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Familiennachzug zu deutschem Kleinkind (Gelesen: 10.034 mal)
Fruehlingskind
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22.11.2007 um 21:24:44
 
Hallo,

ich bin neu im Forum und habe mich durch die Beiträge "durchgelesen". Ich glaube, dass die meisten Aspekte meiner persönlichen Situation dadurch schon geklärt sind, aber dennoch sind ein oder zwei Punkte für mich unklar, also:

Ich bin ledig, deutsch und mit einer Ausländerin, die nicht in Deutschland lebt, verlobt (noch nicht verheiratet). Wir haben ein Baby, das Baby hat einen deutschen Pass (trägt sogar meinen Familiennamen), ist im Ausland geboren und lebt bei der Mutter im Ausland. Wir haben eine Vaterschaftanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter abgegeben und nun möchten wir, dass Kind und Mutter nach Deutschland kommen um wieder als Familie zusammenzuleben.

Wir wollten ein Visum für meine Verlobte für Familienzusammenführung beantragen, also Mutter  zu Ihrem deutschen Baby.

Nun meine Frage:
Muss das deutsche Kind nun zunächst ohne Mutter nach Deutschland kommen und hier gemeldet werden, damit dieses Visum für die Mutter beantragt bzw. erteilt werden kann ? Oder kann das Kind bei der Mutter im Ausland wohnen bleiben, die Mutter beantragt das Visum und reist dann (wenn sie das Visum hat) zusammen mit unserem Kind in Deutschland ein?

Letzteres gefällt uns natürlich besser, da ich beruftätig bin und tagsüber nur schlecht für unser Baby sorgen kann und meine Verlobte von unserem Kind nicht über evtl. Monate getrennt sein möchte.

LG,
Fruehlingskind
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Ernas
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Antwort #1 - 22.11.2007 um 21:31:27
 
Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
   
    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


ich habe mal den Kernsatz fuer Euren Fall aus dem AufenthG zitiert, denke aber, dass es in der Praxis meist die Moeglichkeit
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Fruehlingskind
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Antwort #2 - 22.11.2007 um 21:46:35
 
Danke Ernas    weinend

war dein Satz nach "... meist die Moeglichkeit" zu ende? Hoffe nicht  Zwinkernd

Gruss
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Fruehlingskind
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Antwort #3 - 22.11.2007 um 22:41:53
 
Noch ein Nachtrag und eine Frage:

Kann die Tatsache, dass unser Kind den deutschen Pass im deutschen Konsulat im Gastland/Ausland bekommen hat und kein Visum für das Gastland besitzt, sich also nach meinem Verständnis illegal im Gastland aufhält, irgendeine Ausnahme für unser Problem begründen?

Als Laie würde ich argumentieren: Kind ist illegal im Gastland, muss also zügig ausreisen, Kind kann nicht ohne Mutter leben, folglich: Mutter braucht Visum für Deutschland, damit Kind in Begleitung von Mutter zügig ausreisen kann. Ist das zu einfach gedacht?

LG
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Saxonicus
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Antwort #4 - 22.11.2007 um 22:54:09
 
Normalerweise ist das Kind doch Doppelstaater.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dete
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Antwort #5 - 22.11.2007 um 22:58:13
 
Denke eher nicht,da das Kind sicher auch die Staatsangehörigkeit der Mama hat.
Ernas wird sich sicher nochmal melden,der Satz war sicher nicht zu ende.
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Fruehlingskind
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Antwort #6 - 22.11.2007 um 23:00:36
 
Unseres nicht.

Haben die Staatsbürgerschaft des Gastlandes nicht beantragt. Das Gastland lässt keine doppelte Staatsbürgerschaft zu und meines Wissens nach gibt es nur Probleme (im Gastland), wenn wir nicht verheiratet sind, da unser Kind schon den deutschen Pass hat. Werden wir aber "schnell" nachholen, das mit der Heirat. Leider bedeutet schnell auch viele Monate. Und dann das mit dem Reisepass des Gastlandes in Angriff nehmen, wieder u.U. Monate. (Natürlich dem Gastland verschweigen, dass unser Kind schon einen deutschen Pass hat, wenn möglich, sonst wird das mit dem ausländischen Reisepass nichts, befürchten wir.)
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« Zuletzt geändert: 22.11.2007 um 23:15:03 von Fruehlingskind »  
 
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trixie
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Antwort #7 - 22.11.2007 um 23:11:16
 
Fruehlingskind schrieb am 22.11.2007 um 23:00:36:
Das Gastland lässt keine doppelte Staatsbürgerschaft zu und meines Wissens nach gibt es nur Probleme (im Gastland), wenn wir nicht verheiratet sind, da unser Kind schon den deutschen Pass hat.  


Verrätst du uns, um welches Land es sich dabei handelt? Vielleicht lassen sich dann die Fragen besser beantworten.

trixie
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Fruehlingskind
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Antwort #8 - 22.11.2007 um 23:15:48
 
V.R. China
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Ernas
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Antwort #9 - 22.11.2007 um 23:43:37
 
Fruehlingskind schrieb am 22.11.2007 um 21:46:35:
Danke Ernas    weinend

war dein Satz nach "... meist die Moeglichkeit" zu ende? Hoffe nicht  Zwinkernd

Gruss

sorry, sollte heissen : die Moeglichkeit gibt.

