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Legalisation (Gelesen: 1.640 mal)
DerMoench
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.11.2007 um 03:54:59
 
Erst mal Hallo alle zusammen,

Ich bin seit ca. einem Jahr mit meiner Indonesischen Freundin zusammen, kennen gelernt haben wir uns als ich vor einem Jahr von meiner Firma nach Indonesien geschickt wurde um dort die Projektleitung für eine große Fertigungslinie zu übernehmen.
Nun bin ich seit ca. 6 Wochen wieder in der Heimat, das Projekt ist abgeschlossen. Für uns beide bestehen keine Zweifel daran das wir eine gemeinsame Zukunft mit Familiengründung möchten. Und das Jahr in dem wir zusammen sind (und ja auch in Indonesien in einer gemeinsamen Wohnung verbracht haben) hat uns in unseren Zukunftsplänen nur bestärkt. Den Entschluß zu Heiraten haben wir dann so vor ungefähr 3 Monaten gemacht. Übrigens Heiraten und leben wollen wir in Deutschland, deshalb war ich jetzt schon bei meinem zuständigen Standesamt und der Ausländerbehörde, um, soweit möglich schon mal was in die Wege zu leiten.
Das Standesamt stellt jetzt sobald die Papiere meiner Freundin da sind beim OLG-Düsseldorf Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

Jetzt hat meine Freundin alle ihre Papiere zusammen und von mir hat sie dann noch vom SA in meiner Stadt ein Formular bekommen das sie ausfüllen mußte, Sie will mir die Dokumente in den nächsten Tagen mit Fedex zuschicken.

Das Problem was ich nun habe sind die widersprüchlichen Aussagen bezüglich der Legalisation ihrer Dokumente.
Das Standesamt hat mir mitgeteilt das bei Indonesischen Dokumenten "keine Legalisation erforderlich ist"! Weil ich, durch die ganzen Informationen die ich mir im Vorfeld über dieses und andere Foren und die Deutsche Botschaft in Jakarta besorgt hatte, diese Auskunft nicht glauben wollte fragte der Standesbeamte extra noch mal seinen Amtsleiter. Der darauf hin in Düsseldorf ein zuständiges Ministerium anrief und um rechtssichere Auskunft bat. Rückantwort aus Düsseldorf kam prompt "keine Legalisation erforderlich", und das OLG hat uns das auch so mitgeteilt, außerdem das sie nur die original Dokumente meiner Freundin ohne Übersetzung für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis brauchen.
Ich hab dann mit diesem Wissen mal die Deutsche Botschaft in Jakarta damit konfrontiert. Die sagen ich hätte dann wohl eine falsche Auskunft in Deutschland von den Behörden bekommen und die Legalisation wäre zwingend erforderlich!

Wer ist den nun im Recht? Beziehen sich die Behörden in Deutschland bei ihrer Auskunft ausschließlich auf den Vorgang für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis? Und müssen vielleicht die Dokumente für den Heirats-Visum-Antrag legalisiert sein ( aus Sicht der Deutschen Botschaft)?

Ich soll auf jedenfall die Dokumente ohne Umweg über die Botschaft direkt zum Standesamt nach Deutschland bringen und mir keinen "uns verunsichernden" Floh von der Botschaft ins Ohr setzen lassen, so die Auskunft des Ausländeramtes und des Standesamtes. Ich könnte denen schon Vertrauen, die hätten schließlich täglich mit der Materie zu tuen. Uns kann das ja nur Recht sein wenn es so ist, würden wir ne Menge Zeit und wahrscheinlich auch Geld sparen.

Schöne Grüße an alle hier im Board

DerMoench

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Balitraveller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.11.2007 um 08:56:31
 
Hallo,

auf die Antwort bin ich auch mal gespannt.

Ich habe meine indonesische Frau im Juni 2006 hier in D geheiratet. Bei uns war es das OLG Bamberg un die wollten legalisierte Unterlagen

Grüße

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.11.2007 um 12:31:22
 
Balitraveller schrieb am 25.11.2007 um 08:56:31:
auf die Antwort bin ich auch mal gespannt. 


Hallo,

eine allgemeingültige Antwort wird es dafür nicht geben.

Indonesien ist per se keiner der Problemstaaaten, also ganz normale Legalisation. Und die steht, wie die inhaltliche Prüfung natürlich auch, immer im Ermessen der Behörde die die Urkunden als Beweis würdigen muß.

Das ist dann wiederum eine von jeder Behörde selbst zu beantwortende Frage. Selbst wenn das OLG im Befreiungsverfahren verzichten sollte, bedeutet das nicht zwangsläufig auch, dass die Standesämter verzichten. Ähnlich ist das Verhältnis Standesamt - ABH , selbst wenn diese beiden verzichten, könnte rein theoretisch ein Meldeamt komme und die Legalisation verlangen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Blaise
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Antwort #3 - 26.11.2007 um 00:18:57
 
Hallo,

die Behörden können selbst festlegen, ob sie die Dokumente mit oder ohne Legalisation verlangen, so auch das jeseilige OLG. Die Entscheidung, ob oder nicht mit Legalisation, trifft die Behörde, der die Urkunden vorgelegt werden.
Die unterschiedliche Handlungsweisen kann man z.B. nachlesen bei OLG Köln und OLG Stuttgart

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Fruehlingskind
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Antwort #4 - 26.11.2007 um 02:43:31
 
Von Indonesien habe ich keine Ahnung. Aber aus meiner persönlichen Erfahrung in meinem ähnlich gelagerten Fall mit P.R. China und nach den Auskünften meines Standesamts kann ich sagen, dass für eine Heirat in meiner Stadt mit einem chin. Staatsbürger alle Unterlagen legalisiert und ins Deutsche übersetzt sein müssen.

LG
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DerMoench
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Antwort #5 - 26.11.2007 um 10:46:22
 
Hallo alle zusammen und schon mal Danke für eure Antworten.

Ich hab heute morgen einfach mal bei meinem zuständigen OLG-Düsseldorf angerufen um mal zu hören was die sagen. Es ist wohl so das die OLG's in NRW es so auslegen das die Rechtssicherheit von Dokumenten aus Indonesien als ausreichend hoch eingestuft wird, deswegen würde eine Legalisation nicht erforderlich sein.
Es ist so wie Blaise es gesagt hat, die Behörden haben da Handlungsspielraum für ihre Sicht der Auslegung.

Grüße
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