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Familiennachzug zu deutschem Kleinkind (Gelesen: 10.031 mal)
Fruehlingskind
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22.11.2007 um 21:24:44
 
Hallo,

ich bin neu im Forum und habe mich durch die Beiträge "durchgelesen". Ich glaube, dass die meisten Aspekte meiner persönlichen Situation dadurch schon geklärt sind, aber dennoch sind ein oder zwei Punkte für mich unklar, also:

Ich bin ledig, deutsch und mit einer Ausländerin, die nicht in Deutschland lebt, verlobt (noch nicht verheiratet). Wir haben ein Baby, das Baby hat einen deutschen Pass (trägt sogar meinen Familiennamen), ist im Ausland geboren und lebt bei der Mutter im Ausland. Wir haben eine Vaterschaftanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter abgegeben und nun möchten wir, dass Kind und Mutter nach Deutschland kommen um wieder als Familie zusammenzuleben.

Wir wollten ein Visum für meine Verlobte für Familienzusammenführung beantragen, also Mutter  zu Ihrem deutschen Baby.

Nun meine Frage:
Muss das deutsche Kind nun zunächst ohne Mutter nach Deutschland kommen und hier gemeldet werden, damit dieses Visum für die Mutter beantragt bzw. erteilt werden kann ? Oder kann das Kind bei der Mutter im Ausland wohnen bleiben, die Mutter beantragt das Visum und reist dann (wenn sie das Visum hat) zusammen mit unserem Kind in Deutschland ein?

Letzteres gefällt uns natürlich besser, da ich beruftätig bin und tagsüber nur schlecht für unser Baby sorgen kann und meine Verlobte von unserem Kind nicht über evtl. Monate getrennt sein möchte.

LG,
Fruehlingskind
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Ernas
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Antwort #1 - 22.11.2007 um 21:31:27
 
Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
   
    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


ich habe mal den Kernsatz fuer Euren Fall aus dem AufenthG zitiert, denke aber, dass es in der Praxis meist die Moeglichkeit
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Fruehlingskind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.11.2007 um 21:46:35
 
Danke Ernas    weinend

war dein Satz nach "... meist die Moeglichkeit" zu ende? Hoffe nicht  Zwinkernd

Gruss
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Fruehlingskind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.11.2007 um 22:41:53
 
Noch ein Nachtrag und eine Frage:

Kann die Tatsache, dass unser Kind den deutschen Pass im deutschen Konsulat im Gastland/Ausland bekommen hat und kein Visum für das Gastland besitzt, sich also nach meinem Verständnis illegal im Gastland aufhält, irgendeine Ausnahme für unser Problem begründen?

Als Laie würde ich argumentieren: Kind ist illegal im Gastland, muss also zügig ausreisen, Kind kann nicht ohne Mutter leben, folglich: Mutter braucht Visum für Deutschland, damit Kind in Begleitung von Mutter zügig ausreisen kann. Ist das zu einfach gedacht?

LG
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Saxonicus
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Antwort #4 - 22.11.2007 um 22:54:09
 
Normalerweise ist das Kind doch Doppelstaater.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.11.2007 um 22:58:13
 
Denke eher nicht,da das Kind sicher auch die Staatsangehörigkeit der Mama hat.
Ernas wird sich sicher nochmal melden,der Satz war sicher nicht zu ende.
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Fruehlingskind
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Antwort #6 - 22.11.2007 um 23:00:36
 
Unseres nicht.

Haben die Staatsbürgerschaft des Gastlandes nicht beantragt. Das Gastland lässt keine doppelte Staatsbürgerschaft zu und meines Wissens nach gibt es nur Probleme (im Gastland), wenn wir nicht verheiratet sind, da unser Kind schon den deutschen Pass hat. Werden wir aber "schnell" nachholen, das mit der Heirat. Leider bedeutet schnell auch viele Monate. Und dann das mit dem Reisepass des Gastlandes in Angriff nehmen, wieder u.U. Monate. (Natürlich dem Gastland verschweigen, dass unser Kind schon einen deutschen Pass hat, wenn möglich, sonst wird das mit dem ausländischen Reisepass nichts, befürchten wir.)
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« Zuletzt geändert: 22.11.2007 um 23:15:03 von Fruehlingskind »  
 
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trixie
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Antwort #7 - 22.11.2007 um 23:11:16
 
Fruehlingskind schrieb am 22.11.2007 um 23:00:36:
Das Gastland lässt keine doppelte Staatsbürgerschaft zu und meines Wissens nach gibt es nur Probleme (im Gastland), wenn wir nicht verheiratet sind, da unser Kind schon den deutschen Pass hat.  


