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Familiennachzug zu deutschem Kleinkind (Gelesen: 10.030 mal)
Sphynx
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Antwort #15 - 23.11.2007 um 01:29:27
 
Wie gesagt, du kannst es darauf ankommen lassen, und bei der Ausreise so tun als wäre dein Kind zu 100% Deutsch... Für ratsam halte ich es aber nicht, denn wer weiss wie der chin. Grenzbeamte drauf ist, und was für eine Strafe auf den Verstoss gegen das Passgesetz gilt. Und wenn deine Verlobte daneben steht, und das Kind ihr auch noch ähnlich sieht (wovon ich mal ausgehe  Zwinkernd ), wird es mit Sicherheit nicht leichter werden, das Kind als "100% deutsch" zu verkaufen.

Ich kenne Leute, die gegen das hier geltende Passgesetz verstossen (aus Bequemlichkeit, und weil ein mex. Kinderpass jedes Jahr erneuert werden "darf"), indem sie nur den deutschen KRP oder ihren eigenen mit der Eintragung bei der Ausreise vorlegen, aber legal ist es nicht, und OK auch nicht.

Achja, nochwas: sowas fliegt meist dann auf, wenn der mex. Grenzbeamte dann nach der Aufenthaltserlaubnis für das vermeintlich ausländische Kind fragt

LG
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Fruehlingskind
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Antwort #16 - 23.11.2007 um 01:58:48
 
Sphynx, ich war noch nie in Mexiko, aber in vielen Ländern in Asien ist "so" ein Grenzübertritt möglich. Nur wenn es um die eigene Familie geht, die de facto der chinesischen Jurisdiktionen unterworfen ist, bin ich sehr vorsichtig.

LG
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Noahpapa
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Antwort #17 - 23.11.2007 um 09:55:43
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 01:14:40:
Könnte ich mein Kind, das in China seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hier in Deutschland in meinen Reisepass eintragen lassen und damit seine Ausreise aus China auch ohne einen eigenen (chinesischen) Reisepass möglich machen? Frei nach dem Motto, das Kind hat keine eigenen Papiere sondern reist mit meinem Pass/Visum mit.
Ist so etwas denkbar?


Nein, Kinder können seit dem 31.10.07 nicht mehr bei den Eltern in den Pass eingetragen werden.
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Antwort #18 - 23.11.2007 um 13:29:39
 
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Ganz unabhängig vom Eingangsthema:
Und wie weise ich nach, wenn es mal hart auf hart kommt nach, dass es mein Kind ist und ich es nicht von der Straße weg geklaut habe?
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Antwort #19 - 23.11.2007 um 13:33:42
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 13:29:39:
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Noahpapa

Ganz unabhängig vom Eingangsthema:
Und wie weise ich nach, wenn es mal hart auf hart kommt nach, dass es mein Kind ist und ich es nicht von der Straße weg geklaut habe?

Vaterschaftsanerkennung bei Dt. Behörden, Pass des Kindes !

Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 01:14:40:
Ich habe gelernt, vor den Staatsorganen dort Respekt zu haben. Wenn es um die Familie geht, will/kann ich kein Risiko eingehen.


Leider bist Du schon ein sehr hohes Risiko eingegangen. Ich würde als erstes den Aufenthaltstatus des Dt. Kindes in VR klären.
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Antwort #20 - 23.11.2007 um 14:21:30
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 13:33:42:

Vaterschaftsanerkennung bei Dt. Behörden, Pass des Kindes !



Ich bin Laie auf diesem Gebiet und noch nicht so ganz lange Vater.

In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?

Wenn ein Grenzbeamter irgendwo auf der Welt eine Familie anhält and anzweifelt, dass die Kinder wirklich zu den Eltern gehören, dann kann den Eltern doch eine deutsche Geburtsurkunde auch nicht wirklich weiterhelfen, wenn sie nicht zufällig für das Land legalisiert (oder dergleichen) ist.

LG
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Antwort #21 - 23.11.2007 um 14:38:01
 
Mal ganz blöd gefragt: Wo ist das Problem, einen chin. Pass für das Kind zu besorgen? Es brauch den nur zum Verlassen des Landes (also kein Visum für Deutschland) da ihr quasi ab Verlassen des chin. Hoheitsgebietes den deutschen Pass nutzen dürft... Die chin. Behörden interessiert es doch höchstwahrscheinlich gar nicht, ob das Kind auch einen deutschen Pass hat. Das Kind hat doch garantiert eine chin. Geburtsurkunde bekommen, wo alle relevanten Daten festgehalten wurden, oder? Beim deutschen Konsulat wird dann normalerweise (in einem Aufwasch mit der Beantragung des deutschen KRP, zu der du ja die Geb.Urkunde gebraucht hast) die Eintragung in das deutsche Geburtenregister (Standesamt I in Berlin) beantragt, und du erhältst die deutsche "Geburtsurkunde" , wo auch China als Geburtsort, und du als der Vater vermerkt ist... Der Nachweis kann "im Härtefall" also auch darüber laufen.

