Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 14:21:30:In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?
Für China braucht man ein Ausweisdokument hier Kinderreisepass.
Gehe mal auf die Webseite des AA.
Jedes Land hat bezüglich der Anerkennung von Pässen, Kinderausweisen (alt) oder Kinderreisepässen (neu) oder Personalausweisen bzw. bis 31.10. möglichen Einträgen von Kindern in den Reisepass der Eltern und immer mit oder ohne Lichtbild besondere Vorschriften.
Deshalb sollte man sich ja auch vor jeder Reise informieren, ob der Pass oder das Ausweisdokument anerkannt wird.
am besten immer bei der Botschaft des Reisezieles, geht aber auch auf dem Webseiten des AA.
Zu China sagt die Webseite des AA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden – keine – Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Website der chinesischen Botschaft:
www.china-botschaft.de) Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069 - 520135) erhältlich.
Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
Für die Einreise können sowohl die vor dem 01.11.2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich. Der vor dem 01.01.2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!).. Seit dem 01.01.2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 01.01.2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Güligkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. „Sonderverwaltungsregionen“ in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von „Festlandchina“ aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach „Festlandchina“ ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden. Nach Einreise in die VR China sind für eine evtl. benötigte Neuausstellung eines Visums mit der Möglichkeit der zwei- oder mehrfachen Einreise die örtlichen Ämter für Öffentliche Sicherheit (abgekürzt PSB - Public Security Bureau) zuständig.
Für Reisen in das Autonome Gebiet Tibet sind "Einreise-Permits" der Regierung des AG Tibets erforderlich. Diese können von Individualtouristen in chinesischen Reisebüros unter Vorlage des Reisepasses erworben werden.
Wegen Doppelstaaatler eingenschaft:
Da das Kind aber Doppelstaatler deutsch/chin. sein dürfte, ist zu erwarten das China auf Ausreise mit chinesischen Pass besteht, da ein Doppelstaatler in China als Chinese behandelt wird. Viele Länder erwarten oder besser verlangen das Ihre Staatsangehörigen mit Pass des Heimatstaates/eigenen Staates ausreisen.
Doppelstaatler haben halt nicht nur 2x Rechte sondern auch 2 x Pflichten, Rechte und Pflichten in beiden Staaten.
Näheres hierzu sollten die deutschen
AV in China (u.a. aus Erfahrung) und die chines. Botschaft bzw. chin. Behörden sagen können.