scheidung ist anhängig

Alles Fakten, die die ABH in ihrer Verfügung berücksichtigt haben wird.

proll
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liesel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.11.2007 um 11:36:18
 
Es sieht nicht gut aus für ihn. Ich weis, er hat auch ehrlichgesagt nicht sehr viel getan. was seinen Aufenthalt sicherstellen würde. 
Seine Frau hat mittlerweile auch Strafanzeige gestellt, wegen Unterhaltspflichtverletzung.  Griesgrämig
Wir werden trotzdem einen Anwalt konsultieren, aber ich habe hier schon gelesen, dass manche Anwälte das Mandat übernehmen obwohl kaum Erfolgsaussichten bestehen.
Ich danke euch trotzdem für Eure ehrlichen Antworten und hoffe, dass sich doch noch alles zum Guten wendet.

Viele Grüße, Liesel
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