Ich habe den Eindruck, du machst dir das Leben unnötig schwer. Allerdings weiss ich nun wirklich nichts über China und deren Gepflogenheiten, aber so kompliziert kann es doch nicht sein, oder?

Grüssle
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Noahpapa
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Antwort #22 - 23.11.2007 um 14:38:10
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 14:21:30:
In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?


In dem Pass meines Sohnes auch nicht,  Zwinkernd aber wir haben den gleichen Nachnamen, zum Glück kann er schon Papi sagen.

Worauf möchtest Du hinaus?

Mir sind keine Zöllner bekannt die einen Dt. Vater mit Kind an der Ausreise gehindert haben (es sei den Sie haben gegen Aufenthaltsregeln des Besuchslandes verstoßen).
Und das die Dt. die RP Gesetzte geändert haben betrifft alle Eltern (unseren jüngsten 7 Monate) auch. 

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Antwort #23 - 23.11.2007 um 14:39:18
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 14:21:30:
In dem deutschen Pass meines Kindes steht kein Hinweis drin, wer die Eltern sind (wenn ich mich recht entsinne), und welcher andere Staat erkennt eine deutsche Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung an?  


Für China braucht man ein Ausweisdokument hier Kinderreisepass.
Gehe mal auf die Webseite des AA.
Jedes Land hat bezüglich der Anerkennung von Pässen, Kinderausweisen (alt) oder Kinderreisepässen (neu) oder Personalausweisen  bzw. bis 31.10. möglichen Einträgen von Kindern in den Reisepass der Eltern  und immer mit oder ohne Lichtbild  besondere Vorschriften.
Deshalb sollte man sich ja auch vor jeder Reise informieren, ob der Pass oder das Ausweisdokument anerkannt wird.
am besten immer bei der Botschaft des Reisezieles, geht aber auch auf dem Webseiten des AA.

Zu China sagt die Webseite des AA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden – keine – Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Website der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de) Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069 - 520135) erhältlich.

Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
Für die Einreise können sowohl die vor dem 01.11.2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich. Der vor dem 01.01.2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!).. Seit dem 01.01.2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 01.01.2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Güligkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. „Sonderverwaltungsregionen“ in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von „Festlandchina“ aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach „Festlandchina“ ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden. Nach Einreise in die VR China sind für eine evtl. benötigte Neuausstellung eines Visums mit der Möglichkeit der zwei- oder mehrfachen Einreise die örtlichen Ämter für Öffentliche Sicherheit (abgekürzt PSB - Public Security Bureau) zuständig.

Für Reisen in das Autonome Gebiet  Tibet sind "Einreise-Permits" der Regierung des AG Tibets erforderlich. Diese können von Individualtouristen in chinesischen Reisebüros unter Vorlage des Reisepasses erworben werden.

Wegen Doppelstaaatler eingenschaft:

Da das Kind aber Doppelstaatler deutsch/chin. sein dürfte, ist zu erwarten das China auf Ausreise mit chinesischen Pass besteht, da ein Doppelstaatler in China als Chinese behandelt wird. Viele Länder erwarten oder besser verlangen das Ihre Staatsangehörigen mit Pass des Heimatstaates/eigenen Staates ausreisen.

Doppelstaatler haben halt nicht nur 2x Rechte sondern auch 2 x Pflichten, Rechte und Pflichten in beiden Staaten.

Näheres hierzu sollten die deutschen AV in China (u.a. aus Erfahrung) und die chines. Botschaft bzw. chin. Behörden sagen können.
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Antwort #24 - 23.11.2007 um 16:32:31
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 14:38:10:
Worauf möchtest Du hinaus?



Du hast recht, eigentlich bin ich mit meinen Kommentaren zu den Beträgen vom Thema abgewichen und das war nicht gut. Der erste Kommentar von Ernas ganz oben im Thread war die wichtigste Info für mich. Wenn auch nicht das, was ich hören wollte.

Wir haben uns natürlich schon länger mit dem Thema befasst und wussten:
1) Kind ist per Geburt Chinese, ich hatte vorher mal geschrieben "chin. Staatbürgerschaft nicht beantragt", besser wäre gewesen "chin. Reisepass nicht beantragt", ich setzt im Kopf leider im Kopf Pass mit Staatsbürgerschaft gleich, mein Fehler
2) Da Kind Chinese ist, hält es sich auch nicht illegal im Land auf (der deutsche Pass sollte immer verschwiegen bleiben). Als ich das Wort "illegal" ins spiel gebracht habe, war es ein spontanes Gedankenexperiment mit einer klar formulierten Stoßrichtung, nämlich "Mutter reist mit Kind nach Deutschland" anstelle von "erst Kind, dann nach Monaten Mutter". Ich wurde schnell belehrt, dass das nicht durchdacht ist und spätestens an der chinesischen Grenze endet.
3) Ausreise aus irgendeinem Gastland ohne die entsprechenden Einreisestempel/Visa ist nicht möglich und sicherlich fast überall eine Straftat. Der deutsche Pass unseres Kindes ist also für die Ausreise aus dem Gastland (auch Heimatland  Zwinkernd ) nichts wert.
4) Wir wollen nichts aus dem Graubereich der Möglichkeiten machen. Ich wiederhole mich, Familie ist zu wichtig um Risken einzugehen. Wenn wir ein paar Monate länger wraten müssen, dann sind wir traurig, können aber nichts machen und müssen diesen Preis bezahlen für unsere "globalisierte" Familie.