Mit VR China und unverheiratet, habt Ihr schlechte Karten. Dort hat das Kind nur die Staatsangehoerigkeit der chinesischen Mutter und muss wohl bei einer Ausreise den chinesischen Pass vorlegen. Die Staatsangehoerigkeit hat das Kind dort automatisch durch Geburt, die braucht nicht beantragt werden. Ihr solltet euch dort mal an die Botschaft oder eines der Konsulate wenden und euch eingehend beraten lassen.
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trixie
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Antwort #10 - 22.11.2007 um 23:49:20
 
Zitat:
Dort hat das Kind nur die Staatsangehoerigkeit der chinesischen Mutter und muss wohl bei einer Ausreise den chinesischen Pass vorlegen.

Und wieso hat das Kind trotzdem einen deutschen Pass, wenn es nur die Staatsangehörigkeit der Mutter hat?

trixie
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Antwort #11 - 22.11.2007 um 23:56:36
 
Trixie, den deutschen Pass habt es bekommen, weil wir die Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter abgegeben haben und damit "mein" Kind Deutsch ist, da ich deutsch bin. Ich glaube und hoffe, dass unsere Gesetze keine Rücksicht auf die des Gastlandes nehmen.

Ernas, ich glaube ich bin bald wieder in China und besuch unser Konsulat zur Beratung. Hab den Eindruck, dass wir das alles zu Blauäugig angehen.

LG
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trixie
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Antwort #12 - 23.11.2007 um 00:05:07
 
@Ernas

Was passiert nun mit der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn es laut deinen Worten automatisch die chinesische hat und die VR China keine Doppelstaatsbürgerschaft zuläßt.

Zitat:
muss wohl bei einer Ausreise den chinesischen Pass vorlegen.

Wieso? Wie wird geprüft, wer die Mutter ist? Muß man bei der Ausreise auch eine Geburtsurkunde dabei haben?


trixie
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Antwort #13 - 23.11.2007 um 01:01:09
 
Vorweg: von den Feinheiten des chin. Staatsbürgerschaftsrechtes habe ich keine Ahnung, aber ich vermute mal folgendes: Das Kind hat qua Geburt die chinesische SB durch die Mutter erworben (evtl. sogar durch die Geburt auf chin. Boden, aber das ist hier unerheblich). Desweiteren hat das Kind durch den Vater (und "auf Antrag") auch die deutsche SB erworben, wobei das Kind auf chinesischem Boden nur Chinese ist (und dem chin. Recht unterworfen ist), und in Deutschland beide SBen haben darf (was ja vor einiger Zeit auch nicht so ohne weiteres möglich war). Will die Mutter nun mit dem Kind aus China ausreisen, brauch sie formal einen chinesischen Pass hierfür. Zur Einreise nach Deutschland kann sie dann den deutschen vorlegen. In Mexiko gilt es jedenfalls fast genau so, aber ich kenne auch einige Fälle, wo diese Vorschrift zur Ausreise von den Betroffenen einfach ignoriert wird (was illegal ist), und im schlimmsten Fall ein "Strafgeld" (wegen Verstosses gegen das Passgesetz) fällig wird. Wie die Chinesen das handhaben, weiss ich wie gesagt aber nicht.

Informiert euch lieber, bevor ihr euch in Teufel's Küche bringt.

LG
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Antwort #14 - 23.11.2007 um 01:14:40
 
Könnte ich mein Kind, das in China seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hier in Deutschland in meinen Reisepass eintragen lassen und damit seine Ausreise aus China auch ohne einen eigenen (chinesischen) Reisepass möglich machen? Frei nach dem Motto, das Kind hat keine eigenen Papiere sondern reist mit meinem Pass/Visum mit.

Ist so etwas denkbar?

Alles mit dem Ziel der Familienzusammenführung, wie oben erklärt.

Sphynx, du hast die Lage schön erklärt. Auch in China kann vieles möglich sein. Das steht und fällt mit den Personen, an die man gerät. Ich habe gelernt, vor den Staatsorganen dort Respekt zu haben. Wenn es um die Familie geht, will/kann ich kein Risiko eingehen.

Viele Grüße
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« Zuletzt geändert: 23.11.2007 um 01:34:16 von Fruehlingskind »  
 
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Antwort #15 - 23.11.2007 um 01:29:27
 
Wie gesagt, du kannst es darauf ankommen lassen, und bei der Ausreise so tun als wäre dein Kind zu 100% Deutsch... Für ratsam halte ich es aber nicht, denn wer weiss wie der chin. Grenzbeamte drauf ist, und was für eine Strafe auf den Verstoss gegen das Passgesetz gilt. Und wenn deine Verlobte daneben steht, und das Kind ihr auch noch ähnlich sieht (wovon ich mal ausgehe  Zwinkernd ), wird es mit Sicherheit nicht leichter werden, das Kind als "100% deutsch" zu verkaufen.

Ich kenne Leute, die gegen das hier geltende Passgesetz verstossen (aus Bequemlichkeit, und weil ein mex. Kinderpass jedes Jahr erneuert werden "darf"), indem sie nur den deutschen KRP oder ihren eigenen mit der Eintragung bei der Ausreise vorlegen, aber legal ist es nicht, und OK auch nicht.

