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Ausländer(Student)-Frau(Deutsche)die aber im Ausland für ein Jahr arbeitet (Gelesen: 1.013 mal)
rafiknesr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländer(Student)-Frau(Deutsche)die aber im Ausland für ein Jahr arbeitet
23.11.2007 um 18:01:39
 
Sehr geherte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Hilfe.

Ich bin ein auslänsdischer Student(aus Tunesien) und ich habe eine Fiktionsbescheinigung, die bis 19.01.2008 gültig ist, ich kann diese danach um 6 Monaten verlängern, ich brauche 2 Semester um mein Studium zu abschliessen.

ich werde in 3-4 Wochen in Dänemark eine deutsche Frau heiraten, die aber für ein Jahr im Jemen arbeitet. Sie kommt hier nach Deutschland nur für 3 Wochen-Urlaube und sie ist erst im Oktober 2008 fertig mit der Arbeit in Jemen und sie will dann nach seiner Rückkehr mit mir in Deutschland weiterleben.

meine Frage ist: Ob ich nach dem Heirat mein Aufenthaltsatus ändern kann obwohl meine Frau im Ausland ist. Wie wird die AusländerBehörde dann reagieren?

Vielen Danl im Voraus.
Rafiknesr
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2007 um 18:32:46
 
Das könnte schwierig werden, da deine Frau ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat.

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
....
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


trixie
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.11.2007 um 19:13:15
 
Wenn deine Frau nach Jemen muss, wirst du doch sicher auch mit ihr dorthin gehen, oder? Dann brauchst du dir um deinen Aufenthaltsstatus in Deutschland erst mal keine Gedanken machen. Wenn ihr wieder zurückgeht, reist du mit ihr ein und betreibst dann das Visum zur FZF (oder auch eben vor der Einreise, da bin ich mir grad nicht so sicher).

Nachtrag: habe dein posting nochmal genauer gelesen und finde es ein wenig komisch, dass ihr heiratet, aber dann sofort getrennt leben werdet, auch wenn das mit deinem Studium und ihrem Job begründet ist - die ABH wird euch dann wohl sogar Scheinehe unterstellen...

Grüssle
Sphynx
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.11.2007 um 20:05:21
 
Sphynx schrieb am 23.11.2007 um 19:13:15:
Wenn ihr wieder zurückgeht, reist du mit ihr ein und betreibst dann das Visum zur FZF (oder auch eben vor der Einreise,


Sphynx schrieb am 23.11.2007 um 19:13:15:
die ABH wird euch dann wohl sogar Scheinehe unterstellen...  

Im Anschluß besteht noch keine Scheinehe, da er ja noch bis 19.01.2008 einen gültigen Aufenthaltstitel hat und somit der Tatbestand "Beschaffung eines Aufenthaltstitels" (noch) nicht gegeben ist.

trixie
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Abrakadabra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.11.2007 um 22:00:54
 
rafiknesr schrieb am 23.11.2007 um 18:01:39:
Ich bin ein auslänsdischer Student(aus Tunesien) und ich habe eie Fiktionsbescheinigung, die bis 19.01.2008 gültig ist, ich kann diese danach um 6 Monaten verlängern

hm, normalerweise hat man eine AE zum Studium.
Hast Du eine Verlägerung der AE zum Studium beantragt? In dem Fall ist die Fiktionsbescheinigung bis zur Entscheidung der ABH über Deinen Antrag gültig.
Unabhängig vom Gültigkeitsdatum, das dürfte nur die maximale Gültigkeit sein.
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