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Wohngeld und AE (Gelesen: 1.210 mal)
optima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.11.2007 um 11:16:31
 
Erstmal Hallo zusammen,

Ich bin seit 3 monate von meine Deutsch frau getrennt , das wurde der abh usw alles mitgeteilt. SO meine Frage ist jetz nach 2 jahren ehe habe ich das recht auf eigenständiges >Aufenthalt recht? Ich arbeite zu zeit und verdiene ca 950 euro, wollter frage wenn ich wohngeld beantrage hatt es etwas dann mit meine AE zu tuen oder nicht ?

Danke für alle antworten
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Noahpapa
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Antwort #1 - 23.11.2007 um 11:28:22
 
Hallo dann schau mal hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

ganz wichtig zu Ende lesen Abschnitt 2 und 3

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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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optima
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Antwort #2 - 23.11.2007 um 11:31:06
 
Danke,
Also das heisst ich dürfte ken wohngeld beantragen??
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.11.2007 um 11:50:33
 
optima schrieb am 23.11.2007 um 11:31:06:
Danke,
Also das heisst ich dürfte ken wohngeld beantragen??


Nein, das heißt es nicht. Grundsätzlich stehen Leistungen nach SGB II und SGB XII einer AE nicht im Weg, außer

§ 31 Abs. 2

Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes. Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.


Bevor du dich dabei verrückt machst, benutze einfach einmal den Wohngeldrechner und schaue erst einmal, ob dir überhaupt Wohngeld zusteht.

http://www2.rheda-wiedenbrueck.de/gesundheit_soziales/sp_auto_151718.cfm?ag=112&...

trixie
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optima
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Antwort #4 - 25.11.2007 um 15:59:21
 
Danke  Trixie,

Ich habe es gerechnet so weit ich es könnte mir steht es zu denn berechnungen nach aber ich wohne in Hessen, so wenn ich angenohmen das wohngeld beantrage und es kriegen würde hätte es etwas auf meine AE auswirkungen das bin ich mir nicht sicher?? Oder soll ich einfach bei mein zuständige abh nahcfragen ??
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