Achja, nochwas: sowas fliegt meist dann auf, wenn der mex. Grenzbeamte dann nach der Aufenthaltserlaubnis für das vermeintlich ausländische Kind fragt

LG
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Antwort #16 - 23.11.2007 um 01:58:48
 
Sphynx, ich war noch nie in Mexiko, aber in vielen Ländern in Asien ist "so" ein Grenzübertritt möglich. Nur wenn es um die eigene Familie geht, die de facto der chinesischen Jurisdiktionen unterworfen ist, bin ich sehr vorsichtig.

LG
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Antwort #17 - 23.11.2007 um 09:55:43
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 01:14:40:
Könnte ich mein Kind, das in China seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hier in Deutschland in meinen Reisepass eintragen lassen und damit seine Ausreise aus China auch ohne einen eigenen (chinesischen) Reisepass möglich machen? Frei nach dem Motto, das Kind hat keine eigenen Papiere sondern reist mit meinem Pass/Visum mit.
Ist so etwas denkbar?


Nein, Kinder können seit dem 31.10.07 nicht mehr bei den Eltern in den Pass eingetragen werden.
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Antwort #18 - 23.11.2007 um 13:29:39
 
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Noahpapa

Ganz unabhängig vom Eingangsthema:
Und wie weise ich nach, wenn es mal hart auf hart kommt nach, dass es mein Kind ist und ich es nicht von der Straße weg geklaut habe?
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Antwort #19 - 23.11.2007 um 13:33:42
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 13:29:39:
@
Noahpapa

Ganz unabhängig vom Eingangsthema:
Und wie weise ich nach, wenn es mal hart auf hart kommt nach, dass es mein Kind ist und ich es nicht von der Straße weg geklaut habe?

Vaterschaftsanerkennung bei Dt. Behörden, Pass des Kindes !

Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 01:14:40:
Ich habe gelernt, vor den Staatsorganen dort Respekt zu haben. Wenn es um die Familie geht, will/kann ich kein Risiko eingehen.


Leider bist Du schon ein sehr hohes Risiko eingegangen. Ich würde als erstes den Aufenthaltstatus des Dt. Kindes in VR klären.
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Antwort #20 - 23.11.2007 um 14:21:30
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 13:33:42:

Vaterschaftsanerkennung bei Dt. Behörden, Pass des Kindes !



Ich bin Laie auf diesem Gebiet und noch nicht so ganz lange Vater.

In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?

Wenn ein Grenzbeamter irgendwo auf der Welt eine Familie anhält and anzweifelt, dass die Kinder wirklich zu den Eltern gehören, dann kann den Eltern doch eine deutsche Geburtsurkunde auch nicht wirklich weiterhelfen, wenn sie nicht zufällig für das Land legalisiert (oder dergleichen) ist.

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Antwort #21 - 23.11.2007 um 14:38:01
 
Mal ganz blöd gefragt: Wo ist das Problem, einen chin. Pass für das Kind zu besorgen? Es brauch den nur zum Verlassen des Landes (also kein Visum für Deutschland) da ihr quasi ab Verlassen des chin. Hoheitsgebietes den deutschen Pass nutzen dürft... Die chin. Behörden interessiert es doch höchstwahrscheinlich gar nicht, ob das Kind auch einen deutschen Pass hat. Das Kind hat doch garantiert eine chin. Geburtsurkunde bekommen, wo alle relevanten Daten festgehalten wurden, oder? Beim deutschen Konsulat wird dann normalerweise (in einem Aufwasch mit der Beantragung des deutschen KRP, zu der du ja die Geb.Urkunde gebraucht hast) die Eintragung in das deutsche Geburtenregister (Standesamt I in Berlin) beantragt, und du erhältst die deutsche "Geburtsurkunde" , wo auch China als Geburtsort, und du als der Vater vermerkt ist... Der Nachweis kann "im Härtefall" also auch darüber laufen.

Ich habe den Eindruck, du machst dir das Leben unnötig schwer. Allerdings weiss ich nun wirklich nichts über China und deren Gepflogenheiten, aber so kompliziert kann es doch nicht sein, oder?

Grüssle
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Antwort #22 - 23.11.2007 um 14:38:10
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 14:21:30:
In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?


In dem Pass meines Sohnes auch nicht,  Zwinkernd aber wir haben den gleichen Nachnamen, zum Glück kann er schon Papi sagen.

Worauf möchtest Du hinaus?

Mir sind keine Zöllner bekannt die einen Dt. Vater mit Kind an der Ausreise gehindert haben (es sei den Sie haben gegen Aufenthaltsregeln des Besuchslandes verstoßen).
Und das die Dt. die RP Gesetzte geändert haben betrifft alle Eltern (unseren jüngsten 7 Monate) auch. 

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Antwort #23 - 23.11.2007 um 14:39:18
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 14:21:30:
In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?  


Für China braucht man ein Ausweisdokument hier Kinderreisepass.
Gehe mal auf die Webseite des AA.
Jedes Land hat bezüglich der Anerkennung von Pässen, Kinderausweisen (alt) oder Kinderreisepässen (neu) oder Personalausweisen  bzw. bis 31.10. möglichen Einträgen von Kindern in den Reisepass der Eltern  und immer mit oder ohne Lichtbild  besondere Vorschriften.
Deshalb sollte man sich ja auch vor jeder Reise informieren, ob der Pass oder das Ausweisdokument anerkannt wird.
am besten immer bei der Botschaft des Reisezieles, geht aber auch auf dem Webseiten des AA.

Zu China sagt die Webseite des AA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden – keine – Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Website der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de) Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069 - 520135) erhältlich.

Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
Für die Einreise können sowohl die vor dem 01.11.2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich. Der vor dem 01.01.2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!).. Seit dem 01.01.2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 01.01.2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Güligkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. „Sonderverwaltungsregionen“ in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von „Festlandchina“ aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach „Festlandchina“ ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden. Nach Einreise in die VR China sind für eine evtl. benötigte Neuausstellung eines Visums mit der Möglichkeit der zwei- oder mehrfachen Einreise die örtlichen Ämter für Öffentliche Sicherheit (abgekürzt PSB - Public Security Bureau) zuständig.

Für Reisen in das Autonome Gebiet  Tibet sind "Einreise-Permits" der Regierung des AG Tibets erforderlich. Diese können von Individualtouristen in chinesischen Reisebüros unter Vorlage des Reisepasses erworben werden.

Wegen Doppelstaaatler eingenschaft:

Da das Kind aber Doppelstaatler deutsch/chin. sein dürfte, ist zu erwarten das China auf Ausreise mit chinesischen Pass besteht, da ein Doppelstaatler in China als Chinese behandelt wird. Viele Länder erwarten oder besser verlangen das Ihre Staatsangehörigen mit Pass des Heimatstaates/eigenen Staates ausreisen.

Doppelstaatler haben halt nicht nur 2x Rechte sondern auch 2 x Pflichten, Rechte und Pflichten in beiden Staaten.

Näheres hierzu sollten die deutschen AV in China (u.a. aus Erfahrung) und die chines. Botschaft bzw. chin. Behörden sagen können.
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Antwort #24 - 23.11.2007 um 16:32:31
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 14:38:10:
Worauf möchtest Du hinaus?



Du hast recht, eigentlich bin ich mit meinen Kommentaren zu den Beträgen vom Thema abgewichen und das war nicht gut. Der erste Kommentar von Ernas ganz oben im Thread war die wichtigste Info für mich. Wenn auch nicht das, was ich hören wollte.

Wir haben uns natürlich schon länger mit dem Thema befasst und wussten:
1) Kind ist per Geburt Chinese, ich hatte vorher mal geschrieben "chin. Staatbürgerschaft nicht beantragt", besser wäre gewesen "chin. Reisepass nicht beantragt", ich setzt im Kopf leider im Kopf Pass mit Staatsbürgerschaft gleich, mein Fehler
2) Da Kind Chinese ist, hält es sich auch nicht illegal im Land auf (der deutsche Pass sollte immer verschwiegen bleiben). Als ich das Wort "illegal" ins spiel gebracht habe, war es ein spontanes Gedankenexperiment mit einer klar formulierten Stoßrichtung, nämlich "Mutter reist mit Kind nach Deutschland" anstelle von "erst Kind, dann nach Monaten Mutter". Ich wurde schnell belehrt, dass das nicht durchdacht ist und spätestens an der chinesischen Grenze endet.
3) Ausreise aus irgendeinem Gastland ohne die entsprechenden Einreisestempel/Visa ist nicht möglich und sicherlich fast überall eine Straftat. Der deutsche Pass unseres Kindes ist also für die Ausreise aus dem Gastland (auch Heimatland  Zwinkernd ) nichts wert.
4) Wir wollen nichts aus dem Graubereich der Möglichkeiten machen. Ich wiederhole mich, Familie ist zu wichtig um Risken einzugehen. Wenn wir ein paar Monate länger wraten müssen, dann sind wir traurig, können aber nichts machen und müssen diesen Preis bezahlen für unsere "globalisierte" Familie.

Was wir nicht wussten bzw wahrhaben wollten:
5) Ernas hat mir das Aufenthaltsgesetz vor Augen geführt, das ich nicht richtig gelesen hatte. Das Kind muss in Deutland leben, dann kann die Mutter ein Visum zwecks Familienzusammenführung stellen. Das stelle ich mir schwierig vor, denn dann muss ich Deutscher mit meinem chinesischen Kind alleine ohne Mutter über die Grenze, was evtl. der chinesische Staat nicht gerne sieht, so lange wir nicht verheiratet sind. Daher meine Bemerkung, dass wir uns wirklich in eine Beratung in unserem Konsulat in China begeben sollten.
6) Noahpapa hat mich darauf hingewiesen, dass Kinder heutzutage nicht mehr in Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Wusste ich nicht, aber sicher gut zu wissen, sonst wäre ich irgendwann umsonst zur Passstelle gerannt bzw hätte mir bei jedem Grenzübertritt Sorgen und Vorwürfe gemacht, dass ich unser Kind nicht im Pass habe.

Den langen Kommentar von Einbeck habe ich noch nicht gelesen, werde ich aber schnell nachholen.

LG
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Antwort #25 - 23.11.2007 um 16:44:58
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 16:32:31:
Das Kind muss in Deutland leben, dann kann die Mutter ein Visum zwecks Familienzusammenführung stellen.

Das hast du falsch verstanden. Das Visum zur FZF zum deutschen Kind kann auch dann gestellt werden, wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt. Die AE ist nach § 28 Abs. 1 Satz 3 zu erteilen, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Du mußt also nicht mit deinem Kind alleine Vorausreisen.

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Antwort #26 - 23.11.2007 um 16:56:50
 
trixie schrieb am 23.11.2007 um 16:44:58:
Das Visum zur FZF zum deutschen Kind kann auch dann gestellt werden, wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt. Die AE ist nach § 28 Abs. 1 Satz 3 zu erteilen, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.trixie


Okay beantragen kann man/frau immer. Aber ...
Lieber nochmal Dumm fragen.
Bist Du sicher das es sich ausgehen würde Trixie?