Verrätst du uns, um welches Land es sich dabei handelt? Vielleicht lassen sich dann die Fragen besser beantworten.

trixie
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Fruehlingskind
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Antwort #8 - 22.11.2007 um 23:15:48
 
V.R. China
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Ernas
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Antwort #9 - 22.11.2007 um 23:43:37
 
Fruehlingskind schrieb am 22.11.2007 um 21:46:35:
Danke Ernas    weinend

war dein Satz nach "... meist die Moeglichkeit" zu ende? Hoffe nicht  Zwinkernd

Gruss

sorry, sollte heissen : die Moeglichkeit gibt.

Mit VR China und unverheiratet, habt Ihr schlechte Karten. Dort hat das Kind nur die Staatsangehoerigkeit der chinesischen Mutter und muss wohl bei einer Ausreise den chinesischen Pass vorlegen. Die Staatsangehoerigkeit hat das Kind dort automatisch durch Geburt, die braucht nicht beantragt werden. Ihr solltet euch dort mal an die Botschaft oder eines der Konsulate wenden und euch eingehend beraten lassen.
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trixie
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Antwort #10 - 22.11.2007 um 23:49:20
 
Zitat:
Dort hat das Kind nur die Staatsangehoerigkeit der chinesischen Mutter und muss wohl bei einer Ausreise den chinesischen Pass vorlegen.

Und wieso hat das Kind trotzdem einen deutschen Pass, wenn es nur die Staatsangehörigkeit der Mutter hat?

trixie
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Fruehlingskind
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Antwort #11 - 22.11.2007 um 23:56:36
 
Trixie, den deutschen Pass habt es bekommen, weil wir die Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter abgegeben haben und damit "mein" Kind Deutsch ist, da ich deutsch bin. Ich glaube und hoffe, dass unsere Gesetze keine Rücksicht auf die des Gastlandes nehmen.

Ernas, ich glaube ich bin bald wieder in China und besuch unser Konsulat zur Beratung. Hab den Eindruck, dass wir das alles zu Blauäugig angehen.

LG
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trixie
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Antwort #12 - 23.11.2007 um 00:05:07
 
@Ernas

Was passiert nun mit der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn es laut deinen Worten automatisch die chinesische hat und die VR China keine Doppelstaatsbürgerschaft zuläßt.

Zitat:
muss wohl bei einer Ausreise den chinesischen Pass vorlegen.

Wieso? Wie wird geprüft, wer die Mutter ist? Muß man bei der Ausreise auch eine Geburtsurkunde dabei haben?


trixie
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Sphynx
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Antwort #13 - 23.11.2007 um 01:01:09
 
Vorweg: von den Feinheiten des chin. Staatsbürgerschaftsrechtes habe ich keine Ahnung, aber ich vermute mal folgendes: Das Kind hat qua Geburt die chinesische SB durch die Mutter erworben (evtl. sogar durch die Geburt auf chin. Boden, aber das ist hier unerheblich). Desweiteren hat das Kind durch den Vater (und "auf Antrag") auch die deutsche SB erworben, wobei das Kind auf chinesischem Boden nur Chinese ist (und dem chin. Recht unterworfen ist), und in Deutschland beide SBen haben darf (was ja vor einiger Zeit auch nicht so ohne weiteres möglich war). Will die Mutter nun mit dem Kind aus China ausreisen, brauch sie formal einen chinesischen Pass hierfür. Zur Einreise nach Deutschland kann sie dann den deutschen vorlegen. In Mexiko gilt es jedenfalls fast genau so, aber ich kenne auch einige Fälle, wo diese Vorschrift zur Ausreise von den Betroffenen einfach ignoriert wird (was illegal ist), und im schlimmsten Fall ein "Strafgeld" (wegen Verstosses gegen das Passgesetz) fällig wird. Wie die Chinesen das handhaben, weiss ich wie gesagt aber nicht.

Informiert euch lieber, bevor ihr euch in Teufel's Küche bringt.

LG
Sphynx
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Fruehlingskind
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Antwort #14 - 23.11.2007 um 01:14:40
 
Könnte ich mein Kind, das in China seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hier in Deutschland in meinen Reisepass eintragen lassen und damit seine Ausreise aus China auch ohne einen eigenen (chinesischen) Reisepass möglich machen? Frei nach dem Motto, das Kind hat keine eigenen Papiere sondern reist mit meinem Pass/Visum mit.

Ist so etwas denkbar?

Alles mit dem Ziel der Familienzusammenführung, wie oben erklärt.

Sphynx, du hast die Lage schön erklärt. Auch in China kann vieles möglich sein. Das steht und fällt mit den Personen, an die man gerät. Ich habe gelernt, vor den Staatsorganen dort Respekt zu haben. Wenn es um die Familie geht, will/kann ich kein Risiko eingehen.

Viele Grüße
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« Zuletzt geändert: 23.11.2007 um 01:34:16 von Fruehlingskind »  
 
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