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Visumsverlängerung oder Fiktion?? (Gelesen: 2.075 mal)
carlosCB
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23.11.2007 um 09:55:40
 
Wenn jemand eine Bes.Visum für D hat und in DK heiratet, kann er dann nach dem neuen Recht immer noch in D eine AE beantragen und erhält er eine Visumsverlängerung bzw Fiktion bis der Antrag abgelehnt wird bzw er zu rausreise  zum FZF aufgefordert wird ???
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Gruß &&CarlosCB
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2007 um 10:55:10
 
carlosCB schrieb am 23.11.2007 um 09:55:40:
Visumsverlängerung bzw Fiktion bis der Antrag abgelehnt  


ist nicht notwendig, da solche SV schnell entschieden werden können


DC
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Noahpapa
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Antwort #2 - 23.11.2007 um 10:58:54
 
Ich zitiere mal Inge:
Heirat in DK ist KEIN Allheilmittel! Mal klappt alles problemlos, mal gibt's kleinere Probleme, mal gibt's RICHTIGE Probleme. Das sollte man nie aus den Augen verlieren!

BTW:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165410190

zu finden hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181123282/0

  Re: Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten
Antwort #14 - 12.06.2007 um 18:10:11
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trixie
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Antwort #3 - 23.11.2007 um 11:39:36
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 10:58:54:
Ich zitiere mal Inge:
Heirat in DK ist KEIN Allheilmittel! Mal klappt alles problemlos, mal gibt's kleinere Probleme, mal gibt's RICHTIGE Probleme. Das sollte man nie aus den Augen verlieren!  


Das mag vielleicht vor der Gesetzesänderung noch gegangen sein. Jetzt besteht aber kein Ermessensspielraum mehr, da der Anspruch der AE vor der Einreise entstanden ist. Zu diesem Thema findest du viele Beiträge wenn du z. B. "Dänemark AE" als Suchfunktion eingibst.

trixie
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schweitzer
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Antwort #4 - 23.11.2007 um 12:00:00
 
@carlosCB

Ich wundere mich, dass Du Dich nicht an
diesen thread
erinnerst (oder erinnern willst?), der vor gar nicht so langer Zeit von Dir höchstselbst eröffnet worden ist und so manchem von uns nicht wenig Nerven gekostet hat.

Ich denke, dass schon seinerzeit mit viel Mühe und Geduld alles Relevante erklärt worden ist. Deshalb beteilige ich mich hier nicht an weiteren Erklärungen.

@Noahpapa

Es ist in der tat so, wie trixie schreibt - mit dem Inkrafttreten des "neuen" Zuwanderungsgesetzes hat sich da einiges geändert. Der von mir hier erwähnte thread schafft da Aufklärung - insbesondere die Antworten von Ronny helfen zum Verständnis.

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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.11.2007 um 12:19:59
 
@ Schweizer
es geht mir nicht darum, ob oder ob nicht Dk. Mir gehts auch nicht um das für oder wieder.

Einzig und allein -und das ist eben dort nicht direkt besprochen worden- um die Frage

Schriftlicher Antrag auf AE und ob es dann eine visumsverlängerung oder fiktion für den Zeitraum bis zu Ablehnn , Widerspruch etc gibt
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Antwort #6 - 23.11.2007 um 12:30:21
 
Hallo @alle,

ich habe direkt bei der deutschen Botschaft angefragt wegen Heiraten in Dänemark. Also man muss auf jeden entscheiden zwischen Zivilrecht und Aufenthaltsrecht! Anbei habe ich zwei PDF Dokumente angehängt. Aber bitte nur heiraten mit legalem Aufenthalt in DK (z.B. Schengen Visa). Alles andere kann angefochten werden.
Eine AE wird noch kaum erteilt nach Gesetzesänderung deswegen Ausweise und FZF Visum beantragen.

Liebe Grüße,

Lilian


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Noahpapa
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Antwort #7 - 23.11.2007 um 12:55:20
 
@ blackisbeautiful

Deine beigefügte pdf ist ein wenig  OFF TOPIC und schon vom Jänner 2007 also alt.

Dort steht auch drin :Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Verlobten sich legal in Dänemark aufhalten und/oder die vorgelegten Ausweispapiere und Antragsunterlagen gefälscht oder verfälscht sind, oder die Ehe gar unter falschem Namen geschlossen wird.

Hat mit AE , FZV und so nichts zu tun.

Gruss aus der Sonne
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trixie
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Antwort #8 - 23.11.2007 um 13:02:45
 
@carlosCB

Zitat:
Schriftlicher Antrag auf AE und ob es dann eine visumsverlängerung oder fiktion für den Zeitraum bis zu Ablehnn , Widerspruch etc gibt


So wie DC schreibt, können SV sehr schnell entschieden werden.

Oder zielt deine Frage darauf hin ab: Was passiert, wenn man am letzten Tag der Gültigkeit des Schengen Visums zur ABH geht und eine AE beantragt?

trixie
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sunnysunshine
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Antwort #9 - 23.11.2007 um 13:08:33
 
trixie schrieb am 23.11.2007 um 13:02:45:
Was passiert, wenn man am letzten Tag der Gültigkeit des Schengen Visums zur ABH geht und eine AE beantragt?

es müsste dann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, dann erfolgt im regelfall die Anhörung zur Ablehnung des Antrages mit kurzer Anhörungsfrist, nach Ablauf der Frist erfolgt zeitnah die Entscheidung über den Antrag

mit Ablehnung des Antrages erlischt die Fiktionswirkung, Widerspruch und Klage haben Kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung, Ausreisefrist ist einzuhalten
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