Würde bedeuten jeder Vater / Mutter mit Dt. Kind garantiert die AE erhalten würde auch wenn das Kind noch nie zuvor in D war und dort keinen Wohnsitz hat?   hä?

Umkehrschluss: Ich (Deutscher ohne Wohnsitz in D.) schwängere Frauen (im Ausland), erkenne die Vaterschaft an und beide (Mutter und Kind) hätten dann Anspruch auf AE??
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Antwort #27 - 23.11.2007 um 17:15:03
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 16:56:50:
Bist Du sicher das es sich ausgehen würde Trixie?  

JA!

Zitat:
Würde bedeuten jeder Vater / Mutter mit Dt. Kind garantiert die AE erhalten würde

Nur dann, wenn auch die Personensorge ausgeübt wird.

Zitat:
Umkehrschluss: Ich (Deutscher ohne Wohnsitz in D.) schwängere Frauen (im Ausland), erkenne die Vaterschaft an und beide (Mutter und Kind) hätten dann Anspruch auf AE??

Dir ist sicherlich der Fall des  Deutschen bekannt, der viele Vaterschaften anerkannt hat, nur damit die Mütter eine AE für Deutschland bekommen können. Du kannst einem Deutschen nicht zwingen im Ausland zu leben.

Wäre dies nicht möglich, dann hätte ein deutsches Kind das im Ausland lebt nie die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, wenn z. B. der deutsche Vater stirbt.

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Antwort #28 - 23.11.2007 um 17:20:29
 
trixie schrieb am 23.11.2007 um 17:15:03:
Dir ist sicherlich der Fall des  Deutschen bekannt, der viele Vaterschaften anerkannt hat, nur damit die Mütter eine AE für Deutschland bekommen können. Du kannst einem Deutschen nicht zwingen im Ausland zu leben.


Ist mir bekannt, der hat aber wenn ich richtig informiert bin, nicht selber geschwängert  :depp: (Das Smiley konnte ich mir nicht verkneifen) und es kam nie zu einer AE der Kinder und Mütter.
Oder bin ich falsch informiert?


trixie schrieb am 23.11.2007 um 17:15:03:
Wäre dies nicht möglich, dann hätte ein deutsches Kind das im Ausland lebt nie die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, wenn z. B. der deutsche Vater stirbt.


Kind war schon ok. Aber nicht Deutscher Elternteil ohne Deutsches Elternteil?
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Antwort #29 - 23.11.2007 um 17:27:52
 
Vielleicht hilft dir dieser Denkanstoß etwas weiter:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186500534/8#8

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Antwort #30 - 23.11.2007 um 17:28:50
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 16:56:50:
Ich (Deutscher ohne Wohnsitz in D.) schwängere Frauen (im Ausland), erkenne die Vaterschaft an und beide (Mutter und Kind) hätten dann Anspruch auf AE??


Ich bin zwar nur Laie, aber:
Wenn ich der deutsche Vater bin, dann ist mein Kind deutsch und braucht keine AE. Welcher Deutsche braucht für Deutschland eine AE? Die Mutter bekommt die möglichkeit in Deutschland zu leben, da sie für den Deutschen sorgt bzw. sogar sorgen muss. Daher darf sie rein nach Deutschland, so lange sie für den Deutschen sorgt.

Abgesehen von all den Idealen, weswegen so eine FZF sicherlich ursprünglich auch mal ins Gesetz kam.

LG

PS: Die Wortwahl mag ich nicht. Sie diente wohl nur der Verdeutlichung deiner Aussage.
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Antwort #31 - 23.11.2007 um 17:42:03
 
Ihr meint wohl diesen Fall hier...  Augenrollen

Was die FzF betrifft, so meine ich den Tenor hier im Forum immer so verstanden zu haben, dass es weiter kein Problem ist, wenn Mutter und Kind gemeinsam einreisen um sich in Deutschland nieder zu lassen, das Kind auf Grund seiner deutschen SB und die Mutter aufgrund des genannten Paragrafen 28...

Korregiert mich, wenn ich was falsches gesagt haben sollte.

Grüssle
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Antwort #32 - 23.11.2007 um 18:04:22
 
Früher oder später wird man dann vielleicht (auf Grund solcher Mißbräuche) dazu übergehen einen DNA-Test zu verlangen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #33 - 23.11.2007 um 18:06:06
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 17:28:50:
PS: Die Wortwahl mag ich nicht. Sie diente wohl nur der Verdeutlichung deiner Aussage.


Sorry, für die Wortwahl, aber ich habe den Gedanken (Hirngespinst) gehabt:
Gestrandeter Deutscher im Ausland (soll es geben) (Krisenstaat, 3te Welt oder was auch immer ihr wollt)
lässt Deutsche Kinder gebären und die Mütter erhalten nach einiger Zeit (in vielen Ländern ist man sehr geduldig wenn es in das "geheiligte Land" reisen wird) garantierte AE.

Es werden bis zu 5000,-€ für gefälschte SV gezahlt. 
Kannst Du dir vorstellen, was passiert wenn jemand unter der Hand Propaganda machen würde (Garantiere Einreise nach D. gegen eine Aufwendung von sagen wir mal 10.000,-€) ?