Was wir nicht wussten bzw wahrhaben wollten:
5) Ernas hat mir das Aufenthaltsgesetz vor Augen geführt, das ich nicht richtig gelesen hatte. Das Kind muss in Deutland leben, dann kann die Mutter ein Visum zwecks Familienzusammenführung stellen. Das stelle ich mir schwierig vor, denn dann muss ich Deutscher mit meinem chinesischen Kind alleine ohne Mutter über die Grenze, was evtl. der chinesische Staat nicht gerne sieht, so lange wir nicht verheiratet sind. Daher meine Bemerkung, dass wir uns wirklich in eine Beratung in unserem Konsulat in China begeben sollten.
6) Noahpapa hat mich darauf hingewiesen, dass Kinder heutzutage nicht mehr in Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Wusste ich nicht, aber sicher gut zu wissen, sonst wäre ich irgendwann umsonst zur Passstelle gerannt bzw hätte mir bei jedem Grenzübertritt Sorgen und Vorwürfe gemacht, dass ich unser Kind nicht im Pass habe.

Den langen Kommentar von Einbeck habe ich noch nicht gelesen, werde ich aber schnell nachholen.

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Antwort #25 - 23.11.2007 um 16:44:58
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 16:32:31:
Das Kind muss in Deutland leben, dann kann die Mutter ein Visum zwecks Familienzusammenführung stellen.

Das hast du falsch verstanden. Das Visum zur FZF zum deutschen Kind kann auch dann gestellt werden, wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt. Die AE ist nach § 28 Abs. 1 Satz 3 zu erteilen, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Du mußt also nicht mit deinem Kind alleine Vorausreisen.

trixie
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Antwort #26 - 23.11.2007 um 16:56:50
 
trixie schrieb am 23.11.2007 um 16:44:58:
Das Visum zur FZF zum deutschen Kind kann auch dann gestellt werden, wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt. Die AE ist nach § 28 Abs. 1 Satz 3 zu erteilen, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.trixie


Okay beantragen kann man/frau immer. Aber ...
Lieber nochmal Dumm fragen.
Bist Du sicher das es sich ausgehen würde Trixie?

Würde bedeuten jeder Vater / Mutter mit Dt. Kind garantiert die AE erhalten würde auch wenn das Kind noch nie zuvor in D war und dort keinen Wohnsitz hat?   hä?

Umkehrschluss: Ich (Deutscher ohne Wohnsitz in D.) schwängere Frauen (im Ausland), erkenne die Vaterschaft an und beide (Mutter und Kind) hätten dann Anspruch auf AE??
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Antwort #27 - 23.11.2007 um 17:15:03
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 16:56:50:
Bist Du sicher das es sich ausgehen würde Trixie?  

JA!

Zitat:
Würde bedeuten jeder Vater / Mutter mit Dt. Kind garantiert die AE erhalten würde

Nur dann, wenn auch die Personensorge ausgeübt wird.

Zitat:
Umkehrschluss: Ich (Deutscher ohne Wohnsitz in D.) schwängere Frauen (im Ausland), erkenne die Vaterschaft an und beide (Mutter und Kind) hätten dann Anspruch auf AE??

Dir ist sicherlich der Fall des  Deutschen bekannt, der viele Vaterschaften anerkannt hat, nur damit die Mütter eine AE für Deutschland bekommen können. Du kannst einem Deutschen nicht zwingen im Ausland zu leben.

Wäre dies nicht möglich, dann hätte ein deutsches Kind das im Ausland lebt nie die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, wenn z. B. der deutsche Vater stirbt.

trixie

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Antwort #28 - 23.11.2007 um 17:20:29
 
trixie schrieb am 23.11.2007 um 17:15:03:
Dir ist sicherlich der Fall des  Deutschen bekannt, der viele Vaterschaften anerkannt hat, nur damit die Mütter eine AE für Deutschland bekommen können. Du kannst einem Deutschen nicht zwingen im Ausland zu leben.


Ist mir bekannt, der hat aber wenn ich richtig informiert bin, nicht selber geschwängert  :depp: (Das Smiley konnte ich mir nicht verkneifen) und es kam nie zu einer AE der Kinder und Mütter.
Oder bin ich falsch informiert?


trixie schrieb am 23.11.2007 um 17:15:03:
Wäre dies nicht möglich, dann hätte ein deutsches Kind das im Ausland lebt nie die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, wenn z. B. der deutsche Vater stirbt.


Kind war schon ok. Aber nicht Deutscher Elternteil ohne Deutsches Elternteil?
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Antwort #29 - 23.11.2007 um 17:27:52
 
Vielleicht hilft dir dieser Denkanstoß etwas weiter:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186500534/8#8

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