Die Damen würden Schlange stehen beim bezahlen (Geld wird von Verwandten besorgt) und derjenige rennt sich nach 9 Monaten die Hacken ab zur Dt. Botschaft um die "Rechtmäßigen Vaterschaften" anzuerkennen.

Das mal sagen wir 3x die Woche für 6 Monate = 720.000,-€ 
Wenn ich hier in Ghana wie Krösus lebe kann ich 4000,-€ verbraten.
Das würde bedeuten 180 Monate Leben wie Krösus. Und Deutschland hätte 72 Kinder mehr.

Bitte sagt nicht das kann nicht, Männer können so etwas nicht tun.
Für weniger Geld ist schon viel schlimmeres angestellt worden.

Ich hoffe Du verstehst jetzt meinen Punkt.
Michael

Ich hoffe es war alles nur ein Hirngespinst  unentschlossen

Saxonicus schrieb am 23.11.2007 um 18:04:22:
Früher oder später wird man dann vielleicht (auf Grund solcher Mißbräuche) dazu übergehen einen DNA-Test zu verlangen.


Der in meinem Hirngespinst immer positiv ausfallen würde!
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« Zuletzt geändert: 23.11.2007 um 18:16:36 von Noahpapa »  

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Antwort #34 - 23.11.2007 um 19:22:05
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 18:06:06:
Ich hoffe es war alles nur ein Hirngespinst
 


Ich denke, du hoffst nicht nur, du weißt es.

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Antwort #35 - 23.11.2007 um 19:35:49
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 19:22:05:
Ich denke, du hoffst nicht nur, du weißt es.


Na eben nicht, würde es sonst nicht schreiben.
Erkläre mir gerne auch per PN was nicht logisch an den o.g. Ausführungen ist.

@frühlingskind
Kann es sein, dass die meine Ausführungen persönlich nimmst unentschlossen

Ich hoffe doch nicht.
Sie sind nur ein Spiegel was möglich sein könnte.
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Antwort #36 - 23.11.2007 um 19:36:26
 
@
Einbeck
Danke für den ausführlichen Hinweis. Du hast Vieles von dem bestätigt, was ich wusste. Nur die Behandlung von Leuten mit 2 verschiedenen Pässen durch die dortigen Behörden ist mir immer noch schleierhaft, genauer gesagt, ob Nachteile wegen der 2. Staatsbürgerschaft zu erwarten sind. Vom unserem Konsulat haben wir den Hinweis bekommen, den deutschen Pass nicht zu erwähnen, wenn nicht nötig.

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Antwort #37 - 23.11.2007 um 19:46:44
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 19:35:49:
Erkläre mir gerne auch per PN was nicht logisch an den o.g. Ausführungen ist.


Wenn Geld zu verdienen ist, werden Menschen vieles anstellen, um es auch zu tun. Geld ist ein sehr starkes Treibmittel. Die Möglichkeit könnte auch bestehen. Wer will einem Deutschen (dem Kind) seine Rechte absprechen, nur weil die Eltern böse Menschen sind? Das wäre Sippenhaft und sie ist zum Glück in Deutschland abgeschafft. Also, mit meinem Laienwissen würde ich sagen, so etwas könnte klappen.

Aber:
Praktisch hört sich das nicht an und ich habe noch nie von so einem Fall gehört. Solch böse Menschen würden sicher genug Energie aufbringen, um auf anderem (bösen) Wege ohne den Behördenkram  die Frauen auszubeuten.

LG

PS: Nein, persönlich nehme ich so was nicht  Zwinkernd. Hört sich nur an den Haaren hergezogen an. Zumindest für mich.
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Antwort #38 - 23.11.2007 um 21:29:30
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 19:46:44:
Nur die Behandlung von Leuten mit 2 verschiedenen Pässen durch die dortigen Behörden ist mir immer noch schleierhaft, genauer gesagt, ob Nachteile wegen der 2. Staatsbürgerschaft zu erwarten sind. Vom unserem Konsulat haben wir den Hinweis bekommen, den deutschen Pass nicht zu erwähnen, wenn nicht nötig. 


Mehr als allgemein kann ich da nicht antworten, da ich kein China -Experte bin.
Unsere deutsche Botschaft oder Konsulate sollte besser Auskunft geben können.

Ein Nachteil ist, das Dich als Doppelstaatler viele Länder nur unter Vorlage Ihres eigenen Reisepasses ausreisen lassen, d.h. nur mit deutschen Reisepass lassen die einen Doppelstaatler nicht ausreisen. Habe dies selbst erlebt und weiss dies aus Erfahrung.

Ansonsten wird man als Doppelstaatler in Deutschland wie ein Deutscher und z.B. in china wie ein chinese behandelt.
Dt./Chin. Doppelstaatlern kann die deutsche Botschaft in China schwer Hilfe oder Konsularhilfe und Beistand geben, sie sind halt auch Chinesen und als Chinesen haben Sie die Rechte und Pflichten wie jeder andere China.

Empfehlung: Beantrage einen chin. Pass für das Kind.
Sicher ist sicher. Besser vorbeugen und vorbereitet sein.
Stelle Dir vor die Ausreise wird verweigert da chines. Pass gefordert wird?
Der sich daran anschließende Ärger ist doch vermeidbar.

Wie gesagt China-Experte bin ich nicht, unsere Botschaften und Konsulate geben Auskunft und haben viele Infos auf Ihren Webseiten.
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Antwort #39 - 23.11.2007 um 22:05:29
 
Sphynx schrieb am 23.11.2007 um 14:38:01:
Mal ganz blöd gefragt: Wo ist das Problem, einen chin. Pass für das Kind zu besorgen? Es brauch den nur zum Verlassen des Landes (also kein Visum für Deutschland) da ihr quasi ab Verlassen des chin. Hoheitsgebietes den deutschen Pass nutzen dürft...

Einbeck schrieb am 23.11.2007 um 21:29:30:
Empfehlung: Beantrage einen chin. Pass für das Kind. 


Ja, der chinesische Pass für das Kind muss her und gleichzeitig kann meine Verlobte das Visum zur FZF beantragen. Da an der chinesischen Grenze kontrolliert wird, ob die eigenen Staatsbürger auch ein Visum für ihr Zielland haben und einen Ausreisestempel bekommen, denke ich mal, das unser deutsches Kind in seinen chinesischen Reisepass ein Visum für Deutschland durch unser Konsulat eingetragen bekommt. Dient wie gesagt nur der problemlosen Ausreise, eine Art Pro Forma Visum. Werden wir aber sicherlich im Konsulat klären können.

Wesentlich für uns ist, dass Mutter und Kind zusammen in Deutschland einreisen können. Und das scheint möglich zu sein, wie Trixie sagt.

LG
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Antwort #40 - 23.11.2007 um 22:14:01
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 22:05:29:
Wesentlich für uns ist, dass Mutter und Kind zusammen in Deutschland einreisen können. Und das scheint möglich zu sein, wie Trixie sagt.


Ja dies ist moeglich, Visa sollte nur rechtzeitig beantragt werden und eine Bearbeitungsdauer von regelmaessig ca. 2 - 3 Monate einkalkuliert werden.
In gut vorbereiteten Ausnahmefaellen geht es auch schon mal schneller.
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Antwort #41 - 24.11.2007 um 12:50:29
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 22:05:29:
Ja, der chinesische Pass für das Kind muss her und gleichzeitig kann meine Verlobte das Visum zur FZF beantragen. Da an der chinesischen Grenze kontrolliert wird, ob die eigenen Staatsbürger auch ein Visum für ihr Zielland haben und einen Ausreisestempel bekommen, denke ich mal, das unser deutsches Kind in seinen chinesischen Reisepass ein Visum für Deutschland durch unser Konsulat eingetragen bekommt. Dient wie gesagt nur der problemlosen Ausreise, eine Art Pro Forma Visum. Werden wir aber sicherlich im Konsulat klären können.



Das gibt es nicht. Vielleicht, wenn die Staatsangehörigkeit der Person nicht zeitnah zu klären ist, aber hier geht es um Nachzug mit dem und zum deutschen Kind.

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Antwort #42 - 24.11.2007 um 12:59:29
 
ulf schrieb am 24.11.2007 um 12:50:29:
Das gibt es nicht. Vielleicht, wenn die Staatsangehörigkeit der Person nicht zeitnah zu klären ist, aber hier geht es um Nachzug mit dem und zum deutschen Kind. 


Hmm, ich werde nervös. Ich dachte ich hätte alles verstanden.

Also: Ich habe eine Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, eine ordentliche Urkunde vom dt. Konsulat. Damit ist "mein" Kind deutsch. Was ist an der Staatangehörigkeit noch zu klären? Ich dachte, die Sache ist glasklar.

LG

PS: "mein", weil hier die Mutter egal ist, sonst hätte ich "unser" geschrieben. Also nicht die Anführungszeichen falsch interpretieren!

PPS: Muter ist nachweislich ledig, wurde für die Vaterschafterklärung geprüft.
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Antwort #43 - 24.11.2007 um 13:04:15
 
Fruehlingskind schrieb am 24.11.2007 um 12:59:29:
Hmm, ich werde nervös. Ich dachte ich hätte alles verstanden.

Also: Ich habe eine Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, eine ordentliche Urkunde vom dt. Konsulat. Damit ist "mein" Kind deutsch. Was ist an der Staatangehörigkeit noch zu klären? Ich dachte, die Sache ist glasklar.


Ebent. Die Sache ist so klar, daß die deutsche Auslandsvertretung für das Kind einen deutschen Paß, nicht aber ein Visum ausstellt.

Gruß, ULF
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Antwort #44 - 24.11.2007 um 13:06:46
 
Fruehlingskind schrieb am 24.11.2007 um 12:59:29:
Ich habe eine Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, eine ordentliche Urkunde vom dt. Konsulat. Damit ist "mein" Kind deutsch.


Das ist absolut richtig. Und für ein deutsches Kind gibt es kein Visum für Deutschland und somit auch keinen Sichtvermerk im chinesischen Reisepass Zwinkernd

Wer sollte einem deutschen Kind ein Visum für Deutschland erteilen. Das deutsche Konsulat weiß ja, dass "dein" Kind deutsch ist.

trixie

Ulf war mit seinen Worten ein bisschen schneller als ich.
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Antwort #45 - 24.11.2007 um 13:07:01
 
ulf schrieb am 24.11.2007 um 13:04:15:
deutsche Auslandsvertretung für das Kind einen deutschen Paß, nicht aber ein Visum ausstellt.


Wieso ein Visum für Deutschland in einen dt. Pass. Und ein Visum für China kann das dt. Konsulat wohl nicht ausstellen.

Gruss



Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein     Tippi



trixie schrieb am 24.11.2007 um 13:06:46:
Wer sollte einem deutschen Kind ein Visum für Deutschland erteilen. 


Ich bin langsam im tippen, evtl ist der Thread schon weiter  Zwinkernd

Also ohne dass ich für meine Aussagen die Hand ins Feuer lege, daher brauch ich ja noch hilfe:
China ist speziell. Wenn ein Chinese aus seinem Land ausreisen will, braucht er neben seinem Pass (der ist schon teilw. schwierig zu bekommen, der Beamte ist mächtig und er weiß es auch .....) auch ein Visum für das Land, in das er reisen will. Sonst wird er an der chin. Grenze zurückgehalten. Es gibt wohl noch die Möglichkeit, ein "Ausreisebuch" zu führen, an das aber nur schwierig ranzukommen ist für Otto Normalchinese. Wenn nun mein deutsches Kind nicht mit seinem deutschen Pass ausreisen kann (hat ja kein Einreisestempel), dann muss es einen chinesischen Pass nehmen. Nur dann braucht es eben ein Visum im chinesischen. Ich denke, das ist wirklich chinaspezifisch, und hier hat dann sicherlich unsere Vertretung eine gewisse Erfahrung. Wir hoffentlich nicht das erste deutsch-chinesische Paar sind.

Aber ich werde meine Befürchtung (Visum für Deutschen, in einen ausländischen Pass für Deutschland, hört sich schon komisch an) sofort im Konsulat ansprechen, damit wir nicht später eine böse (zeitraubende) Überraschung erleben.

LG


...
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« Zuletzt geändert: 24.11.2007 um 13:49:04 von Tippi »  
 
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Antwort #46 - 24.11.2007 um 14:08:12
 
Fruehlingskind schrieb am 24.11.2007 um 13:07:01:
Nur dann braucht es eben ein Visum im chinesischen. Ich denke, das ist wirklich chinaspezifisch, und hier hat dann sicherlich unsere Vertretung eine gewisse Erfahrung. 


Das ist keineswegs eine chinesische Spezialität.
Keine Fluggesellschaft wird jemanden befördern, der kein Visum für das Zielland vorweisen kann. Die Fluggesellschaften sind verpflichtete das zu kontrollieren und werden mit Strafen belegt, wenn sie Reisende ohne eine enstsprechende Einreiseerlaubnis in andere Länder befördern.

Sicherlich gibt es aber auch Länder, in die chinesische Staatsbürger visafrei einreisen können. So könnte man mit dem chin. Pass in solches Land ausreisen und dann dort mit dem D-Pass ein- und weiterreisen.   

Allerdings scheinen mir die Länder die bei Bürgern der VR China auf de Visapflicht verzichten, nicht so zahlreich zu sein, selbst das weltoffene Singapore verlangt von den Chinesen aus der V.R. inzwischen ein Visum.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #47 - 24.11.2007 um 14:14:10
 
Hallo Leute,
jetzt gerät es etwas ausser Kontrolle.

Frühlingskind, rede mit Botschaft/Konsulat. DeinKind ist ja nicht der einzige Doppelstaatler der reist.
Die deutschen AV haben Erfahrungen, die kennen die örtliche Praxis die wissen was zu tuen ist.
Ja und die wissen wie zu helfen ist und werden helfen.
Aus Erfahrung weiß ich, das wir immer Lösungen und Hilfe für solche Probleme haben.
Nur kenne ich die für china nicht.

Damit würde ich es hier erst mal belassen.
Erkundige Dich dort und dann kannst du Dich ja noch mal melden.
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Fruehlingskind
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Antwort #48 - 24.11.2007 um 14:28:26
 
Saxonicus schrieb am 24.11.2007 um 14:08:12:
Das ist keineswegs eine chinesische Spezialität.
Keine Fluggesellschaft wird jemanden befördern, der kein Visum für das Zielland vorweisen kann. 


Ne, ich meinte auch nicht die Fluggesellschaft, sonder den chinesischen Grenzbeamten. Also wirkliche Ausreise aus einem Land, und nicht das Einchecken für einen Flug. Das ist eine eigene Erfahrung gemacht bei der Ausreise meiner Verlobte nach Deutschland (damals zu Besuch, wir hatten noch kein Kind).

Aber ich betone:
Ich kenne das chin. Gesetz nicht 100% und mein Wissen über das chin. Recht ist ein Brei aus Erfahrungen und Informationen von vertrauenswürdigen Stellen (dt. Vertretung) und natürlich vom Hörensagen von chinesischen Freunden/Bekannten.

Ich war schon wieder zu langsam, aber diesmal korrigiere ich  Zwinkernd

Einbeck schrieb am 24.11.2007 um 14:14:10:
Damit würde ich es hier erst mal belassen.
Erkundige Dich dort und dann kannst du Dich ja noch mal melden. 


Ja, so ist es.

Ich denke, dass ich nun recht gut durch alle hier im Board trainiert wurde und meine Fragen beantwortet sind. Besten Dank!!! Alles andere ist wirklich landesspezifisch.

Ich werde natürlich später meine Erfahrung/Information hier öffentlich machen bzw. mit meinem neuen Wissen evtl. andere hier im Board beglücken  Smiley

Viele liebe Grüße
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« Zuletzt geändert: 24.11.2007 um 14:39:26 von Fruehlingskind »  
 
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